In der Haftpflichtversicherung ermittelt ein vom GDV bestellter unabhängiger Treuhänder zum 31. Dezember eines jeden Jahres den Prozentsatz, um den sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer verändert haben. Der Veränderungssatz wird auf die nächst kleinere durch 5 teilbare ganze Zahl gerundet. Grundlage ist Ziff. 15 AHB bzw. § 8 III AHB alter Fassung.
Der Treuhänder hat dieses Mal einen Erhöhungssatz von 1,1 % ermittelt. Somit wird es für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 keine Beitragsangleichung geben.
Der Erhöhungssatz von 1,1 % wird jedoch bei der Ermittlung der Beitragsangleichung zum 01.07.2017 mit berücksichtigt werden.
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