News vom HSK Schlechte Qualität der Behandlung bei Krebspatienten kann lebensbedrohlich sein

Viele Brustkrebspatienten würden in Krankenhäusern behandelt, die durchschnittlich nur alle zwei Wochen eine solche Operation durchführen. Dadurch sei die Sterberate dort um 59 Prozent höher als in Spezialkliniken. Das besagt der Qualitätsmonitor 2018. Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit thematisiert die Mindestmengenregelung von OPs, die nötig ist, um die Sterberaten zu senken.

Gleich einmal im Kalender vormerken: Das Datum des HSK 2019. – © WISO S. E. Consulting GmbH

Seit 15 Jahren bestehen Mindestmengenregelungen die vom Gemeinsamen Bundeausschuss G-BA) festgelegt wurden. Diese haben bisher wenig Wirkung auf die Struktur der Krankenhauslandschaft gehabt. So zeigte etwa der Krankenhaus-Report 2017 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK auf, dass sie in vielen Kliniken Deutschlands nicht eingehalten werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Wirksamkeit von Mindestmengenregelungen in der Vergangenheit immer wieder kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass man bei 50 Fällen operieren dürfe, bei 49 aber nicht. Auch sei die Erfahrung des Chirurgen viel wichtiger als die reine Anzahl der OPs in einer Klinik.

Im März hat die DKG nun einen Schwenk in ihrer bisherigen Haltung angekündigt und einen „Pakt für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vorgeschlagen. „Wir wissen, dass die Krankenhauslandschaft nicht ideal ist“, räumte DKG-Präsident   Dr. Gerald Gaß ein. Die DKG wolle sich in der Diskussion um eine Veränderung der Krankenhausstruktur zukünftig konstruktiv einbringen. Sie verbindet ihr Angebot allerdings mit politischen Forderungen: Grundvoraussetzung sei eine spürbare Ausweitung der bisherigen Investitionsfinanzierung und eine Weiterentwicklung des Fallpauschalensystem z.B. durch eine Kombination der Vergütung von Behandlungs- und Vorhaltekosten.

Unter dem Titel „Qualität: Warum kommen wir hier so langsam voran? Wie geht es weiter mit den Mindestmengen?“ diskutieren das Thema auf dem Hauptstadtkongress:

  • Dr. Christof Veit, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG),
  •   Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Geschäftsführer des Landeskrankenhauses in Andernach,
  • Dr. Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung und Rehabilitation des AOK-Bundesverbandes, und
  •   Prof. Dr. Elisabeth Pott, Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses.
 

Weitere Infos und das Anmeldeformular sind auf der Webseite des Hauptstadtkongress einsehbar.