Streiten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, kann man sich einvernehmlich auf eine Vertragsaufhebung einigen. Kann der Auftragnehmer in einem solchen Fall die „große Kündigungsvergütung“ verlangen, also das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen und dem Honorar aus Ersatzaufträgen...
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