Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern im Netz
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Der Bundestag beschloss am Freitag den novellierten Gesetzentwurf zur Reform des Jugendschutzes. Ziel des Gesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen, die Orientierung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Fachkräften zu fördern, Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming sowie Kostenfallen einzudämmen und die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten auch durchzusetzen.

Alterskennzeichnungen von Online-Inhalten

Anbieter von Film- und Spiele-Plattformen beispielsweise müssen dafür Sorge tragen, dass es eine einheitliche Alterskennzeichnung zu den Online-Inhalten gibt und dass altersgerechte Voreinstellungen möglich sind. Mit dem Gesetz will der Bund verhindern, dass Kinder und Jugendliche gemobbt, belästigt oder durch Kostenfallen abgezockt werden. Hierzu sehen die neuen Regelungen vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung treten, transparent gemacht werden müssen.

Schutzmechanismen bei Social Media

Dazu soll es Schutzmechanismen bei Nutzerprofilen auf Plattformen und Social-Media-Diensten geben. Kinder sollen sich durch einfache Meldemöglichkeiten auch Hilfe holen können, wenn sie sich bedroht fühlen. Bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden. 

Überprüfung der Regeln und Belangung auch ausländischer Anbieter

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird noch in diesem Jahr zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie soll künftig die verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen bei den Anbietern in den Blick nehmen, bei der Umsetzung beraten und Verstöße ahnden. So wird die Bundeszentrale nach einem erfolglosen "dialogischen Verfahren" konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung ein Bußgeld bis zu 50 Millionen Euro verhängen können. Sie soll, auch dank eines deutlich vergrößerten Budgets, ebenso dafür sorgen, dass auch ausländische Anbieter bei Verstößen belangt werden können. Die Regelungen sollen laut Familienministerium zum 1. April in Kraft treten.

Opposition sieht Mängel im Gesetz

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte in ihrer Rede im Bundestag vor der Abstimmung, Kinder und Jugendliche hätten das Recht, sicher und geschützt im digitalen Raum aufzuwachsen. Die Opposition sieht Mängel in dem Gesetz: Die FDP beklagt Doppelstrukturen und mehr Bürokratie, die AfD sprach von Doppelregulierung. Die Linke sieht das Problem, dass die Länderkompetenzen bei der Medienaufsicht durch die Bundeszentrale verringert werden könnten. Auch die Grünen fürchten, dass sich Streit zwischen Bund und Ländern um Kompetenzen hier fortsetzen könnte.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2021 (dpa).