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Erscheinung:17.10.2019 PSD2

BaFin setzt Frist für Umstellung von Kartenzahlungen im Internet

Die BaFin wird nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche Starke Kundenauthentifizierung ausführen.

Hintergrund ist eine Opinion der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking AuthorityEBA) vom 16. Oktober, in der sie den nationalen Aufsichtsbehörden diese Frist empfiehlt. Außerdem legt die EBA Meilensteine für die beteiligten Zahlungsdienstleister fest und definiert zu meldende Daten, mit denen die Aufsicht den Fortschritt kontrollieren kann, bis alle einschlägigen PSD2-Anforderungen vollständig umgesetzt sind. Auch diese Meilensteine übernimmt die BaFin in ihre Aufsichtspraxis.

Am 21. August 2019 hatte die BaFin bereits über die Erleichterungen bei der Kundenauthentifizierung informiert, aber noch keine Frist genannt. Die Erleichterungen gelten auch für Online-Zahlungen mit Debitkarten oder Prepaid-Karten. Kartenausgebende Zahlungsdienstleister, die ihre Kartenkunden bereits eine PSD2-konforme Authentifizierungsmethode anbieten, sollten diese nicht wieder abschalten.

Über die Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung, die am 14. September 2019 in Kraft getreten ist, berichtete die BaFin auch in den Ausgaben September 2019 und August 2018 des BaFinJournals.

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