Grundreinigung misslungen: Der Dienstleister hat nicht alle Beschichtungsreste vom Gussasphaltboden entfernt. Wie sich der massive Schichtaufbau beseitigen lässt.
In der Vergangenheit haben Objektbetreiber dafür gesorgt, dass Dienstleistern kompetente Ansprechpartner seitens des Objektbetreibers zur Verfügung gestellt werden, indem man fachkompetentes Personal (Gebäudereinigermeister oder Gesellen) eingestellt oder vorhandenes Personal an den bekannten Fortbildungsstätten der Branche zweckdienlich weitergebildet hat. Dies erleichtert Dienstleistern die Kommunikation im Objekt über „möglich“ oder „unmöglich“. Im vorliegenden Fall wurde dies jedoch für den Dienstleister zum Nachteil: Die Abnahme eines grundgereinigten Raumes ist nicht erfolgt, da die alten Beschichtungen nicht vollständig entfernt worden sind.
Grundreinigung über längere Zeit stiefmütterlich ausgeführt - und abgenommen
Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen einer Grundreinigung vorhandene nichthaftende und haftende Verschmutzungen inklusive vorhandener (egal welchen Alters) Pflegefilme oder Pflegefilmreste zu entfernen sind. Wie den Fotos entnommen werden kann erfolgte dies nicht. Über einen nicht näher definierten längeren Zeitraum wurden die Grundreinigungsarbeiten eher stiefmütterlich ausgeführt und leider auch abgenommen. Auswischen und ein anschließendes „Drüberbeschichten“ kann nicht als Grundreinigung bezeichnet werden.
Das Problem: Alte Pflegefilme und deutliche Schichtaufbauten
Da die Grundreinigungsarbeiten diesmal von einem neuen Dienstleister ausgeführt werden sollten, schien dies unproblematisch, da vor der Ausführung der Arbeiten (und vor Abgabe eines Angebotes) eine Ortsbesichtigung stattgefunden hatte. Nachdem die Grundreinigungsarbeiten aber nicht abgenommen worden sind, verwies der Dienstleister darauf, dass die alten Pflegefilmreste und die deutlichen Schichtaufbauten im Randbereich nur durch ein aufwändiges Diamantschleifverfahren entfernt werden könnten. Daraufhin beauftragte der Objektbetreiber den Sachverständigen, um diese Aussage zu überprüfen. Bei dem Boden handelte es sich um einen sogenannten Gussasphaltboden, der im Randbereich extreme Schichtaufbauten aufwies.
Gussasphalt: Gute Wärmedämmung, zugleich stabil
„Je nach Einsatzbereich lässt sich Gussasphalt in unterschiedlichen Härteklassen herstellen. Für die Verwendung als Gussasphaltestrich im Innenraumbereich nutzt man in der Regel sogenanntes Hartbitumen. Dieses Bindemittel ist nach der Trocknung härter als herkömmliches Straßenbaubitumen. Auf der anderen Seite verwendet man in Innenräumen aus optischen Gründen eher kleinere Gesteinskörnungen. Je nach Belastungsanforderungen liegt die maximale Korngröße normalerweise zwischen fünf und elf Millimetern. Gussasphalt hat viele Eigenschaften, die ihn zu einem geeigneten Bodenmaterial machen. Er bietet beispielsweise eine relativ gute Wärmedämmung und ist angenehm fußwarm, zugleich aber auch sehr stabil und druckfest.“ (Quelle: baustoffwissen.de)
Schritt eins: Reinigungsmaschine mit Trockengrundreinigungspad
Da die Aufbauten im vorliegenden Fall derart extrem waren, wurde ein erster Test mittels eines Spachtels durchgeführt. Die Reste der Beschichtung konnten regelrecht heruntergehobelt werden. Um das Verfahren zu vereinfachen wurden weitere Musterflächen angelegt. Hierbei kam zuerst eine oszillierende Reinigungsmaschine mit Trockengrundreinigungspad zum Einsatz. Es zeigte sich jedoch, dass so viele Pflegefilmreste im Randbereich vorhanden waren, dass zwar ein deutlicher Abtrag erreicht wurde, dieser jedoch nicht ausreichend war, um ein akzeptables Ergebnis zu erzielen. Hierdurch wurde jedoch erreicht, dass die Oberfläche der Beschichtung durch die abrasive Mechanik (bedingt durch die Kratzer in der Beschichtung) vergrößert wurde.
Schritt zwei: Wiederholte Nassgrundreinigung
Bei der anschließend durchgeführten klassischen Nassgrundreinigung wurde eine wesentliche Verbesserung erzielt. Die Nassgrundreinigung musste jedoch wiederholt werden, um die noch verbliebenen letzten Beschichtungsreste entfernen zu können.
Der größte Fehler der hier durchgeführten Grundreinigung war, dass diese nicht bis zum Ende ausgeführt worden ist. Die Grundreinigungsmittel sind dafür ausgelegt, eine Beschichtung oder Beschichtungsreste zu entfernen. Bei einem derart massiven Schichtaufbau jedoch ist die Leistungsfähigkeit des eingesetzten Grundreinigungsmittels relativ schnell erschöpft und der Vorgang muss wiederholt werden.
Der Weg zum Ziel kann lang sein
Gerne vergleiche ich den Vorgang mit dem Händewaschen. Nach Arbeiten im Industriebereich wäscht man sich die Hände mit Seife, um danach festzustellen, dass noch Verschmutzungen auf den Händen vorhanden sind. Diese möchte man von seinen Händen entfernen und wählt eventuell eine stärker abrasive Seife. Stellt man nunmehr fest, dass sich noch Restverschmutzungen im Nagelbett befinden, so würden wir diese Stellen noch einmal (partiell) reinigen. Bei der Grundreinigung eines Bodenbelags ist es grundsätzlich nichts anderes. Wenn festgestellt wird, dass das Ergebnis noch nicht zufriedenstellend ist, dann ist dieser Vorgang zu wiederholen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird.
Lese-Tipp: Weitere spannende Schadensfälle finden Sie in unserer >> Schadensfalldatenbank <<
Dokumentation erstellen
Ich kann nur immer wieder betonen, wie wichtig es ist, auch bei kleineren Objekten und Aufträgen, eine kurze Dokumentation zu erstellen, bevor ein Angebot abgegeben wird.
Gibt es eventuell Auffälligkeiten, so wie im vorliegenden Fall, so sind diese zu dokumentieren und entsprechend mit in die Angebote zu integrieren.
Objektbegehungen sollen genau dazu dienen, Hinweise zu bekommen, ob sich der Umfang einer Arbeit aus den verschiedensten Gründen erhöhen oder verringern könnte.
Sollte es Probleme mit der Ausführung von Grundreinigungen geben, so ist meine Erfahrung, dass neben den verschiedenen Seminaranbietern auch alle Chemielieferanten mit ihren Fachberatern den Dienstleistern im Objekt zur Verfügung stehen.
Der Sachverständige: Sascha Hintze
Sascha Hintze ist Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Sachverständigenbüro für Gebäudereinigung & Entwicklung, Duisburg.
Kontakt: hintze@sachverstaendigenbuero-hintze.de