Normgerechtes Abdichten von Details in Innenräumen nach DIN 18534

Die DIN 18 534 regelt das normgerechte Abdichten in Innenräumen. Neben der Flächenabdichtung legt die Norm auch Detailausführungen fest, und wie diese auszuführen sind: Übergänge, An- und Abschlüsse sowie Verbindungen der Abdichtungsschicht an Einbauteile.

Feuchteschäden in Sanitärbereichen ziehen meist aufwendige Sanierungsarbeiten nach sich. Die Beachtung der in der Norm geforderten Ausführungen vermeiden diese bei einer fachgerechten Anwendung. Dabei fällt bei genauer Betrachtung der Schäden auf, dass Undichtigkeiten nicht in der Fläche das Gros der Schadensfälle darstellen, sondern Übergänge, An- und Abschlüsse oder Durchdringungen die besonders gefährdete Stellen für den Feuchtedurchlass in das Bauteil sind. Abdichtungen von Badezimmern oder ähnlichen Räumen mit Feuchtigkeitsbelastungen regelt die DIN 18 534 – Abdichtung von Innenräumen – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze. Dort werden Ausführungsgrundsätze von Übergängen, An- und Abschlüsse oder die Anbindung der Abdichtungsschicht an Einbauteilen beschrieben und die Forderung aufgestellt, dass sie nicht hinter- oder unterlaufen werden können. Die fachgerechte Verarbeitung ist abhängig vom jeweiligen Abdichtungsstoff und wird für die hier näher betrachteten flüssig zu verarbeitenden Stoffe im Teil 3 der Norm beschrieben. Wie sich Abdichtungen an Übergängen und Einbauteilen normgerecht umsetzen lassen, zeigt der folgende Beitrag.

Welche Detailausführungen sind zu betrachten?

Wand zu Wand, Wand zu Boden und Bauteilfugen – auf diesen Übergängen und Fugen liegt ein Augenmerk bei der Abdichtung im Sanitärbereich. Auch Wanddurchdringungen wie beispielsweise Rohre, Abläufe, Rinnen und Installationsboxen sind besonders neuralgische Stellen. Weiter stehen im Fokus der Betrachtung die Übergänge von Bade- und Duschwannen zum Baukörper sowie die Ausführung im Bereich von Türen.

Übergang zur Flächenabdichtung

Flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen wie Dispersionen oder rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen werden in der Fläche mindestens zweimal aufgetragen und stellen so eine sichere Abdichtung dar.

Teil 3 der DIN 18 534 gibt auch vor, wie Handwerker Flächen durch Vliese und Dichtbänder verbinden können oder an den Übergängen hinterlaufsicher einzuarbeiten haben. Diese Materialien müssen im System mit dem Abdichtungsmaterial geprüft und zum Beispiel im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) ebenfalls erfasst sein. Für schwer abzudichtende Eckbereiche, das sind rechtwinklige Innen- und Außenecken, muss man vorgefertigte Formstücke verwenden. In der Norm wird auch ein möglicher Austausch der Silikonfugen berücksichtigt. Damit Dichtbänder beim entfernen des Silikons nicht beschädigt werden, sind Maßnahmen erforderlich, idealerweise durch Schnittschutzbänder. Richtig eingelegt verhindern sie das Durchtrennen der dahinterliegenden Dichtbänder.

Durchdringungen sicher abdichten

Besonders heikle Stellen in der Abdichtungsebene stellen Durchdringungen von Wasserleitungen, Abflussrohren oder Abläufen/Rinnen dar. Je nach Wassereinwirkung sieht die Norm hierfür die Verwendung von Dichtbändern oder Dichtmanschetten vor. Manschetten mit flexibler, gummiartiger Dichtlippe reichen für die Wasserdichtigkeit im Wandbereich aus und werden in die Abdichtungsschicht eingebunden. Natürlich müssen auch diese entweder im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) oder in der Europäische Technische Bewertung (ETA) integriert sein. Auch der Fall, dass das Leitungsrohr nicht über die Abdichtungsebene hinausreicht, ist klar geregelt: Erst wenn der Installateur die Rohrleitung um ein Distanzstück über die Abdichtungsebene hinaus verlängert hat, kann die Abdichtung erfolgen. Bilder, bei denen die Manschette auf dem Blindstopfen endet, dürfte es daher bei normenkonformer Ausführung nicht geben.

