Ausgabe Nr. 5 / 2021 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
wir berichten im aktuellen Newsletter erneut über die Entwicklung der staatlichen Steuereinnahmen. Die in der vorigen Woche veröffentlichten Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung zeigen, dass nicht nur die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte weiter stark von der Corona-Pandemie geprägt ist, sondern auch die Einnahmenseite. Auch wenn es in der mittel- und langfristigen Perspektive keine negativen Überraschungen gab: Die aktuelle konjunkturelle Belebung macht sich noch nicht positiv bei den Steuereinnahmen bemerkbar. Wir berichten im Detail über die Entwicklung bei einzelnen Steuerarten. Einen starken Zuwachs verzeichnen bei den Ländersteuern die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer.
 
Der Bund plant für das Haushaltsjahr 2021 weitere Mehrausgaben von über 50 Milliarden Euro, etwa für weitere Corona-Hilfsmaßnahmen und für Impf- und Testkampagnen. Berücksichtigt werden Steuermindereinnahmen für 2021 in Höhe von rund neun Milliarden Euro, unter anderem aufgrund der im Frühjahr nach unten korrigierten Prognosen für das diesjährige Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Die Nettokreditaufnahme soll durch den Nachtragshaushalt auf 240 Milliarden Euro steigen. Die notwendige erneute Aussetzung der Schuldenbremse wurde vom Bundestag beschlossen. Wir berichten im Detail über den Nachtragshaushalt 2021.
 
Aus Brüssel kommt die Nachricht, dass die Behörden enger zusammenarbeiten sollen. Das im EU-Vertrag genannte Ziel der Schaffung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ gilt grundsätzlich auch für den Bereich Steuern. Bei Mehrwert- oder Energiesteuern ist der Grad der Zusammenarbeit dabei enger als bei den direkten Steuern wie der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Im Newsletter finden Sie einen Überblick zu den vereinbarten Kooperationsbereichen. Zudem berichten wir vom Start des Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“, bei dem die Mehrheit der Staaten ihre Aufbau- und Resilienzpläne eingereicht hat. Insgesamt hat der Fonds ein Volumen von 672,5 Milliarden Euro.
 
Aus Brüssel kommt zudem eine gute Nachricht in puncto Bürokratieabbau: In ihrer Mitteilung zur besseren Rechtsetzung legt die EU-Kommission Vorschläge vor, „One in, one out“ auch auf EU-Ebene umzusetzen. Ziel der Kommission ist es, Hindernisse im Binnenmarkt und übermäßige Bürokratie zu beseitigen, um die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie zu beschleunigen. Dabei sollen vor allem Hindernisse, die Investitionen zur Bewältigung der dualen Transformation hin zur Klimaneutralität und Digitalisierung verlangsamen, abgebaut werden. Im Newsletter finden Sie weitere Details – auch zu geplanten Veränderungen bei öffentlichen Konsultationen.
 
Auf Bundesebene hat das Kabinett den Weg zu einem weiteren Bürokratieabbaugesetz geebnet. Dabei sind viele Maßnahmen vorgesehen, die die IHK-Organisation vorgeschlagen hat.
 
Zudem finden Sie in diesem Newsletter Informationen zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren und zu BMF-Schreiben mit Informationen zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen sowie zu den Arbeitgeberleistungen im Bereich der Gesundheitsprävention. Details finden Sie auch zur neuen Verteilung der Gewerbesteuer bei erneuerbaren Energien. Ein Update bietet der Newsletter auch zum Dauerthema „Einrichtung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei Registrierkassen“.
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Familienunternehmen im Fokus des Fiskus
EEG-Anlagen der Grundstücksunternehmen zukünftig steuerunschädlich
Steuerfreiheit für Corona-Zuschuss an Arbeitnehmer wird verlängert
Erneute Verlängerung der Stundungsmöglichkeit für Sozialversicherungsbeiträge
Klarheit für Gutscheine an Arbeitnehmer
Entlastungen für Betriebe durch Beitragsfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung
Gesundheitsprävention - Voraussetzungen für Steuerfreiheit erörtert
TSE-Aufrüstung: Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten
GoBD-Praxisleitfaden für Unternehmen aktualisiert
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im März 2021 leicht gestiegen
Bundestag billigt Nachtragshaushalt für 2021
Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2021
Internationale und Europäische Haushalts- und Steuerpolitik
EU-Binnenmarkt: Fortschritte auch im steuerlichen Bereich
Wirtschaftlicher Neustart nach der Corona-Krise in der EU
Bürokratieabbau
Bundesregierung stellt Bürokratieabbau in Aussicht
"One in, one out" auch in der EU
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Familienunternehmen im Fokus des Fiskus

© hqrloveq / iStock / Getty Images Plus / getty images

DIHK als Sachverständiger zum Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline 
 
Der DIHK hat als Sachverständiger in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 3. Mai 2021 die Position der IHK-angehörigen Unternehmen zum Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD) vorgetragen. Hier lesen Sie mehr über die Einschätzung des DIHK und seine erarbeiteten Lösungsvorschläge.
 
