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Bundesregierung stellt Bürokratieabbau in Aussicht

Kabinettsbeschluss ebnet den Weg zu einem 4. Entlastungsgesetz 
Geschäftsmann zeigt auf virtuellen Chartverlauf

Unter anderem zeitnähere Betriebsprüfungen sollen die Unternehmen entlasten

© Westend61 / Getty Images

Vom Abgaberecht bis Vergabeverfahren: Insgesamt 22 Punkte umfasst das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau, das das Bundeskabinett am 13. April beschlossen hat. Viele der Vorhaben greifen Vorschläge aus der IHK-Organisation auf. In konkrete Gesetzesvorhaben mündet zunächst jedoch nur eines.

Entlastungen sind in der Wirtschaft mehr denn je hochwillkommen: Die Corona-Krise stellt die Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen – sowohl im laufenden Betrieb als auch bei Gründung und Übergabe, das zeigen aktuelle DIHK-Umfragen. Die Erhebungen verdeutlichen auch, dass bürokratiearme Prozesse sowohl in der Krise als auch beim Wiederanfahren der Geschäfte extrem hilfreich sind.

Zahlreiche Anregungen aus der Wirtschaft

Wie die Politik den Unternehmen in der Pandemie das Leben erleichtern kann, hatte der DIHK Mitte 2020 in seinen "Guten Ideen, die den Staat nichts kosten" skizziert. Einige davon und auch viele der allgemeinen Vorschläge der IHK-Organisation zum Bürokratieabbau fanden Eingang in das nun beschlossene Maßnahmenpaket.

Mit den 22 darin aufgeführten Vorhaben setzt die Bundesregierung den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 um, Inhalte für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz zu identifizieren.

Verbesserungen etwa bei Steuerfragen und Übergaben

Zu den Maßnahmen, die langjährige Anliegen der Wirtschaft aufgreifen, zählen insbesondere zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, das schnellere Erteilen verbindlicher Auskünfte bei Steuerfragen und die Erleichterung von Unternehmensübergaben.

Aber auch die Harmonisierung steuergesetzlicher Berechnungsmethoden, der vermehrte Einsatz digitaler Methoden – etwa im Planungsrecht oder hinsichtlich der Verknüpfung von Datenregistern zur Vermeidung von Doppelmeldungen –  sowie Erleichterungen bei Vergabe- und bei Förderverfahren sind Schritte hin zu spürbar weniger Bürokratie.

Vorerst Charakter der Selbstverpflichtung

Von einem Gesetzgebungsprozess ist das Maßnahmenpaket allerdings noch weit entfernt. Lediglich für die Umsetzung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten liegt ein Gesetz vor.

Der Kabinettsbeschluss stellt aber zumindest eine Selbstverpflichtung der Ministerien dar, die das Bundeskanzleramt regelmäßig kontrollieren wird. 

Praxis frühzeitig einbeziehen

Die Umsetzungsqualität des Bürokratiepakets und damit die Entlastungswirkung werden vom frühzeitigen Einbezug der Wirtschaft abhängen. Damit es gelingen kann, Verfahren wirklich zu verschlanken und unnötige neue Pflichten zu vermeiden, schlägt der DIHK einen Praxis-Check vor. 

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Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau

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Thomas Renner Pressesprecher | Chef vom Dienst