Steuertipp Sonderausgabenabzug für Riester-Beitrag: Anlage AV ein Muss

Zahlen Sie in einen Riester-Vertrag ein, bekommen Sie jedes Jahr staatliche Zulagen, die Grundzulage und bei Kindern die Kinderzulage. Diese Riester-Beiträge können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wann eine zusätzliche Steuererstattung winkt.

In einem Urteilsfall gab ein Riester-Sparer keine Anlage AV beim Finanzamt ab, weil er irgendwo gelesen hatte, dass Versicherungen dem Finanzamt eh sämtliche Beitragszahlungen in Riester-Sparverträge elektronisch mitteilen. Doch das Finanzamt gewährte ohne Anlage AV keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Das merkte der Steuerzahler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist. Deshalb zog er vor Gericht. Doch auch das Gericht versagte ohne Anlage AV den Sonderausgabenabzug, selbst wenn das Finanzamt alle Infos über geleistete Riester-Beiträge hat (FG Hessen, Urteil vom 28.1.2019, Az. 9 K 1382/18).

Steuertipp: Möchten Sie also vom zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge profitieren, kommen Sie nicht um die Abgabe einer Anlage AV herum. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird folgendermaßen ermittelt. Das Finanzamt prüft, wie hoch die Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug für die Riester-Beiträge ausfällt und zieht davon die erhaltenen Zulagen ab. In Höhe des Differenzbetrags winkt also eine Steuerentlastung.

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