PSA: Was im Gebäudereiniger-Handwerk dazu gehört

Durch Bereitstellung einer geeigneten Ausrüstung kann ein Gebäudedienstleister viel für die Gesunderhaltung seiner Mannschaft tun. Das Repertoire der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) reicht von rutschhemmenden Sicherheitsschuhen über Schutzhandschuhe, Sicherheitsbrillen und Absturzsicherung bis zu Schutzkleidung. Ein Überblick.

Reinigungskraft trägt Sicherheitsschuhe
Um den ganzen Tag sicher und komfortabel laufen zu können, sind Sicherheitsschuhe mit speziellen Sohlen ratsam, die Schritte abfedern und somit die Füße entlasten. - © Elten

Im Tagesgeschäft eines Gebäudereinigers lauert so manche Gefahr für die Gesundheit. Am weitesten verbreitetsind dabei die so genannten AUS-Unfälle (Ausrutsch-, Umknick- und Stolperunfälle). Die BG Bau weistin der Informationsschrift „Gebäudereiniger-Handwerk, Sicher und gesund im Beruf“ darauf hin, dass sich 40 Prozent der Arbeitsunfälle durch ­ Rutschen auf glatten oder verschmierten Böden, ­Stolpern auf unebenem oder unaufgeräumtem Untergrund oder durch Sturz in Folge von Fehltritten oder mangel­haften Standplätzen aus Höhen bis zu einem Meter ereignen.

Viele dieser Unfälle ließen sich durch das Tragen von geeigneten Berufsschuhen vermeiden. Doch während bei Außenarbeiten wie selbstverständlich ein schützendes Schuhwerk getragen wird, ist es bei der Innenreinigung nach wie vor unterrepräsentiert, weiß der Spezialschuh-Ausstatter Abeba. In diesem Sektor herrscht nach Ansicht des Unternehmens aus St. ­Ingbert noch erheblicher Aufklärungsbedarf, um Arbeitsunfälle durch Rutschen und Stolpern zu ­minimieren.

Rutschhemmende Schuhe auch für innen

Berufsschuhesind für Arbeitsbereiche geeignet, in denen nur ein geringes Verletzungsrisiko herrscht und keine Gefahr von mechanischen Gefährdungen besteht. Nach der zuständigen Norm DIN EN ISO 20347 werden Schuhe mit besonderen Grundanforderungen unterschieden. Hierzu gehört beispiels­weise der Durchtrittschutz: Er kann bei der Reinigung von Baustellen wichtig sein, um das Eintreten von ­Glasscherben, Nägeln, Schrauben, Stahlteile zu ­verhindern.

Wenn die Füße gegen Wasser und Reinigungsmittel zu schützen sind, sollte das Personal hingegen Berufsschuhe mit einer wasserabweisenden (hydrophoben) Ausrüstung beziehungsweise einem langanhaltenden Nässeschutz tragen. An vorderster Stelle stehen aber die rutschhemmenden Eigenschaften eines Arbeitsschuhs, welche denin der Innenreinigung gerne getragenen „normalen“ Turnschuhen gänzlich fehlt.

Die Rutschhemmung ergibt sich aus der Schuh­sohle, die mit den Buchstabenkombinationen SRA, SRB oder SRC gekennzeichnet sein kann. Ein Schuh erfüllt den Sicherheitsstandard SRA, wenn er auf einem Keramikboden rutschfest ist, auf dem sich Wasser und Reinigungsmittel befinden. Bietet die Sohle außerdem auf einem mit Glycerin behandelten Stahlboden eine gute Rutschhemmung, erfüllt der Schuh den Sicherheitsstandard SRB. Werden beide Vorgaben eingehalten, hat er den höchsten Sicherheitsstandard SRC.

