Ausgabe Nr. 5 / 2019 
Liebe Leserin, lieber Leser
 
anbei die "News International" - Ausgabe Mai 2019. Enthalten sind Nachrichten zu
Veranstaltungen, Ländern und Märkten, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht und Publikationen.
 
Viel Vergnügen beim Lesen,
Kevin Heidenreich
Inhalt
Blickpunkt
Handelsstreitigkeiten schränken Auslandsinvestitionen ein
Länder/Märkte
Geschäftsklimaumfrage „German Business in Japan 2019“: Deutsche Wirtschaft in Japan weiter optimistisch
Finnland beginnt Regulierung von Kryptowährungsprovidern
World Chambers Competition 2019 - Finalisten stehen fest
Außenwirtschaftsförderung
FuE-Projekte mit Vietnam
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
US-Sanktionen gegen Russland - Update
OFAC-Empfehlungen für Compliance Programme von Unternehmen
Investitionsprüfungen - EU-Verordnung in Kraft getreten
Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen: Unternehmen müssen der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen
Veranstaltungen
4.  - 6.  Juni 2019, Tampere: Manufacturing Performance Days
3.  - 7.  Juni 2019, Helsinki: Urbane Wärmewende
17.  Internationale
IHK-Begegnungswoche: "Ostwestfalen meets France"
Publikationen
Duale Berufsbildung im Ausland
USA: German Business Matters
Blickpunkt
Handelsstreitigkeiten schränken Auslandsinvestitionen ein
(DIHK) "Der Druck auf die deutsche Wirtschaft wird größer", fasste DIHK-Präsident Eric Schweitzer die Ergebnisse der DIHK-Untersuchung "Auslandsinvestitionen 2019", einer Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage vom Jahresbeginn, zusammen: "Das Hin und Her beim Brexit, die globalen Handelskonflikte und die US-Sanktionen belasten die Konjunktur und trüben spürbar die Investitionsfreude der deutschen Unternehmen für das Auslandsgeschäft."
 
Zudem schmälerten inländische Kostenfaktoren wie hohe Strom- und Energiepreise oder Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel die Budgets für Investitionen, berichtete Schweitzer. Dass vor diesem Hintergrund Kosteneinsparungen als Motiv für ein Engagement im Ausland aktuell an Bedeutung gewinnen, nannte er "ein eher beunruhigendes Signal für den Industriestandort Deutschland".
 
Der DIHK-Umfrage zufolge kürzen in diesem Jahr viele Unternehmen ihre Auslandsbudgets – auf das tiefste Niveau seit 2013. Nur noch 30 Prozent der Betriebe planen aktuell eine Erhöhung ihrer Investitionen außerhalb Deutschlands (2018: 36 Prozent). Dagegen wollen 14 Prozent der Befragten ihr Auslandsengagement zurückfahren (2018: 9 Prozent). Damit sinkt der Investitionssaldo von 27 auf 16 Punkte. Auch der Anteil der Industrieunternehmen, die überhaupt im Ausland investieren möchten, erreicht mit 46 Prozent den schwächsten Wert seit 2014.
 
Und: Anders als in den Vorjahren, in denen durch grenzüberschreitende Investitionen deutscher Unternehmen rund 200.000 neue Stellen im Ausland geschaffen wurden, kommen 2019 voraussichtlich nur noch gut 50.000 hinzu. Zum Jahresende werden damit in internationalen Betrieben mit deutscher Beteiligung mindestens 7,8 Millionen Beschäftigte arbeiten.
 
Eine weitere Entwicklung, die in der Studie auffällt: Die Unternehmen verteilen ihre geschrumpften Auslandsbudgets auf mehr Länder als zuvor. "Dahinter steht die Strategie, sich besser gegen Handelsstreitigkeiten als auch gegen einzelne regionale Risiken absichern zu können", erläuterte DIHK-Präsident Schweitzer. Die Europäische Union bleibe dabei der mit Abstand wichtigste Investitionsstandort der deutschen Industrie: "Der gemeinsame Binnenmarkt entwickelt sich angesichts des international um sich greifenden Protektionismus immer stärker zum sicheren Hafen für die Unternehmen."
 
Sie finden jeweils eine deutsche und eine englische Fassung der DIHK-Umfrage "Auslandsinvestitionen 2019" sowie der Vorjahresuntersuchung hier zum Download.
 
