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null Österreichische Ärztekammer fordert: COVID-Impfbefreiungsatteste nur durch Amts- und Kontrollärzte

Der Druck auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist im aufgeheizten Klima beim Thema Impfpflicht aktuell zu groß, sagt die ÖÄK.

Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung rund um das Thema COVID-Impfpflicht lassen derzeit leider keinen normalen und gewohnten Umgang mit Impftauglichkeitsattesten zu, hält Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, fest. „Daher gehört die Ausstellung von Impfbefreiungsattesten aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer in die Hände von Amtsärzten – hier hat es auch in der jüngsten ÖÄK-Vorstandssitzung eine entsprechende Meinungsbildung gegeben. Denkbar ist für uns auch, dass auch der kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherungsträger entsprechende Atteste ausstellt. Hier hat sich Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer ohnehin schon für eine stärkere Einbindung der Sozialversicherungen in die Pandemiebekämpfung stark gemacht. Das wäre nun eine optimale Gelegenheit dazu.“ Das Gesundheitsministerium sei nun gefordert, dies im Gesetzesentwurf entsprechend zu berücksichtigen, so Szekeres.

„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geraten leider in der aktuellen Situation rund um die emotionale Diskussion zur Impfpflicht stark unter Druck – die Aggressivität wird durch bestimmte politische Gruppierungen empörenderweise auch noch befeuert. Daher ist es wichtig, diesen Druck herauszunehmen“, sagt Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Er verweist auch auf das Beispiel der Führerscheinuntersuchungen – „die führt ja im Regelfall auch der Amtsarzt durch. Daher gehören auch die Impfbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen“, sagt Steinhart.