FAQ zum e-Impfpass

Was ist der elektronische e-Impfpass?

In den nächsten Jahren soll der elektronische Impfpass (e-Impfpass) schrittweise den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Der e-Impfpass wird nach seiner vollständigen Umsetzung zahlreiche Vorteile bringen – für Personen, die sich impfen lassen, für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung. Genau wie beim klassischen Impfpass werden im e-Impfpass zukünftig alle Impfungen aufgezeichnet, die eine Person erhalten hat. Die Impfungen werden aber nicht mehr in einem Impfpass aus Papier dokumentiert, sondern sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert. Der e-Impfpass ist eine eHealth-Anwendung. Als technische Basis dient die ELGA-Infrastruktur, also die umfangreiche technische Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte. Man kann seine Impfungen dann über den sicheren ELGA-Zugang über www.gesundheit.gv.at einsehen. Dafür ist eine ID Austria notwendig, Informationen dazu hier.

Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Gelbfieber auf Papierbasis geordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.

Hier finden Sie weitere Informationen: Folder e-Impfpass

Was sind die Vorteile des elektronischen Impfpasses für mich?

Der Papier-Impfpass wird oft verlegt oder verloren. Das kann mit dem e-Impfpass nicht passieren, da die Impfungen sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert werden. Man hat dadurch jederzeit Überblick über seine Impfungen. Auch die impfenden Ärzte sehen sofort, welche Impfungen man bereits bekommen hat. Doppelimpfungen werden so vermieden. Der e-Impfpass wird im Vollausbau mit dem österreichischen Impfplan verknüpft. Dieser Impfplan gibt einen laufend aktualisierten Überblick über in Österreich verfügbare und von medizinischen Experten empfohlene Impfungen. Durch den e-Impfpass erhält man daher nicht nur einen Überblick über die Impfungen, die man schon bekommen hat, sondern auch für die jeweilige Person passende Impfempfehlungen. Man sieht auch jederzeit, wann die nächsten Impfungen fällig sind. Da die Impfungen für jeden im e- Impfpass immer vollständig dokumentiert sind, kann man bei einem Ausbruch einer ansteckenden Krankheit jederzeit nachweisen, welche Impfungen man bereits erhalten hat.

Was sind die Vorteile für das öffentliche Gesundheitswesen?

Die aktuelle Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig digitale Daten für das öffentliche Gesundheitswesen sind, um sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahmen gegen den Ausbruch einer Krankheit ergreifen zu können. Dadurch, dass in Zukunft alle Impfungen in einem elektronischen Impfregister erfasst sind, können Entscheidungen aufgrund einer verlässlichen Datenbasis getroffen werden. Mit dem elektronischen Impfregister lassen sich zum Beispiel Durchimpfungsraten sofort ermitteln.

Wie ist der Zeitplan zur Einführung für den e-Impfpass?

Der e-Impfpass ist ein komplexes Informationstechnologie-Großprojekt. Er wird mit all seinen Funktionen schrittweise umgesetzt. Der Start erfolgte mit einem Pilotprojekt ab Oktober 2020 in Wien mit den öffentlichen Impfstellen. Auch die Landessanitätsdirektionen Steiermark und Niederösterreich waren Teil des Pilotprojekts - schwerpunktmäßig wurden hier zunächst die Influenza-Impfungen eingetragen.

Nun erfolgt bereits die Erfassung der Corona-Schutzimpfungen im zentralen Impfregister (e-Impfpass). Die Erfassung der Corona-Schutzimpfungen über den e-Impfpass ist zur wirkungsvollen Pandemiebekämpfung unbedingt erforderlich und Teil der nationalen Impfstrategie für Österreich.

Was ist die gesetzliche Grundlage für den e-Impfpass?

Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) und die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020). Vom elektronischen Impfpass kann man sich nicht abmelden. Nur eine vollständige österreichweite Dokumentation von Impfungen ist für gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten aussagekräftig. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister ist daher im öffentlichen Interesse. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer ELGA-Abmeldung und dem e-Impfpass.

Welche Informationen enthält mein elektronischer Impfpass?

Der e-Impfpass enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung und Name des impfenden Arztes oder der Ärztin.

Werden die Impfdaten auf der e-card gespeichert?

Nein. Die Impfdaten werden in einem elektronischen Impfregister, einem besonders abgesicherten Computersystem, gespeichert. Die e-card braucht man nur, um sich identifizieren zu können.

Wo werden die Impfeinträge gespeichert?

Die Impfdaten werden in einem eigenen, geschützten elektronischen Impfregister gespeichert. Dabei wird besonderer Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen orientieren sich an den ELGA-Standards, die bei der Speicherung der Daten der e-Medikation bzw. des e-Befunds angewendet werden. Die rechtliche Grundlage für den e-Impfpass bietet das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012, BGBl. I Nr. 111/2012, idgF) in Verbindung mit der eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020). Laut §27 GTelG 2012 ist die ELGA GmbH nach Art 4 Z 7 DSGVO verantwortlich für den Pilotbetrieb, weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wie werden die Impfungen im e-Impfpass eingetragen?