Länder/Märkte
Geschäftsklimaumfrage „German Business in Japan 2019“: Deutsche Wirtschaft in Japan weiter optimistisch
(AHK) Die Manager der deutschen Unternehmen in Japan bleiben trotz globaler Konjunktursorgen weitgehend positiv gestimmt. Das ist das Fazit einer Geschäftsklima-Umfrage der AHK Japan und KMPG Deutschland. 57% der Manager deutscher Unternehmen in Japan (Vorjahr: 73%) rechnen innerhalb der kommenden 12 Monate mit einem moderaten bis starken Wachstum der eigenen Geschäfte, 26% mit keiner Veränderung, jedoch auch 17% (Vorjahr 0%) mit einem Rückgang. Dagegen erwarten 38% der Manager auf Jahressicht einen Rückgang von Japans Wirtschaftsleistung, im Vorjahr waren es nur 8%. Aber auch 30% der Befragten halten einen Aufschwung innerhalb von 12 Monaten für wahrscheinlich (Vorjahr: 52%).
 
„Die differenzierte Bewertung von Konjunktur und eigenem Abschneiden deutet darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft in Japan auch 2019 erfolgreich und profitabel sein wird, wenngleich sich die Geschäftsaussichten eingetrübt haben“, kommentierte Marcus Schürmann, Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Japan und Geschäftsführer der AHK Japan, die Ergebnisse der mit KPMG in Deutschland gemeinsam durchgeführten Geschäftsklimaumfrage unter knapp 400 Mitgliedern der Kammer in Japan.
 
Das zum 1. Februar 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU betrachten immer mehr Unternehmen als Anschub für ihre Japan-Geschäfte. 49 Prozent der Befragten erwarten nun eine positive oder sehr positive Auswirkung des Abkommens (Vorjahr 36 Prozent). Die AHK Japan geht davon aus, dass im Laufe der Zeit noch mehr Unternehmen den Nutzen erkennen. Noch rechnen 51 Prozent mit keinem Einfluss auf ihre Geschäfte (Vorjahr: 64 Prozent). Das Abkommen hat das Interesse von Seiten der deutschen Wirtschaft an Japan jedenfalls schon spürbar angeschoben. Im Vergleich zum Vorjahr registrierte die AHK Japan eine Verdoppelung der Zahl von angefragten und geplanten Japan- Projekten im Verlauf von 2019, darunter mehr Delegationen als sonst mit bis zu 60 Teilnehmern. „Viele Vorhaben zielen auf eine engere Kooperation bei zukünftigen Technologien wie Künstlicher Intelligenz“, berichtete AHK Japan-Chef Schürmann.
 
Die Studie steht hier zum kostenlosen Herunterladen bereit: https: //japan. ahk. de/infothek/umfragen-und-studien/
 
 
Finnland beginnt Regulierung von Kryptowährungsprovidern
(AHK) Im Rahmen der EU-Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche tritt ab Mai eine neue Regelung in Kraft, die Kryptowährungsprovider stärker regulieren soll. Die EU-Richtlinie (AML/CFT) hält alle Mitgliedsstaaten dazu an, bis zum 20.01.2020 Regulierungen für Kryptowährungsanbieter zu beschließen.
 
Ab dem ersten Mai muss jeder Kryptowährungsprovider bei der finnischen Finanzaufsicht FIN-FSA registriert sein. Dies beinhaltet, dass die Provider die dazugehörigen Regularien erfüllen. Dazu gehören u.a. die Trennung von Kundenkapital und Eigenkapital.
Der finnische Kryptowährungsmarktplatz localbitcoins hat im Rahmen dieser Neuerungen bereits angekündigt, dass ab sofort alle Nutzer ihre Identität eindeutig durch offizielle Ausweisdokumente nachweisen müssen.
 
World Chambers Competition 2019 - Finalisten stehen fest
(DIHK) Die Finalisten der World Chambers Competition 2019 stehen fest. Bei dem Wettbewerb, der im Rahmen des World Chambers Congress vom 12. bis 14. Juni 2019 in Rio de Janeiro stattfindet, haben Industrie- und Handelskammern aus dem weltweiten Kammernetz die Gelegenheit, ihre innovativen Projekte vorzustellen.
 
Die World Chambers Competition ist das einzige Preisprogramm seiner Art, das wegweisende Projekte von Kammern aus aller Welt auszeichnet. Insgesamt wurden 73 Projekte eingereicht und davon 16 in die Endrunde gewählt.
 
