| Sehr geehrte Damen und Herren,
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| wir alle kennen das vielfach zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 1987, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden müsse und dass es lediglich ein Glücksfall sei, wenn es jahrzehntelang nicht gebrannt habe. Mitte Februar 2019 hatten in Duisburg 200 Bewohner zweier Wohnhochhäuer ihre Wohnungen räumen müssen, weil aufgrund von Brandschutzmängeln eine akute Lebensgefahr bestand. Die Brandschutzmängel bestanden offensichtlich schon lange, von der Feststellung der Mängel bis zur Entscheidung der Stadt zur Räumung vergingen Tage, und dann muss plötzlich innerhalb weniger Stunden bis Mitternacht alles über die Bühne gehen – wie bei einer Bombenentschärfung. Die Bewohner wurden z.T. in Notunterkünften einquartiert – mit völlig ungewisser Dauer. Ähnliches ereignete sich 2017 beim Hannibal-Hochhaus in Dortmund. Wenn in einem Gebäude Brandschutzmängel festgestellt werden, müssen diese umgehend abgestellt werden. Das steht außer Frage. Doch mir stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Muss eine Stadt so handeln? Gäbe es nicht brandschutztechnische Kompensationsmaßnahmen? Was lässt eine latente Brandgefahr zu einer akuten Lebensgefahr werden?
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| Ich freue mich über Ihr Feedback zu diesem Thema. Ihr BS BRANDSCHUTZ-Chefredakteur Christoph Brauneis
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| | Das CE-zertifizierte Brandschutzsystem heroal FireXtech D 93 FP bietet Planern, Architekten und Verarbeitern eine Systemlösung für die Innen- und Außenanwendung im Privat- und Objektbau, das die Klassen EI 30 bis EI 90 erfüllt. Dank der Lieferung im zertifizierten Werksverbund, des geringen Profilgewichts, der Bearbeitung ohne Sonderwerkzeuge und der klemmbaren Beschlagvariante wird die Fertigungszeit für den Verarbeiter deutlich verkürzt. Weitere Informationen
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| | ✰✰✰ Fachforum Brandschutz 2019 ✰✰✰ |
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| Das Fachforum Brandschutz wird im September und Oktober 2019 von den Fachmagazinen BS BRANDSCHUTZ, tab – Das Fachmedium der TGA-Branche und SHK Profi veranstaltet. Hier kann sich jeder Brandschutzinteressierte über die neuesten Trends und Entwicklungen informieren. Führende TGA-Branchenvertreter halten spannende Vorträge und ein Besuch der begleitenden Fachausstellung der Partner/Hersteller (Colt, Müpro, Oppermann, Strulik, Systemair, Tece, Trox, Walraven und Wichmann) bietet Ihnen die Möglichkeit zum Netzwerken mit den Experten. Neben den informativen Vorträgen sind aber sicher auch die Veranstaltungsorte verlockend: 19. September in Schwerte (Rohrmeisterei), 24. September in Leipzig (Leipziger Zoo), 26. September in Würzburg (Gut Wöllried) und 1. Oktober in Wolfsburg (Volkswagen Arena) Hier noch ein exklusives Gimmick: Die Teilnahme, die eigentlich mit 150 € zu Buche schlägt, ist unter Angabe des Gutscheincodes „bauverlag“ für Sie kostenlos. Aber auch die Anmeldung zum BS BRANDSCHUTZ-Newsletter ermöglicht Ihnen ein spannendes, informatives Event zum Nulltarif!
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| Dachfenster zu nahe am Nachbarhaus | |
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| Nicht selten wird im Zuge von baubezogenen Nachbarstreitigkeiten seitens des klageführenden Nachbarn eingewendet, das Nachbargebäude verstoße gegen Brandschutzvorschriften. Sofern ein solcher Nachbarstreit vor dem Verwaltungsgericht geführt wird, besteht hier die Besonderheit, dass sich der Kläger nur dann auf die Verletzung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften berufen kann, wenn diese auch konkret seinem Schutz dienen. Das OVG Sachsen hatte nunmehr in einem Rechtstreit in zweiter Instanz entscheiden, dass dies bei den Abstandsflächenregelungen in Bezug auf Dachfenster der Fall ist.
