RECHTaktuell Juli/August 2019

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[RECHTAKTUELL

Juli/August 2019

#07/08

#07/08

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

MANZ im Gespräch mit der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen J ULI/AUGUST 2019]

Porträt des Monats Susanne Auer-Mayer


https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utmÜ _source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 wichtigsten anm_medi einem https://www.Die manz.at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=41e04efNeuerungen c-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&ut um=mobile&utm_contTag! ent=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.Freitag, manz.at/service/veranst4.altuOktober ngen/Kalender.html?uui2019 d=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Marriott https://www.Courtyard manz.at/service/veranstby altungen/Kal ender.html?uuiVienna, d=41e04efc-8933-Prater/Messe 4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_contJetzt ent=Inserat_anmelden! 201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Trabrennstraße 4, 1020 Wien https://www.09.00 manz.at/service/veranst altungen/KaleUhr nder.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 bis 16.00 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.Themen manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utGrunderwerbsteuer m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Aktuelle Gebührenthemen Anteilsvereinigung https://www.••manz.Mietverträge at/service/veranstaüber ltungen/KalGeschäftsräume ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut••mAnwachsung, _source=ZS_App&utm_medi um=mobile&utm_content=Iund nserat_Gesellschafterwechsel 201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 „Novation versus Zusätze und Nachträge Verschiedene Aussagen zur Befreiung Bestandverträgen) für Zuwendungen durch https://www.manz.(insbesondere at/service/veranstaltubeingen/Kal ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm»_source=ZS_App&ut m_medium=mobi le&utmKörperschaften _content=Inserat_201902&utöffentlichen m_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 • Vergleiche und Dienstbarkeiten Rechts https://www.•manz.Sicherungsgeschäfte at/service/veranstaltungen/Kalezunder.Darlehenshtml?uuid=41e04efund c-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm»_source=ZS_App&ut m_medium=mobieiner le&utm_cont ent=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 für die Übertragung Ehegatten/Partnerwohnstätte Kreditverträgen • Bemessungsgrundlage bei Tausch von Grundstücken https://www.•manz.Gebührenerhöhung at/service/veranstaltungen/Kalnach ender.htm§l?uui9 dGebG =41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut•mFamilienverband _source=ZS_App&utm_medi§um=mobi e&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 26a lGGG Gebühren einer Option https://www.••manz.Selbstanzeige at/service/veranstaus altfür ungen/Kal nder.html?uui2019, d=41e04efaktuelle c-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut••mGrunderwerbsteuerpflichtige _source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_contÜbertragung ent=Inund serat_201902&ut m_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 „Highlights“ deneGebRL Baurecht – Bemessungsgrundlage Wertermittlung und sonstige Neuerungen https://www.manz.Rechtsprechung at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut••mNeuerungen _source=ZS_App&utmiZm _medider um=mobiGrundstückswertverordnung le&utm_cont ent=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges von Todes wegen – Verkauf aus der Verlassenschaft https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut••mErwerb _source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Vertragserrichtungskosten als Teil der Gegenleistung https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/KalTagungsleitung: ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 MMag. Dr. Benjamin Twardosz, Rechtsanwalt und Steuerberater Spiegelfeld Hlawati. m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalsowie ender.htmPartner l?uuid=41e04efbeic-Cerha 8933-4c40-Hempel b359-44dc81b021a2&ut m_source=ZS_App&ut https://www.Vortragende: manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Matthias Abteilung und Verkehrsteuern https://www.Mag. manz.at/servi ce/veranstaOfner, ltungen/KalStv.enderLeiter .html?uuiderd=41e04ef c-8933-4c40-Gebühren b359-44dc81b021a2&ut m_source=ZS_App&utim mBMF; _medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Lehrbeauftragter an der FH Campus Wien; Fachvortragender und Autor https://www.Dr. manz.Erik at/serviPinetz, ce/veranstaLL.M. ltungen/KalMSc., ender.Steuerberater html?uuid=41e04efc-und 8933-4Rechtsanwaltsanwärter c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Mag. Christian Themel, LL.M., Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im BMF Benjamin Twardosz, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater https://www.MMag. manz.at/serviDr.ce/veranst altungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 sowie Partner bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Daniel Varro, LL.M., Bundeskanzleramt https://www.MMag. manz.at/serviDr.ce/veranst altungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 freuen https://www.Wir manz.at/servi ce/veranstauns ltungen/Kalauf enderIhre .html?uuidAnmeldung! =41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 RECHTSAKADEMIE MANZ www.manz.at/rechtsakademie https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 © Foto Wilke

JAHRESTAGUNG GEB HREN UND GRUNDERWERBSTEUER 2019


EDITOR I A L]

© studiohuger.at

Von Alleskönnern und Tausendsassas

CHRISTINE VISKI HANKA

MANZ Rechtsakademie

Unternehmensjuristen von heute haben kein leichtes Spiel. Einerseits nehmen sie eine Schlüsselposition im Unternehmen ein, sind Risikomanager und Strategieberater in einem. Andererseits haben sie sich in zahlreichen Rechtsgebieten up to date zu halten. Skills in Datenschutz, Verhandlungsführung und Legal Tech sind dabei sowieso unerlässlich. Andreas Balog, Max Kindler und Eva-Maria Tos von der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen erklären im Interview auf den Seiten 12 und 13 den kunstvollen Spagat und versprechen gleichzeitig Abhilfe – zum Beispiel durch Besuch des neuen Unternehmensjuristenkongresses am 8. Oktober 2019. Ebenfalls eine Alleskönnerin und das schon in sehr jungen Jahren ist unsere Autorin des Monats, Susanne Auer-Mayer. Im Portrait auf Seite 11 lesen Sie, wie es ihr gelingt, das große Ganze bei ihrer Arbeit im Blick zu behalten.

w w w. m a n z . at

Falls auch Sie zu jenen Personen gehören, die auf mehreren Rechtsgebieten „alles können“ müssen oder wollen, dürfen wir Ihnen die MANZ-Bibliothek wärmstens empfehlen. Ob print, online, Zeitschrift oder Tagung – wir haben garantiert die passende Unterstützung für Sie dabei. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer Ihre

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Anderl · Heußler · Mayer · Müller, NISG.................................... 19 Bauer · Neumayr (Hrsg), SSV-NF................................................. 23 Baumgartner (Hrsg), Recht der kommunalen Wirtschaftstätigkeit.... 17 Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht......................................................................... 17 Bergthaler · Holzinger · Sachs · Wiener, StEntG........................ 16 Berisha · Gisch · Koban (Hrsg), Haftpflicht-, Rechtsschutz­ versicherung und Versicherungsvertriebsrecht 2018....................... 21 Bieber, Der Einfuhrumsatz.............................................................. 7 Binder, Das österreichische Tierschutzrecht................................... 29 Brameshuber E., Die Sorgfalt des Arbeitnehmers......................... 31 Burtscher · Holler · Müller-Fembeck · Stix, Das österreichische Vermessungsrecht......................................................................... 18 Danzl, Handbuch Schmerzengeld.................................................... 5 Demblin · Mörth, FIDIC – Bau- und Anlagenbauverträge............. 27 Ehrke-Rabel, Steuerrecht, Band II................................................ 26 Esterbauer · Grabenwarter · Pabel (Hrsg), 100 Jahre Trennung von Kirche und Staat..................................................................... 18 Fellner, BDG................................................................................. 17 Fenyves, VersE............................................................................. 21 Fucik · Hartl · Schlosser · Wielke (Hrsg), Handbuch des Verkehrsunfalls............................................................................. 16 Geiger · Huber · Sindelar (Hrsg), Handbuch Managervergütungen.... 6 Gitschthaler, Unterhaltsrecht....................................................... 19 Glaser, Geldwäsche...................................................................... 22 Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg), Recht der Europäischen Union.... 31 Hausmaninger · Petsche · Vartian (Hrsg), Wiener Vertragshandbuch............................................................. 30 Holoubek · Lienbacher (Hrsg), GRC Kommentar......................... 29 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB..................... 22 Jabloner · Olechowski · Zeleny (Hrsg), Hans Kelsen in seiner Zeit.... 29 Kalss · Torggler U., Aktuelle Fragen von M&A.............................. 22 Kirchmayr S. · Mayr G., Steuerrecht, Band I................................ 26 Krausler N., Die Schenkungsanrechnung...................................... 20 Kucsko, MSchG............................................................................ 30 Laimer · Wieser, Arbeitsrecht für HR und Personalwesen.............. 31 Laurer · Schütz M. · Kammel · Ratka, BWG................................ 21 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht.................................................................................. 23

