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null ÖÄK-Steinhart: Pandemie-Ende entscheidet nicht der ÖGK-Wirtschaftskammerflügel

„Die Pandemie ist noch nicht vorbei, trotzdem wurde die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung beendet – das ergibt keinen Sinn!“, unterstreicht der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer.

Die telefonische Krankmeldung wurde zu Beginn der COVID-19-Pandemie zum optimalen Schutz der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie ihrer Patientinnen und Patienten eingeführt, „das hat auch die ÖGK immer wieder so kommuniziert“, hält Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, fest: „Warum also wurde die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung mit Anfang Juni eingestellt? Meines Wissens ist die Pandemie noch nicht für beendet erklärt worden. Und wenn ich recht informiert bin, entscheidet das auch nicht der Wirtschaftskammerflügel der Österreichischen Gesundheitskasse.“

Dass sich auch Arbeitnehmervertreter offen für die Beibehaltung der telefonischen Krankmeldung ausgesprochen haben, unterstreicht für Steinhart nur, dass der einzige Grund für die Abschaffung dieses bewährten Mittels im offensichtlich unüberwindbaren Misstrauen einer ÖGK-Hälfte gegenüber den Versicherten liegt. Der Grund für diesen tiefsitzenden Argwohn ist Steinhart ein Rätsel: „Parlamentarische Anfragebeantwortungen des Gesundheitsministeriums, der Fehlzeitenreport mit gesunkener Krankenstandsquote, die Erfahrungen von uns Ärztinnen und Ärzten – alles belegt, dass die Versicherten höchst verantwortungsvoll mit der telefonischen Krankmeldung umgegangen sind. Ich verwehre mich entschieden dagegen, die Versicherten alle paar Monate unverdient und unsinnigerweise unter Generalverdacht zu stellen!“

Die ÖGK müsse nun endlich ihre unbegründeten Ängste überwinden und die telefonische Krankmeldung zumindest für die offizielle Pandemiedauer beibehalten. „So war es angekündigt und so ist es auch vernünftig. Alles andere ist ein falsches und gefährliches Signal und wird bei einer neuen Welle nur für unnötige Verwirrung sorgen“, sagt Steinhart.

 


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ÖÄZ 6 | 25.03.2024

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