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BWI-Bau

PPP-Newsletter 8/2019 vom 11.11.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen beim PPP-Newsletter, erstellt vom BWI-Bau, der PSPC und der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft.

Aktuelles

Landkreis Goslar: Schulzentrum

Der Landkreis Goslar hat den Neubau des Schulzentrums Goldene Aue inkl. Außenanlagen am Standort des Schulzentrums in Goslar beschlossen. Das Projekt beinhaltet die Planung, den Rückbau des bestehenden Schulzentrums, den Neubau des Schulzentrums sowie die Zwischenfinanzierung. Der Betrieb und die Endfinanzierung werden durch den Landkreis erbracht und sind nicht Gegenstand des Auftrages.
 
Schlusstermin für die Teilnahmeanträge: 10.12.2019.
Bekanntmachung

Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Schwerin: Anmietung Bürogebäude

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Jobcenter (JC) Schwerin beabsichtigen, noch zu errichtende Mietflächen in Schwerin anzumieten. Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben des Auftraggebers die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und der BA und dem JC auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung von mindestens 10 Jahren (mit dem Recht des Mieters zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre) überlässt.
 
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02.12.2019.
Bekanntmachung

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK: Bürogebäude mit Lagerflächen

Erneute Ausschreibung eines Neubaus für ein Bürogebäude / Verwaltungsgebäude mit Leitzentrale und Lagerflächen in Passau in einem lebenszyklusübergreifenden Partnerschaftsmodell (Planen – Bauen – Betreiben). Die Finanzierung ist nicht Bestandteil der Leistungen.
 
Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge: 27.11.2019
Bekanntmachung

Stadt Köln: Schule

Der Rat der Stadt Köln hat die Planung und Errichtung einer Gesamtschule 6-zügig in der Sekundarstufe I und 5-zügig in der Sekundarstufe II mit einer 3-fach Turnhalle mit Tribüne und einer 1-fach Turnhalle für ca. 1 250 Schülerinnen und Schüler im Umkreis des Stadtbezirks Köln-Lindenthal beschlossen.
Gesucht wird ein Investor, der alle Planungs- und Bauleistungen sowie die Finanzierung des Projekts übernimmt. Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem vom Auftragnehmer beizubringenden Grundstück errichtet werden. Der Auftraggeber mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Es ist dem Auftraggeber eine Ankaufsoption und ein Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück mit allen Aufbauten einzuräumen.
 
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18.11.2019.
Bekanntmachung

Landkreis Waldeck-Frankenberg: Schule

Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb eines Schulgebäudes für die Berufliche Schulen Korbach – Bad Arolsen am Hauptstandort in Korbach. Der Betrieb des Schulgebäudes ist für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zu garantieren. Das PPP-Projekt wird auf einem Grundstück umgesetzt, das im Eigentum des Landkreises Waldeck-Frankenberg steht; Verkauf oder Verpachtung an den privaten Partner sind denkbar.
 
Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge: 15.11.2019.
Bekanntmachung

Vergebene Aufträge

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Verwaltungsgebäude

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beabsichtigt, am Standort Hannover (Ahlem) ein Verwaltungsgebäude für ca. 180 Büroarbeitsplätze im Rahmen eines ÖPP-Inhaber-Modells errichten zu lassen. Der Auftragnehmer soll alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die Erstellung der Außenanlagen sowie die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen und die Bauzwischenfinanzierung erbringen. Den Zuschlag erhielt die Firma Depenbrock Partnering GmbH & Co. KG aus Bielefeld. Gesamtwert des Auftrags (netto): ca. 13,8 Mio. Euro.
Bekanntmachung

HOCHTIEF saniert und betreibt über 50 Gebäude der hessischen Polizei

Für das Land Hessen wird HOCHTIEF zwei Liegenschaften der Polizei mit über 50 Gebäuden innerhalb von fünf Jahren sanieren und modernisieren und insgesamt 30 Jahre lang betreiben. Neben den Bereitschaftspolizeiabteilungen in Mühlheim am Main und Kassel gehören die Polizeiakademie Hessen und die Hessische Schule für Polizei und Verwaltung zum Auftrag. Ziel ist es, die Bestandsimmobilien weitestgehend zu erhalten. HOCHTIEF erwirbt die Grundstücke beider Liegenschaften und stellt sie der Polizei für die Dauer der Betriebszeit als Vermieter zur Verfügung.
Quelle

Landkreis Uelzen: Kreishaus

Der Landkreis Uelzen hat die Depenbrock Partnering GmbH & Co. KG, Bielefeld, mit der Errichtung eines Kreishausneubaus mit einer Nutzungsfläche von ca. 8 800 m2 beauftragt. Das Vorhaben umfasst die Planung und die gebrauchsfertige Errichtung des Kreishausneubaus, die Erstellung der Außenanlagen, die Zwischenfinanzierung der Leistungen sowie die Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Mängelhaftung von 5 bzw. 10 Jahren. Gesamtwert des Auftags (netto): ca. 51 Mio. Euro.
 
