| Up to date im Arbeitsrecht: mit unserem neuen Lehrgang, unserer Spezialtagung und unserer Literatur Guten Tag,
Sie sind in Ihrer täglichen Praxis mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert? Sie wünschen sich ein solides rechtliches Grundgerüst, mit dem Sie Ihre Personal-Entscheidungen untermauern können? Dann haben wir genau das Richtige für Sie: in nur 6 Tagen zum Arbeitsrechtsprofi mit unserem neuen Lehrgang Arbeitsrecht!
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| Lehrgang Arbeitsrecht unter der Tagungsleitung von ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 13. und 14. März, 3. und 4. April, 8. und 9. Mai 2019 Grand Ferdinand Schubertring 10 – 12, 1010 Wien
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| Ideal für:
| Unternehmensjuristen |
| Mitarbeiter, die Personalentscheidungen treffen |
| Betriebsräte |
| Rechtsanwälte |
| Mitarbeiter aus dem HR-Management |
| Steuerberater und Wirtschaftsprüfer |
| Personalverrechner |
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| Inhalt:
| Arbeitszeit |
| Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
| Vertragsgestaltung |
| Datenschutz |
| Home-Office |
| Urlaub/Krankenstand/Fehlzeiten |
| Arbeitsstrafrecht |
| Gleichbehandlung |
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| Programm Die Preise entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Nähere Information und Anmeldung
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| Spezialtagung Abgrenzung des Dienstnehmerbegriffs Die Abgrenzung des Dienstnehmers vom freien Dienstnehmer und vom Selbständigen wirft immer wieder schwierige Fragen auf. Profitieren Sie vom umfassenden Wissen unserer Vortragenden aus den Bereichen Steuerberatung, VwGH, VfGH und Universität auf unserer Spezialtagung Abgrenzung des Dienstnehmerbegriffs. Tagungsleitung: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler.
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| Themen:
| Kriterien der Abgrenzung |
| Überblick über die Rechtsprechung |
| Sozialversicherung von Handelsvertretern |
| Versicherung von Gesellschaftern und Geschäftsführern der GmbH |
| Vortragende, Ausbildungsverhältnisse etc |
| Verfahrensrechtliche Probleme |
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| Grünanger/Goricnik (Hrsg), Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle
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| Mitarbeiterkontrolle ist nicht mit Überwachung gleichzusetzen. Dieses Handbuch arbeitet die Grenzen zwischen erlaubter „Kontrolle“ und unerlaubter „Überwachung“ praxisorientiert und mithilfe von veranschaulichenden Beispielen heraus.
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| | Aktuelle Rechtsprechung des EuGH, des EGMR, der nationalen Gerichte und der Datenschutzbehörde |
| Erfordernisse einer rechtmäßigen Mitarbeiterkontrolle |
| Berücksichtigung des öffentlichen Dienstrechts, zB der Novelle der „IKT-Nutzungsverordnung“ . . . Details zum Werk |
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| MANZ. 2. Auflage 2018. LXXXII, 402 Seiten Seiten. Geb. ISBN 978-3-214-02067-5 EUR 64,- inkl. MwSt. |
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| Stefan Köck (Hrsg), Arbeitszeit Neu:Die Arbeitszeitnovelle 2018
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| Die mit 1.9.2018 in Kraft getretene Arbeitszeitnovelle 2018 beinhaltet einige wesentliche Änderungen im AZG und im ARG. Insgesamt stellt sie einen erheblichen Liberalisierungsschritt im österreichischen Arbeitszeitrecht dar.
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| Zum Inhalt:
| Anwendungsbereich des AZG/ARG eingeengt für leitende Angestellte und Familienangehörige des Arbeitgebers |
| Liberalisierung der täglichen Höchstgrenze (12 Stunden) verbunden mit liberalisierten Überstundengrenzen und speziellen Regeln für Sonderüberstunden |
| Gleitzeit flexibilisiert, unter Bedingungen, die auf eine Vier-Tage-Woche bei Gleitzeit abzielen . . . Details zum Werk |
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| MANZ. 2018. XVI, 180 Seiten. Br. ISBN 978-3-214-04729-0 EUR 36,- inkl. MwSt.
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| Neumayr/Reissner (Hrsg), Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht | |
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| DER Kommentar zum Arbeitsrecht – mit zahlreichen tiefgreifenden Novellen seit Erscheinen der Vorauflage:
| Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, |
| Novellen im AngG und im AVRAG zu Konkurrenzklausel, Ausbildungskostenklausel, All-In-Vereinbarung usw, |
| Anpassungen im AÜG zur Umsetzung der LeiharbeitsRL, |
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| MANZ. 3. Auflage 2018. CL, 3.860 Seiten. Leinen. 2 Bände im Schuber. ISBN 978-3-214-03821-2 EUR 428,- inkl. MWSt. |
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| N0416| 21.01.2019 © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters. Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.
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