Corona-Hilfen: Wollseifer verlangt noch mehr Tempo

In Rekordzeit hat die Politik ein nie da gewesenes Hilfspaket beschlossen. Jetzt muss es bei den Betrieben ankommen.

Hilfspaket
Im Rekordtempo wurde ein Hilfspaket verabschiedet, um für die Unternehmen die Folgen der Corona-Krise zu lindern. - © www.stockadobe.com/MQ-Illustrations

Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Bundestag und Bundesrat Hilfen in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht. "Mit der Zustimmung auch des Bundesrates zum Corona-Hilfspaket hat die Politik das zunächst Erforderliche getan, die dringend notwendigen Hilfen und Maßnahmen zur Krisenüberbrückung in einem Rekordtempo auf den Weg zu bringen“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Damit diese Hilfen ihre volle Wirkung entfalteten und unverschuldet in Existenznot geratene Betriebe und Unternehmen am Leben erhalten werden könnten, müssten sie jetzt unverzüglich umgesetzt werden, andernfalls drohten Betriebe für immer zu verschwinden, warnte Wollseifer eindringlich.

Das Gebot der Stunde für Verwaltungen, Institutionen und auch Banken muss nach Ansicht Wollseifers deshalb lauten: "Schnell, schnell, schnell und ohne viel Formularkram bei Beantragung und Auszahlung.“ Das sagte er mit Blick auf die umfangreichen Hilfsmaßnahmen, die bei den Jobcentern, bei Hausbanken, Förderbanken, Finanzämtern und anderen Institutionen beantragt werden können.

Vertreter der Handwerkskammern pflichteten Wollseifer bei. So sagte Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden: "Das Wichtigste ist nun, dass die Hilfsgelder so schnell wie möglich bei den betroffenen Betrieben ankommen. Die Unternehmen benötigen sofort finanzielle Hilfen und müssen zeitnah darauf zugreifen können. Unnötige bürokratische Hürden sind in der jetzigen Zeit existenzbedrohend." Verwaltungen und Banken seien aufgefordert die Gelder so schnell wie irgend möglich an die Unternehmen weiterzureichen und mit entsprechenden Prozessen dafür zu sorgen, dass Werkstätten, Läden und Betriebe nicht auf der Strecke bleiben.

Wie dringend die Betriebe auf Unterstützung angewiesen sind, verdeutlicht eine Meldung der Handwerkskammer Ulm. Die Zahl der Anträge auf baden-württembergische Soforthilfe nehme stetig zu um zirka 1.000 pro Tag. "Wir arbeiten mit Hochdruck, schnell und ohne viel Formularkram bei Beantragung und Auszahlung. Eine außergewöhnliche Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Für altbekannte und vielfach bewährte Muster fehlt den Betroffenen Betrieben die Zeit“, sagteTobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Hier die wichtigsten Hilfsangebote in Kürze:

Kurzarbeitergeld: Ganz wichtig für Arbeitgeber. Sie können für ihre Mitarbeiter rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragen, wenn ein Teil der Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht mehr oder nur wenig arbeiten kann. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann 60 Prozent und bei Familien mit Kindern 67 Prozent des Nettogehaltes für die nicht gearbeiteten Stunden. Entscheidend dabei ist, die Kurzarbeit vor Monatsende – möglichst online – anzuzeigen, wie es bei der Bundesagentur für Arbeit heißt.

Leichterer Zugang zu Hartz-IV: Vorrübergehend werden auch die Zugangsvoraussetzungen für Hartz-IV gelockert. Wer einen Antrag stellt, muss keinen Nachweis über die Vermögensverhältnisse oder die Wohnungsgröße vorlegen.

Längere Lohnfortzahlung für Eltern: Müssen Eltern aufgrund von Schul- oder Kita-Schließungen zuhause bleiben und ihre Kinder betreuen, wird die Lohnfortzahlung verlängert. Sie sollen jetzt 67 Prozent des bisherigen Nettolohnes für maximal sechs Wochen bekommen, wobei Schulferien nicht berücksichtigt werden. Pro Monat gibt es aber nicht mehr als 2016 Euro, und dies auch nur für Eltern, deren Kinder unter 12 Jahre alt sind.

Höherer Kinderzuschlag: Eltern, die krisenbedingt weniger Geld verdienen, können auch auf einen höheren Kinderzuschlag hoffen. Dabei kann der Zuschlag bis zu 185 Euro pro Kind betragen. Beantragt werden kann das Geld online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter www.kinderzuschlag.de

Soforthilfen: Darüber hinaus können Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen Zuschüsse beantragen. Der Bund will dabei Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern mit bis zu 9.000 Euro und Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern mit bis zu 15.000 Euro für drei Monate unterstützen. Bezahlt werden sollen damit etwa Mieten, Pachten oder Leasingverträge. Sollte das Geld innerhalb von drei Monaten nicht verbraucht werden, kann es für zwei weitere Monate genutzt werden.