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    Berufsschuhe
    © Abeba
    Durch das Tragen geeigneter Berufsschuhe lassen sich viele Ausrutsch-, Umknick- und Stolperunfälle vermeiden.
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    Reinigungskraft trägt Sicherheitsschuhe
    © Elten
    Um den ganzen Tag sicher und komfortabel laufen zu können, sind Sicherheitsschuhe mit speziellen Sohlen ratsam, die Schritte abfedern und somit die Füße entlasten.
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    Karabinerhaken
    © Skylotec
    Auffangsysteme schützen bei Arbeiten in luftigen Höhen. Mit einem Karabinerhaken können sich die Beschäftigten auch innerhalb des Auffangkorbes einer Hubarbeitsbühnen anschlagen.
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    Nitril-Handschuhe
    © Franz Mensch
    Nitril-Handschuhe sind für den Umgang mit diversen Chemikalien geeignet. Der Safe Super Stretch von Franz Mensch ist außerdem extrem dehnbar und lässt sich sehr schnell an- und ausziehen.
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    Schutzbrillen für Gebäudereiniger
    © Uvex
    Augenschutz ist beim Hantieren mit aggressiven Chemikalien unumgänglich. Moderne und zugleich sportiv gestaltete Schutzbrillen lassen sich individuell an die Gesichts- und Kopfform anpassen.
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    Wasserdichte Nässeschutzkleidung und Sicherheitsstiefel
    © Alfred Kärcher
    Wasserdichte Nässeschutzkleidung und Sicherheitsstiefel sind unter anderem für die Fassadenreinigung ratsam.
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    Automatisierte Qualitätskontrolle von Warnkleidung
    © diemietwaesche.de
    Automatisierte Qualitätskontrolle von Warnkleidung: Mit Hilfe eines portablen Messgerätes werden die in der Norm vorgegebenen Mindest­anforderungen überprüft und eine eindeutige Entscheidung über Reparatur oder Austausch getroffen.

Praktischerweise gilt diese Kennzeichnung auch für Sicherheitsschuhe. Diese kommen bei der Industriereinigung und den meisten Außenarbeiten, also bei der Gartenpflege, der Fassaden- und Baureinigung und der Reinigung von Verkehrswegen, zum Einsatz. Dort müssen sie die Füße gegen das Eintreten spitzer Gegenstände oder herabfallende Teile sowie gegen Rutschen, Stolpern und Umknicken schützen. In den meisten Fällen werden deshalb nach DIN EN ISO 20345 zertifizierte Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 getragen. Besteht außerdem die Gefahr, dass bei der Reinigung von Schwimmbädern oder Fassaden Nässe oder Chemikalien in den Schuh eindringen können, sind geeignete Sicherheitsgummistiefel zu tragen. Bei ­Bedarf ist deren Schutzklasse um weitere Beständigkeit, beispielsweise eine Eignung für Hochdruckreiniger, zu ergänzen.

Tragekomfort ist unverzichtbar

Bei der Wahl des Fußschutzes sollten nicht ausschließlich funktionelle Aspekte ausschlaggebend sein. Für die Akzeptanz bei den Beschäftigten ist auch das Design zu berücksichtigen. Erfreulich ist, dass die Auswahl an Berufs- und Sicherheitsschuhen inzwischen riesig ist und vom schwarzen Lederschuh bis zu modernen, bunten Modellen aus Mikrofaser-­Textilien reicht. Auch der Tragekomfort ist unverzichtbar, denn Gebäudereinigersind häufig mehrere Stunden auf harten Böden im Einsatz. Hersteller wie Elten ­(Uedem) statten ihre Schuh-Modelle daher zusätzlich mit dämpfenden Sohlen aus: Sie federn die Schritte ab und entlasten damit die Füße, weil sie die beim Auftreten eingesetzte Energie zu einem Großteil wieder an den Träger zurückgeben. Ebenso wichtig ist die Passform: Sowohl Berufs- als auch Sicherheitsschuhe müssen die unterschiedliche Anatomie eines Männer- und eines Frauenfußes berücksichtigen und dementsprechend geschnitten sein.