 
   
EEG-Anlagen der Grundstücksunternehmen zukünftig steuerunschädlich

© Henglein and Steets / Cultura / getty images

Installierte Leistung bei der Verteilung der Gewerbsteuer zukünftig maßgeblich 
 
Mit dem sogenannten Fondstandortsicherungsgesetz soll auch die sogenannte Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer geändert werden, um Grundstücksunternehmen den Betrieb von EEG-Anlagen zu erleichtern.
 
 
   
Steuerfreiheit für Corona-Zuschuss an Arbeitnehmer wird verlängert

© Sebastian Condrea / Moment / getty images

Nochmalige Verlängerung der Zahlungsfrist bis 31. März 2022 
 
Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ist in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen worden. Damit wurden unter anderem auch lohnsteuerliche Änderungen festgelegt.
 
 
   
Erneute Verlängerung der Stundungsmöglichkeit für Sozialversicherungsbeiträge

© Christian Horz / iStock / Getty Images Plus

Stundung für Monat April 
 
Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung auch für den Ist-Monat April 2021 auf Antrag anzubieten.
 
 
   
Klarheit für Gutscheine an Arbeitnehmer

©FabrikaCr / iStock / Getty Images Plus / getty images

BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht 
 
Mit Schreiben vom 13. April 2021 hat sich die Finanzverwaltung zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug im Rahmen der Lohnsteuer geäußert. Hintergrund sind die gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2020 im § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG. Von besonderer Bedeutung ist das Schreiben für die Anwendung von Gutscheinen gegenüber Arbeitnehmern.
 
 
   
Entlastungen für Betriebe durch Beitragsfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung
Regelungen für kurzfristig Beschäftigte sollen ausgeweitet werden 
 
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes zugestimmt. Die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sollen ausgeweitet werden.
 
 
   
Gesundheitsprävention - Voraussetzungen für Steuerfreiheit erörtert

©

BMF-Schreiben für Arbeitgeberleistungen im Bereich der Gesundheitsprävention nach § 3 Nr. 34 EStG 
 
Mit Schreiben vom 20. April 2021 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen im Bereich der Gesundheitsprävention nach § 3 Nr. 34 EStG Stellung genommen. Danach können Arbeitgeber für bestimmte Gesundheitsmaßnahmen für Arbeitnehmer einen Freibetrag von 600 Euro je Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
 
 
   
TSE-Aufrüstung: Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten

© Aiempp147 / iStock / Getty Images Plus / getty images

Ausnahmeregelung auch für Ladepunkte 
 
Für Kassen- und Parkscheinautomaten zur Parkraumbewirtschaftung bzw. Ladestationen gilt eine Übergangsregelung, nach der diese nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten sind. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 3. Mai 2021 bekanntgegeben.
 
 
   
GoBD-Praxisleitfaden für Unternehmen aktualisiert

©Fotolia: Bluedesign/AWV e.V.

Änderungen der Abgabenordnung – umgesetzt im AWV-Leitfaden 2.1 
 
Die neue Version 2.1 des GoBD-Praxisleitfadens für Unternehmen berücksichtigt aktuelle Änderungen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020. Alle Informationen - unter anderem zu Erleichterungen für Unternehmen - finden Sie im beigefügten kostenlosen Download.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im März 2021 leicht gestiegen

©Mingirov / iStock / Getty Images Plus / getty images

Noch keine konjunkturelle Belebung bei den Steuereinnahmen sichtbar 
 
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im März 2021 um 0,9 Prozent gegenüber März 2020. Hierzu trug ein beträchtliches Plus im Aufkommen der Steuern vom Umsatz bei, welches mit der Verschiebung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer zusammenhing. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten hingegen weiterhin das Steueraufkommen.
 
 
   
Bundestag billigt Nachtragshaushalt für 2021

© AFP Contributor / Kontributor / AFP / getty images

Bund plant weitere Mehrausgaben von über 50 Milliarden Euro 
 
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2021 einen Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Damit wurde auch ein erneuter Beschluss zum Überschreiten der Kreditobergrenze nach Art. 115 Grundgesetz notwendig. Von den zusätzlichen Mittel sind rund 25 Milliarden Euro für weitere Unternehmenshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie eingeplant.
 
 
   
Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2021

© AFP Contributor / Kontributor / AFP / getty images

Für die Finanzierung der Aufgaben in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 werden vom Arbeitskreis Steuerschätzungen keine größeren Herausforderungen vorausgesagt als bisher ohnehin bereits bekannt. Die Pandemie-bedingt hohen Kreditaufnahmen in den Haushalten 2020, 2021 und wahrscheinlich auch noch 2022 stellen eine große Herausforderung für die Haushalte in den Jahren spätestens nach 2022 dar, weil dann bereits erhebliche Tilgungsleistungen zu erbringen sein werden. Letztlich wird nur ein stabiles Wachstum des BIP in den kommenden Jahren zu einem ebenfalls stabilen, hohen Wachstum der Steuereinnahmen führen.
 