Dichtbänder oder Dichtmanschetten müssen bei der Einbindung in die Flächenabdichtung mit einer Mindestbreite von 50 mm eingearbeitet werden. Auch die Überlappung zweier Bänder muss 50 mm betragen. Die minimal einzuhaltenden Flanschbreiten von Einbauteilen wie Bodenabläufen oder Rinnen betragen je nach Wassereinwirkungsklasse und vorhandenen Prüfungen mindestens 30 beziehungsweise 50 mm.

Duschrinnen oder Abläufe mit werkseitig angebrachter Dichtmanschette sind in der Norm gleichberechtigt aufgeführt. Sie lassen sich in allen Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I) einsetzen. Mindestflanschbreiten sind dafür nicht vorgeschrieben; die Einbindebreite in die Flächenabdichtung und die Eignung von Dichtkleber, Dichtband und Flächenabdichtung muss allerdings nachgewiesen werden. Bei geklebten oder werkseitig angebrachten Dichtmanschetten sieht die Norm eine Überlappung von mindestens 50 mm über den angrenzenden Bereich hinaus vor.

Möglich ist auch die Ausführung mit Klemmflansch: Für alle Beanspruchungsklassen haben Handwerker eine mindest Flanschbreite von 40 mm für den Losflansch und 50 mm für den Festflansch vorzusehen, und zwar in Verbindung mit einer geeigneten Dichtmanschette oder Gewebeeinlage. Flansche, Überlappungen und Einbindungen erhöhen die Schichtdicke an diesen Punkten.

Für Bodenabläufe und Rinnen gilt: Sie müssen an der tiefsten Stelle so angeordnet werden, dass der Wasserabfluss nicht behindert wird. Praktisch lässt sich dies beispielsweise erreichen, wenn die Oberseite des Ablaufflansches bündig oder leicht vertieft mit der Estrichoberfläche abschließt.

Andichtungen an Bade- und Duschwannen

Die Bereiche unter und hinter Bade- oder Duschwannen muss man besonders vor Wassereinwirkung schützen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten der Ausführung: Entweder führt der Handwerker die Abdichtung unter und hinter der Wanne fort und ermöglicht gegebenenfalls den Wasserabfluss oder er kann den Wannenrand an die Abdichtung anschließen, was sich beispielsweise mit Wannenrand-Dichtbändern umsetzen lässt. Dabei muss besonders sorgfältig vorgegangen werden indem der Klebebereich des Wannenrandes gründlich gereinigt wird und die teils starken Rundungen der Ecken durch Eckfüllstoffe aus Butylstreifen zu einem rechten Winkel modelliert werden. Von Vorteil ist, wenn für das Wannenrand-Dichtband ein abP vorliegt.

Zu beachten ist, dass Dichtstofffugen am Wannenrand keine Abdichtung im Sinne der Norm darstellen.

Türen und Zugänge normgerecht andichten

Die DIN 18 534-1 regelt auch die Abdichtungsbereiche von Türen und Zugängen. Das ist sehr sinnvoll, zumal dieser zuvor undefinierte Bereich immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Rohbauern (Einbau der Stahlzargen) und Fliesenlegern führte. Hierbei sollte wie folgt vorgegehen werden: Die Abdichtungsschicht muss auch in den Leibungen hochgeführt werden. Vorhandene Türzargen sind mit der Abdichtungsschicht zu hinterfahren.

Fazit

Die DIN 18 534 regelt die Abdichtung von Innenräumen eindeutig und nunmehr durch Einführung des Teil 3 vollständiger. Etliche Anforderungen, auch die der Abdichtung an Einbauteilen, haben sich damit eher eingeführt. Die Normierung dieser Ausführungsdetails bringt aber Klarheit und schafft Sicherheit in dem vorher nicht eindeutig geregelten und damit häufig umstrittenen Bereich. Bei sorgfältiger Umsetzung nach Vorgabe der neuen Norm ist die Andichtung an Einbauteilen sicher und die Gesamtkonstruktion erfüllt so die geforderte Dichtigkeit.

Autor

Klauspeter Ludwig arbeitet in der Zentralen Anwendungstechnik der PCI Augsburg GmbH.

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