Unfälle passieren nicht nur am Boden, sondern auch in höheren „Gefilden“. Beim Arbeiten auf Leitern kann es zum Abrutschen und zu Abstürzen kommen, weshalb Fachleute zur ausschließlichen Benutzung von geeigneten Sprossenstiegen und Leitersicherungs­systemen beziehungsweise Leiterkopfsicherungen raten. Allerdings lässt sich nicht jedes Fenster – geschweige denn eine Fassade – vom Boden oder auf einer Leiter stehend reinigen.

Absturzsicherung kommt vor dem Fall

Bei Arbeiten in größeren Höhen ist nach dem Ausschöpfen der technischen und organisatorischen Maßnahmen zwingend eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) auszuwählen. Diese istin der Regel so konzipiert, dass bei Arbeiten in hoch oder tief gelegenen, mitunter schwer zugänglichen Bereichen der Sturz und der Auffangvorgang unbeeinflusst vonstattengehen. Je nach Einsatzbereichsind Auffanggurte mit einer hinteren und/oder vorderen Auffangöse ausgestattet. Ersteresind für Arbeiten geeignet, bei denen sich der Anschlagpunkt oberhalb oder hinter der zu sichernden Person befindet. Auffanggurte mit vorderer Auffangöse eignen sich für Arbeiten, bei denen sich der Anschlagpunkt oberhalb oder vor der zu sichernden Person befindet. Siesind besonders geeignet, wenn die Gefahr des Anprallens besteht. Entsprechende Systeme gibt es etwa von Skylotec (Neuwied), deren Gurte gemäß DIN EN 361 als Auffanggurt und teilweise zusätzlich als Halte­gurt nach EN 358 zum Haltenin der Arbeits­position und zum Rückhalten in absturzgefährdeten Bereichen zugelassen sind. Um den Beschäftigten die Arbeit in den Gurten möglichst angenehm zu gestalten, haben sie auf die menschliche Anatomie abgestimmte Polsterungen, ergonomisch geformte Halteösen und vereinfachte Verstell-Optionen.

Helm auf, wenn Anstoßgefahr besteht

Das Arbeiten an Auffangsystemen ist üblicherweise mit dem Tragen eines Helms zum Schutz des Kopfes verbunden. Die Art des Kopfschutzes hängt dabei von der Gefährdung ab. Muss der Kopf gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und gegen das Anstoßen an feststehenden Gegenständen geschützt werden, ist ein Industrieschutzhelm zu tragen. Dieser besteht aus einer harten Außenschale, die einwirkende Kräfte aufnimmt und in ein korbartig geformtes Innenteil einleitet. Dadurch wird die einwirkende kinetische Energie verteilt und gedämpft. Besteht hingegen „lediglich“ das Risiko einer Kopfverletzung durch einen Stoß gegen harte, feststehende Gegenstände, sind Industrie-Anstoßkappen das Mittel der Wahl. Sie bestehenin der Grundausstattung aus einer Schale, die einwirkende Kräfte aufnimmt.

Haut ist gegen Nässe zu schützen

Bei einer Vielzahl von Reinigungsarbeiten kommen Reinigungsmittel und Chemikalien zum Einsatz. Um Schädigungen der Haut und der Augen zu vermeiden,sind beim Umgang mit den Substanzen sowohl eine Schutzbrille als auch geeignete Chemikalienschutzhandschuhe zu verwenden, deren Wahl sich nach der chemischen Zusammensetzung und der Einwirkdauer bestimmt. Die Sicherheitsdatenblätter der ­Reinigungsmittel geben Informationen, welcher Handschuhtyp für die Anwendung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens geeignet ist.

Wesentlich ist, dass nur geeignetes Handschuhmate­rial die gewünschte Schutzwirkung entsprechend lange erhalten kann. Für kurzzeitiges Arbeiten mit wässrigen, unkritischen Reinigungslösungen haben sich beispielsweise Bingold-Einwegschutzhand­schuhe (EWH) aus Vinyl, Latex oder Nitril durchgesetzt, berichtet Deiss (Hamburg). Sie verhindern das Aufquellen der Haut und den Verlust ihres natürlichen Säuremantels, müssen jedoch vorab auf ihre Eignung geprüft werden. Latex-Handschuhe beispielsweisesind nicht bei Chemikalien mit Kriecheigenschaften, zu denen auch Wischlösungen zählen, geeignet. Nitril ist hingegen ein ziemlicher Alleskönner bei unkritischen wässrigen Reinigungslösungen, hat gute Durchstich- und Abriebfestigkeit, eine gute Öl- und Fettbeständigkeit und bietet beim Umgang mit angesetzten Reinigungsmitteln einen ausreichenden Spritzschutz.

