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null Resolution der ÖÄK-BKNÄ: Klare Ablehnung für Wirkstoffverschreibung

Die angedachte Wirkstoffverschreibung gefährdet die Patientensicherheit und dient ausschließlich der Gewinnmaximierung der Apotheken. Damit werden Patientinnen und Patienten verunsichert.

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat heute eine Resolution zur vom Gesundheitsministerium wieder aufs Tapet gebrachten Wirkstoffverschreibung beschlossen.

Die Resolution im Wortlaut:
Österreichs niedergelassene Ärzte lehnen die vom Rechnungshof und von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein überlegte Einführung der Wirkstoffverschreibung klar ab. Diese löst die Probleme der Medikamentenengpässe nicht, sondern verschärft die bestehenden Probleme sogar. Insbesondere gefährdet die Wirkstoffverschreibung die Patientensicherheit und dient ausschließlich der Gewinnmaximierung der Apothekerschaft.

  1. Immer wechselnde Präparate und Darreichungsformen verwirren erfahrungsgemäß die Patientinnen und Patienten, reduzieren die Therapietreue und gefährden dadurch die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
     
  2. Nur dem Arzt ist die Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten bekannt. Und dabei spielt nicht nur das Präparat, sondern auch die Darreichungsform eine wesentliche Rolle.
     
  3. Der Verband der pharmazeutischen Industrie als auch der Österreichische Generikaverband haben bereits öffentlich darauf hingewiesen, dass eine Wirkstoffverschreibung kein geeignetes Instrument gegen die negativen Folgen von Arzneimittel-Lieferengpässen ist. Angesichts der ohnehin bereits angespannten Preissituation bei Medikamenten in Österreich würde ein Diktat des niedrigsten Preises nach Ansicht der Experten dazu führen, dass einige Medikamente vollends vom Markt verschwinden und sich die Lage verschärfen würde.
     
  4. Ärztinnen und Ärzte als gegenüber den Patientinnen und Patienten letztverantwortliche Kompetenzträger wird die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit über eine medikamentöse Therapie entzogen. Daran anschließend drohen Haftungsprobleme für die Ärztinnen und Ärzte.
     
  5. Die Entscheidung des Apothekers, welches Produkt er abgibt, würde durch Gesichtspunkte wie Einkaufskonditionen und Rabatte beeinflusst werden. Es ist zu befürchten, dass durch Nebenabsprachen einige Medikamente bevorzugt würden und dafür anderen die wirtschaftliche Basis entzogen würde - mit nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgung. Ein Einsparungspotenzial ist daher nicht vorhanden. Die bestehenden Probleme bei der Versorgung mit exportanfälligen Arzneien, die für Parallelexporte geeignet sind, könnten sich weiter verschärfen.
     
  6. Ein häufiger Wechsel von Handelspräparaten hat negative Auswirkungen auf die Compliance und erhöht das Risiko von Fehl- und/oder Mehrfacheinnahmen mit entsprechend ungünstigen Auswirkungen auf Patienten und ihren Krankheitsverlauf.

Die niedergelassene Ärzteschaft spricht sich daher vehement gegen diese mehr als fragwürdigen Lösungsvorschläge aus und fordert das Ministerium auf, die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen und die entsprechenden Pläne für eine Wirkstoffverschreibung aufzugeben. Stattdessen sollte eine bessere Information in Echtzeit über verfügbare Medikamente angeboten werden. Nur so können Ärztinnen und Ärzte mit ihrer medizinischen Kompetenz sofort ihre Therapie anpassen und Patientinnen und Patienten den bestmöglichen Service bei optimaler Sicherheit bieten. 

 


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