Fleischereien sind systemrelevant

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Einige dieser Entscheidungen gelten unmittelbar auch für Unternehmen des Fleischerhandwerks, wie der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) mitteilt. Hervorzuheben sind einige Punkte, die die Land- und Ernährungswirtschaft betreffen.

Fleischereien sind systemrelevant
Corona-Krise: Als systemrelevante Betriebe sind Fleischereien wichtig für die Infrastruktur. - © DFV
Für die Unternehmen des Fleischerhandwerks sind folgende Punkte wichtig:
  • Land- und Ernährungswirtschaft, ausdrücklich auch Fleischereien, werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Damit ist es hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
  • Zur Arbeitnehmerüberlassung wird das Bundesarbeitsministerium eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist. Das sonst streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich" steht dem dann nicht entgegen. Die Regelung soll ermöglichen, flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen reagieren zu können. Davon soll ausdrücklich auch die Land- und Ernährungswirtschaft profitieren. Personalverschiebungen von Unternehmen mit aktuell zu viel Personal zu solchen, denen Arbeitskräfte fehlen, wird damit deutlich erleichtert.
  • Die Vorschriften zu Arbeitszeiten werden gelockert. Die bisher im Arbeitszeitgesetz vor-gesehenen Ausnahmeregelungen (10-Stunden-Grenze für tägliche Arbeitszeit bei einer 6-Tage-Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche nationale Notfälle, wie zum Beispiel die Corona-Krise, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält deswegen eine Verordnungsermächtigung, um an-gemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen. Im Rahmen dieser Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung sowie die Verarbeitung, die Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt:

Neben diesen Punkten, die die Land- und Ernährungswirtschaft betreffen, hat die Regierung weitere Maßnahmen verabschiedet. Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:

• Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.

• Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.

• Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Beträge sind ausdrücklich als Zuschuss definiert, müssen also nicht zurückgezahlt wer-den. Sie dienen dazu, akute Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten, wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen. Einige Bundesländer haben zudem bereits Soforthilfen aus Landesmitteln bereitgestellt.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich dafür ein, auch Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern entsprechende Zuschüsse zu gewähren.

www.fleischerhandwerk.de