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Meldung · 28. Januar 2020

Das Ende der Schonzeit ist vorbei

Im zweiten Jahr "nach DSGVO" wurden bereits Nägel mit Köpfen gemacht (Elisabeth Maier)

Öffentliches Recht
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Im zweiten Jahr "nach DSGVO" wurde noch spekuliert, dass die "Schonzeit" bei der DSGVO bald vorbei sei. Im dritten Jahr nach DSGVO wissen wir, dass es so ist: Eine Strafe von 18 Millionen Euro und zusätzlich 1,8 Millionen Euro Verfahrenskosten für die Österreichische Post wegen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die (mögliche) politische Affinität der Betroffenen. Auch British Airways (205 Millionen), die Hotelkette Marriott (110 Millionen) und Google (50 Millionen) können ein Klagelied über das Ende der Schonzeit singen.

Es trifft nicht nur die Großen

Aber nicht nur "die Großen" wurden abgestraft, auch kleinere Unternehmen fassten Strafen aus wie beispielsweise ein portugiesisches Krankenhaus, in dem zu viele Personen Zugang zu den Patientendaten hatten. Oder ein polnisches Unternehmen, das seinen Kunden keine Datenschutz-Informationen übermittelt hatte.

Alte Gewohnheiten und überholte Routineabläufe können teuer zu stehen kommen, wenn sie nicht datenschutzrechtlich überprüft wurden. Auch Privatpersonen gerieten ins Blickfeld der DSB: Ein Fußballtrainer in Niederösterreich hatte ein Handy in einer Jackentasche versteckt und Videos der Spielerinnen beim Duschen gemacht. Die Folgen der Entscheidung blieben nicht auf das Datenschutzrecht beschränkt, eine Diskussion über die strafrechtlichen Konsequenzen solcher Handlungen ist ins Laufen gekommen.

More to come

Soviel ist im Jahr 2020 jedenfalls sicher: Die Entscheidungen der Datenschutzbehörden entfalten eine mahnende Wirkung und dieses Jahr wird weitere Entscheidungen zum Datenschutzrecht mit sich bringen – der Fußballtrainer hat sich übrigens an das Bundesverwaltungsgericht gewandt.

Dr. Elisabeth Maier ist Verlagsredakteurin der Zeitschrift „Datenschutz konkret“

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