Neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten

Die neue Ausbildungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt erschienen und damit offiziell in Kraft getreten. „Die Nachwuchsgewinnung gehört zu den Topherausforderungen für die Unternehmen. Insofern ist es wichtig, dass die Ausbildungsverordnung nach 20 Jahren überarbeitet wurde“, betont Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich.

Zu den Neuerungen der dreijährigen Gesellenausbildung gehört unter anderem, dass der Umgang mit digitalen Medien und die Nutzung nachhaltiger Verfahren deutlich mehr Raum im Rahmenlehrplan einnehmen. Die einzelnen Lernfelder werden konsequenter anhand eines tatsächlichen Geschäftsprozesses vermittelt. Die Abschlussprüfung findet künftig in zwei Teilen statt („gestreckte Prüfung“), eine Zwischenprüfung gibt es nicht mehr.

Thomas Dietrich zeigt sich mit der neuen Verordnung zufrieden: „Modern, digital und praxisorientiert – die Lerninhalte sind auf der Höhe der Zeit und vermitteln jungen Menschen die vielfältigen Facetten unseres Handwerksberufs.“

Mit knapp 700.000 Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.

Hier können Sie die neue Ausbildungsverordnung einsehen.