26.09.2021

Wer Erfolg haben will, muss Risiken eingehen. Und unternehmerische Risiken können das private Vermögen gefährden. Ingo Anneken von der SEB Steuerberatung erklärt, wie sich Küchenstudio-Inhaber und andere Selbstständige vor Gefahren für Altersvorsorge und Eigenheim schützen können.

Ingo Anneken (Foto) ist seit 2009 Geschäftsführer der SEB Steuerberatung. Gemeinsam mit seinen Kollegen unterstützt er die Kunden über die klassische Steuerberatung hinaus hinsichtlich einer Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Fragen – von der Rechtsformoptimierung bis hin zum Existenzgründung. Foto: SEB Steuerberatung

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wie so oft steckt in einem Sprichwort eine gute Portion Wahrheit. Unternehmer, die erfolgreich sind, gehen in der Regel Wagnisse ein: Sie investieren in neue Maschinen, Technologien, Rohstoffe – oder in die Ausstattung ihres Küchenstudios. Hinzu kommt die Vielzahl an unternehmerischen Entscheidungen, die jeder Selbstständige tagtäglich treffen muss. Stelle ich neue Mitarbeiter ein? Gewähre ich Rabatte? Und auch die Mitarbeiter müssen in manchen Fällen zwischen verschiedenen Handlungsoptionen wählen. Das alles gehört zum normalen Geschäftsleben. Wenn alles gut geht, sich Entscheidungen als richtig erweisen, Investitionen zu Wettbewerbsvorteilen führen – dann behält der Volksmund Recht. Doch es gibt die Kehrseite: Wer wagt, kann auch verlieren, denn bei aller Umsicht und Erfahrung lassen sich manche Risiken nur schwer kalkulieren. Der Markt kann sich von heute auf morgen ändern, die Konkurrenz kann Druck machen, Lieferanten können Schlechtleistungen erbringen.

Privates Vermögen in Gefahr
Wenn sein Schiff ins Schlingern gerät, entstehen für den Unternehmer einige Gefahren. Eine zentrale Bedrohung betrifft das Vermögen. Ist das Privatvermögen nicht vom betrieblichen Vermögen getrennt, kann eine falsche Entscheidung äußerst negative Auswirkungen auf das Vermögen des Selbstständigen haben. Selbst Umstände, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, können dazu führen, dass das für den Lebensabend reservierte Vermögen auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Klar, Unternehmer müssen Risiken eingehen, um erfolgreich zu sein – und die meisten Menschen, die ein Unternehmen gegründet haben, bringen eine gewisse Risikoaffinität mit. Trotzdem möchte wohl niemand, sein Einfamilienhaus oder ähnliche Vermögenswerte durch unternehmerische Wagnisse gefährden.

Risiken trennen
Was kann der umsichtige Unternehmer also tun? Er kann und sollte eine Risikotrennung zwischen dem Betriebsvermögen und den privaten Werten vornehmen. Es gibt mittlerweile einen großen, eigenen Beratungsbereich, der sich dieser vielschichtigen Thematik widmet: „Asset Protection“ ist der englische Fachbegriff. Es geht darum, die oben genannten Risiken zu minimieren und Vermögenswerte vor der Haftung und dem sich daraus ergebenden Zugriff der Gläubiger zu schützen. Dazu gibt es eine Reihe rechtlicher Instrumente. Für Küchenstudios liegt ein wesentlicher Punkt in der Wahl der Rechtsform: Regelmäßig werden Unternehmen zunächst als Einzelunternehmen gegründet. Ist dies der Fall haftet der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen für alle unternehmerischen Entscheidungen.

Wie sind die Bankkredite gesichert?
Auch in Krediten und Lieferantensicherheiten schlummern Gefahren für das eigene Vermögen. Banken sichern die Unternehmenskredite am privaten Einfamilienhaus oder sogar an den Verträgen für die Altersvorsorge ab. Gleiches gilt für Lieferanten. Gerade jungen Unternehmen bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als diese Sicherheiten durch die Zurverfügungstellung von Privatvermögen zu erbringen.

„Asset Protection“ – die wichtigsten Schritte
Um Gefahren für die eigenen Vermögenswerte abzuwenden, sollten Unternehmer einige Schritte einleiten – auch wenn die aktuelle Geschäftssituation das nicht erforderlich macht. Schließlich weiß niemand, was die Zukunft bringt. Eine unternehmerische Daueraufgabe ist es, die für das Privatvermögen eingegangenen Risiken fortlaufend zurückzufahren. Unternehmenskredite sollten zurückgezahlt werden – und sobald dies geschehen ist, sollten auch Sicherheiten wie zum Beispiel Grundschulden zurückgefordert und gegebenenfalls gelöscht werden. Sind die Kreditsicherungen am eigenen Vermögen vollständig zurückgefahren, gilt für die Zukunft: keine neuen Sicherungen mit dem Privatvermögen!
Auch rechtlich gibt es Handlungsspielraum: Mit der Anmeldung des Unternehmens beim Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ (e. K.) wird zumindest handelsrechtlich, wenn auch nicht haftungsrechtlich, kaufmännisches Vermögens von privatem Vermögen getrennt. Ist die Eintragung erfolgt, kann das kaufmännische Unternehmen nach einem speziellen Gesetz, dem Umwandlungsgesetz, in eine in der Haftung beschränkende Firma umgewandelt werden. Hier bietet sich zum Beispiel eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG an. Mit der neuen Gesellschaftsform ist auch haftungsrechtlich eine Trennung zwischen dem Unternehmen und dem übrigen Vermögen vollzogen. Und dies gilt sogar nach Ablauf gewisser Fristen für Altverträge oder Kundengarantien. Hat ein Unternehmer mehrere Küchenstudios, sollte er für jedes einzelne eine extra Firma gründen. So ist dafür gesorgt, dass die Risiken des einen Unternehmens nicht auf das andere überschwappen.
Hat der Küchenstudio-Inhaber diese Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, sind zwar nicht sämtliche Risiken aus der Welt, aber sein Privatvermögen ist deutlich sicherer als zuvor – und das bedeutet auch: Er kann wieder ins unternehmerische Risiko gehen. Denn meistens stimmt es ja: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

6 Schritte zum Schutz des Privatvermögens

  • Eintragung der Firma ins Handelsregister (e.K.) oder OHG.
  • Kreditsicherheiten an privatem Vermögen ständig zurückfahren.
  • Umwandlung der Firma in eine haftungsbeschränkende Gesellschaft.
  • Kapitalausstattung der Firma nicht angreifen.
  • Keine neuen Sicherheiten an Privatvermögen stellen.
  • Die Risiken unterschiedlicher unternehmerischer Tätigkeiten durch eigene Gesellschaften trennen.