Schutzhandschuhe und Brillen für ­jeden ­Einsatzzweck

Hantieren die Mitarbeiter länger als zwei Stunden am Tag mit wässrigen Medien, reichen Einwegschutzhandschuhe nicht aus. Dann ist das Tragen von Schutzhandschuhen vorgeschrieben. Kommen ­außerdem aggressive Reinigungsmittel zum Einsatz,sind widerstandsfähige und langlebige Chemikalien­schutzhandschuhe gefordert, weiß man bei Franz Mensch (Buchloe). Diese werden in einfache und vollwertige Schutzhandschuhe unterschieden.

In der Unterhaltsreinigung reichen häufig einfache Chemikalienschutzhandschuhe; diesesind mit einem Becherglas-Symbol gekennzeichnet, was für Spritzschutz, Wasser- und Luftdichtigkeit steht. Istin der Herstellerinformation auch eine Chemikalie genannt, gegen die der Handschuh beständig ist, so lässt er sich für begrenzte Zeit auch zum Schutz dagegen verwenden. Werden bei der Reinigung hingegen verschie­dene gesundheitsgefährdende Substanzen eingesetzt,sind vollwertige Chemikalienschutzhandschuhe zu tragen. Sie schützen vor mindestens drei von insgesamt zwölf Prüfchemikalien – und zwar über eine Mindestzeitdauer von 30 Minuten. Dank der Vielzahl der angebotenen Handschuhe ist fast jede Nutzungin der Gebäudereinigung abbildbar.

Beim Umgang mit Chemikalien jeder Art sollten die Mitarbeiter außerdem mit einer dicht schließenden Schutzbrille ausgestattet sein. Sie schirmt die Augen gegen das Eindringen von flüssigen oder gasförmigen Chemikalien ab und ist laut DGUV Regel 101-605 (Branche Gebäudereinigung) ein unverzichtbares PSA-Element in der Industrie- oder der Schwimm­badreinigung. In der Fassadenreinigung kann es ­sogar notwendig sein, das ganze Gesicht zu schützen. Entscheidendsind das Verfahren und die Gefahrstoffe in Form von heißem Wasser, Chemikalien, Trockeneis oder auch von biologischen Agenzien (zum Beispiel Schimmel).

Gehörschutz macht Lärm erträglich

Zu den weiteren Gefährdungen, denen insbesondere Mitarbeiterin der Grünpflege und der Fassaden­reinigung ausgesetzt sind, gehört Lärm. Er wird durch Laubblasgeräte, Rasentrimmer oder Hochdruckreiniger ausgelöst, die eine – im wahrsten Sinne des Wortes – ohrenbetäubende Geräuschkulisse verursachen können. Letztere wird in Form des Schall­pegels ermittelt, der durchaus 110 dB(a) betragen kann. ­Allerdings darf der Tages- Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) nicht überschritten werden. Liegt der Wert darüber, muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser soll den auftretenden Lärm auf ein Minimum verringern, so dass am Ohr des Benutzers ein Restschallpegel von 70 bis maximal 80 dB(A) ­ankommt. Dadurch sind langfristige Schäden wie kurzzeitige Taubheit oder ein dauerhafter Hörverlust verhinderbar.

