Clemens Kleine reicht Insolvenzplan ein

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den von Clemens Kleine für die Clemens Kleine Holding sowie fünf Tochtergesellschaften eingereichten Insolvenzplan entgegengenommen. In Kürze soll ein Erörterungs- und Abstimmungstermin bestimmt werden.

Clemens Kleine hatte im Dezember 2019 für die Holding und fünf Tochtergesellschaften Anträge auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. - © ww.stock.adobe.com/DOC RABE Media

Die Unternehmensgruppe hatte im Dezember 2019 beim Amtsgericht in Düsseldorf für die Clemens Kleine Holding und fünf Tochtergesellschaften Anträge auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Betroffen sind folgende Gesellschaften: Clemens Kleine Holding (Düsseldorf), Clemens Kleine Gebäudeservice (Berlin), Clemens Kleine Service (Berlin), Clemens Kleine Gebäudereinigung (Chemnitz), Clemens Kleine Dienstleistungen (Düsseldorf) und Clemens Kleine Cleaning Service (Chemnitz).

Der Insolvenzplan war in den vergangenen Wochen von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem Generalbevollmächtigten erarbeitet und mit dem Gläubigerausschuss und dem gerichtlich bestellten Sachwalter der Unternehmen abgestimmt worden. Demnach soll die sanierte Unternehmensgruppe von den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt werden.

"Meilenstein für die Zukunft der Unternehmensgruppe"

„Wir freuen uns, dass damit ein entscheidender Meilenstein für die Zukunft der Unternehmensgruppe und den Erhalt der Arbeitsplätze unserer engagierten Kolleginnen und Kollegen erreicht wurde“, sagt Alexander Kleine, geschäftsführender Gesellschafter der Gruppe, der Clemens Kleine zusammen mit seinem Bruder in der vierten Generation führt. .

Nach der Zulassung der Pläne durch das Gericht wird ein Erörterungs- und Abstimmungstermin anberaumt, den das Unternehmen für Ende der ersten Juli-Woche erwartet. Bei dem Termin haben die Gläubiger der Unternehmensgruppe die Gelegenheit, den Insolvenzplan abschließend zu erörtern und darüber abzustimmen. Nach positiver Zustimmung, Bestätigung der Abstimmungsergebnisse durch das Amtsgericht und Berücksichtigung der üblichen gesetzlichen Fristen kann das Eigenverwaltungsverfahren aufgehoben werden.

Eigenverwaltungsverfahren am 1. März eröffnet

Am 1. März 2020 hatte das Amtsgericht das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung in der Eigenverwaltung zu überwachen und die Gläubigerinteressen zu wahren. Clemens Kleine hatte sich für diesen Weg entschieden, da notwendig gewordene Restrukturierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit durchgeführt werden konnten und die Liquidität der Unternehmensgruppe stark beanspruchten. Darüber hinaus verursachten die üblichen Anfangsinvestitionen in der Anlaufphase von neu gewonnenen Aufträgen einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf, der die Gruppe in großem Maß belastet hatte.

Wir sind überzeugt davon, dass unser Konzept die beste Möglichkeit ist, Clemens Kleine für die anstehenden Herausforderungen zu rüsten und den langfristigen Fortbestand im Interesse aller Beteiligten sicherzustellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner, der die Unternehmensgruppe als Generalbevollmächtigter seit Ende vergangenen Jahres begleitet.

Auftragsbücher sind gut gefüllt

„Unsere Auftragsbücher sind gut gefüllt, zahlreiche Neuaufträge werden in den folgenden Wochen und Monaten starten“, ergänzt Ulrich Kleine, geschäftsführender Gesellschafter der Gruppe und Vertriebsverantwortlicher für die operativen Gesellschaften. Der Geschäftsbetrieb mit 4.700 Mitarbeitern werde in vollem Umfang und mit der gewohnten Zuverlässigkeit fortgesetzt. / HH