Ausgabe Nr. 11 / 2020 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
mit den Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 zu einem Teil-Lockdown im Monat November haben Bund und Länder u.a. eine sogenannte „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ für betroffene Soloselbständige und Betriebe beschlossen. Insgesamt will die Bundesregierung für diese Hilfen bis zu 10 Mrd. Euro bereitstellen. Die Hilfe richtet sich an unmittelbar, aber auch an mittelbar betroffene Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich in diesem Fall – anders als bei der laufenden Überbrückungshilfe II – an der Höhe der in der Vergangenheit erzielten Umsätze. Erstattet werden sollen im Regelfall 75 Prozent des im November des Vorjahres erzielten Umsatzes. Beim zeitlichen Bezug sind Ausnahmen vorgesehen, etwa für erst in diesem Jahr gegründete Unternehmen. Die Höhe der ausgezahlten Hilfe wird durch das europäische Beihilferecht begrenzt.
 
Zudem wurde von der Bundesregierung angekündigt, dass ab Januar 2021 das Programm „Überbrückungshilfe III“ starten wird. Darin sollen die Konditionen zur Antragsberechtigung und zum Bezug dieser Hilfen im Vergleich zur derzeit laufenden Überbrückungshilfe II verbessert werden. Profitieren sollen laut Bundesregierung davon u.a. der Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen.
 
Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten und für Soloselbständige geöffnet und angepasst. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
 
Wie gewohnt finden Sie neben wichtigen Informationen zu den aktuellen Corona-Hilfen weitere interessante Hinweise in unserem Newsletter: Zum Beispiel läuft bis zum 27. November 2020 der Countdown in Sachen E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung. Ab dem 27. November 2020 sind grundsätzlich alle Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern der Bundesebene verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form, d. h. im strukturierten elektronischen Format, einzureichen.
 
Neues gibt es auch aus Brüssel: Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2021 vorgelegt. Darin werden gleich 44 neue politische Ziele aufgelistet, deren legislative Umsetzung auch Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland haben werden. In steuerlicher Hinsicht sind dabei vor allem der angekündigte Vorschlag für eine Steuer auf bestimmte digital erzeugte Umsätze, die Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie und die Vorlage eines Gesetzesvorschlags für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus interessant.
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
BMF-Schreiben an BDI und DIHK zur Anwendungsfrage der Elektromobilität
BFH urteilt zu Arbeitslohn bei Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
BFH-Urteil zu den Kosten für eine Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen
Verständigungsvereinbarung zu Grenzpendlern nach Luxemburg
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern verlängert
Wann liegen mehrere Gewerbebetriebe vor
Aktuelle Haushaltspolitik
Stabilitätsrat zur aktuellen Haushaltslage
Entwicklung der Steuereinnahmen im September 2020
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Europäische Kommission legt Arbeitsprogramm für 2021 vor – Wichtige Vorhaben im Bereich Finanzmarkt und Steuern
Bürokratieabbau
Countdown bis zum 27. November 2020 – E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung
Mittelstand
Im November: Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
BMF-Schreiben an BDI und DIHK zur Anwendungsfrage der Elektromobilität
Das BMF hat zu einer Anwendungsfrage bezüglich der Rz. 26 des BMF-Schreibens zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität vom 29. September 2020 Stellung genommen.
 
 
   
BFH urteilt zu Arbeitslohn bei Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
Der BFH entschied im Urteil vom 13. August 2020 (VI R 1/17), dass kein Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber als Halter eines Kfz ein Verwarnungsgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG, die der Mitarbeiter begangen hat (hier: Falschparken) übernimmt. Denn als Halter des Kfz zahlt der Arbeitgeber das Verwarnungsgeld als eigene Schuld.
 
 
   
BFH-Urteil zu den Kosten für eine Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen
Der BFH bestätigt im Urteil vom 13. Mai 2020 zum Aktenzeichen VI R 13/18 seine bisherige Rechtsprechung, nach der bei der Bewertung von Sachzuwendungen in Form von Veranstaltungen nur solche Kosten zu berücksichtigen sind, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Die Aufwendungen für einen (externen) Eventmanager gehören nicht zu diesen Kosten.
 
 
   
Verständigungsvereinbarung zu Grenzpendlern nach Luxemburg
Mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 gibt das BMF bekannt, dass mit Luxemburg eine Verständigungsvereinbarung getroffen wurde, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Luxemburg behandelt werden können. Die Vereinbarung vom 7. Oktober 2020 ersetzt die Vereinbarung vom 3. April 2020.
 
 
   
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern verlängert
Die am 13. Mai 2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
 
Wann liegen mehrere Gewerbebetriebe vor
Mit Urteil vom 17. Juni 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, unter welchen Voraussetzungen zwei Betätigungen in einer Hand – hier waren es ein Grillimbiss und ein Eiscafé – zusammenzufassen sind.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Stabilitätsrat zur aktuellen Haushaltslage
Der Stabilitätsrat hält es zur Zeit für geboten, die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zur Begrenzung der ökonomischen Auswirkungen der Pandemie fortzuführen und die Volkswirtschaft rasch wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Die Nutzung der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse bis einschließlich 2021 schätzt der Stabilitätsrat als gerechtfertigt ein. Die Überschreitung der Defizitobergrenze stelle auch im Jahr 2021 keinen Verstoß gegen die Fiskalregeln dar.
 
 
   
Entwicklung der Steuereinnahmen im September 2020
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sanken im September 2020 um 12,8 Prozent gegenüber dem September 2019. Für das bisherige Jahr betrachtet (Zeitraum Januar bis September 2020) ging das Steueraufkommen insgesamt um 8,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 9,4 Prozent, die der Bundessteuern um 4,2 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 7,4 Prozent.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Europäische Kommission legt Arbeitsprogramm für 2021 vor – Wichtige Vorhaben im Bereich Finanzmarkt und Steuern
Turnusgemäß hat die Europäische Kommission am 19. Oktober 2020 ihr Arbeitsprogramm für das nächste Jahr veröffentlicht. Es bietet einen Ausblick auf die legislativen Schwerpunkte für 2021 mit zeitlicher Vorausplanung.
 
 
   
Bürokratieabbau
Countdown bis zum 27. November 2020 – E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung
Zum 27. November 2020 sind grundsätzlich alle Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern der Bun-desebene verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form, d. h. im strukturierten elektronischen Format, einzureichen. Ein einfaches PDF genügt nicht mehr.
 
 
   
Mittelstand
Im November: Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Mit den Beschlüssen zu einem Teil-Lockdown im Monat November haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auch eine sogenannte „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ für die betroffenen Branchen vereinbart.
 
 
   
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