Man kommt mit seiner e-card (oder einem Ausweis und der Sozialversicherungsnummer) zur Impfung. Nimmt der Arzt bzw. die Ärztin oder die öffentliche Impfstelle am Pilotprojekt teil, dann werden zuerst die persönlichen Daten aufgenommen. Danach wird der Impfstoff erfasst, zum Beispiel durch Scannen des QR-Codes auf der Packung des Impfstoffs. Ab dann kann man seine Impfung über das ELGA-Portal einsehen. Während des Pilotprojekts ist es noch nicht vorgesehen, dass man auch zurückliegende Impfungen (z.B: aus dem gelben Papier-Impfpass) in das elektronische Register nachtragen lassen kann.

Kann ich als Elternteil den e-Impfpass meines Kindes einsehen?

Für den Aufruf des e-Impfpasses von Kindern von 0 bis 14 Jahren über das ELGA-Portal steht ein Vertretungsmodul zur Verfügung. Eltern bzw. Obsorgeberechtigte haben so die Möglichkeit, in den e-Impfpass ihrer unmündigen Kinder Einsicht zu nehmen. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können selbst über das ELGA-Portal mit einer ID Austria Einsicht in ihren e-Impfpass nehmen.

Kann ich meinen e-Impfpass ausdrucken?

Ja. Der e-Impfpass verfügt über die Funktion, die bestehenden Impfungen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt auch die anstehenden, empfohlenen Impfzeiträume als Übersicht auszudrucken.

Können epidemiologische Daten aus dem Impfregister ausgelesen werden?

Notwendige epidemiologische Auswertungen aus dem Impfregister (z.B. Durchimpfungsraten) können zukünftig einfacher und schneller erstellt werden. Der öffentliche Gesundheitsdienst hat dadurch rasch aussagekräftige Daten zur Verfügung, um bei Krankheitsausbrüchen schneller die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Kann ich den e-Impfpass auch im Ausland verwenden?

Der e-Impfpass kann ausgedruckt werden. Die Ausdrucke kann man ins Ausland mitnehmen, sie gelten dann aber nur als Informationspapier. Für bestimmte Reiseziele wird der internationale, papierbasierte Impfpass gefordert. Internationale Impfbestimmungen werden daher weiterhin über Papier dokumentiert (z.B. Gelbfieberimpfungen).

Was soll der e-Impfpass im Vollausbau können?

Im Vollausbau soll der e-Impfpass folgende Funktionen ermöglichen:

  • elektronische Dokumentation aller Impfungen
  • Integration in das bestehende ELGA-Portal (e-Impfpass für Bürgerinnen und Bürger)
  • Integration in bestehende Dokumentationssysteme (z.B. Arztpraxissysteme)
  • Unterstützung statistischer Auswertungen (z.B. Durchimpfungsraten)
  • Berechnung personalisierter Impfzeiträume gemäß dem österreichischen Impfplan
  • Vollständige Anbindung aller impfenden Stellen
  • Automatische Erinnerungen als Push-Nachricht oder mit SMS
  • eine e-Impfpass App
  • automatisierte Abrechnung des kostenlosen Kinderimpfkonzepts
  • digitale Unterstützung des Ausbruchsmanagements

Wer kann meine Impfpass-Daten einsehen?

Dies ist im Gesundheitstelematikgesetz geregelt. Einsehen dürfen die Daten:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apotheken
  • Hebammen
  • Krankenhäuser
  • Gruppenpraxen
  • Arbeitsmedizinische Zentren
  • Öffentliche Impfzentren
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst

Wer unterstützt mich bei datenschutzrechtlichen Anliegen?

Gemäß § 2 Z 14 in Verbindung mit § 24e GTelG 2012 können sich Personen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem e-Impfpass schriftlich an die ELGA-Ombudsstelle (Kontaktadressen der ELGA-Ombudsstelle) wenden. Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch der betroffenen Personen den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus. Die ELGA- Ombudsstelle erteilt keine inhaltlichen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten. Diese sind ausschließlich qualifizierten Stellen, wie bspw. einer Ärztin oder einem Arzt, vorbehalten. In diesem Zusammenhang steht auch das Recht auf Auskunft über den e- Impfpass im ELGA-Portal (Zugang unter www.gesundheit.gv.at). Möchte eine Bürgerin / ein Bürger Einsichtnahme bzw. Ausdruck der Protokolldaten, so ist dies im Rahmen der Einsicht/des Ausdruckes der Immunisierungsdaten mitumfasst.

Wohin kann ich mich bei Fragen zum e-Impfpass wenden?

Die ELGA-Serviceline für Auskünfte zum e-Impfpass ist werktags von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 050 124 4411 in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Sie bietet Informationen und Unterstützung bei Fragen zum e-Impfpass.