Die 16 Kammern, die im Finale des Wettbewerbs stehen, sind:
 
Bestes Bildungs- und Trainingsprojekt: Donnerstag, 13.  Juni
• Industrie- und Handelskammer von Abuja (Nigeria)
• Cebu-Industrie- und Handelskammer (Philippinen)
• Industrie-, Produktions- und Beschäftigungskammer von Cuenca (Ecuador)
• Gaziantep-Industriekammer (Türkei)
• Handelskammer Steiermark (Österreich)
 
Bestes Projekt zur Entwicklung von KMU und Unternehmertum: Donnerstag, 13.  Juni
• Afghanistan Frauenkammer für Industrie und Handel (Afghanistan)
• Cali Handelskammer (Kolumbien)
• Istanbul Handelskammer (Türkei)
• Konya-Industriekammer (Türkei)
• Nationaler Industrieverband (Brasilien)
• Quito Handelskammer (Ecuador)
 
Bestes unkonventionelles Projekt: Mittwoch, 12.  Juni
• Gaziantep Handelskammer (Türkei)
• Moskauer Industrie- und Handelskammer (Russland)
• NSW Business Chamber (Australien)
• Para-Service zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen - SEBRAE / PA (Brasilien)
• Katar Kammer (Katar)
 
Weitere Informationen zum Wettbewerb oder zum Kongress finden Sie unter w w w. worldchamberscongress. org.
 
 
Außenwirtschaftsförderung
FuE-Projekte mit Vietnam
(AiF/ZIM) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie Vietnam (MOST) bieten im Rahmen der 5. Ausschreibung eine Möglichkeit zur Förderung gemeinsamer FuE-Projekte zwischen mittelständischen deutschen und vietnamesischen Unternehmen (sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen). Wie gewohnt ist die Ausschreibung technologieoffen. Vor diesem Hintergrund findet am 12. Juni 2019 eine kostenlose Informationsveranstaltung in Berlin statt. Die Botschaft von Vietnam in Berlin und die AiF Projekt GmbH als Projektträger des BMWi laden alle Interessenten hierzu herzlich ein.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter https: //w w w. zim. de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/vietnam. html
 
 
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
US-Sanktionen gegen Russland - Update
(DIHK) OFAC hat neue Regelungen zur Umsetzung der Executive Order 13848 vom
12. September 2018 verabschiedet. Diese Executive Order sieht mögliche Sanktionen gegen ausländische Personen, Einheiten oder Länder vor, die sich in US-Wahlen einmischen. Die neuen Regelungen sind nach der offiziellen Veröffentlichung im Federal Register am 29. April 2019 in Kraft getreten. Sie richten sich an US-Personen. Dieser Begriff umfasst nach § 579.313 der Regelung jeden Bürger der Vereinigten Staaten, dauerhaft ansässige Ausländer, Unternehmen, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ausländischer Niederlassungen) organisiert sind, oder Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Zusätzliche Regelungen sind geplant. Sie können die Pressemitteilung hier lesen.
 
OFAC-Empfehlungen für Compliance Programme von Unternehmen
OFAC hat ein Dokument veröffentlicht, um US- und ausländischen Unternehmen einen Einblick in die wesentlichen Bestandteile eines Compliance-Programms zu geben („Framework for OFAC Compliance Commitments“). Angesprochen sind Unternehmen, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, sowie ausländischen ‎Unternehmen, die Geschäfte in oder mit den Vereinigten Staaten oder US-Personen tätigen oder ‎Waren oder Dienstleistungen mit US-Herkunft verwenden. In dem zwölfseitigen Papier wird erklärt, wie OFAC diese Bestandteile bei der Beurteilung von Sanktionsverletzungen berücksichtigen kann. Laut der OFAC-Leiterin Andrea Gacki habe OFAC den Rahmenplan entwickelt, um die Einhaltung von Sanktionen zu verbessern. Das Dokument unterstreiche das Engagement von OFAC mit dem Privatsektor, um das Verständnis und die Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich Sanktionen zu fördern. Sie können die Empfehlungen hier finden.
 
