ZDH Textilpflegebetriebe bei Novemberhilfen nicht ausreichend berücksichtigt

Der Lockdown Light bringt Textilpflegebetriebe in Bedrängnis, die Novemberhilfen der Bundesregierung sollen die wirtschaftlichen Folgen abfedern. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen, denn: Wäschereien, Textilreinigungen und andere Handwerkswerksbetriebe könnten zu leicht durch das Raster fallen.

Coronahilfen November
Der ZDH fürchtet, dass mittelbar vom Lockdown betroffene Betriebe aus der Textilpflege durch das Raster der Novemberhilfen fallen. - © Tatjana Balzer – stock.abobe.com

Der seit November geltende Lockdown Light trifft die Textilpflegebranche erneut mit voller Wucht, die finanziellen Reserven sind in vielen Betrieben ausgeschöpft. Die Bundesregierung verspricht schnelle, unbürokratische Hilfe. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), warnt jedoch, dass einige Handwerksbetriebe durch das Raster fallen könnten. Zwar sei es anerkennswert und gut, dass die Politik ihren Hilfankündigungen jetzt rasch Taten folgen ließe und zügig die notwendigen Verordnungen für die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen auf den Weg bringe. Das sei allerdings dringend erforderlich, die deutschen Handwerksbetriebe bräuchten dringend Hilfe.

"Die Novemberhilfen müssen aus Sicht des Handwerks die tatsächlichen Betroffenheiten unserer Betriebe in der Praxis in den Blick nehmen", so Schwannecke. "Dies gelingt noch nicht."

Die Schließungen und Einschränkungen wirkten sich unmittelbar auf die im Messebau tätigen Unternehmen sowies auf Kosmetiker oder die Lebensmittelhandwerke aus. Doch sie haben auch eine mittelbare Auswirkung auf Zulieferer der Gastronomie der Gastronomie, z.B.Metzger, Bierbrauer und Textilpfleger.

"Wenn jetzt Hilfen gewährt werden, dann müssen sie diese Betroffenheiten deutlich stärker berücksichtigen, als es jetzt vorgesehen ist. Unterstützung brauchen Handwerksunternehmen, die schließen müssen, ebenso wie all jene Betriebe, die mittelbar von den Schließungen betroffen werden, weil ihre Auftraggeber selbst schließen müssen", erklärt Schwannecke. Vergleichbare Konstellationen und Umsatzauswirkungen in der Praxis müssten auch bei der Unterstützung gleich behandelt werden.

Novemberhilfe für mittelbare betroffene Unternehmen in der Textilpflege

Das gilt etwa für Betriebe aus dem Lebensmittelbereich, deren überwiegende Mehrheit neben dem klassischen Thekengeschäft Gastronomie betreibt wie beispielsweise der Bäcker mit angeschlossenem Cafébereich. Diese Betriebe können ihre jeweiligen Umsatzanteile zwischen dem gastronomischen Bereich und dem Thekenbereich abgrenzen. Vor diesem Hintergrund müssen sie im Rahmen der Gastronomieregelung berücksichtigt werden und eine Erstattung in Höhe von 75 % auf den gastronomischen Teil geltend machen können.

Auch bei den mittelbar Betroffenen drohen Handwerksbetriebe durch das Unterstützungsraster der Novemberhilfe zu fallen, weil diese nur solche Betriebe erhalten sollen, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe generieren. Ein Wäschereibetrieb, der 60 Prozent seines Umsatzes mit Hotel- und Gastrowäsche erwirtschaftet und 40 Prozent im Bereich Krankenhauswäsche, wäre von den Novemberhilfen ausgeschlossen. Das war schon im Frühjahr bei der Überbrückungshilfe I der Fall. Es ist zu befürchten, dass viele dieser Betriebe, die damals durchgehalten haben und an ihre Reserven gegangen sind, es diesmal nicht mehr schaffen. Ein fatales Signal, da Wäschereibetriebe wichtige Hygienedienstleister zur Pandemiebekämpfung sind.