Impressum

rdb.at Nedbal-Bures/Pürstl, KFG – Kraftfahrgesetz online...................... 28

MANZ INTERN MANZ Editorial............................................................................... 3 Impressum...................................................................................... 4 Porträt des Monats Susanne Auer-Mayer....................................... 11 MANZ im Gespräch mit der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen................................... 12 – 13 MANZ Rechtsakademie Termine..................................................... 15 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung................................... 15

gem. § 24 MedienG

Offenlegung gem. § 25 MedienG und Angaben zu § 5 ECG abrufbar unter https://www.manz.at/impressum Medieninhaber und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Anschrift: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. Verlagsadresse: Johannesgasse 23, 1015 Wien (verlag@manz.at). Redaktion: Mag. Heinz Korntner, Alexander Kühn, Dr. Christopher Dietz, Astrid Sodin, Karin Pollack (Porträt des Monats), Johannesgasse 23, 1010 Wien, E-Mail: marketing_mvub@manz.at Hersteller: Friedrich VDV Vereinigte Druckereien und VerlagsGmbH & Co KG, Zamenhofstraße 43, 4020 Linz. Herstellungsort: Linz, Österreich. Verlagsort: Wien, Österreich. Urheberrechte: Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der

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Mihatsch, MinRoG....................................................................... 18 Nademleinsky, Aufsichtspflicht.................................................... 27 Neumayr (Hrsg), SSV-NF – Liber Amicorum für Peter Bauer.......... 23 Oberhumer · Jaufer, Unternehmensnachfolge................................ 9 Pacic (Hrsg), BSVG....................................................................... 24 Pacic (Hrsg), GSVG...................................................................... 24 Palma, Alternative Finanzierung – Crowdinvesting in Österreich.... 30 Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger, DSG................................. 16 Pöltner · Pacic (Hrsg), ASVG....................................................... 24 PSR – Die Privatstiftung................................................................ 10 Roitner, Übersetzungshilfe im Strafverfahren................................ 25 Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze...................................... 20 Schweighofer, UbG..................................................................... 20 Steiner · Fröhlich · Janković, Der Jahresabschluss nach dem UGB...... 8 Steinlechner · Kranlich · Großinger, Kollektivvertrag für Arbeiter/innen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen......................................................... 25 Stingl · Nidetzky, Handbuch Immobilien & Steuern...................... 27 Tomandl, Sozialrecht.................................................................... 25 Vondrak (Hrsg), Steuerrecht für Juristen....................................... 30 Welser, Erbrecht........................................................................... 31 Wieser (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze...................................................................... 19 Wimmer, Digestenexegese............................................................ 26

Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlags reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Grafisches Konzept: DMC01 Consulting & Development GmbH, Linke Wienzeile 4, 1060 Wien. Fotos: Verlag MANZ Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

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TOPTITEL DES MONATS]

Viele Fragen – immer eine Antwort: mit der Buch & Online-Kombi zum Schmerzengeld Volltextsuche in rund 3.900 Entscheidungen

Mit neuer Online-Datenbank Schmerzengeld

Handbuch Schmerzengeld Au t o r : Dan z l

Alles rund um das Schmerzengeld wird erstmals in einem Handbuch mit Fokus auf die juristischen Bereiche inkl eigener OnlineDatenbank für die Entscheidungen und Schmerzengeldbeträge dargestellt: • • • • • •

Verletzung & Schmerzen Schmerzengeldbemessung Schmerzengeldprozess Beeinträchtigung der sexuellen Integrität Integritätsabgeltung Freiheitsentziehung

Rund 3.900 Entscheidungen & Schmerzengeldbeträge sind nun in der neuen OnlineDatenbank (mit Verlinkung zur Online-

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

Version des Buches und zu Volltexten aus der RDB) abruf bar. • Volltextsuche nach Verletzungen, Beträgen, Gerichten • Nur in der RDB: Entscheidungen & Beträge der Oberlandesgerichte • Indexrechner

für Verkehrsrecht sowie Fachautor & Vortragender zu Schmerzengeld und Schadenersatzrecht.

Das Handbuch Schmerzengeld ist das Nachfolgewerk zu „Das Schmerzengeld in medizinischer und juristischer Sicht“.

Mit beigefügtem Gutscheincode Zugang zur OnlineVersion und zur Online-Datenbank Schmerzengeld. Im Abonnement für halbjährliche Updates der Online-Datenbank Schmerzengeld à EUR 46,80 vorgemerkt. Online-Zugang mit Gutscheincode gilt jeweils bis zum nächsten Update.

Der Autor Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl war Senatspräsident des Fachsenats 2 des Obersten Gerichtshofs und ist Schriftleiter der Zeitschrift

2019. Buch und Online-Datenbank Schmerzengeld. XXXVI, 388 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-12671-1

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[TOPTITEL DES MONATS

Mehr als nur der Dienstwagen ...

Handbuch Managervergütungen Her a u s geb er : G e ige r · H ub er · Sindela r

Das Handbuch gibt Ihnen fundierte Informationen über alle vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Managervergütung. Fachexperten mit langjähriger Beratungspraxis zeigen auf, was aus gesellschafts-, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Perspektive zu beachten ist.

• Wo können steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden? • Wie sieht eine angemessene, den europä­ ischen Regelwerken entsprechende, Vergütungspolitik aus? • Welche Dokumentations- und Offenlegungspflichten sind einzuhalten?

Ausführliche Antworten und Lösungsansätze finden Sie ua für folgende Fragestellungen: • Welche Vergütungsformen sollen gewählt werden? Was ist bei Erfolgsbeteiligung, Kapitalbeteiligung, Fringe Benefits, Betriebspensionen etc zu berücksichtigen? • Wann entsteht ein Rechtsanspruch und welche vertraglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es?

Der Herausgeber: MMag. Bernhard Geiger ist Steuerberater und Partner bei Deloitte; Dr. Michael Huber ist Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH; Mag. Dr. Wolfgang Sindelar ist Rechtsanwalt und Senior Counsel der Sozietät Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH in Wien.

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2019. Ca. 450 Seiten. Geb. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-00500-9

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Import von A bis Z

C. H . Beck.Media.Solutions

Bieber, Der Einfuhrumsatz

.....................................

Ein Bereich der Druckerei C.H.Beck

Revision, 13.05.2019

In weiterer Folge sollen die herausgearbeiteten Grundsätze des Einfuhrreihengeschäfts, § 1 VO BGBl II 584/2003 sowie die dazu vorgebrachte Kritik fallbezogen verprobt werden. Betrachtet werden Einfuhrreihengeschäfte, bei denen die Beförderung/Versendung durch den ersten Unternehmer in der Reihe erfolgt5360) oder der Gegenstand durch den mittleren Unternehmer5361) oder den letzten Unternehmer in der Reihe abgeholt wird.5362)

Abbildungen zur besseren Verständlichkeit von komplexen Sachverhalten

13.3 Fallgruppen 13.3.1 Beförderung/Versendung durch den ersten Unternehmer 13.3.1.1 Der erste Unternehmer (Drittlandsunternehmer) liefert „verzollt und versteuert“ an den letzten österreichischen Unternehmer

C.H . Beck.Media.Sol

Bieber, Der Einfuhrumsatz

.....................................