Die Ergebnisse der 160. Steuerschätzung:
 
• Für 2021 bis einschließlich 2025 gilt: In der Summe liegen die Steuereinnahmen um 10 Mrd. Euro höher als noch bei der Schätzung im November 2020 angenommen.
 
• Das BMF geht davon aus, dass die von der Bundesregierung verabschiedeten steuerlichen Maßnahmen die Steuerpflichtigen in den Jahren 2021 bis 2025 um rd. 83 Mrd. Euro entlasten. Trotzdem sind die Einnahmen 10 Mrd. Euro höher als noch im November angenommen.
 
• Basis für die Steuerschätzung sind die von der Bundesregierung angenommenen (nominalen) BIP-Wachstumsraten der kommenden Jahre: +5,3 % (2021, real +3,5 %), +5,2 % (2022; real 3,6 %) sowie von je +2,6 % (2023 bis 2025).
 
• Im Vergleich zur Novemberschätzung gilt für 2021: Bund: - 3,2 Mrd. Euro, Länder: + 0,7 Mrd. Euro, Gemeinden: - 0,2 Mrd. Euro.
 
• Für die gewinnabhängigen Steuerarten sind die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (UVE) die zentrale Fortschreibungsgröße. Für das Jahr 2021 wird mit einem kräftigen Anstieg der UVE um 12,9 % gerechnet. 2022: +5,4 %, 2023 bis 2025: +2,8 % p.a.
 
• Einzelne Steuern 2021 im Vergleich zu 2020:
- Gewerbesteuer: + 11,5 % (knapp 5 Mrd. Euro). Das Niveau von 2019 wird damit immer noch um 5 Mrd. Euro unterschritten. Das Volumen der Gewerbesteuer von 2019 wird erst wieder 2023 übertroffen (57 Mrd. Euro).
- Körperschaftsteuer: + 16,0 % (knapp 4 Mrd. Euro). Das Niveau von 2019 wird erst 2024 überschritten.
- Veranlagte Einkommensteuer der Personenunternehmen und Selbständigen: + 3,7 % (etwas mehr als 2 Mrd. Euro). Das Niveau von 2019 wird erst 2023 überschritten.
 
• Für die einzelnen Ebenen gilt (Steuereinnahmen 2021 im Vergleich zu 2020): Bund: +3,8 %, Länder: + 2,6 %, Gemeinden: + 4,7 %.
 
 
   
Internationale und Europäische Haushalts- und Steuerpolitik
EU-Binnenmarkt: Fortschritte auch im steuerlichen Bereich

© EThamPhoto / The Image Bank / getty images

Erleichterte Informationsbeschaffung und mehr behördliche Zusammenarbeit 
 
Das im EU-Vertrages genannte Ziel der Schaffung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ gilt grundsätzlich auch für den Bereich Steuern. Bei Mehrwert- oder Energiesteuern ist der Grad der Zusammenarbeit – weniger der Vereinheitlichung – dabei enger, als bei den direkten Steuern wie Einkommen – und Körperschaftsteuern. Einen Überblick über die Instrumente finden Sie hier.
 
 
   
Wirtschaftlicher Neustart nach der Corona-Krise in der EU

©Zerbor / iStock / Getty Images Plus

Bislang 14 nationale Aufbaupläne bei der EU-Kommission eingegangen 
 
Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU) hat die EU den Grundstein dafür gelegt, dass die europäische Wirtschaft gestärkt aus der Krise hervorgehen kann. Welche Staaten ihre Aufbau-Pläne bereits eingereicht haben und wie diese aussehen, lesen Sie hier.
 
 
   
Bürokratieabbau
Bundesregierung stellt Bürokratieabbau in Aussicht

©Westend61 / Getty Images

Kabinettsbeschluss ebnet den Weg zu einem 4. Entlastungsgesetz  
 
Vom Abgaberecht bis Vergabeverfahren: Insgesamt 22 Punkte umfasst das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau, das das Bundeskabinett am 13. April beschlossen hat. Viele der Vorhaben greifen Vorschläge aus der IHK-Organisation auf. In konkrete Gesetzesvorhaben mündet zunächst jedoch nur eines.
 
 
   
"One in, one out" auch in der EU

©eakrin rasadonyindee / iStock / Getty Images

EU-Kommission legt Mitteilung zur besseren Rechtsetzung vor 
 
Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag ihre mehrfach verschobene Mitteilung zu "Besserer Rechtsetzung" vorgelegt, in der sie mehrere Verbesserungen für das Rechtsetzungsverfahren der EU vorschlägt. Ziel der Kommission ist es, Hindernisse im Binnenmarkt und übermäßige Bürokratie zu beseitigen, um die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie zu beschleunigen. Dabei sollen vor allem Hindernisse, die Investitionen zur Bewältigung der dualen Transformation hin zur Klimaneutralität und Digitalisierung verlangsamen, abgebaut werden.
 
 
   
Gefällt Ihnen unser Newsletter?
oder melden Sie sich hier an.
 
Über uns   |   Impressum   |   Weitere Newsletter
Facebook
Twitter
Instagram