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| | Der Colt Liberator ist das Mittel der Wahl, wenn es um qualifizierten Rauchabzug geht. Eingebunden in eine moderne RWA-Anlage, bietet der Colt Liberator von der ersten Sekunde seines Einsatzes die volle Leistungsbreite. Der Maschinelle Brandgaslüfter dient zur Absaugung von Rauch und heißen Gasen im Brandfall. Er erfüllt die Anforderungen der Temperatur-Zeit-Klassifizierung F200, F300 und F400 (400°C/120Min) entsprechend der EN 12101-3. Weitere Informationen
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| | | Brandmeldeanlagen | |
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| | Dieses Buch wurde für die 5. Auflage überarbeitet und aktualisiert, dabei wurden selbstverständlich alle Änderungen der neuen VDE 0833-2 und DIN 14675 sowie der neue Kommentar zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie berücksichtigt. Es richtet sich vorrangig an Planer, Errichter und Betreiber von Brandmeldeanlagen. Brandschutzingenieuren, Architekten und Bauleitern bietet es eine interessante Möglichkeit, ihr Wissen im anlagentechnischen Brandschutz zu erweitern. Durch gut verständliche Texte, viele Bilder, Tabellen und praktische Beispiele sowie die übersichtliche Struktur eignet sich das Buch gleichsam als Lehrbuch und als Nachschlagewerk für den Praktiker. Gero Gerber Brandmeldeanlagen Planen, Errichten, Betreiben 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2019 384 Seiten. Softcover. ISBN 978-3-8101-0464-9 39,80 €
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| | Der Norden war Vorreiter bei der Einführung der Rauchmelderpflicht in Deutschland. Nach Ablauf von 10 Jahren steht jetzt der Austausch der ersten Melder-Generation an.
Ende 2018 wurde außerdem die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt. Sie bildet die Grundlage für die rechtssichere Anwendung neuer Verfahren und Technologien, u.a. der Ferninspektion. Bei dieser Veranstaltung erwarten Sie „brandaktuelle“ Vorträge aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Weitere Informationen
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| Menschen und Werte schützen | |
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| In großen Hallen mit Metallverarbeitung stoßen herkömmliche Brandmeldesysteme aufgrund hoher Decken, einer erhöhten Brandlast und störenden Lichtreflexionen meist an ihre Grenzen. Vor dieser Herausforderung stand auch die MKM Mansfelder Kupfer und Messing GmbH. Der Hersteller von Vorprodukten und Halbzeugen aus Kupfer und Kupferlegierungen wollte den Brandschutz von zwei Produktionshallen am Standort Hettstedt in Sachsen-Anhalt verbessern. Auf der Suche nach einer optimalen Lösung testete die Werksfeuerwehr mehrere Möglichkeiten, darunter viele klassische Brandschutzsysteme. Nicht nur die ständig variierende Auslastung der Hallen sorgte für schwierige Rahmenbedingungen. Wegen der großen Dimensionen der beiden Hallen kam schließlich nur eine Lösung mit der optischen Brandfrüherkennung „Aviotec“ von Bosch in Frage, die direkt über in der Kamera integrierte Algorithmen Rauch und Flammen frühzeitig detektiert. Im Gesamtkonzept überzeugte die Technologie auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Bosch-Experten planten eine individuelle Lösung und integrierten sie vor Ort in das bestehende Brandmeldesystem sowie in die Leitstelle der Werksfeuerwehr. Identifiziert das System nun in einer der beiden Produktionshallen einen Brand, erfolgt eine Alarmierung an die Brandmelderzentrale sowie an die Werksfeuerwehr. Die Feuerwehrleute können so direkt am Videomonitor prüfen, wo es genau brennt und weitere Maßnahmen situationsgerecht einleiten.