Ein Bereich der Druckerei C.H.Beck

Revision, 13.05.2019

Abb 29: CH1 liefert „verzollt und versteuert“ an Ö1; CH1 ist für die zollrechtliche Abwicklung verantwortlich 5363)

Der österreichische Unternehmer Ö1 bestellt beim österreichischen Unternehmer Ö2 Gegenstände. Ö2 bestellt diese Gegenstände wiederum beim schweizerischen Unternehmer CH1. CH1 liefert die Gegenstände verzollt und versteuert unmittelbar an Ö1. Einfuhr und EUSt: Da CH1 nicht im Zollgebiet der Union ansässig ist und somit gem Art 170 Abs 2 UZK nicht als Anmelder auftreten kann, ist eine EUSt-Schuldnerschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Nimmt allerdings ein indirekter Vertreter iSd Art 18 Abs 2 UZK für CH1 die Zollanmeldung in Österreich vor, wird nach § 19 Abs 5 iVm § 26 Abs 1 UStG iVm Art 77 Abs 3 zweiter _____________ 5360) 5361) 5362) 5363)

Vgl Kap V.C.13.3.1. Vgl Kap V.C.13.3.2. Vgl Kap V.C.13.3.3. Eigene Darstellung.

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Abb 1: Eckpfeiler der österreichischen Zollrechtsgeschichte 1301)

Seit dem österreichischen EU-Beitritt sind die relevanten zollrechtlichen Vorschriften überwiegend durch das Unionszollrecht vorgegeben.1302) Das beim österreichischen EU-Beitritt erlassene ZollR-DG ersetzte das ZollG 1988, ist aber nur mehr Ergänzungsrecht.1303) Das ZollR-DG bezieht sich an einigen Stellen direkt oder indirekt auf die EUSt. Nach der Generalklausel des § 2 Abs 1 ZollR-DG, die den Vorgängerbestimmungen des § 4 ZollG 1920, des § 3 ZollG 1955 und des § 3 ZollG 1988 nachfolgte, gilt das Zollrecht grundsätzlich auch für die EUSt-Erhebung. Zusätzlich enthalten die §§ 54, 56, 62, 73 und 98 Abs 4 ZollR-DG idF AbgÄG 20151304) umsatzsteuerliche Sondervorschriften. Die Verflechtungen zwischen Zoll und EUSt sind somit historisch gefestigt, was umgekehrt nicht automatisch für ihre umsatzsteuerliche Sinnhaftigkeit spricht.1305) Das Zollrecht versteht sich somit über die eigentliche Zollerhebung hinaus als allgemeines Abgabenrecht für sämtliche Einfuhrabgaben.

C. Die Systematik des Zollrechts für die Beurteilung von Einfuhren 1. Funktionen des Zolls 1.1 Zoll als Eigenmittel der Union

Das Österreichische Zollrecht auf knapp 300 Seiten

Um die finanzielle Selbstständigkeit der Union gegenüber den Mitgliedstaaten sicherzustellen, stattet sich die Union nach Art 311 Abs 1 AEUV mit den erforderlichen Eigenmitteln aus.1306) Der EU-Haushalt wird nach Art 311 Abs 2 AEUV unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Der Rat erlässt nach Art 311 Abs 3 erster Satz AEUV gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen Beschluss, der das System der EU-Eigen_____________

1301) Eigene Darstellung. 1302) Vgl dazu Kap III.C. 1303) Vgl aus deutscher Sicht Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schröer-Schallenberg (Hrsg), Verbrauchsteuerrecht2 (2011) F 93. 1304) Vgl für die Rechtslage vor dem AbgÄG 2015 die Synopse in Kap III.B.2.2.1.2. 1305) Diese Sinnhaftigkeit wird an späterer Stelle noch zu thematisieren sein. 1306) R. Bieber in von der Groeben/Schwarze/Hatje (Hrsg), Europäisches Unionsrecht7 (2015) AEUV Art 311 Rn 6.

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Der Einfuhrumsatz Umsatzsteuer – Zollrecht – Welthandel Au t o r : Bie be r

In diesem Werk finden Sie alle Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit dem Einfuhrumsatz nach § 1 Abs 1 Z 3 UStG.

Varianten der Einfuhr, Lieferort, Bemessungsgrundlage, Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug, Einfuhrreihengeschäfte uvm

Es beinhaltet: • eine Betrachtung der allgemeinen Grundsätze des grenzüberschreitenden Warenverkehrs nach dem GATT • eine systematische Darstellung des Österreichischen Zollrechts – Zollanmeldung, -verfahren, Zollwertermittlung, Einfuhrzollschuld, Sanktionen usw • eine lückenlose Abhandlung » der Einfuhrumsatzbesteuerung im Sinne der MwStSystRL sowie » des nationalen Einfuhrumsatzsteuerrechts nach dem UStG 1994

Berücksichtigt wurden: • die gesamte österreichische und deutsche Judikatur – auch Entscheidungen der Unterinstanzen • EuGH-, EuG-, EGMR- sowie EFTA-Gerichtshofs-Erkenntnisse • die wichtigsten Aussagen der Literatur, sowohl aus dem deutschsprachigen als auch aus dem internationalen Raum

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

Der Autor Assoz.Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber lehrt und forscht am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der JKU Linz. 2019. XL, 1.024 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12504-2

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[TOPTITEL DES MONATS

Mit Expertenwissen zum Bilanzierungsprofi UGB_Jahresabschluss_2Auflage

07.05.2019

12:50 Uhr

Seite 258

4 Bilanz

Beispiel für Beispiel zur korrekten Bilanz

Beispiel: Die Strauß AG schließt am 30.11.20X1 mit der XY Factoring AG ein Vertrag über die Zession einer Forderung ab. Der Vertrag umfasst folgende wesentliche Bestimmungen: Forderung aus LuL: 2,0 Mio Euro gegenüber Fa. Stella & Co Fälligkeit der Forderung: 30.6.20X2 Verzinsung: € 20.000 Gebühren: € 20.000 Vertraglich wurde vereinbart, dass die XY Factoring AG nur die im Zusammenhang mit der Forderung stehenden Verwaltungsaufgaben übernimmt. Die Zahlung seitens des Factors iHv € 1.952.000 erfolgt am 10.12.20X1. Welche Buchungen sind zum Stichtag 20X1 vorzunehmen?

Lösung:

UGB_Jahresabschluss_2Auflage

07.05.2019

12:50 Uhr

Seite 331

Nachdem die wesentlichen Chancen und Risiken der Forderung nicht auf den Factor übergegangen sind, handelt es sich wirtschaftlich betrachtet um ein gewährtes Darlehen, welches analog zu den Bestimmungen zum Ansatz von Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag180) anzusetzen ist: (2) Bank (8) Zinsaufwand (7) sonstiger Aufwand (2) Vorsteuer

€ 1.952.000 € 20.000 € 20.000 € 8.000

(3) sonstige Verbindlichkeiten

€ 2.000.000

Stilles vs Offenes Factoring Beim stillen Factoring, auch verdecktes Factoring genannt, wird der Kunde des Unternehmens nicht über den Forderungsverkauf informiert. Die schuldbefreiende Zahlung leistet der Kunde an das Unternehmen, welches die Zahlung an den Factor weiterleitet.

5.4 Gruppenbesteuerung

erliche Gewinne erzielen, ist die Steuerbelastung durch die Gruppenbesteuerung dieselbe wie ohne Bildung einer Steuergruppe. Der wesentliche Vorteil der Gruppenbesteuerung besteht darin, die Steuerentlastung aufgrund eines Verlusts eines Gruppenmitglieds sofort nützen zu können, indem eine Saldierung mit den Gewinnen der anderen Gruppenmitglieder bzw des Gruppenträgers erfolgt. Die Bilanzierung von Steuern innerhalb einer Steuergruppe ist in AFRAC 30 Kapitel 4.2 geregelt.

Beispiel: Die Strauß AG schließt am 30.11.20X1 mit der XY Factoring AG ein Vertrag über die (stille) Zession einer Forderung (2,0 Mio Euro) ab. Der Kunde bezahlt am Tag der Fälligkeit (30.6.20X2) den gesamten Betrag. Welche Buchung ist am 30.6.20X2 vorzunehmen?

Lösung: Bei Begleichung der Forderung fließt dem Unternehmen Geld zu, welches gemäß Zessionsvertrag dem Factor zusteht. Demnach ist seitens des Unternehmens folgende Buchung vorzunehmen: (2) Bank

/

(3) sonstige Verbindlichkeiten

€ 2.000.000

Bei Tilgung der Verbindlichkeit seitens des Unternehmens: (3) sonstige Verbindlichkeiten

/

(2) Bank

€ 2.000.000

180

) Vgl dazu Kapitel 4.13.2.