Investitionsprüfungen - EU-Verordnung in Kraft getreten
(DIHK) Am 10. April 2019 ist die EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Europäische Union in Kraft getreten. Im Ausschuss des Bundestages für Wirtschaft und Energie hat der DIHK am 20. März 2019 zu zwei Anträgen im Zusammenhang mit Investitionsprüfungen Stellung genommen.
Am 10. April 2019 ist die EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Europäische Union in Kraft getreten. Die Verordnung hat eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten. Den Text finden Sie hier. Einzelheiten zur Verordnung entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der Europäischen Kommission.
 
Die Bundesregierung prüft derzeit, welcher Anpassungsbedarf hierdurch beim nationalen Investitionsprüfungsrecht entsteht. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang die im Jahr 2017 eingeführten und im Dezember 2018 ergänzten Regelbeispiele meldepflichtiger Unternehmen in § 55 Absatz 1 Satz 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) mit Blick auf die EU-Verordnung erweitert werden soll.
 
Bei einer öffentlichen Anhörung zu zwei Anträgen von FDP und Grünen am Mittwoch, 20. März 2019, im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages ging es ebenfalls um ausländische Investitionen und die regulierende Rolle des Staates.
 
Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen: Unternehmen müssen der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen
Am 10.05.2019 teilte das Finanzgericht Düsseldorf mit, dass die Zollverwaltung die persönliche Steueridentifikationsnummer sowie das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung bei der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen abfragen darf. Für die Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräten, geschäftsführenden Direktoren/innen, Abteilungsleiter/innen (soweit sie nicht für Zollangelegenheiten verantwortlich sind), Leiter/innen der Buchhaltung und Zollsachbearbeiter/innen bestehe hingegen keine Offenbarungspflicht.
 
Hintergrund
Mit dem am 01.05.2016 in Kraft getretenen Unionszollkodex (UZK) wurden die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst. Die Zollverwaltung führt für sämtliche vor dem 01.05.2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen eine Neubewertung durch. Geprüft wird dabei, ob die erteilten Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen. Im Rahmen der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen hatte die Zollverwaltung beabsichtigt, das Kriterium der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit der Antragsteller über einen Abgleich mit den lokalen Finanzämtern zu prüfen. Dieser Abgleich sollte mittels der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der am Zollprozess beteiligten Unternehmensmitarbeiter erfolgen. Nachdem der DIHK gemeinsam mit anderen Verbänden die Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet und ein Unternehmen gegen die Abfrage vor dem Finanzgericht Düsseldorf Klage gegen dieses Vorgehen erhoben hatte, wurde die Abfrage der Steuer-ID im September 2017 ausgesetzt. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu dem Fall eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt, vgl. Urteil des EuGH vom 16. 01. 2019 (Rs.  C-496/17). Der EuGH hatte entschieden, dass die Abfrage der Steuer-ID im Zusammenhang mit der Beantragung und Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen im Hinblick auf die damit verbundenen hoheitlichen Aufgaben der Zollverwaltung rechtens ist. Gleichzeitig grenzte der EuGH jedoch den betroffenen Personenkreis deutlich ein.
 
Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.02.2019
Nach der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der Abfrage personenbezogener Daten für die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen (Urteil des EuGH vom 16.01.2019 (Rs. C-496/17), hat das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 06.02.2019 (Az. 4 K 1404/17 Z) entschieden, dass die Zollverwaltung die persönliche Steuer-ID sowie das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung des klagenden Unternehmens abfragen darf. Diese Daten müsse das Unternehmen der Zollverwaltung preisgeben. Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass die Zollbehörde keine sensiblen Informationen über die persönliche Situation der betroffenen Person – wie ihren Familienstand, ihre Religionszugehörigkeit oder ihre Einkünfte – erheben dürfe. Außerdem müsse die Zollverwaltung die betroffene Person über die erfolgte Erhebung der personenbezogenen Daten unterrichten. Für die Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräten, geschäftsführenden Direktoren/innen, Abteilungsleiter/innen (soweit sie nicht für Zollangelegenheiten des Unternehmens verantwortlich sind) Leiter/innen der Buchhaltung und Zollsachbearbeiter/innen bestehe hingegen keine Offenbarungspflicht. Soweit die Anfrage der Zollbehörde diese Personen betreffe, müsse das Unternehmen keine Auskünfte erteilen.
 
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Entscheidung im Volltext: 4 K 1404/17 Z.
 
Aktuelle Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
Die Zollverwaltung hat angekündigt, zunächst das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass nun der Abgleich mit den Finanzämtern der Wirtschaftsbeteiligten wieder aufgenommen wird.
 