Wetterfest gekleidet für die Fassadenreinigung

Zur PSA der Beschäftigtenin der Gebäudereinigung gehört auch Schutzkleidung, die nach den Erfahrungen von Alfred Kärcher (Winneden)in der Fassadenreinigung kaum wegzudenken ist: Beim Arbeiten mit einem Hochdruckreiniger wird es nass – und ­diese Nässe kann im Freien schnell zur Tortur werden. Nicht selten endet sie mit einer Krankschreibung der Mit­arbeiter: Erkältungskrankheiten, Atemwegs-, Muskel- und Skeletterkrankungen sind Folgen eines mangelnden Schutzes gegen Durchzug und Dauerregen. Eine nach der Norm EN 343 zertifizierte und gekennzeichnete Regenschutzkleidung kann zur Vermeidung solcher Ausfälle beitragen. Entsprechende Jacken, Parkas und Hosen halten Wasser und Wind über längere Zeit ab und müssen atmungsaktiv sein, um bei körperlicher Anstrengung einen Hitzestau zu verhindern. Beide Funktionensindin der Norm festgelegt und werden durch Ziffern ausgedrückt. Sie stehen rechts neben dem Piktogramm eines aufgespannten Regenschirms. Der obere Wert entspricht dabei der Beständigkeit gegen Nässe, der untere Wert drückt die Ableitfähigkeit von Wasserdampf aus, der beim Schwitzen entsteht. Seit der Aktualisierung der Norm im Jahr 2019 gibt es vier Schutzklassen (vorher drei), wobei die höchste Klasse für optimale Eigenschaften einer Nässeschutzkleidung steht.

Warm und trocken im Winterdienst

Je nach Einsatzort müssen Reinigungskräfte auch bei schlechten Sichtverhältnissen sofort erkennbar sein. In der Verkehrsmittelreinigung ist den Arbeitnehmern daher üblicherweise hochsichtbare Warnkleidung, oft auch in Kombination mit Wetterschutz-Eigenschaften, zur Verfügung zu stellen. Warnkleidung soll eine 360-Grad-Sichtbarkeit der Beschäftigten gewährleisten und besteht aus einem fluoreszenzfarbigen Hintergrundmaterial (orange oder gelb) und retroreflektierenden Streifen. Die verarbeiteten Mengen der beiden Zutaten bestimmen die Schutzklasse. Diese reicht von 1 bis 3, wobei Klasse 3 die höchste Sichtbarkeit bietet. Sie ist bei besonders hohem Risiko zu tragen, also ­beispielsweise bei Arbeitenin der Dunkelheit.

Die Auswahl an Warnkleidung ist groß: So bietet ­etwa DBL (Zirndorf) neben EN ISO 20471 zertifizierten ­Jacken und Hosen auch bequeme Soft­shell- und Fleece­jacken sowie Polo- und T-Shirts im Miet­service. Einen kombinierten Warn- und Wetterschutz verspricht hingegen die mehrlagig aufgebaute ­HiVision-Basic-Kollektion von HB Protective Wear ­(Thalhausen), zu der Jacken, Parkas, Latzhosen, Polos und T-Shirts in verschiedenen Farbkombinationen zählen. Wer im Winterdienst tätig ist, wird bei EUM Work­fashion (Altena) fündig: Das Programm umfasst wasserdichte, wattierte Warnhosen und Parkas mit herausnehmbarem Innenfutter. Eine der umfangreichsten Warnkollektionen kommt wiederum von Engel Workwear (Haderlev); sie umfasst Modelle in ­verschiedensten Ausführungen für Damen und ­Herren, für Sommer und Winter, mit und ohne Stretch, in Uni und modernen Farbkombis – und lässt sich außerdem mit einigen Berufskleidungslinien des ­Unternehmens frei kombinieren.

Sichtprüfung reicht bei Warnkleidung nicht aus

Warnkleidung muss während ihrer gesamten „Lebensdauer“ diein der Norm festgelegten Eigenschaften aufweisen. Durch Gebrauch und Pflege verändern sich jedoch diein der Norm ISO 20471 festgeschriebenen Mindestanforderungen an das fluoreszierende Hinter­grundmaterial und die Reflexstreifen. Mit bloßem Augesind die Abweichungen von den Normvor­gaben jedoch nicht zu erkennen. Daher ist es einem ­Arbeitgeber im Grunde genommen unmöglich, bei der Sichtprüfung Abweichungen von der Norm zu identifizieren.

