Onlinekolumne Angehörigenmanager – ein Beruf mit Zukunft?

In seinem aktuellen Beitrag beschäftigt sich HCM-Autor Eckhard Eyer mit dem Vorschlag von Erwin Rüddel (CDU), Angehörigen die Möglichkeit zu geben, anfallende Eigenbeiträge etwa durch Reinigungsarbeiten in den Heimen abzuarbeiten.

Dipl.-Ing. Eckhard Eyer, www.eyer.de, info@eyer.de – © privat

Erwin Rüddel, MdB (CDU), seit Januar 2018 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit im 19. Deutschen Bundestag, wurde zum Auftakt des Deutscher Pflegetag 2019, am Morgan des 14. März 2019 im Deutschlandfunk gefragt, wie er den Vorschlag der SPD zur Finanzierung der Pflege bewertet. Er führte in den Telefonat dann u.a. aus, dass sich bei der ambulanten Pflege die Pflegekassen, die Krankenkassen und die Angehörigen die Kosten der Pflege teilen. Beim Umzug in ein Pflegeheim würden dann die Kosten nur noch von der Pflegeversicherung getragen, das sei nicht richtig. Rüddel führte dann aus, dass er schon seit Jahren – wie jetzt die SPD – fordere, dass die Eigenbeiträge der Bewohner der Senioreneinrichtungen in der Höhe begrenzt werden. Er erläuterte dann, dass den Angehörigen die Möglichkeit gegeben werden sollte, die anfallenden privaten Eigenbeiträge in den Heimen abzuarbeiten. Auf die Frage, was für Arbeiten die Angehörigen denn übernehmen könnten führte er aus, dass sie z.B. das Essen reichen und Reinigungsarbeiten in den Zimmern ihrer Angehörigen übernehmen könnten. Die Frage wie diese Arbeiten der Angehörigen bewertet und mit dem Eigenanteil verrechnet werden könnten, blieb der Dipl.-Betriebswirt Rüddel schuldig. Dass durch die so gewonnenen zusätzlichen Arbeitskräfte in der Pflege der Pflegenotstand gelindert werden soll, versteht sich von selbst.

Stellenausschreibung Angehörigenmanager

Für Kenner der stationären Altenarbeit stellt sich die Frage, wie das Konzept von Erwin Rüddel – einem hochrangigen Vertreter der deutschen Gesundheitspolitik in Regierungsverantwortung und ehemaligen Geschäftsführer eines Alten- und Pflegeheims – umgesetzt werden soll. Nachfolgend ist holzschnittartig eine Stellenausschreibung für Angehörigenmanager erstellt, die die Herausforderungen dieser Tätigkeit und die Herausforderungen für die Pflegeeinrichtungen skizziert.

Arbeitsaufgaben

  • Anschluss von verbindlichen Arbeits- oder Werkverträgen mit Angehörigen
  • Fachliche Unterweisung der Angehörigen hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben wie Essen reichen, Grundpflege und Reinigungsarbeiten
  • Unterweisung hinsichtlich der Qualitäts- , Sicherheits- und Hygienestandards
  • Unterweisung hinsichtlich der Dokumentation der ausgeführten Arbeiten
  • Motivation der Angehörigen und Kontrolle ihrer Arbeitsausführung
  • Steuern der Mitarbeiterkapazität in Pflege und Reinigung, in Abhängigkeit der erbrachten Eigenleistungen der Angehörigen
  • Verrechnen der Eigenleistungen der Mitarbeiter mit dem Eigenanteil
  • Beilegung von auftretenden Meinungsverschiedeneheiten und Konflikten
   

Qualifikation

  • Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement (B.A.) oder Bachelor Pflegemanagement (B.A.)
  • Mehrjährige Erfahrungen in der Pflege, Verwaltung und Management
  • hohe soziale Kompetenz
  • Konfliktfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

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Die Frage zum Schluss

Ist das Konzept „Angehörige versorgen Angehörige in der stationären Altenpflege“ die Lösung des Pflegenotstandes und der auf uns zurollenden Kostenlawine? Ist es richtig davon auszugehen, dass die Angehörigen die Zeit zur Pflege haben und auch in räumlicher Nähe zu der betreffenden Pflegeeinrichtung wohnen, um ggf. mehrmals am Tag das Essen reichen zu können? Der Volksmund sagt: „Reden ist Silber – Schweigen ist Gold.“