Weichen richtig stellen!

Anforderungen der Wirtschaft an ein künftiges LEP V

Seit 1968 ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Rheinland-Pfalz das zentrale Instrument der Landesplanung, um unterschiedliche raumbezogene Aspekte in einer übergeordneten Raumordnung zu integrieren. Das LEP nimmt dabei Einfluss auf die Bedingungen, unter denen Kommunen beispielsweise Bauland für Wohnen und Gewerbe ausweisen dürfen, Potenzialflächen für Windkraftanlagen ausweisen oder den Status eines Mittelzentrums erlangen, was wiederum Einfluss auf die künftige Verteilung von Zuschüssen hat. Auch zur Sicherung wichtiger Rohstoffvorkommen trifft das LEP entscheidende Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen. Es birgt damit aus Sicht der Wirtschaft die große Chance, wichtige Ziele für die zukünftige Entwicklung des Landes zu setzen, jedoch auch die Gefahr, zum Hemmschuh für etwaige Entwicklungen zu werden.
LEP muss Ziele für das Land setzen und nicht nur Trends fort- oder festschreiben
Nach über zwölf Jahren und drei Teilfortschreibungen (2013, 2015 und 2017) sehen die IHKs in Rheinland-Pfalz die Zeit für eine Gesamtfortschreibung des aktuellen LEP IV gekommen. In einem gemeinsam verabschiedeten Positionspapier werben sie für ein neues LEP V, das einen ausgewogenen Entwicklungsrahmen für Rheinland-Pfalz setzt, der die Zukunft des Wirtschaftsstandorts sichert und stärkt. Die Landesplanung sehen sie dabei in der Pflicht, nicht nur einseitig Trends fort- und festschreiben, sondern ihrer Zukunftsaufgabe gerecht zu werden, Ziele für die Entwicklung des Landes zu setzen. Auch Raum für abweichende Entwicklungen sollte dabei ausreichend belassen werden. Den im Koalitionsvertrag angekündigten Dialog zur Aufstellung des neuen LEP begrüßen die IHKs und möchten mit den formulierten zehn Handlungsfeldern und entsprechenden Forderungen einen ersten Beitrag hierzu leisten.

Was die Politik tun kann – Kernforderungen der Wirtschaft an ein künftiges LEP V

  1. Industrie- und Gewerbeflächenangebot erweitern: Ohne attraktives Angebot an Flächen für Gewerbe und Industrie droht Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort zurückzufallen. Im LEP sind daher die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und möglichst flexible Bereitstellung von Flächen zu schaffen.
  2. Nachfrageorientierten Verkehrsmix ermöglichen: Nur ein breiter Verkehrsmix, der alle Verkehrsträger ideologiefrei und pragmatisch vereint, kann die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur auf Dauer sichern und zugleich den wachsenden Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden. Das LEP sollte die hierzu erforderliche Weiterentwicklung des funktionalen Verkehrsnetzes flankieren.
  3. Digitale Infrastruktur konsequent ausbauen: Eine leistungsfähige Breitband- und Mobilfunkanbindung zählt heute mehr denn je zu den wichtigsten Standortfaktoren für Unternehmen. Der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur – mobil und stationär – auf der Basis von Glasfaser sollte daher als Zielvorgabe im LEP V fest verankert werden.
  4. Innenstädte vital und zukunftsfähig gestalten: Die Attraktivität unserer Innenstädte trägt maßgeblich zum Image der Standorte und Bedeutung ganzer Wirtschaftsregionen bei. Das LEP sollte daher durch richtige Weichenstellung Zukunftskonzepte für den innerstädtischen Handel und vitale Innenstädte fördern und hierbei einen Schwerpunkt auf die Multifunktionalität der Zentren legen.
  5. Zuverlässige Energieversorgung gewährleisten: Eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung ist elementare Voraussetzung für Produktion, Wachstum und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Daher sollten im LEP V die Grundlagen für ein schlüssiges energiepolitisches Konzept, das die ökonomisch-soziale und die ökologische Dimension gleichrangig beachtet, planungsrechtlich abgesichert werden.
  6. Versorgung mit heimischen Rohstoffen sichern: Gewinnung und Verarbeitung regionaler Rohstoffe sind der Anfang einer bedeutenden gewerblichen Wertschöpfungskette. Landes- und Regionalplanung haben bei der langfristigen Sicherung wichtiger Rohstoffvorkommen eine Schlüsselrolle. Dieser bedeutenden Aufgabe sollte auch ein künftiges LEP V gebührend Rechnung tragen.
  7. Umwelt schützen, Wirtschaft stärken: Die Wirtschaft leistet viel für den Umweltschutz. Trotz steigender Produktion sinken die Belastungen stetig. Im LEP sollten die Anforderungen an eine nachhaltige Weiterentwicklung definiert und die wirtschaftliche Entwicklung an geeigneten Standorten ermöglicht werden.
  8. Tourismus als Zukunftsbranche fördern: Eine intakte Natur- und Kulturlandschaft ist für den Tourismus von essenzieller Bedeutung. Dem ist bei allen raumplanerischen Vorhaben ausreichend Rechnung zu tragen. Besonders die touristischen Akteure vor Ort sind frühzeitig in anstehende Entscheidungsprozesse einzubinden.
  9. Wohnraum für Fachkräfte bereitstellen: Die Wirtschaft benötigt neben ausreichend Gewerbeflächen auch genügend Wohnraum für Mitarbeiter und dringend benötigte Fachkräfte. Beide Themen dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden und gerade in Ballungsräumen nicht ausschließlich über eine Innenverdichtung gelöst werden.
  10. Daseinsvorsorge sichern und gestalten: Das Zentrale-Orte-Konzept (ZOK) ist wichtiger Baustein und Steuerungsinstrument der Landes- und Regionalplanung zur Erreichung dieses Ziels in Rheinland-Pfalz. Mit dem LEP V gilt es eine grundlegende Überprüfung und Anpassung des ZOK und der aktuellen Zentrenstruktur auf Basis transparenter Kriterien anzustoßen.
Die ausführlichen Forderungen sind im Positionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 624 KB) nachzulesen.

Was die IHKs tun

Die vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern sind in allen Planungsgemeinschaften des Landes vertreten und begleiten dort die Umsetzung der Ziele und Grundsätze des LEP auf regionaler Ebene. Als Träger öffentlicher Belange geben die IHKs in Rheinland-Pfalz jährlich über 1.000 Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung zur Wahrung der Interessen der Wirtschaft ab. In einem gemeinsamen Kompetenzteam für Raumordnung, Landes- und Bauleitplanung tauschen sich die IHKs zudem regelmäßig mit der obersten Landesplanungsbehörde im Innenministerium zu relevanten Planungsthemen aus und beteiligen sich mit Stellungnahmen an relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie Fortschreibungen des LEP.