Bekanntmachung

Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Segeberg: Bürogebäude

Den Auftrag zur Errichtung eines Bürogebäudes in Bad Segeberg und anschließender Vermietung an den Auftraggeber für mindestens 15 Jahre (plus Option für den Mieter auf zweimalige Verlängerung um 5 Jahre) hat die HBG Bauträger GmbH, Oldenburg, erhalten. Gesamtwert des Auftrags (netto): rd. 8,3 Mio. Euro.
Bekanntmachung

Landkreis Harburg: Schulen

Die Erweiterung des Gymnasiums am Kattenberge in Buchholz und die Erweiterung der Oberschule Hollenstedt im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planung, Bau, Bauzwischenfinanzierung und Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist) wird von der Industriebau Wernigerode GmbH, Wernigerode, realisiert. Gesamtwert beider Aufträge (netto): ca. 8,7 Mio. Euro.
Bekanntmachung

Weitere Informationen

ÖPP-Projekt A10/A24: Jahrespressekonferenz

Brandenburgs größtes Bundesfernstraßenprojekt, der als ÖPP-Verfügbarkeitsmodell vergebene Ausbau des nördlichen Berliner Rings und die Modernisierung der A24, startete im März 2018. Die Projektstrecke umfasst einen insgesamt ca. 65 Kilometer langen Abschnitt der A10 und der A24 zwischen dem Autobahndreieck Pankow bis zur Anschlussstelle Neuruppin. Hier werden die A10 sechsstreifig ausgebaut und die A24 grundhaft erneuert. Inzwischen befindet sich das Projekt im zweiten Jahr und erste Abschnitte der modernisierten Autobahn sind bereits befahrbar.
 
Der private Auftragnehmer Havellandautobahn GmbH & Co. KG, ein Konsortium um die Unternehmen BAM und HABAU, zog während einer Pressekonferenz eine positive Zwischenbilanz des Baugeschehens 2019 und gab einen Ausblick auf die im kommenden Jahr anstehenden Baumaßnahmen.
 
In diesem Jahr habe man mit insgesamt sieben Bauabschnitten begonnen. Ende 2019 sollen fünf dieser Abschnitte zumindest in einer Richtungsfahrbahn fertiggestellt werden. Bis 31.12.2020 sollen mehr als die Hälfte der 120 Streckenkilometer ausgebaut bzw. modernisiert sein, 24 von 38 Brücken und acht von elf Anschlussstellen sollen fertiggestellt sein. Vertragliches Bauzeitende ist der Dezember 2022.
 
 
Weitere Informationen

Fragen und Antworten zum ÖPP-Projekt A49

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat eine Unterlage mit Fragen und Antworten zum aktuellen Sachstand bezüglich des Weiterbaus der A 49 erstellt (Stand: Oktober 2019). Die beiden Abschnitte der A 49 zwischen Schwalmstadt und der A 5 bei Gemünden sollen in öffentlich-privater Partnerschaft realisiert werden.Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt. Dieses Verfahren wird durch die DEGES durchgeführt. Der Abschluss des Vergabeverfahrens und der Beginn des Baus sind für 2020 vorgesehen, mit der Fertigstellung ist voraussichtlich im Jahr 2024 zu rechnen. Der ÖPP-Vertrag, der neben der Bauleistung auch Planung, Betrieb, Erhaltung und anteilige Finanzierung beinhaltet, soll eine Laufzeit von 30 Jahren haben.
Zum Download

Informationen der PSPC

PPP-Markt erlebt Aufschwung in Belgien

In Belgien wurden in den letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche PPPs umgesetzt. Die Beschaffungsmaßnahmen wurden sowohl auf Bundesebene als auch auf regionaler und lokaler Ebene veranlasst. Besonders der Bund und die Flämische Region zeigten frühzeitig Engagement - eine positive Entwicklung hinsichtlich PPP ist jedoch auf allen Ebenen zu verzeichnen.
 
