Reinigung in Corona-Zeiten: Was Dienstleister jetzt beachten müssen

Reinigung während der Corona-Pandemie: Was ist jetzt zu beachten? Der Bun­des­­innungs­verband des Gebäude­reiniger-Handwerks (BIV) und die Berufs­genossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) haben Handlungshilfen erarbeitet. Dazu gehört auch ein neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger.

Reinigungsempfehlungen während der Corona-Pandemie
Vor allem Flächen, die häufig von vielen Händen berührt werden, sollten während der Corona-Pandemie häufiger gereinigt werden. - © www.stock.adobe.com/Maridav

Das Corona-Virus wird unter anderem durch Tröpfcheninfektion verbreitet, aber auch Schmierinfektionen über Oberflächen sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht ausgeschlossen – zumindest, wenn der Zeitraum zwischen dem Kontakt mit einem kontaminierten Objekt und den Schleimhäuten sehr kurz ist. Flächenhygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie zielen vor allem darauf ab, das Übertragungsrisiko zu reduzieren – durch fach- und sachgerechte Reinigung mit wirksamen Produkten unter Beachtung der "Guten Hygienepraxis".

"Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen dienen überwiegend dem Zweck, Tröpfchenkontamination von Oberflächen zu beseitigen, so dass anschließend von der behandelten Oberfläche keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann", so heißt es in den BIV-Handlungsempfehlungen "Reinigung und Hygiene während der Corona-Pandemie" (Verwaltungsgebäude) sowie "Reinigung zur Wiedereröffnung von Schulen in der Corona-Pandemie". Das gilt besonders für Flächen, die häufig von vielen Händen berührt werden, zum Beispiel Türklinken oder Lichtschalter.

Tipp #1: Reinigungsintervalle überprüfen

Grundsätzlich raten Bundesinnungsverband und Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die bis­herigen Vorgaben zu Reinigungsintervallen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, sie gegebenenfalls zu er­höhen und eine kontinuierliche Reinhaltung von Hot­spots in Objekten – vor allem auch in Schulen – zu gewährleisten. Dies diene nicht nur der Infektions­prävention, sondern trage in Zeiten großer Verun­sicherung auch zur Beruhigung der Gebäudenutzer bei. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des BIV hatte kürzlich gezeigt, dass 96 Prozent der Deutschen die Gebäudereinigung in der aktuellen Corona-Krise für wichtig oder sehr wichtig halten.

Tipp #2: Reinigung mit fettlösenden Substanzen

Corona-Viren sind behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist. Sie reagieren generell empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Tenside oder Alkohol. Für SARS-CoV-2 liegen zwar noch keine spezifischen Daten vor. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass durch diese Substanzen die Virusoberfläche beschädigt und das Virus inaktiviert wird. Im nicht-medizinischen Bereich können daher laut BIV und BG Bau fettlösende Mittel zur Durchführung von Reinigungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Tipp #3: Desinfektion: Wischen statt sprühen

Ob außerhalb von Gesundheitseinrichtungen eine Desinfektion nötig ist, müsse im Einzelfall anhand der Kontamination einer Fläche entschieden werden. Zu achten sei besonders auf Kontamination durch respiratorische Sekrete und Oberflächen, die von Erkrankten berührt wurden. Wichtig: Eine Desinfektion sollte generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Denn e ine Sprühdesinfektion erreicht nur eine unzuverlässige Wirkung, weil eine vollständige Benetzung der Oberfläche nicht erzielt werden kann.

Verwendet werden können Flächendesinfektionsmittel, die gegen behüllte Viren wie das Coronavirus nachgewiesen wirksam sind. Sie tragen den Hinweis "begrenzt viruzid". Möglich sind auch Mittel mit erweitertem Wirkungsbereich ("begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid"). Geeignete Produkte sind auf den Desinfektionsmittellisten von Robert Koch-Institut (RKI), Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) oder Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) zu finden. Bei behördlich angeordneten Desinfektionen ist die RKI-Liste heranzuziehen.