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| Sicherer Brandschutz durch eine starke Planung | | Der vorbeugende Brandschutz muss bei jeder TGA-Planung mit größter Sorgfalt behandelt werden. Es ist jedoch keine einfache Aufgabe für Planungsbüros, neben den „klassischen“ TGA-Gewerken, wie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, auch noch die besonderen Anforderungen des Brandschutzes zu beherrschen. Welche Unterstützung in diesem Zusammenhang von Experten aus der Industrie geleistet wird, darüber sprach die tab-Redaktion (Trägertitel der BS BRANDSCHUTZ) mit Alexander Kind, Leiter Projektberatung Brandmeldesysteme von Hekatron.
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| Rauchwarnmeldernorm zum Vorzugspreis | |
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| Quelle: Ei Electronics
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Ei Electronics bietet in Zusammenarbeit mit dem Beuth Verlag einen Sonderdruck der DIN 14676-1 und -2 zum Vorzugspreis von 55 € pro Stück inkl. MwSt. und Versand an. Die seit Dezember 2018 gültige Anwendungsnorm DIN 14676-1 beschreibt erstmals die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern. Die Norm wurde darüber hinaus mit Blick auf die technischen Entwicklungen sowie die Praxiserfahrungen der letzten Jahre umfassend überarbeitet. Die Dienstleistungsnorm DIN 14676-2 legt die Anforderungen an Fachkräfte fest, die Rauchwarnmelder projektieren, einbauen und instand halten.
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| Nie ohne DIBt-Zulassung | |
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| An Brandschutztüren dürfen nur DIBt-zugelassene Feststellanlagen installiert werden. Laut BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. werden jedoch nachrüstbare Feststellvorrichtungen für Brandschutztüren angeboten, die zwar nach DIN EN 1155 „Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren“ geprüft sind, aber nur hinsichtlich der Beschläge. Diese entsprechen somit nicht der Definition „Feststellanlage“, die in den DIBt-Richtlinien festgeschrieben ist.
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| Demnach sind Feststellanlagen Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: Eine Feststellanlage (siehe Abb.) besteht aus mindestens einem Brandmelder (1 + 2), einer Auslösevorrichtung und Energieversorgung (4) sowie einer Feststellvorrichtung (3). Wichtiger Grundsatz: Alle systemzugehörigen Teile müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Ein einziges nicht statthaftes Teil hat zur Folge, dass die gesamte Anlage nicht zugelassen ist!
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| | Zur Info Systeme, die durch ein akustisches Signal eines Rauchwarnmelders oder einer Alarmsirene ausgelöst werden, sind nicht DIBt-konform und entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
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| Brandschutzatlas | | Der Brandschutzatlas ist als Ordnerwerk, DVD und App erhältlich. Er ist die Arbeitshilfe zur Problemlösung im vorbeugenden Brandschutz. Die praxisorientierten und detaillierten Fachinformationen unterstützen Sie, den vorbeugenden Brandschutz mit optimaler Sicherheit und so kostengünstig wie möglich realisieren zu können.
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| Der Brandschutzatlas ist als Ordnerwerk (ISBN 978-3-939138-01-3) und in elektronischer Form auf DVD (ISBN 978-3-939138- 37-2) und als App (für iOS und Android) erhältlich. Das Ordnerwerk und die DVD können im Kombipaket erworben werden; die App kann zu jedem Angebot zusätzlich bestellt werden. Das Handbuch enthält die wichtigsten Inhalte aus dem Brandschutzatlas in übersichtlicher, kompakter Form und bietet damit einen Überblick über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes.
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| Geschäftsführer: Michael Voss Handelsregister: HRB 4172 AG Gütersloh USt-Id-Nr.: DE813382417
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Bauverlag BV GmbH Avenwedder Straße 55 33311 Gütersloh Tel.: 05241|80-2791 E-Mail Website
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