Durch die verschiedenen Ebenen, auf denen Infrastrukturprojekte umgesetzt werden sollen, entstanden eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Anstalten in Belgien. Es wurde unter anderem die Beschaffungsbehörde „De Werkvennootschap“ (DWV) gegründet, welche plant, das PPP Autobahnprojekt R4 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 900 Millionen EUR als Verfügbarkeitsprojekt umzusetzen. Mit einer Laufzeit von 30 Jahren soll es das zweitgrößte Verkehrs-PPP-Projekt Belgiens werden. Das bisher größte Verkehrsprojekt war die A11 mit einem Investitionsvolumen von 1 Milliarde EUR und einem Financial Close im Jahr 2014.1) Die Wallonische Region gründete bereits 1994 die Gesellschaft zur Zusatzfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen „Société de Financement Complémentaire des Infrastructures“ (SOFICO), mittlerweile ist sie eine etablierte Ressource bei der Beschaffung von Infrastrukturprojekten.2) Aber auch die Bundesbaubehörde, welche das Grundstücks-Portfolio des Landes verwaltet, hat bereits einige PPPs in verschiedenen Sektoren wie Straßenbau oder sozialer Infrastruktur (beispielsweise Schulen und Krankenhäusern) umgesetzt. Die Herangehensweise dieser staatlichen Behörden ist oft individuell ausgestaltet, dennoch oder vielleicht gerade deshalb hat sich Belgien zu einem PPP Markt entwickelt.
 
Die zunehmende Standardisierung der Dokumentation und der Prozesse führt zudem zu einer Verminderung der Ausschreibungskosten. Die jüngsten Eurostat Leitlinien trugen ferner dazu bei, dass es zu einer Vereinheitlichung von PPP-Verträgen kam.3)
 
Im September 2016 veröffentlichte Eurostat einen „Leitfaden für die statistische Behandlung von PPP“4) , darin sind anwendungsorientierte und detaillierte Anleitungen für die Bewertung der einzelnen PPP-Vertragsklauseln im Sinne der ESA 2010 Regeln dargelegt. Dadurch konnten Projekte restrukturiert und Risikoallokationen angepasst werden. Dies hat zu einer weiteren Standardisierung geführt.
 
Die Bemühungen der belgischen Behörden hatten Erfolg: anders als andere Nachbarländer konnte Belgien dem PPP-Markt neuen Aufschwung geben und so helfen, den Bedarf an Infrastruktur zu befriedigen.5)
 
 
1) Project Finance International Global Infrastructure Report, Juni 2019, S. 7.
2) https://sofico. org/de/gruendung/
3) https://ec. europa. eu/eurostat/de/web/government-finance-statistics/methodology/guidance-on-accounting-rules, (Stand: 07.11.2019)
4) https://w w w. eib. org/de/publications/epec-a-guide-to-the-statistical-treatment-of-ppps
5) https://w w w. loyensloeff. com/media/477134/website_article-debv-pani. pdf
 
 
PSPC GmbH
Dr. Corinna Hilbig
Brandenburgische Str. 27 ● 10707 Berlin
Tel.: 030 315199-21 ● Fax: 030 315199-77
ch@psp-consult.de
w w w. psp-consult. de

Gesetzgebung und Rechtsprechung mit PPP-Relevanz

VK Bund, Beschluss vom 04.09.2019 - VK 2-54/19

Ausschluss eines Bieters wegen Schlechtleistung in einem anderen Auftrag

Die Vergabestelle schrieb gemeinschaftsweit im Offenen Verfahren Planungsleistungen aus. Die Vergabestelle verneinte die Eignung eines Bieter mit der Begründung, dass vier von fünf eingereichten Referenzen mit Mangelleistung, fehlender Fachkunde und fehlender Kommunikationswille durch die Referenzgeber eingeschätzt wurden. Es habe nur eine einzige positiv bewertete Referenz gegeben. Letztere betreffe in ihren positiven Aspekten jedoch Bauleitungs / Baubegleitungsaufgaben, die bei der hier zu vergebenden Leistung nicht im Vordergrund stehen. Die betroffene Bieterin reichte nach erfolgloser Rüge den Nachprüfungsantrag ein.
 
Die Vergabekammer des Bundes entschied, dass der Nachprüfungsantrag zulässig und begründet sei. Die Vergabestelle habe den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum bei der materiellen Überprüfung der Referenzen überschritten, indem sie auf der gegebenen Basis die Eignung der Antragstellerin verneinte. Die Vergabestelle habe Referenzen mangels Abschlusses nicht von der Wertung auszunehmen dürfen Grundsätzlich sei eine Referenz wertbar, wenn die für die Wertung maßgebliche Leistung ausgeführt wurde. Es sei nicht unbedingt erforderlich, dass diese auch bereits abgenommen wurde. Vorliegend seien alle Referenzen im geforderten Leistungszeitraum erbracht worden.
 
