WPC-Terrasse färbt ab: Was sagt der Sachverständige?

In einem exklusiven Wohnviertel sind Balkone und Terrassen mit anthrazitfarbenen WPC-Dielen belegt. Im vorliegenden Schadensfall sollte der Sachverständige prüfen, ob eine mit WPC-Dielen belegte Terrasse durch Mieterverschulden an der Oberfläche zerstört worden ist.

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    Schadensfall: WPC-Terrasse färbt ab
    © Sascha Hintze
    Die WPC-Dielen (Wood Plastic Composite) werden je nach Hersteller aus 50 bis 90 Prozent Holz in Form von Holzspänen und Sägemehl sowie einem entsprechenden prozentualen Anteil aus Kunststoffen und entsprechenden Additiven im Extrusionsverfahren hergestellt.
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    Nach Einsatz einer Walzenbürstmaschine stellte der Sachverständige einen starken Abrieb fest.
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    Unter den Aufstellflächen von Möbeln mit Holzfasern sah die Oberfläche der WPC-Dielen nicht gut aus.
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    Schadensfall: WPC-Terrasse färbt ab
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    Deutlich sichtbarer Abrieb der WPC-Dielen nach Reiben mit einem Mikrofasertuch.

WPC steht für Wood Plastic Composite, was sich in etwa mit Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff übersetzen lässt. WPC-Dielen werden je nach Hersteller aus 50 bis 90 Prozent Holz in Form von Holzspänen und Sägemehl sowie einem entsprechenden prozentualen Anteil aus Kunststoffen und entsprechenden Additiven im Extrusionsverfahren hergestellt. Bei der Extrusion werden feste bis dickflüssige härtbare Massen unter Druck kontinuierlich aus einer formgebenden Öffnung herausgepresst.

Ein Mieter beschwerte sich, dass seine Terrasse abfärbt: Bei Betreten ohne Schuhwerk färbten sich Socken oder Füße bei normaler Nutzung schwarz. Der Objektbetreiber vermutete jedoch eine zu starke mechanische Beanspruchung und verlangte Klärung durch ein Sachverständigengutachten.

Sachverständiger stellt deutlichen Abrieb fest

Zum Zeitpunkt des Ortstermins fing es an, leicht zu regnen. Die Regentropfen wurden dabei vom Terrassenboden sofort aufgesogen. Um die vom Vermieter beschriebene Abfärbung zu überprüfen, wurde ein Mikrofasertextil rund zehn Zentimeter mit leichtem Druck über den Boden gerieben. Hierbei stellte der Sachverständige einen deutlich sichtbaren Abrieb fest.

Um ausschließen zu können, dass es sich dabei um nutzerbedingte Verschmutzungen oder Witterungs- und Umweltverschmutzungen handelt, wurde ein Teilbereich mit einer Walzenbürstmaschine und einer weichen Hoch-Tief-Bürste gereinigt.

Hierbei war besonders auffällig, dass die Schmutzflotte im Tank bereits bei der ersten Reinigung eher den Charakter von Farbpartikeln als von Schmutzpartikeln aufwies. Ein weiterer Versuch auf der gleichen Fläche ohne Absaugung ergab einen deutlich sichtbaren Abrieb des Werkstoffes.

Kein Schutz vor Witterungseinflüssen

In einem anderen Bereich, der als Abstellfläche üblicher Garten- und Terrassenmöbel diente, wurde an den Aufstellflächen ein massiver Abrieb festgestellt, der darüber hinaus einzelne Holzfasern deutlich sichtbar auf der Oberfläche hinterlassen hatte.

Üblicherweise sind die verwendeten Holzmehle und -fasern von den verwendeten Kunststoff- und Zuschlagstoffen vollständig umhüllt (gleichmäßig durchgemischt), sodass ein homogenes Produkt entsteht. Der enthaltene Kunststoff soll die Pflanzenfasern umschließen und schützt sie dadurch vor Witterungseinflüssen. Dies schien hier aber nicht der Fall zu sein.

Mieter trifft keine Schuld

Im vorliegenden Fall konnte somit ein Verschulden des Mieters ausgeschlossen werden. Aus verschiedenen Gründen wurde seitens des Auftraggebers darauf verzichtet, weitere Untersuchungen anzustellen, um zu überprüfen, ob der Materialfehler auf eine Schwankung in der Rezeptur oder auf das Mischen selber zurückzuführen sein könnte.

Weitere Schadensfälle finden Sie in unserer Schadensfalldatenbank.

Tipp des Sachverständigen: Musterflächen anlegen

In dem entsprechenden Objekt wurden viele Quadratmeter Dielen verlegt. Auch wenn es oftmals umständlich erscheint, hätte es doch viel Zeit und Ärger erspart, wenn die Materialien, die üblichen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, einer Probereinigung unterzogen worden wären. Mit großer Wahrscheinlichkeit wäre hierbei der Fehler bereits sichtbar geworden.

Dienstleister müssen darauf achten, dass bei solchen Reinigungsarbeiten Reinigungsprotokolle geführt werden. Noch besser ist es aber, wenn vor oder mit der Abgabe eines Angebots eine kleine Musterfläche angelegt wird.

Sascha Hintze, Sachverständiger
© Sascha Hintze


Sascha Hintze
ist Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter ­Sachverständiger. Sachverständigenbüro für Gebäude­reinigung & ­Entwicklung, Duisburg.
Kontakt: hintze@sach­ver­staendigenbuero-hintze.de