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null Niedergelassene Ärzte: Gesundheitsdaten brauchen höchstmöglichen Schutz

Die datenschutzrechtlichen Bedenken der ELGA GmbH im Zusammenhang mit der Impfpflicht müssen auf jeden Fall ernstgenommen werden. Es bedarf einer klaren gesetzlichen Regelung ohne Angriffsflächen.

„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und wertvollsten Daten die es gibt“, betonte Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Daher kann man im Umgang mit ihnen gar nicht vorsichtig genug vorgehen, besonders, wenn verschiedene Datenbanken miteinander verschnitten werden“, sagt Steinhart, der daher auch das Vorgehen der ELGA GmbH im Zusammenhang mit der Impfpflicht begrüßt. Die ELGA GmbH hat eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt, derzufolge es eine Unvereinbarkeit mit europäischen Datenschutzbestimmungen geben soll. „Das mögliche Haftungsrisiko muss selbstverständlich geklärt werden – das ist nicht nur im Interesse der ELGA GmbH als Verantwortliche für das Impfregister, sondern auch im Interesse der Ärztinnen und Ärzte, die diese Daten erstellen“, unterstreicht Steinhart und appelliert an das Ministerium: „Wir brauchen ein fehlerfreies Gesetz, das keine Angriffsflächen bietet.“ Aktuell entscheidet die Datenschutzbehörde über das Papier der ELGA GmbH, als Frist dafür sind acht Wochen vorgesehen, gegebenenfalls auch länger.

„Diese Zeit muss auf jeden Fall gut genutzt werden“, sagt Dietmar Bayer, Referatsleiter „E-Health in Ordinationen“ der ÖÄK. Es müsse am Ende eine Lösung her, die datenschutzrechtlich wasserdicht ist. „Es hilft uns jetzt kein Schnellschuss neben das Ziel, der uns in Europa zur Lachnummer macht. Zur Not muss man die ohnehin auf Eis liegende Impfpflicht weiter verschieben und die Chance, die uns der Sommer dafür bietet, nutzen“, fordert Bayer: „Wir sind jedenfalls äußerst froh, dass die ELGA GmbH das Thema Datenschutz so ernst nimmt, schließlich haben wir in den vergangenen Jahren immer und immer wieder darauf gedrängt. Das Handeln der ELGA GmbH war absolut richtig und der Sensibilität der Daten angemessen.“

 


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ÖÄZ 6 | 25.03.2024

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