BGN-Sicherheitstipp: Fachgerechte Verwendung von Gasgeräten

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim, hat auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet, die eine Übersicht über qualifizierte Prüfer von Flüssiggasanlagen bietet.

Flüssiggas ist schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Das ist praktisch. Fehler verzeiht es aber nicht. Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen deshalb regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden - alle zwei oder vier Jahre.

Zur Unterstützung auf der Suche nach geeigneten Prüfern von Flüssiggasanlagen aus der Region hat die BGN auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet, die eine Übersicht über qualifizierte Prüfer bietet - Stichwort: Prüfer-Datenbank.

So können böse Überraschungen vermieden werden. Denn immer wieder lassen Unternehmer ihre Anlagen kostenpflichtig überprüfen und müssen dann feststellen, dass Prüfungen nicht sachgemäß oder unvollständig durchgeführt wurden. Hier geht’s zum Portal: https://fluessiggasanlagen.portal.bgn.de

Eine Anleitung zur fachgerechten Verwendung von Gasgeräten findet sich im Beitrag „Professionell aufgestellt“ der Ausgabe 2/2019 der BGN-Zeitschrift report. Im Mittelpunkt stehen dort die erforderlichen Ausrüstungsteile gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen und der Unfallschwerpunkt „Flaschenwechsel“.

www.bgn.de