Speiseinsekten: Neue Herausforderungen für die amtliche Lebensmittelüberwachung

Wer schon einmal versucht hat, eine Heuschrecke zu fangen weiß: So ein Tier ist nur schwer zu fassen. Ganz ähnlich ist es mit der lebensmittelrechtlichen Bewertung von Speiseinsekten. Immerhin, die Novel Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2285 holt das Angebot von Speiseinsekten in Deutschland aus der rechtlichen Grauzone, weil sie klarstellt, dass die exotisch anmutende Kost in den Anwendungsbereich der europäischen Regelung fällt.

Speiseinsekten: Neue Herausforderungen für die amtliche Lebensmittelüberwachung
Auf asiatischen Märkten gehört das Angebot von Speiseinsekten zur Normalität. - © Matthias Brinker / www.pixelio.de

Doch die amtliche Lebensmittelüberwachung hat weiterhin mit den Altlasten der zuvor unklaren Rechtslage zu kämpfen. Denn nach einer Übergangsregelung dürfen Speiseinsekten und insektenbasierte Lebensmittel, die vor dem 1. Januar 2018 rechtmäßig in der EU in Verkehr waren, weiter vermarktet werden, wenn bis spätestens 1. Januar 2019 ein entsprechender Zulassungsantrag bei der EU-Kommission vorgelegen hat. Das betrifft aktuell eine gute Handvoll von Insekten-Spezies, darunter die Larve des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers (Buffalowurm, Alphitobius diaperinus), die Afrikanische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und der getrockente Mehlwurm (Tenebrio molitor).

Für die amtliche Überwachung heißt das: auf zu neuen Ufern. Und zwar schnell. Denn aufgrund der Übergangsregelungen kommen eine ganze Reihe insektenbasierter Lebensmittel in den stationären Lebensmitteleinzelhandel, etwa ein Burger mit Buffalowürmern oder ein Insekten-Riegel mit gemahlener Grille. Noch sind es nicht viele Produkte. Verglichen mit den hierzulande üblichen Lebensmitteln fordern sie die Überwachung dafür umso mehr. Auch wenn das Lebensmittelrecht nicht immer ganz systematisch aufgebaut ist, kann jemand, der es kennt, ein Lebensmittel des alltäglichen Verzehrs bestens damit bewerten. Und auch die Analytik dieser Produkte steht. Anders bei den Speiseinsekten. Sie sind für die amtliche Überwachung eine vollkommen neue Produktkategorie, deren rechtliche Bewertung eine Vielzahl von Fragestellungen aufwirft – angefangen von der Artenbestimmung von Insekten in allen Entwicklungsstadien über die Sicherheitsbewertung bis hin zur Kennzeichnung, einschließlich Allergeninformationen. Genauso wenig ist die Routine-Analytik der amtlichen Überwachung auf die Exoten ausgerichtet.

Dass hier Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht, kam auch auf dem Strategischen Forum der Deutschen Forschungsallianz (DAFA) in Berlin zur Sprache. Deutlich wurde dort: Insekten haben sowohl in der Lebensmittel- als auch in der Futtermittelbranche großes Potenzial als Eiweißquelle. Routinetaugliche Untersuchungsmethoden aber sind ein Muss, um die Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können. Erste Vorstöße dazu gibt es aus Freiburg. Das dort ansässige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt entwickelt aktuell mit Hilfe massenspektrometrischer Untersuchungen (MALDI-TOF-MS) eine Datenbank, die der Artenbestimmung von Insekten dienen soll. Ein vielversprechender Ansatz, der bestens auf das sich hierzulande entwickelnde Angebot angepasst ist. Denn die meisten der innovativen Lebensmittel enthalten keine ganzen, sondern bis zur Unkenntlichkeit verarbeitete Insekten.

Dr. Christina Rempe, www.bzfe.de