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Taxation and Customs Union

Die EU und das VEREINIGTE KÖNIGREICH – neue Wege

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde am 24. Dezember 2020 eine Einigung über ihre künftigen Beziehungen erzielt. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Mai 2021 offiziell in Kraft und sieht für den gesamten Warenhandel der EU mit dem Vereinigten Königreich, für Waren die den entsprechenden Ursprungsregeln entsprechen, keine Zölle und Quota vor.

Leitfaden zum Handels- und Kooperationsabkommen für Interessenträger

Austrittsabkommen

Im Bereich Zoll wird das Vereinigte Königreich nun wie jedes andere Nicht-EU-Land behandelt. Insbesondere gelten Zollverfahren und -formalitäten für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.

Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten in Bezug auf Nordirland jedoch weiterhin die Zollvorschriften und -verfahren der EU auf der Grundlage des vereinbarten Protokolls zu Irland und Nordirland.

Der Brexit hat Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, wenn es ...

  • Waren in das Vereinigte Königreich liefert oder dort Dienstleistungen erbringt,
  • Waren oder Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich erhält,
  • Waren durch das Vereinigte Königreich befördert oder
  • Materialien oder Erzeugnisse des Vereinigten Königreichs verwendet, um im Rahmen von Präferenzregelungen mit EU-Partnerländern Handel zu treiben.

Häufige Fragen zum Ende des Übergangszeitraums

Im Bereich Steuern und Zoll bedeutet dies beispielsweise:

  • Wenn Sie Waren nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) einführen oder von dort ausführen oder wenn Sie Waren durch Großbritannien befördern, müssen Sie eine Zollanmeldung einreichen.
  • Neben der Zollanmeldung müssen Sie möglicherweise auch Sicherheitsdaten übermitteln.
  • Sie benötigen eine spezielle Lizenz, um bestimmte Waren (z. B. Abfälle, bestimmte gefährliche Chemikalien, GVO) ein- oder auszuführen. Sie müssen bestimmte zusätzliche Formalitäten erfüllen, wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak oder Kraftstoff) nach Großbritannien einführen oder von dort ausführen.
  • Für Transaktionen mit Großbritannien werden andere MwSt-Vorschriften und ‑Verfahren gelten als für Transaktionen innerhalb der EU und mit Nordirland.

Zur Unterstützung von Unternehmen hat die Kommission ausführliche Leitlinien zu einer Reihe spezifischer Themen veröffentlicht. Untenstehend finden Sie die einschlägigen Leitlinien im Bereich Steuern und Zoll:

Die vollständige Auflistung der Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit finden Sie hier.

Auswirkungen des Brexits

Online-Käufe im Vereinigten Königreich

Für Online-Käufe im Vereinigten Königreich fallen nun dieselben Gebühren wie bei Nicht-EU-Ländern an. Damit Sie bei Online-Bestellungen aus dem Vereinigten Königreich keine Überraschungen erleben, informieren Sie sich stets über die Geschäfts- und Lieferbedingungen. Alle Websites, über die Waren in die EU verkauft werden, müssen Informationen zum Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen enthalten, einschließlich Steuern und sonstiger Abgaben.

Kann der Preis nicht im Voraus berechnet werden, so ist die Kundschaft darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Kosten anfallen können. Informieren Sie sich gegebenenfalls beim Kundenservice über die Mehrkosten.

Weitere Informationen zu den Gebühren bei Online-Käufen im Vereinigten Königreich finden Sie in unserem Factsheet.

Laptop with a parcel decorated with UK and EU flags

Kontakt

Die nationalen Kontaktstellen in Ihrem Land finden Sie in der Kontaktliste.

Weitere Informationen und Links zum Thema