Stadtgesundheitsamt

Die Bezirksgesundheitsämter sind seit 30. Jänner 2024 zu einem zentralen Stadtgesundheitsamt zusammengelegt worden.

  • Adresse: 3., Thomas-Klestil-Platz 3
  • Telefon: +43 1 4000-87800
  • E-Mail: stadtgesundheitsamt@ma15.wien.gv.at
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
    • Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr oder nach Terminvereinbarung
  • Telefonische Beratung
  • Persönliche Beratung vor Ort nur nach telefonischer Terminvereinbarung
  • Es finden keine Impfungen im Stadtgesundheitsamt statt.

Aufgaben und Leistungen des Stadtgesundheitsamtes

Im Stadtgesundheitsamt haben Sie einen direkten Zugang zu den Leistungen des Gesundheitsdienstes (MA 15). Es ist unter anderem für folgende Aufgaben zuständig oder wird im Auftrag einer anderen Behörde in diesen Bereichen tätig:

  • Bearbeitung von anzeigepflichtigen Krankheiten (zum Beispiel bakterielle und virale Lebensmittelerkrankungen, Hepatitis und Masern) nach dem Epidemiegesetz. Dazu gehören: Quellensuche und Verhinderung der Weiterverbreitung, Entgegennahme und Evidenthaltung von Stuhlproben, Information und Aufklärung, Ausstellung von Bescheiden nach der Absonderungsverordnung und Beauftragung von Untersuchungen auf den Befall mit Legionellen.
  • Amtssachverständige im Auftrag einer anderen Behörde, sofern gesundheitliche Belange betroffen sind, wie die folgenden:
    • Hygieneangelegenheiten: dezentrale Aufgaben der sanitären Aufsicht, Überprüfungen nach dem Bäderhygienegesetz sowohl bei öffentlichen Badeanlagen als auch bei Badeanlagen in Wohnbauten, Hygienekontrollen (zum Beispiel in Fitnesscentern, Tattoo-Studios und Kosmetikbetrieben), Beurteilung von Kühlwasserbefunden von Kühltürmen
    • Angelegenheiten des Anrainer*innen-Schutzes bei gewerbe- und baubehördlichen Bewilligungsverfahren und Veranstaltungsverfahren
    • Überprüfung von Anrainer*innen-Beschwerden im Auftrag der Gewerbebehörde (zum Beispiel Lärm, Geruch oder Licht), bei Bedarf auch nächtliche Überprüfungen und Hörproben
  • Suchtgift-Angelegenheiten: Kontrolle der Behandlung von Substitutionspatient*innen
  • Vorzeitige Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz
  • Permanenzdienst des Gesundheitsdienstes
  • Sachverständigen-Tätigkeit für das Verwaltungsgericht
  • Sachverständigen-Tätigkeit im Bereich des Strahlenschutzes
  • Entlausungskontrolle
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