 
Veranstaltungen
4. - 6. Juni 2019, Tampere: Manufacturing Performance Days
(AHK) Die Manufacturing Performance Days bringen international anerkannte Experten und Wissenschaftler zusammen, um über die Zukunft und Best-Practices der Industrie zu diskutieren, neuartige Geschäftskonzepte sowie wissenschaftliche und technologische Durchbrüche in den Bereichen vorzustellen.
 
Zur Anmeldung
 
3. - 7. Juni 2019, Helsinki: Urbane Wärmewende
(AHK) Am 3.-7. Juni 2019 organisiert die AHK Finnland eine Geschäftsreise nach Helsinki zum Thema Urbane Wärmewende im Rahmen der Exportinitiative Energie. Während der Geschäftsreise haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, sich über die Marktpotenziale im Land zu informieren und erste Geschäftskontakte zu knüpfen und sich an einem Fachseminar mit finnischen Experten auszutauschen.
 
 
17. Internationale
IHK-Begegnungswoche: "Ostwestfalen meets France"
(IHK) Vom 1. - 3. Juli steht Frankreich wirtschaftlich, unternehmerisch aber auch politisch im Mittelpunkt der diesjährigen internationalen IHK-Begegnungswoche in Bielefeld. Zur Eröffnung haben u.a. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und die französische Botschafterin Anne-Marie Descôtes zugesagt.
 
Frankreich ist der stärkste Handelspartner Deutschlands in der EU und das soll auch zukünftig so bleiben. Die IHK Ostwestfalen informiert gemeinsam mit der AHK Frankreich und regionalen Unternehmen in sechs themenübergreifenden Veranstaltungen, Fachvorträgen und Diskussionsforen praxisorientiert über den französischen Markt.
 
Alle interessierten Unternehmensvertreter, Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen, an dem kostenlosen Programm teilzunehmen.
 
Zum Programm
 
Kontakt: Ines Ratajczak,
Tel. +49 (0)521 554-101,
Mail i.ratajczak@ostwestfalen.ihk.de
 
 
Publikationen
Duale Berufsbildung im Ausland
(DIHK) 45 AHKs bieten weltweit vergleichbare Berufsbildungsdienstleistungen für Unternehmen und Politik an. Die Publikation „Angebote, Konzeption und Qualitätsmanagement des DIHK-AHK-IHK-Netzwerkes“ bietet Unternehmen und institutionellen Akteuren einen kompakten Überblick über die Qualitätsstandards des AHK-Berufsbildungsservices. Sie ist auf Deutsch, Englisch und Spanisch hier erhältlich.
 
USA: German Business Matters
(RGIT) Deutsche Tochterunternehmen beschäftigen in den USA über 692.000 Menschen, über 40 Prozent davon im verarbeitenden Gewerbe. Die Direktinvestitionen aus Deutschland belaufen sich auf 406 Milliarden US$. Damit steht Deutschland an vierter Stelle aller ausländischen Direktinvestoren. Laut der Deutschen Bundesbank gibt es in den USA über 5.300 Unternehmen mit deutschen Kapitalbeteiligungen.
Der Representative of German Industry and Trade (RGIT) hat diese und weitere Zahlen zu den Leistungen der deutschen Unternehmen in den USA auf seiner Webseite germanbusinessmatters. com aktualisiert. Für jeden Bundesstaat kann abgerufen werden, wie viele Jobs deutsche Tochterunternehmen schaffen, wie hoch die Exporte und Importe zwischen dem jeweiligen US-Bundesstaat und Deutschland ausfallen und welche Güter vornehmlich gehandelt werden.
 
Die Aktualisierung wurde im Rahmen einer Diskussionsrunde bei RGIT zum Thema "How can businesses remain globally competitive? - Perspectives from the transatlantic business community" veröffentlicht. Die Teilnehmer zeigten sich einig, dass das Potenzial der transatlantischen Zusammenarbeit für die Lösung globaler wirtschaftlier Herausforderungen genutzt werden sollte. Sprecher und Panelisten der vom Delegierten der Deutschen Wirtschaft, Daniel Andrich, moderierten Veranstaltung waren Boris Ruge, Gesandter und Ständiger Vertreter an der Deutschen Botschaft Washington, Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Peter Riehle, Präsident und CEO der Firma Wittenstein North America und Josh Kallmer, Executive Vice President of Policy beim Information Technology Industry Council (ITI).
 
 
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