Offizielle Stellungnahme Abmahnungen wegen der Marke „Webinar“ nicht rechtens

Redakteur: Lena Ulsenheimer

Entwarnung: Es gab gar keine Abmahnungen wegen der Marke „Webinar“, jedenfalls nicht vom Markeninhaber. Der Inhaber der DPMA-Marke „Webinar“ Mark Keller ließ über seine Kanzlei Legispro mitteilen, dass er gar keine Abmahnungen verschickt habe.

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Entwarnung: Es gab gar keine Abmahnungen wegen der Marke „Webinar“, jedenfalls nicht vom Markeninhaber.
Entwarnung: Es gab gar keine Abmahnungen wegen der Marke „Webinar“, jedenfalls nicht vom Markeninhaber.
(Bild: gemeinfrei / Pexels )

Die „Abmahnungen“, die aufgrund der Verwendung des Begriffs „Webinar“ in den letzten Tagen versendet wurden, dürften wohl bei einigen Unternehmen Entsetzen hervorgerufen haben. Die Kanzlei Jun Rechtsanwälte, Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht, hatte von Anfang an Zweifel an den Meldungen über angebliche Abmahnungen, da keiner der Warnenden eine solche Abmahnung vorlegen konnte. Daraufhin hat die Kanzlei den Inhaber Mark Keller kontaktiert. Dieser räumt auch ein, dass er in der Benutzung des Begriffes für Online-Seminare keinen Markenverstoß sieht.

Hier der volle Wortlaut:

Offizielle Stellungnahme von Mark Keller, Inhaber und Lizenzgeber der deutschen Marke WEBINAR®, vom 06.07.2020:

WEBINAR® ist nicht gleich „Webinar“

Der Begriff „Webinar“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch oft als Gattungsbegriff für Online-Seminare aller Art und für Dienste von verschiedenen Anbietern verwendet. Die seit dem Jahr 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene deutsche Marke „WEBINAR®“ ist eine Qualitätsbezeichnung für Online-Seminare sowie weitere Dienste und wird seit vielen Jahren zur Kennzeichnung von Veranstaltungen, Online-Seminaren und weiteren Projekten benutzt.

Die Markenbezeichnung WEBINAR® ist keinesfalls gleichbedeutend mit dem Begriff „Webinar“ oder sonstigen begrifflichen Abwandlungen. Im Verkehr ist der Unterschied zwischen der Marke WEBINAR® und dem Begriff „Webinar“ regelmäßig an dem Markenhinweis durch die Beifügung des „®“-Symbols zu erkennen. Unseren Lizenznehmern und mir als Markeninhaber ist es besonders wichtig, dass dieser Unterschied zur Kenntnis genommen wird und allgemein bekannt ist.

Mit der zunehmenden Bekanntheit geht es der Marke WEBINAR® ähnlich, wie den bekannten Marken Tempo® (Papiertaschentücher), PLEXIGLAS® (Acrylgläser), UHU® (Klebstoffe), tesa® (Klebefilme) und viele mehr. WEBINAR® ist seit vielen Jahren ein Markenprodukt, das für ganz bestimmte Dienste des Markeninhabers und dessen Lizenznehmern steht. Es handelt sich dabei insbesondere um Dienste im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wissen und Bildung durch Online-Seminare, welche bestimmten Qualitätsvorgaben entsprechen. Die Marke WEBINAR® steht für einen besonderen Qualitätsstandard von Produkten und Diensten des Markeninhabers oder dessen Lizenznehmern, an die hohe Anforderungen gestellt werden. Nutzer von Produkten und Diensten der Marke WEBINAR® sollen sich stets auf die hohe und gleichbleibende Qualität der mit WEBINAR® gekennzeichneten Produkte und Dienste verlassen können.

Als Inhaber der Marke WEBINAR® suche ich das Miteinander, nicht das Gegeneinander. Es ist mir und meinen Lizenznehmern überaus wichtig, mit der Marke WEBINAR® friedlich, seriös und freundlich im Verkehr aufzutreten. Wir setzen daher in jedem Fall auf Aufklärung, nicht auf Abmahnung. Die Aufklärung und Veröffentlichung von Informationen über die Marke WEBINAR® in Lexika, Zeitschriften, Büchern, Blogs (z.B. Wikipedia, Duden und weitere) gehört seit vielen Jahren zu den wichtigsten Maßnahmen zur Markenpflege.

Lassen Sie sich daher nicht von Gerüchten im Internet über etwaige kostenpflichtige Abmahnungen verunsichern, welche nicht von mir als Markeninhaber, meinen Unternehmungen, Lizenznehmern oder rechtlichen Vertretern veranlasst wurden oder werden. Sollten Sie dennoch eine Abmahnung im Zusammenhang mit „Webinar“ erhalten oder Ihnen ein Fall bekannt werden, in dem jemand abgemahnt wurde, so stammt eine solche Abmahnung nicht vom Markeninhaber oder dessen Umfeld, sondern offenbar aus zweifelhaften Quellen mit kriminellem Hintergrund. Wenn uns ein solcher Fall bekannt werden sollte, bei dem in unserem Namen Abmahnungen ausgesprochen werden, wodurch der Ruf der Marke WEBINAR® beeinträchtigt werden könnte, müssen und werden wir rechtlich dagegen vorgehen. Dies gilt auch für den Fall, wenn gezielt falsche Information über die Marke WEBINAR® oder den Inhaber der Marke im Internet verbreitet werden (z.B. unwahre Behauptungen über Abmahnungen, die tatsächlich nicht erfolgt sind).

Schließlich ist mir und meinen Lizenznehmern der Ruf und das Image der Marke WEBINAR® ganz besonders wichtig, was auch weiterhin so bleiben soll. Dazu gehört natürlich auch, dass niemand Beeinträchtigungen oder rechtliche Folgen bei seinen Aktivitäten im Zusammenhang mit Online-Seminaren befürchten und erfahren muss, wie auch immer diese im bevorzugten Sprachgebrauch von jedem Einzelnen bezeichnet werden.

Seien Sie also unbesorgt, wenn Sie den Begriff „Webinar“ oder diesen in abgewandelter Form weiterhin benutzen. Verwenden Sie jedoch die Markenbezeichnung WEBINAR® (entsprechend gekennzeichnet durch das „®“-Symbol) bitte nur dann, wenn Sie für diese Verwendungsform eine Markenlizenz besitzen.

Kuala Lumpur, 06.07.2020

gez. Mark Keller

*Quelle: Facebookseite Jun Rechtsanwälte - Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht (Posting vom 08.07.2020)

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