Das Geld soll über die Länder ausbezahlt werden. Teilweise stocken die Länder die Gelder auf und unterstützen auch Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern durch Zuschüsse. Wie hoch die Gelder sind, wo sie beantragt werden und wo sie ausbezahlt werden, unterscheidet sich allerdings von Land zu Land etwas. Informationen dazu gibt es bei den Handwerkskammern, den Förderbanken und den Wirtschaftsministerien der Länder.

Kredite für Unternehmen: Handwerksbetriebe können außerdem über ihre Hausbank Förderkredite der staatseigenen KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen. Die KfW übernimmt hier mehr Risiko als bisher, so dass es den Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken grundsätzlich leichter gemacht wird, beispielsweise einen Betriebsmittelkredit zu vergeben. Vergünstigt wurden auch die Zinsen.

Verbraucher-Darlehen: Wer als Verbraucher aufgrund der Corona-Krise einen Kredit nicht mehr bedienen kann, soll von seiner Bank einen Aufschub des Schuldendienstes bis Ende Juni erhalten. Gestundet werden sollen Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungszahlungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kredit vor dem 15. März abgeschlossen wurde.

Mietschulden: Wer nachweisen kann, dass er aufgrund der Corona-Epidemie seine Miete nicht bezahlen kann, soll deshalb im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni nicht gekündigt werden können. Die Miete muss aber trotzdem bezahlt werden. Auch die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser soll selbst dann gewährt bleiben, wenn die Rechnungen wegen der Corona-Krise nicht bezahlt werden können.

Steuern: Wer aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme hat, kann auf Antrag beim jeweiligen Finanzamt eine zinsfreie Stundung der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer erhalten. Darüber hinaus können laufende Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Antrag herabgesetzt werden. Auf Antrag kann außerdem die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung erstattet werden.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds für größere Unternehmen: Für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeiter gibt es neben zinsvergünstigten Förderkrediten bei der KfW-Bankengruppe den so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Über ihn sollen Garantien, Eigenkapital und weitere Kredite zur Verfügung gestellt werden.

Mitarbeit: str

Mehr Unterstützung für mittelgroße Unternehmen

Die Politik hat das Corona-Hilfspaket in Rekordzeit auf den Weg gebracht. Allerdings sehen vor allem Mittelstandspolitiker noch Nachholbedarf. Sorge bereitet einigen Oppositionspolitikern, dass mittelgroße Unternehmen nicht genügend Unterstützung erhalten.

"Die Corona-Gesetze sind nicht zu Ende gedacht. Das zeigt sich unter anderem daran, dass Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern nur Kredite erhalten sollen, aber nicht die Soforthilfen des Bundeswirtschaftsministeriums in Anspruch nehmen können", sagte AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla. Das sei einer der Gründe, weshalb sich die AfD bei der Abstimmung enthalten habe.

Klaus Ernst (Die Linke), Vorsitzender des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, kam zu einer ähnlichen Wertung: "Die Corona-Hilferegelungen für Kleinunternehmen und Soloselbständige endet bei Unternehmen für zehn Beschäftigte. Hier sehen ich die Koordination zwischen Bund und Land in der Pflicht, das beschlossene Geld schnell zugänglich zu machen. Für Unternehmen, die darüber liegen, aber keine Großunternehmen ab 250 Beschäftigte sind, klafft eine Lücke. Deshalb sehe ich insbesondere für die Banken des öffentlichen Kreditsektors nun eine große Aufgabe diese mittleren Unternehmen zu stützen und die KfW Programme einfach und schnell zur Verfügung zu stellen. Ob das ausreicht, müssen wir weiter beobachten."

Der Vorsitzende der AG Mittelstand und Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen, sagte: "Uns ist wichtig, dass es einen richtigen Mix speziell für Soloselbständige, Kleinbetriebe und unsere Mittelständler gibt." Für den Mittelstand zwischen elf und 249 Vollzeitmitarbeitern - das sind nahezu 2,5 Millionen Unternehmen und damit mehr als 90 Prozent aller Unternehmen am Markt - gebe es zwar verbesserte KfW-Förderkredite. "Sorge bereitet mir aber, dass die Bewilligung von KfW-Krediten zu langwierig ist und Unternehmen, die eine knappe Finanzdecke haben, vorher in die Insolvenz gehen. "

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer hatte im "Handelsblatt" gefordert, die Förderlücke für mittelgroße Unternehmen zu schließen und auch größeren Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten die Möglichkeit einzuräumen, Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. "Viele mittelgroße Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern drohen durch das Netz der Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zu fallen. Auch diese Betriebe brauchen Soforthilfen etwa bei den anstehenden Lohnzahlungen oder bei der Bezuschussung von Mieten." str

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