258

5.4.1 Steuerumlagenvereinbarung Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gruppenbesteuerung ist der Abschluss einer Steuerumlagevereinbarung, in der die Aufteilung der Steuerbelastung zwischen Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern geregelt wird. In der Praxis haben sich unterschiedliche Methoden der Steuerumlage herausgebildet: Bei der Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) wird von der steuerlichen Selbständigkeit des einzelnen Gruppenmitglieds ausgegangen. Daher richtet sich die Höhe der Steuerumlage danach, welchen Betrag an Körperschaftsteuer das Gruppenmitglied zu zahlen gehabt hätte, wenn sein steuerliches Ergebnis nicht dem Gruppenträger zugerechnet worden wäre. Erzielt ein Gruppenmitglied Gewinne, muss es daher 25% (bzw den aktuellen gesetzlichen Steuersatz) Steuerumlage an den Gruppenträger abführen. Erleidet ein Gruppenmitglied einen Verlust, bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder das Gruppenmitglied erhält eine Gutschrift iHv 25% des Verlusts oder es wird ein interner Verlustvortrag vereinbart, dh es erfolgt keine Gutschrift. Für spätere Gewinne muss das Gruppenmitglied so lange keine Steuerumlage zahlen, bis der vorangegangene Verlust egalisiert ist. Bei der ersten Variante kommt der Zinsvorteil aus der sofortigen Nutzung des Verlusts dem Gruppenmitglied zugute, bei der zweiten Variante dem Gruppenträger. Bei der Verteilungsmethode wird die vom Gruppenträger tatsächlich geschuldete Körperschaft- steuer nach betriebswirtschaftlich als vernünftig angesehenen Schlüsseln auf die Gruppenmitglieder verteilt. Auch bei dieser Methode kann für Gruppenmitglieder mit steuerlichen Verlusten eine sofortige Gutschrift oder ein interner Verlustvortrag vorgesehen werden.

NEU: Der Jahresabschluss bei Unternehmensgruppen

Bei der Periodenabrechnungsmethode wird ein fester Umlagesatz vereinbart, durch den der erwartete Vorteil der geringeren Steuerbelastung in der Unternehmensgruppe an die einzelnen Gruppenmitglieder weitergegeben wird. Im Unterschied zur Verteilungsmethode hat die tatsächliche Körperschaftsteuer einer abgerechneten Periode keine unmittelbare Auswirkung auf die Steuerumlagen. Da in der Praxis die mit Abstand häufigste Variante der Steuerumlagenvereinbarung die Belastungsmethode mit internem Verlustvortrag ist, wird im Folgenden nur auf diese Methode eingegangen.

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Der Jahresabschluss nach dem UGB Aut or en: Ste in e r · Fröh lich · Ja nković

Die Neuauflage dieses Praxishandbuchs bietet Ihnen alles, was Sie für die Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem UGB benötigen: Beginnend bei der laufenden Buchhaltung bis hin zur Jahresabschlussanalyse erläutern die Autoren Schritt für Schritt: • Grundlagen der Rechnungslegung • Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung • laufende und latente Steuern • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Neu in der 2. Auflage: • Kapitel zu Unternehmensgruppen, Vereinen, Privatstiftungen, nichtfinanziellen Erklärungen/Berichten und Sicherungsbeziehungen • grundlegend erneuerte und erweiterte Kapitel zu Latenten Steuern und Umgründungen • Änderungen durch die Gold-Plating-Sammelnovelle (NaDiVeG, Börsegesetz 2018, Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und Zahlungsdienstegesetz 2018).

Die Autoren WP/StB Mag. Christian Steiner, WP/StB FHDoz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, CPA (U.S.) und Mag. Aleksandar Janković sind Mitglieder der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR). 2019. Ca. 530 Seiten. Br. EUR 68,– ISBN 978-3-214-09855-1

unter Berücksichtigung aller relevanten Fachgutachten des Fachsenats der KSW, des IWP sowie der AFRAC-Stellungnahmen.

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TOPTITEL DES MONATS]

Unternehmen erfolgreich weitergeben Oberhumer/Jaufer

Unternehmensnachfolge von Todes wegen

B. Testament 1. Keine Unternehmensnachfolge ohne Unternehmertestament Selbst dann, wenn der Übergeber sein Unternehmen bzw seine Anteile an der Unterneh- 4.43 mensträgergesellschaft mit Rechtsgeschäft unter Lebenden an den Nachfolger überträgt, ist genau zu prüfen, ob sich ein Testament wirklich erübrigt. Die Notwendigkeit eines Testaments ergibt sich idR schon aus dem Wunsch, das Schicksal des verbliebenen (Privat-)Vermögens zu regeln. Zusätzlich bleiben zahlreiche Gestaltungsvarianten auf halbem Weg stehen, wenn sie nicht erbrechtlich zu Ende gedacht werden. Beispiel: Der Übergeber schenkt seinen GmbH-Geschäftsanteil sowie sein Privatvermögen zu Lebzeiten seinem Lieblingskind und verzichtet darauf, ein Testament zu errichten, weil er davon ausgeht, ohnedies schon alles geregelt zu haben. Er übersieht dabei, dass sein zweites, ungeliebtes Kind nach dem Tod die Hinzu- und Anrechnung dieser Schenkungen sowie den Geldpflichtteil vom „Thronfolger“ auch dann verlangen kann, wenn die Verlassenschaft leer ist. Das beschenkte Kind gerät dadurch in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten und muss das Familienunternehmen verkaufen. Mit einem Testament hätte der Übergeber allenfalls zB eine Enterbung des zweiten Kindes, eine Pflichtteilsminderung, eine ausreichende Pflichtteilsdeckung oder zumindest eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs anordnen können.

68 Beispiele und 80 Praxistipps helfen bei der Vorbereitung

2. Testierfähigkeit und andere Gültigkeitsvoraussetzungen Ein letzter Wille muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen (vgl §§ 564 ff ABGB). Ein 4.44 gültiges Testament setzt insb Testierfähigkeit voraus. Volljährige und geistig gesunde Personen sind testierfähig, es sei denn, sie haben ihren letzten Willen zB im Rausch errichtet. Mündige Minderjährige (14 – 18 Jahre) können – ausgenommen im Notfall (§ 584 ABGB) – nur mündlich vor Gericht oder Notar testieren. Personen unter 14 Jahren (Unmündige) sind testierunfähig. Die Erklärung des letzten Willens ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und daher 4.45 vertretungsfeindlich. Ein Dritter kann also niemals ein gültiges Testament für den Übergeber errichten. Personen, denen ein (Erwachsenen-)Vertreter bestellt ist, können ein Testament errichten, wenn sie die Bedeutung und die Folgen der letztwilligen Verfügungen verstehen und sich entsprechend verhalten können. Der Erwachsenenvertreter selbst oder auch ein Vorsorgebevollmächtigter kann für die betroffene Person nicht testieren.

5. Kapitel Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Übersicht Rz

Praxistipp: Um das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung des Unternehmertestaments zu reduzieren, sollte dieses frühzeitig und nicht erst im hohen Alter errichtet werden. Flankierend kann ein unabhängiges Gutachten zum Geisteszustand im Zeitpunkt der Testamentserrichtung eingeholt werden, um im Streitfall über entsprechende Beweismittel für die Testierfähigkeit zu verfügen.

Oberhumer/Jaufer, Unternehmensnachfolge

I. Vorsorgevollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Wesen und Zweck . . . . . . . . . . . . . . C. Form und Wirksamkeit . . . . . . . . . . D. Vorsorgevollmacht für Unternehmer II. Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . .

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5.1 5.1 5.2 5.4 5.7 5.8

I. Vorsorgevollmacht

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A. Allgemeines Die Vorsorgevollmacht stellt neben Unternehmertestament und Ehevertrag die dritte 5.1 Säule der persönlichen Vorsorge eines Unternehmers für die Krisen des Lebens dar. Während das Testament für den Fall des Todes und der Ehevertrag für den Fall der Scheidung Rechtssicherheit schaffen sollen, dient die Vorsorgevollmacht der Absicherung für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit. Beispiel: Der erfolgreiche Unternehmer wird in einen Verkehrsunfall verwickelt und liegt schwer verletzt jahrelang im Wachkoma. Die Nachfolgeregelungen im Testament kommen nicht zur Anwendung, weil der Unternehmer noch lebt.

B. Wesen und Zweck

Kann der Unternehmer auch in Krisenzeiten sein Recht auf Selbstbestimmung wahren?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden 5.2 soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert (§ 260 ABGB). Der wesentliche Zweck der Vorsorgevollmacht liegt darin, privatautonom selbst diejenige Person zu bestimmen, die den Vollmachtgeber im Vorsorgefall vertreten soll. Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge hat die Vorsorgevollmacht insb folgende Vorteile: • Ohne Vorsorgevollmacht droht bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher: Sachwalter). Wer zum Erwachsenenvertreter bestellt wird, entscheidet das Pflegschaftsgericht. Im Fall der Bestellung einer familienexternen Person (zB eines Rechtsanwalts) kann dies zu Spannungen mit den Angehörigen führen. Außerdem ist plötzlich ein Dritter Herr über das unternehmerische Vermögen der betroffenen Person. • Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter hat kraft Gesetzes nicht nur Anspruch auf Aufwandersatz, sondern auch auf Entschädigung. Oberhumer/Jaufer, Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge Au t o r e n : Obe rhu me r · Ja ufer

Die gelungene Nachfolge krönt das Unternehmerleben. Sie sichert den Bestand des Unternehmens genauso wie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Geschäftsbeziehungen. Gerold Oberhumer und Clemens Jaufer wissen jedoch: „Die Unternehmensnachfolge wird entweder gar nicht oder viel zu spät in Angriff genommen.“

• Kann die Privatstiftung erb- und familienrechtliche Ansprüche vermeiden? • Welche Besonderheiten sind im Familienunternehmen zu beachten? • Welchen juristischen Gehalt hat eine Familienverfassung? • Wie können Konflikte der Gesellschafter vermieden werden?

Das Autorenteam stellt daher die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Unternehmensübergabe unter Lebenden oder von Todes wegen dar: • Sind Schenkung oder Unternehmensverkauf solide vorzeitige Lösungen? • Welche Herausforderungen bringt das Pf lichtteilsrecht?

Anhand zahlreicher Praxistipps und Beispiele erläutern die Autoren bewährte wie innovative Nachfolgestrategien sowie damit zusammenhängende erb-, gesellschafts- und familienrechtliche Fragestellungen und Lösungsansätze.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

Die Autoren Dr. Gerold Oberhumer ist Partner der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH in Wien/Graz mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Private Clients. Dr. Clemens Jaufer ist Partner der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkt Unternehmensnachfolge sowie Unternehmenssanierung und strategische Beratung im Wirtschaftsrecht. 2019. Ca. 190 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-05839-5

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

PSR – Das Premium-Informationspaket

Symbolfoto

: Heft 2/2019 kt Schwerpun in Liechtenste

PSR – Die Privatstiftung Das Stiftungsrecht und besonders der Standort Liechtenstein sind seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die Frage, wohin der Weg des Stiftungsrechts führt ist in aller Munde. Die zweite Ausgabe der PSR 2019 steht daher ganz im Zeichen des Stiftungsrechts Liechtenstein: Beiträge zum aktuellen Status der Stiftungen in Liechtenstein, eine Übersicht der wichtigsten liechtensteinischen Entscheidungen des Vorjahres und aktuelle Rechtsprechung.

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• Vertrauensverlust in Stiftungsräte, Änderungen der Standesrichtlinien der Liechtensteinischen Treuhandkammer • Sorgfaltsmaßstab bei der Zuwendungssperre • Das Protektorat im liechtensteinischen Stiftungsrecht • Neue Rechtsprechung zur Antragslegitimation im Stiftungsaufsichtsverfahren • Aktuelle und teils unveröffentlichte Judikatur zum Informations- und Auskunftsrecht bei liechtensteinischen Stiftungen • Zur Vertretung der Privatstiftung – Zwei Entscheidungen aus Österreich und Liechtenstein

Holen Sie sich die Expertise von: Johannes Gasser, Vladimir Good, Georg E. Kodek, Karl Mumelter, Francesco Schurr, Johannes Zollner, uvm! Jahresabonnement 2019: EUR 375,– (4 Hefte pro Jahr inkl. Versand im Inland)

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Susanne Auer-Mayer hat womöglich einen der schönsten Arbeitsplätze der Welt. Zumindest würden das die Abertausenden von Touristen sagen, die sich das ganze Jahr über vom Grünmarkt Richtung Alter Markt in Richtung Dom wälzen. Zwischen der Salzburger Residenz und der Franziskanerkirche ist das Institut für Arbeits- und Sozialrecht untergebracht. Seit mittlerweile fast 12 Jahren ist das der Arbeitsplatz von Susanne Auer-Mayer, der Eingang gegenüber dem Café Tomaselli. Hier hat die für ihren schnellen Schritt bekannte Juristin Ende 2007 als Studienassistentin begonnen, im Herbst letzten Jahres ist ihre Habilitationsschrift zum Thema „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“ bei MANZ erschienen. „Arbeits- und Sozialrecht betrifft wirklich alle Menschen in Österreich, als Juristin kann ich zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen“, sagt sie und positioniert sich als Verfechterin eines solidarisch finanzierten Systems. In den vergangenen Monaten hat sie immer wieder über die von der Politik geplanten Umstrukturierungen diskutiert. „Es geht in unserem Fachgebiet vor allem auch darum, das große Ganze im Blick zu behalten“, sagt sie, und daran habe sie großen Spaß. „Dass ich einmal Juristin werden würde, hätte ich aber selbst wahrscheinlich am allerwenigsten gedacht“, sagt sie und schüttelt dabei ein wenig den Kopf. Geboren 1985, wuchs sie als einzige Tochter zweier Juristen in Elixhausen bei Salzburg auf. Ihr Vater war beim Magistrat, ihre Mutter hat einige Jahre am Institut für Rechtsgeschichte gearbeitet. „Und eigentlich wollte ich wirklich etwas ganz anderes als meine Eltern machen“, erinnert sie sich. Nach der Matura am Gymnasium Zaunergasse in Salzburg („ich bin jeden Tag mit dem überfüllten Bus gependelt“) entschied sie sich 2004 für ein Studium der Soziologie. Und weil Wahlfächer verpflichtend dazu zu kombinieren waren, riet ihr die Studienabteilung, gleich noch ein zweites Studium zu inskribieren. Und das war dann doch Jus. „Ich bin ein sehr strukturierter Mensch, deshalb habe ich mich dann sehr schnell in den Rechtswissenschaften wohler gefühlt“, sagt sie, und fand vor allem Gefallen an den privatrechtlichen Fächern. Als ihr Walter Pfeil eine Stelle als Studienassistentin anbot, sagte sie zu. Das klassische Lehrstuhlsystem gebe es an ihrem Institut in Salzburg nicht, so AuerMayer, daher habe sie auch mit anderen Professoren wie Rudolf Mosler, Konrad Grillberger und Klaus Firlei zusammengearbeitet.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

In ihrer Diplomarbeit beschäftigte sie sich mit der Kündigung befristeter Arbeitsverträge, in der Dissertation mit Behinderung und Arbeitsrecht. „Ich überlege gerne in Ruhe, denke Probleme mit allen Für und Wider durch“, sagt Susanne Auer-Mayer, für die die Universität deshalb auch ein idealer Arbeitsplatz wurde. „Ich habe das Gefühl, wirklich etwas bewirken zu können“, sagt sie und meint die Diskussionen zu diversen gesellschaftlich relevanten Fragen, bei denen sie ihre Expertise zur Verfügung stellt. Recht sei schließlich nicht eindeutig, sondern oftmals eine Frage der Auslegung, sagt sie, das habe sie auch im Zuge ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Obersten Gerichtshof in Wien sehr eindrücklich vermittelt bekommen. Was sie noch mag: Gut gemachte Gesetze, die wohl überlegt sind, den Interessensausgleich berücksichtigen und auch vor den Höchstgerichten halten. „Ein gutes Gesetz ist nicht eines, das huschpfusch durch den Nationalrat gepeitscht wird“, sagt sie. Susanne Auer-Mayer jedenfalls geht ihre Sache gründlich an. Für MANZ arbeitet sie am Großkommentar zum Sozialversicherungsrecht mit, bringt ihre Expertise aber auch in anderen MANZ-Publikationen ein. Und was macht sie, wenn sie nicht arbeitet? „Tanzen“, sagt sie und das mit ihrem Mann, einem Juristen, den sie in einer Strafrechtsvorlesung an der Uni kennengelernt hat. ORF-„Dancing Star“ Florian Gschaider

© ÖGB Verlag/Michael Mazohl

Arbeit an der Struktur Susanne Auer-Mayer

SUSANNE AUER-MAYER

ist Arbeits- und Sozialrecht lerin an der Universität Salzburg. Ihr Spezialgebiet faszinier t sie, weil es für alle Menschen bedeutsam ist.