Die von der Vergabestelle vorgenommene materielle Eignungsprüfung überschreite den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum und verstoße sowohl gegen den gesetzlichen Prüfungsmaßstab als auch gegen die Verpflichtung zur zutreffenden und vollständigen Sachverhaltsermittlung.
 
Es fehle es an einer konkret auftragsbezogenen Beurteilung der Referenz, aus der sich Rückschlüsse auf eine unzureichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Antragstellerin mit Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag ergeben könnten. In Ermangelung solcher Feststellungen sei die Ausschlussentscheidung zu Lasten der Antragstellerin auf der gegebenen Basis beurteilungsfehlerhaft.
Die Vergabestelle habe bei der Bewertung der Referenzen gegen die Verpflichtung zur Ermittlung des zutreffenden und vollständigen Sachverhalts verstoßen.
 
Grundsätzlich sei der öffentliche Auftraggeber nur dazu berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, eine materielle Bewertung der Referenzen vorzunehmen und hierzu eigene Ermittlungen bei den Referenzgebern durchzuführen. Die Entscheidung hierüber obliegt seinem pflichtgemäßen Ermessen. Bevor der öffentliche Auftraggeber aber im Rahmen der materiellen Überprüfung eine negative Wertungsentscheidung zu Lasten des Bieters treffe, sei er verpflichtet, den zu bewertenden Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln. Defizite hierbei gingen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers, der die Darlegungslast für die den Ausschluss begründenden Tatsachen trage.
 
Vor diesem Hintergrund sei eine frühzeitige Anhörung des mit einem drohenden Wettbewerbsausschluss belasteten Bieters nicht nur verfahrensrechtlich geboten, sondern auch zur Sachverhaltsaufklärung im Interesse des öffentlichen Auftraggebers dienlich.
Im vorliegenden Fall bestreite die Antragstellerin substantiiert, die von den Referenzgebern vorgetragenen Kritikpunkte. Hinsichtlich Referenz 1 werde ausgeführt, dass der anhängige Rechtsstreit sich auf eine vorgeblich nicht ausreichende fachliche Beratung beziehe und der betroffene Projektleiter überdies nicht mehr für die Antragstellerin tätig werde.
 
Hinsichtlich der Referenz 5 werde seitens der ASt vorgetragen, dass die vorgeworfene unzureichende Kommunikation und die wechselnden Ansprechpartner auf Behinderungsanzeigen gegenüber dritten Planern wegen Schlechtleistung und einen Personalwechsel mit einem Vorlauf von vier Wochen zurückzuführen seien. Vor diesem Sachverhalt seien auch die Nachtragsforderungen gerechtfertigt.
Dieses substantiierte Bestreiten der Antragstellerin habe die Vergabestelle nicht gewürdigt. Sie habe diesen Einlassungen im Nachprüfungsverfahren auch sachlich nichts entgegenzusetzen. Zu Unrecht ziehe sich die Vergabestelle lediglich darauf zurück, dass eine nachträgliche Relativierung der Informationen der Referenzgeber belanglos sei, weil eine eingehendere Ermittlung des Sachverhalts nicht von der Vergabestelle erwartet werden könne.
 
Die vorliegende Entscheidung führt zu einer deutlichen Erhöhung der Anforderungen an eine Vergabestelle, wenn sie formal wertungsfähige Referenzen ausschließen will. Sie muss fachlich prüfen, ob die negative Bewertung einer Referenz durch den Referenzgeber richtig ist (so schon Südbayern, Beschluss vom 08.04.2019 – Az. Z 3-3-3194-1-46-12/18). Denn sie hat die Verpflichtung, den Sachverhalt vollständig zu ermitteln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2018 - Verg 28/18).
 
 
 
Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Matthias Berger, Rechtsanwalt / Mediator (KAKM)
Trinkausstraße 7
40213 Düsseldorf
Tel. +49 211 – 88 29 29
Fax +49 211 – 88 29 26
Mobil +49 160 – 47 20 722
berger@mkrg.com
w w w. mkrg. com
 
Beschluss

Ihr Ansprechpartner im BWI-Bau für den PPP-Newsletter:
 
Dr. Enno Paulsen
0211/6703-280
e.paulsen@bwi-bau.de
BWI-Bau GmbH
Institut der Bauwirtschaft
40237 Düsseldorf, Uhlandstraße 56
Tel.: +49 211 6703-276
Fax:  +49 211 6703-282
Mail: Kundenbetreuung@BWI-Bau.de
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Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, CISA
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Umsatzsteuer-ID:
DE 81 32 95 54 7
Handelsregister:
Düsseldorf B 10177
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