Newsletter Nr. 17 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
INHALT
 
Aus dem Verwaltungsrat
»Themen der Sitzung vom 23.  Oktober 2017
 
Rechtsprechung
»BRAStV durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof erneut bestätigt
 
Kapitalanlagen
»Immobiliendirektanlagen: Deutscher Immobilienindex (DIX) 2016
 
Für unsere Mitglieder
»Geschäftsbericht 2016 online
»Jahresmitteilung 2017 der BRAStV
»Zusatzvorsorge durch freiwillige Mehrzahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 17 über folgende Themen informieren:
 
• Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 23. Oktober 2017
• BRAStV durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof erneut bestätigt
• Immobiliendirektanlagen: Deutscher Immobilienindex (DIX) 2016
• Geschäftsbericht 2016 online
• Jahresmitteilung der BRAStV
• Zusatzvorsorge durch freiwillige Mehrzahlungen
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Aus dem Verwaltungsrat
Themen der Sitzung vom 23. Oktober 2017
In seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2016. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die im Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen Anwartschaften und die ab 1. Januar 2015 erworbenen Rentenpunkte (Rechnungszins jeweils 2,5 %) zum 1. Januar 2018 um 0,75 % zu dynamisieren. Er setzte den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2018 auf – wie bisher – 1,0000 fest und beschloss einige Satzungsänderungen.
 
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Rechtsprechung
BRAStV durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof erneut bestätigt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30. August 2017 die Popularklage gegen zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) und der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) abgewiesen. Damit ist nun erneut bestätigt worden, dass die Rechtsgrundlagen des Versorgungswerks nicht zu beanstanden sind.
 
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Kapitalanlagen
Immobiliendirektanlagen: Deutscher Immobilienindex (DIX) 2016
Die Immobiliendirektanlagen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung sind inzwischen stark diversifiziert: Der Großteil der Immobilien befindet sich in Großstädten über vier Bundesländer verteilt. Mit rund 36 % liegt der wesentliche Anteil der Immobilien in München. Weitere Standorte sind v. a.: Berlin, Hamburg und Köln. Die überwiegend in etablierten Lagen befindlichen Objekte werden zu 46,60 % als Wohnung und zu 53,40 % als Büro genutzt.
 
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Für unsere Mitglieder
Geschäftsbericht 2016 online
Der Geschäftsbericht 2016 ist auf der Homepage des Versorgungswerks eingestellt. Mitgliedern übersenden wir auf Anfrage gerne ein Druckexemplar.
 
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Jahresmitteilung 2017 der BRAStV
Jedes aktive Mitglied der BRAStV erhält jährlich am Anfang des Jahres neben dem „Wichtigen Rundschreiben“ auch die Jahresmitteilung über das abgelaufene Kalenderjahr. Sie beinhaltet alle im Kalenderjahr eingegangenen Zahlungen sowie die aus der Summe der Einzahlungen resultierende monatliche Anwartschaft. Gleichzeitig ist die Jahresmitteilung auch eine Mitteilung über die aktuelle Dynamisierung. Schließlich enthält jede Jahresmitteilung auch die Zusammenfassung der Werte nach Versicherungsjahren, stellt insoweit also eine Art Versicherungsverlauf dar.
 
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Zusatzvorsorge durch freiwillige Mehrzahlungen
Beiträge zur Altersvorsorge sind im Gegenzug zur Besteuerung der Versorgungsbezüge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs seit 2005 steuerlich sukzessive absetzbar. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase. Für das Jahr 2017 können 84 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden. Das maximale Abzugsvolumen beläuft sich im Jahr 2017 auf 19.624 Euro für Ledige und auf 39.248 Euro bei Zusammenveranlagten. Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert. Durch die zunehmende Differenz zwischen Brutto- und Nettorente ist zu empfehlen, die durch den Sonderausgabenabzug frei werdenden Beträge auch zur Aufstockung der Altersversorgung zu verwenden.
 
Bitte leisten Sie freiwillige Mehrzahlungen so rechtzeitig, dass diese bis 31. Dezember 2017 dem Konto des Versorgungswerks gutgeschrieben sind, damit sie für das Kalenderjahr 2017 gelten. Dann gilt noch der Bewertungsprozentsatz des Einzahlungsjahres. Die Einzahlungshöchstgrenze 2017 liegt bei 35.623,50 €. Ihre Einzahlungen können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks FMZ (Freiwillige Mehrzahlungen) auf das Konto des Versorgungswerks vornehmen. Unsere Mitglieder können bei uns per Post oder telefonisch auch individuelle Berechnungen anfordern. Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer: (0 89) 92 35-70 50.
 
Impressum & Kontakt
Bayerische Rechtsanwalts- und
Steuerberaterversorgung
Postfach 810123
81901 München


Telefon: (0 89) 92 35-7050

Telefax: (0 89) 92 35-7040
E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
Internet: www.brastv.de
Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die
Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37, 81925 München
Tel. (089) 9235-6
Fax (089) 9235-8025
E-Mail info@versorgungskammer.de
 
Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
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