„Ein gutes Gesetz ist nicht eines, das huschpfusch durch den Nationalrat gepeitscht wird“ kommt wie sie aus Elixhausen und gibt dort Tanzunterricht. Susanne Auer-Mayer lebt mit ihrem Mann und zwei Britisch-Kurzhaar-Katzen nach ein paar Jahren in Salzburg-Stadt wieder dort, wo sie ursprünglich aufgewachsen ist, „weil es im Grünen hier wirklich sehr schön ist.“ Was sie weiter vorhat: „Mich für eine Professur bewerben“, sagt sie mit großer Selbstverständlichkeit, weil das eben der nächste Schritt in einer universitären Lauf bahn ist. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

MANZ: Am 8. Oktober 2019 findet erstmals der Unternehmensjuristenkongress statt, eine Kooperationsveranstaltung der VUJ mit MANZ. Woher stammt eigentlich die Idee für diesen Kongress? Balog: An nur einem Tag sollen verschiedene Elemente kombiniert werden: Zum einen bedarfsorientierte Themen, die Unternehmensjuristen aktuell bewegen. Wir haben im Vorfeld eine Umfrage gestartet, damit unsere Mitglieder den Kongress proaktiv mitgestalten können. Weiters haben wir nach dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ Wert darauf gelegt, vor allem auch Unternehmensjuristen als Vortragende zu gewinnen. Schließlich soll der Tag als Plattform des Informations- und Erfahrungsaustausches Unternehmensjuristen vernetzen. Am Abend gibt es einen kostenlosen Bustransfer zu unseren „Promoting the Best Awards 2019“ im Looshaus, wo wir heuer bereits zum zweiten Mal Rechtsabteilungen, die sich besonders verdient gemacht haben, vor den Vorhang bitten. Außerdem sollen Unternehmensjuristen die Möglichkeit bekommen, die Zukunft ihres Berufsstands mitzugestalten und sich über die neuesten Entwicklungen auf europäischer Ebene zu informieren. Dazu haben wir etwa die VUJ-Generalversammlung in den Kongress integriert und den Managing Director der European Company Lawyers Association (ECLA) zu Gast. Schließlich wollen wir auch einen Blick über den Tellerrand werfen und freuen uns auf den Impulsvortrag des international renommierten Forschers und Genetikers Prof. Markus Hengstschläger „Wie Unternehmensjuristen der Durchschnittsfalle entkommen“. MANZ: Warum hat der Unternehmensjurist, die Unternehmensjuristin einen besonderen Bedarf nach Fachinformation? Worin unterscheidet sich dieser Bedarf von dem eines Anwalts oder Richters? Kindler: An Unternehmensjuristen werden vielfältige Anforderungen gestellt. Es wird zu Recht vorausgesetzt, dass Insourcing von Rechtsangelegenheiten einen messbaren Mehrwert gegenüber der rein externen Beratung für das Unternehmen bringt. Die Qualität der internen Rechtsarbeit soll inhaltlich der von externen Rechtsanwälten erbrachten Beratung entsprechen. Der zentrale Unterschied besteht wohl darin, dass sich der Unternehmensjurist, mehr als selbst der Bezug habende Rechtsanwalt, mit der unternehmens­ internen Kultur, den betrieblichen Anforderungen, der Organisation und deren Prozessen befassen muss, um rechtlichen Bedarf möglichst frühzeitig und präventiv wirkend zu identifizieren. Der Rechtsanwalt wird in den allermeisten Fällen reaktiv oder konfliktlösend tätig.

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Fotos: privat

MANZ im Gespräch mit der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen

ANDREAS BALOG

MAX KINDLER

EVA-MARIA TOS

Somit muss sich der Unternehmensjurist nicht nur gleich dem Rechtsanwalt fachlich up to date halten, sondern auch permanent seine Antizipationsfähigkeit für betriebliche Zusammenhänge und Bedürfnisse schärfen. MANZ: Wie sieht generell die Rolle des Unternehmensjuristen in der heutigen Zeit aus? Tos: Diese Rolle ist vielschichtig und für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens von zunehmender Bedeutung. Unternehmensjuristinnen und -juristen bekleiden die klassische Beratungsfunktion für alle rechtlichen Fragestellungen im Unternehmen. Daneben steigt die Bedeutung ihrer Managementfunktion rasant an. Unternehmensjuristen sind eng an das Management angebunden und werden als Risikomanager zum Zweck der Risikoprävention, aber auch zu dem Zweck, Handlungsoptionen zu erkennen und zu schaffen, in sämtliche Unternehmensprozesse eingebunden. Daneben sind sie oft für Compliance, Datenschutz und die Begleitung von Rechtssetzungsprozessen zuständig und leisten immer häufiger einen Beitrag zur Wertschöpfung. Unternehmensjuristen müssen vernetzt denken und interdisziplinär arbeiten. Die Tätigkeit erfordert fundierte Kenntnisse über das Unternehmen, allem voran über dessen unternehmerische Prozesse und Geschäftszweig, sowie ein verknüpftes Verständnis von Recht und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen. Somit beeinflussen bzw. gestalten sie unternehmerische Prozesse mit und bekleiden damit eine Schlüsselposition im Unternehmen. MANZ: Welche Themen beschäftigen den Unternehmensjuristen aktuell? Kommt er überhaupt um das Thema Legal Tech bzw. Legal Operations herum? Balog: Unsere Umfrage aus dem Februar 2019 hat ein klares Bild gezeichnet: Unter den Themen, die Unternehmensjuristen aktuell besonders bewegen, sind Legal Operations ganz an der Spitze, dicht gefolgt von Legal Tech.

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MANZ · INTERN]

Der Einfluss der Digitalisierung hat sich auch schon in unserer letztjährigen Gemeinschaftsumfrage „Rechtsabteilung 2035“ gezeigt: Fast 70% der Unternehmensjuristen haben den Einfluss der Digitalisierung auf den Erfolg der Rechtsabteilung als äußerst stark, sehr stark oder zumindest stark bewertet. Um Schritt zu halten, wird künftig ein verknüpftes Ausbildungsangebot wichtig, das neben Legal-TechAnwendungen auch den aktuellen Entwicklungsstand der digitalen Transformation behandelt, ein Grundverständnis hinsichtlich der Begriffe und Technik vermittelt, die zentralen rechtlichen Fragen beantwortet und einen ausreichenden Praxisbezug aufweist. MANZ: Was raten Sie Unternehmensjuristen, um den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen zu sein? Kindler: Aus persönlicher Erfahrung, sowohl als General Counsel als auch als operativer Manager, kann ich raten, sich intensiv für die Auf bau- und Ablauforganisation seines Unternehmens zu interessie-

ren, die betrieblichen Zusammenhänge, Wechselwirkungen und Abhängigkeiten verstehen zu wollen und die eigene Rolle so zu definieren, dass sie möglichst der Wertschöpfungskette des Unternehmens dienlich ist. Darüber hinaus haben Unternehmensjuristen die ganz besonders lohnende Möglichkeit, an der Kultur eines Unternehmens maßgeblich mitzuwirken und Recht als etwas Dienliches und Wertvolles zu positionieren. Um fachlich am Ball zu bleiben, empfehlen wir, bei der VUJ Mitglied zu werden und die vielfältigen Gelegenheiten der erheblich preisreduzierten Fach- und Weiterbildung in Zusammenarbeit der VUJ mit der MANZ Rechtsakademie (z.B. beim Unternehmensjuristenkongress) in Anspruch zu nehmen. Eine Mitgliedschaft bei der VUJ erleichtert auch den persönlichen Austausch mit Unternehmensjuristen anderer Unternehmen über die VUJ-Fachkreise oder über die Kontaktherstellung mit anderen Unternehmensjuristen mit ähnlich gelagerten Aufgabenstellungen. Wir helfen gerne weiter!