Wo häufiger gereinigt werden sollte

Eine häufigere Reinigung kommt laut BIV und BG Bau vor allem dort in Betracht, wo sich viele Menschen aufhalten – etwa in Eingangsbereichen, Sanitär­räumen, Großraumbüros oder Kantinen. Dies gilt besonders für Flächen, die häufig berührt werden – Türklinken, Handläufe und Treppengeländer ebenso wie Schalter für Licht oder Jalousien, Bedienelemente- und tasten für Heizung, Klimaanlage oder Aufzüge sowie Griffe aller Art (Fenster, Schränke, Kühlschränke).

Als sogenannte High-Touch-Flächen gelten auch WC-Deckel und -Sitz, Wasserhähne und Armaturen, Türklinken und -schließer der WC-Kabinen, Spültasten, Bedien­elemente von Seifen- und Handtuchspendern oder Haltegriffe. In Schulen ist zudem auf Schülertische und den Waschplatz im Unterrichtsraum zu achten. High-Touch-Flächen sollten aktuell mindestens täglich gereinigt werden – oder auch öfter, wenn Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden können, etwa im Fall von Schichtbetrieb am Arbeitsplatz und beim Unterricht oder auch bei jüngeren Schülern, denen die Einhaltung der aktuellen Regeln mög­licherweise schwerfällt.

Was gilt es in Schulen zu beachten?

Bei Flächen ohne häufigen Händekontakt sei in Schulen mindestens auf die in der DIN 77400 "Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung" vorgegebenen Häufigkeiten beziehungsweise eine Erhöhung abzuzielen, so heißt es in den jeweiligen Handlungsempfehlungen von BIV und BG Bau für die Schul­reinigung. Die DIN-Norm steht aktuell kostenlos zum Download zur Verfügung.

DIN 77400: Download jetzt kostenfrei

Infektionsschutzgesetz, individuelle Hygienepläne der Schulen und ergänzende Corona-Hygienepläne der Bundes­länder geben bei der Schulreinigung den Rahmen vor. Viele Länder verweisen in ihren Plänen auf die Vorgaben der DIN 77400 "Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung". Die Norm legt Mindestanforderungen an die regelmäßige Reinigung in Schulgebäuden und zugehörigen Sportstätten fest. Sie ist nicht auf Pan­demien ausgelegt, liefert aber wichtige Hinweise zu Flächenhygiene­maßnahmen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) die Norm zur Schulreinigung jetzt kostenlos zur Verfügung gestellt – zum Download auf www.din.de/go/corona.


"Die Corona-Krise verträgt sich nicht mit dem Reinigungs-Sparkurs an den meisten Schulen. Insofern lautet unsere dringende Empfehlung, die heute in aller Regel aus Kostengründen üblichen niedrigen Reinigungsintervalle deutlich zu erhöhen", betont BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. Eine Ausweitung des Leistungsumfangs in Hinblick auf Reinigungshäufigkeit oder gegebenenfalls auch desinfizierende Reinigung bedinge selbstverständlich eine An­passung der Beauftragung mit gesonderter Vergütung. Bei der Kalkulation zu berücksichtigen seien auch pandemie­bedingte Aufwendungen für Arbeitsschutz oder gestiegene Preise für Desinfektionsreiniger.

Neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Zugleich haben der Bundesinnungsverband und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gemeinsam einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäude­reiniger erarbeitet. Damit wurde das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-­Pandemie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt. Das Dokument definiert Schutzmaßnahmen für Gebäudereiniger und gibt Hin­weise zur Organisation von Reinigung. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen
Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sieht beispielsweise vor:

  • Dass Reinigungskräfte durch Schutzausrüstung wie Mund-Nase-Bedeckung oder Maske vor einer möglichen Übertragung geschützt werden, wenn der Mindestabstand (1,5 bis 2 Meter) zu anderen Menschen am Einsatzort nicht ein­gehalten werden kann. Die Art der Bedeckung/Maske hängt vom Infektionsrisiko und der Art der Tätigkeit ab.
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personen­bezogen zu verwenden oder andernfalls zu reinigen und zu desinfizieren, bevor sie weitergegeben werden.
  • Firmenfahrzeuge müssen dem neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zufolge mit Mitteln zur Handhygiene und -desinfektion, Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet und regelmäßig gereinigt werden. Und falls die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs nicht zu vermeiden ist, müssen alle Per­sonen eine Mund-­Nase-Bedeckung tragen.

heike.holland@holzmann-medien.de