Seit einiger Zeit beobachtet die Fachabteilung bei der Risikoversicherung eine Erhöhung der Versicherungssummen, was eine erhöhte Anzahl von Arztberichten und auch ärztlichen Untersuchungen nach sich zieht.
Die Sparte hat mit der Münchner Rück abgestimmt, befristet bis 31.03.2017, die Grenzen für den Hausarztbericht und die ärztliche Untersuchung heraufzusetzen.
Ab sofort gelten folgende Summengrenzen:
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Anforderung eines Hausarztberichtes bei einer Versicherungssumme größer 300.000 Euro. |
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Untersuchung mit ärztlichem Zeugnis (Formular 20403) bei einer Versicherungssumme größer 400.000 Euro. |
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Wie bisher Untersuchung mit ärztlichem Zeugnis, EKG und zusätzlichen Blutuntersuchungen bei einer Versicherungssumme größer 500.000 Euro. |
Über die weitere Vorgehensweise ab dem 01.04.2017 werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Zu unserer Top-Risikolebensversicherung.
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