8. OKTOBER 2019, 9.00 BIS 17.00 UHR Radisson Blu, Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

UNTERNEHMENSJURISTENKONGRESS 2019 In Kooperation mit:

VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER UNTERNEHMENSJURISTEN

manz.at/rechtsakademie

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© Privat

© Maurizio Maier Detailsinn Fotowerkstatt

https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.SPEZIALTAGUNG manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT 4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event IN_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 GERICHTLICHEN UNDm_source=ZS_App&ut ANWALTLICHEN PRAXIS https://www.DER manz.at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&ut m_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 imender.hWohnungseigentumsrecht –ent=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.Trittfest manz.at/service/veranstaltungen/Kal tml?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_cont Abrechnung https://www.von manz.at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8bis 933-4c40-b359-Anfechtung! 44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_cont ent=Inserat_201902&ut m_campaiDATE gn=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 SAVE THE 25. eSeptember https://www.Mittwoch, manz.at/service/veranstaltungen/Kal nder.html?uuid=41e04efc-8933-2019 4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.Parkhotel mHietzinger anz.at/service/veranstSchönbrunn aHauptstraße ltungen/Kalender.html?uuid=41e04ef c-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_contJetzt ent=Inserat_anmelden! 201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 10 – 14, 1130 Wien https://www.09.00 manz.at/service/veranst altungen/KaleUhr nder.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 bis 17.00 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.Thema manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Die in der Praxis häufig auftretenden Probleme des WEG werden sowohl aus der Sicht eines https://www.Anwalts manz.at/servic(als e/veranstVertragserrichter altungen/Kalender.html?und uuid=41e04ef c-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&ut _source=ZS_App&ut _medium=mobi le&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Parteienvertreter) als auch maus der Sicht meines Bestandrichters behandelt und entsprechende Löschungsvorschläge/Hilfestellungen unterbreitet. https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 DIE WEG-Experten geben Auskunft https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Vortragende: b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Ingmar Etzersdorfer, Rechtsanwalt, spezialisiert auf Miet-, https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Dr. b35944dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Wohn- und Liegenschaftsrecht. Mitautor von Würth/Zingher/Kovanyi/ Miet- und Wohnrecht, ständiger Mitarbeiter der wobl, https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Etzersdorfer, b359-44dc81b021a2&ut m_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 laufende Publikationsund Vortragstätigkeit. Richter für Bestand- und Zivilrecht sowie https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Mag. b359-Cornelius 44dc81b021a2&utRiedl, m_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Wohnrechtsexperte. Etzersdorfer Riedl https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 freuen https://www.Wir manz.at/servi ce/veranstauns ltungen/Kalauf enderIhre .html?uuidAnmeldung! =41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 RECHTSAKADEMIE MANZ www.manz.at/rechtsakademie https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019


TERMINE · EMPFEHLENSWERTES]

MANZ Rechtsakademie 12.09.2019

Spezialtagung Immobilienbesteuerung 2019

Donnerstag

Ort:

18.09.2019

Spezialtagung Bilanzoptimierung vs Bilanzfälschung

Mittwoch

Ort:

20.09.2019

Spezialtagung Vernehmungs-, Verhandlungs- und Haftfähigkeit

Freitag

Ort:

Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

24.09.2019

Jahrestagung Vergaberecht 2019

Dienstag

Ort:

Das Triest, Wiedner Hauptstraße 12, 1040 Wien

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Quantenwirtschaft

Was kommt nach der Digitalisierung? Autor: Anders Indset Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz, die ersten Quantencomputer und die Automatisierung von immer weiteren Lebens- und Arbeitsbereichen wird massive Auswirkungen auf unsere Zukunft und unser Wirtschaftsmodell haben. Algorithmen werden zu Autoritäten und diese werden unvermeidlich im Wettbewerb gegeneinander antreten. Aber Technologie

allein kann und wird nicht die Antwort auf alle unsere Herausforderungen sein. Noch sind wir Menschen die Treiber und Bindeglieder, die unsere Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Realität steuern können. Anders Indset entwickelt drei Szenarien für die nächsten 10 bis 20 Jahre, in denen unsere Zukunft unumkehrbar entschieden wird.

Econ Verlag. 2019. 336 Seiten. Geb. EUR 22,70 ISBN 978-3-430-20272-5

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

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[ÖFFENTLICHES RECHT

StEntG – Standort-Entwicklungsgesetz Autoren: Bergthaler · Holzinger · Sachs · Wiener Ein neues Gesetz, das viel diskutiert wurde und einige Fragen aufwirft: An der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Umwelt berührt das Standort-Entwicklungsgesetz verschiedenste, oft völlig konträre Interessen. Was ist aus rechtlicher Perspektive dazu zu sagen? Neben einer kritischen Analyse des neuen StEntG und der parlamentarischen Materia-

2019. XIV, 160 Seiten. Br. Ca. EUR 58,– ISBN 978-3-214-16359-4

lien in kurzen und präzisen Anmerkungen bietet dieses Werk ua auch die Geschäftsordnung des neu geschaffenen Standortentwicklungsbeirats, den Leitfaden zur Anregung einer Bestätigung für das besondere öffentliche Interesse eines Projekts, eine Gegenüberstellung der Positionen des Umwelt- und Standortanwalts anhand der gesetzlichen Grundlagen und einiges mehr.

Die Autoren: Dr. Wilhelm Bergthaler, Rechtsanwalt in Wien, Honorarprofessor der Universität Linz. Dr. Kerstin Holzinger, Rechtsanwältin in Wien. Dr. Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. MMag. Dr. Stephan Wiener, LL.M., Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Handbuch des Verkehrsunfalls 2. Teil: Wielke/Pfeffer, Unfallaufklärung und Fahrzeugschaden 3. Auf lage Herausgeber: Fucik · Har t l · Schlosser · Wielke Das siebenbändige Handbuch beleuchtet das Thema Verkehrsunfall von rechtlicher, technischer und medizinischer Seite.

3. Auflage 2019. Ca. 440 Seiten Br. Ca. EUR 118,– ISBN 978-3-214-13814-1 Im Paket (Teil 1 – 7): EUR 380,– ISBN 978-3-214-13815-8 Das Komplettwerk ist auch im Abonnement erhältlich.

Verfasst von erfahrenen Sachverständigen behandelt der 2. Teil alle technischen Fragen des Unfallgeschehens: • Spurensicherung • Unfallauf klärung • Schadensbegutachtung • Ermittlung der Schadenshöhe

Die vorliegende 3. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und berücksichtigt sämtliche neue Entwicklungen: moderne Vermessungsmethoden, technische Bewertung von Parteien- und Zeugenaussagen, Computersimulation, Fahrzeugtechnik, Fahrerassistenzsysteme, neue Bewertungsmethoden, Ermittlung des objektiven Wertverlusts (Minderwerts) und vieles mehr.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Bernhard Wielke und Ing. Dr. Wolfgang Pfeffer sind Sachverständige mit langjähriger Erfahrung in der Auf klärung von Straßenverkehrsunfällen.