Auch Mietservice-Unternehmen nutzenin der Regel Behelfslösungen: Sie basieren auf optischen Vergleichsstandards, die zu einer intuitiven Bewertung der Kleidung herangezogen werden. Die Ergeb­nissesind dabei weder belastbar noch reproduzierbar. Das einzige Textildienstleistungsunternehmen, das seit Herbst 2019 über eine automatisierte, dokumentierbare Qualitätsprüfung von Warnkleidung verfügt, ist diemietwaesche.de (Villingen-Schwenningen): Mit Hilfe eines patentierten Messgeräts, dem ­HiVisionizer, wird in den Betrieben jedes einzelne Bekleidungsteil vermessen. Auf diese Weise werden Wirkungsverluste identifiziert und eindeutige Entscheidungen über Reparatur oder Austausch ­getroffen. Außerdem kommt das Prüfgerät auch zur Kontrolle von Neuware zum Einsatz. Dadurch stellt das Unternehmen sicher, dass die Schutzwirkung zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Tragbarer UV-Schutz

Auch wenn es sich nicht um PSA im klassischen Sinn handelt, gewinnt Kleidung mit eingearbei­tetem Sonnen­schutzfaktor (UPF) für den Mitarbeiterschutz an Bedeutung. Wer im Freien arbeitet, soll durch ­geeignete Textilien gegen die negativen Auswirkungen des UV-Lichts geschützt werden. ­Einer Sonnencreme vergleichbar, verlängert sie die Aufenthalts­dauer im Freien um den ausgewiesenen Lichtschutzfaktor. Die Anschaffung von individuellem Sonnen- und Hitzeschutz in Form langärmeliger Funktions- und Warnschutz-Shirts mit UV-Schutz wird außerdem durch die BG Bau (Dortmund) bezuschusst. Entsprechende Bekleidung mit zertifiziertem UV-Schutz ist beispielsweise bei Daiber (Albstadt) unter den Marken James & Nicholson sowie Myrtle Beach als Longsleeves sowie T-Shirts und Polos erhältlich.

Motivation auch in Corona-Zeiten

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Bereitstellung von PSA, wenn die Gefährdungsbeurteilung gesundheitliche Risiken aufgedeckt hat und organisatorische und technische Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Nach Ansicht von Mario Bauerfeld, Key Account Manager PSA bei der Igefa Handelsgesellschaft (Ahrensfelde), sprechen aber weitaus mehr gute Gründe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Gebäudereiniger-Unternehmen. Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten,sind nicht nur weniger häufig krank, sondern arbeiten auch engagierter und motivierter.

Vor allem aber habe die Corona-Pandemie das Thema PSA noch deutlicher in den Fokus gerückt : „Beschäftigtein der Gebäudereinigungsind an vorderster Front mit dem Virus konfrontiert. Umso wichtiger ist es, die Reinigungskräfte auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Corona durch persönliche Schutzausrüstung ausreichend vor einer möglichen Infektion zu schützen. Je nach Infektionsrisiko und Art der Tätigkeit gehören derzeit Mund-Nasen-Schutz, Einmalhandschuhe, aber auch Schutzkittel oder Einweg-Overalls, Einwegüberschuhe und -hauben ­sowie Schutzbrillen zur gefragten Ausstattung“, erklärt­ ­Mario Bauerfeld.

Auch wenn Einwegartikel bei vielen Arbeiten ­– ­etwa bei der Reinigung von Intensivstationen – kaum wegzudenken sind, sollten sie nicht das ausschließ­liche Mittel der Wahl sein. Textilservice-Unternehmen wie DBLsind auf die hygienische Aufbereitung von Berufs- und Schutzkleidung spezialisiert und liefern sie personenbezogen und entsprechend der für den jeweiligen Einsatzbereich geforderten Spezifikation an den Dienstleister aus.

guenter.herkommer@holzmann-medien.de