DSG – Datenschutzgesetz 4. Auf lage Autoren: Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger Neben der DSGVO bilden weitere zentrale Rechtsvorschriften die Basis des in Österreich seit 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutzregimes. Diese handliche Ausgabe bietet • das DSG idF BGBl I 2019/14 – es enthält notwendige Durchführungsbestimmungen und schließt durch die DSGVO offen gebliebene Lücken • die Verordnungen der Datenschutzbehörde über Pflicht und Ausnahmen von 4. Auflage 2019. XX, 306 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-13406-8 Online-Version: www.manz.at/dsg

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einer Datenschutz-Folgenabschätzung, DSFA-V bzw DSFA-AV – sog „Blacklist“ und „Whitelist“ • die Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz – DSRL-PJ Die wesentlichen parlamentarischen Erläuterungen und Erwägungsgründe, weiterführende Anmerkungen und wertvolle Verweise erleichtern den praktischen Einstieg und das tägliche Zurechtfinden in diesem Rechtsgebiet.

Die Autoren: KommR Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der Secur-Data Betriebsberatungs-Ges.m.b.H; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien; Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., Abteilungsleiter-Stellvertreterin der Abteilung Statistik in der WKÖ.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ÖFFENTLICHES RECHT]

BDG – Beamten-Dienstrecht mit 77. Lieferung Autor: Fellner Mit allen Vorschriften zum Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell und präzise erläutert, unter Berücksichtigung der wesentlichen parlamentarischen Materialien und der wichtigsten höchstgerichtlichen Judikatur.

• Änderungen durch die Dienstrechts-Novelle 2019 in BDG und VBG • Änderungen durch das Pensionsanpassungsgesetz 2019 im PG 1965 Auf zukünftige Inkrafttretenszeitpunkte wird durch Hervorhebungen hingewiesen – so ist man bestens vorbereitet.

Die 77. Ergänzungslieferung berücksichtigt • Änderungen durch die 2. DienstrechtsNovelle 2018 in VBG, PG 1965 und BundesPersonalvertretungsG Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 77. Erg.-Lfg. 2019. EUR 332,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-12684-1 Online-Version: www.manz.at/bdg

Musterhandbuch Öffentliches Recht mit 28. Lieferung Herausgeber: Bergthaler · Grabenwar ter Dieses Werk bietet 28 Beiträge zu öffentlichrechtlichen Materien jeweils mit allgemeiner Theorie in knapper Form und ausgefeilten Schriftsatzmustern samt Anmerkungen. In Print zum anschaulichen Nachschlagen, online zusätzlich zum schnellen Downloaden: die beste Hilfestellung für die eigene Verfahrensführung!

Jetzt mit neuen Beiträgen zum • Finanzmarktrecht (Martin Oppitz) • Krankenanstaltenrecht (Christian F. Schneider) sowie Aktualisierung der Beiträge zum • Verfahren vor den VwG (Johannes Fischer/Wolfgang Steiner) • Vergaberecht (Bernt Elsner)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter ist Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes und lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien; R A Dr. Wilhelm Bergthaler ist Partner in der Kanzlei Haslinger, Nagele und Partner und Hon.-Prof. der Universität Linz.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 28. Lfg. 2019. EUR 248,– ISBN 978-3-214-15883-5 Mit beigefügtem Gutscheincode Zugang zur Online-Version.

Recht der kommunalen Wirtschaftstätigkeit Herausgeber: Baumgar tner Dieses Handbuch stellt – unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Praxis – die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen kommunalwirtschaftlicher Betätigung umfassend dar. Es richtet sich an Entscheidungsträger und Mitarbeiter der Gemeinden sowie der Aufsichtsbehörden, an Führungskräfte von kommunalen Unternehmen und an im Kommunalbereich tätige Berater. Folgende Themen werden von ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis anschaulich erläutert: • Stellenwert und Steuerung kommunaler Wirtschaftstätigkeit,

• Unionsrechtliche Vorgaben, verfassungsrechtliche Grundlagen, landesrechtliche Regelungen, • Gemeindeaufsicht, • Vergaberecht und Datenschutzrecht, • Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Das Handbuch bietet eine wissenschaftlich fundierte Aufbereitung der wesentlichen Rechtsfragen kommunaler Wirtschaftstätigkeit. Dem Rechtsanwender dient es als praxisorientierter Arbeitsbehelf und verständliches Nachschlagewerk.

2019. XXVI, 514 Seiten. Geb. EUR 118,– Subskiptionspreis bis 31. 8. 2019 EUR 94,– ISBN 978-3-214-14675-7

Der Herausgeber: Dr. Gerhard Baumgartner ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht am Institut für Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

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[ÖFFENTLICHES RECHT

MinroG – Mineralrohstoffgesetz 4. Auf lage Autor: Mihatsch

4. Auflage 2019. Ca. XIV, 560 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-10337-8

Die vollständig aktualisierte Neuauflage nach 12 Jahren (!) erläutert das gesamte MinroG und besonders die wichtigsten Änderungen der 8 Novellen der vergangenen Jahre: • Umsetzung umweltrelevanter Richtlinien der EU (etwa Seveso III), Anpassungen an die Änderungen des Immissionsschutzgesetzes – Luft und Neuregelung der Abfallwirtschaft für den Bergbau • Harmonisierung des Bergbau-Anlagenrechtes mit jenem der gewerblichen Betriebsanlagen

• Erleichterungen für die Bestellung verantwortlicher Personen bei bergbaulichen Tätigkeiten mit geringerem Gefahrenpotential, ausführliche Darstellung des Ausbildungsprogramms für diese • Verbesserungen und Vereinfachungen in der Vollziehung des MinroG Auf dem Stand vom 1. 5. 2019: • MinroG mit Kommentierung • mit aktueller Judikatur der Höchstgerichte • im Anhang: Bergbau-AbfallV, Bergbau-UnfallV, VPB-V 2017 uam

Der Autor: Dipl.-Ing. Mag. Arnold Mihatsch, Ministerialrat im BMWA i.R., war als zuständiger Legist für die Ausarbeitung des MinroG und seiner Novellen verantwortlich.

Das österreichische Vermessungsrecht 5. Auf lage Autoren: Bur tscher · Holler · Müller-Fembeck · Stix Aufgrund der Novelle des Vermessungsgesetzes 2016 und der davon abhängigen neuen Vermessungsverordnung idF der Novelle 2018 war eine Neuauflage der Ausgabe zum Vermessungsrecht erforderlich. Die 5. Auflage bietet nun wieder den perfekten Arbeitsbehelf, der mit seinen erläuternden Anmerkungen die wesentlichen Regelungen auf einen Blick verfügbar und verständlich macht. Eingebaut sind dabei zahl5. Auflage 2019. Ca. 440 Seiten. Br. Ca. EUR 112,– ISBN 978-3-214-03243-2

reiche einschlägige Entscheidungen von VwGH und Verwaltungsgerichten sowie relevante Ausschnitte aus den Gesetzesmaterialien. Enthalten sind ua: • VermG samt VermessungsVO mit Zeichenschlüssel (in Farbe); • BANU-V, UrkundenarchivV, BodenbewegungsV; • LTG, StaatsgrenzG; • Auszüge aus ABGB, ForstG.

Die Autoren: DI Thomas Burtscher, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. DI Kurt Holler, vormaliger Leiter des Vermessungsamts St. Pölten. Mag. Martin Müller-Fembeck, Leiter der Abteilung Recht und allgemeine Verwaltung des BEV. DI Peter Stix, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen.

100 Jahre Trennung von Kirche und Staat Aus kirchengeschichtlicher und juristischer Sicht Herausgeber: Esterbauer · Grabenwar ter · Pabel

2019. Ca. 140 Seiten. Br. Ca. EUR 34,– ISBN 978-3-214-09406-5

Thema des Siebenten Seggauer Gesprächs war die Trennung von Staat und Kirche aus kirchengeschichtlicher und juristischer Perspektive. In Österreich wie in Deutschland markieren die Jahre 1918/19 eine Zäsur auch in Bezug auf die Lösung der institutionellen Verbindung zwischen Staat und Kirche. Das 100-jährige Jubiläum dieses Wendepunktes war der Anlass für die Veranstalter, sich diesen Fragen genauer zu widmen. Der Tagungsband bietet erstmals die Beiträge eines Seggauer Gesprächs zum Nachlesen an:

• Die Kirchen und das Ende der Monarchien – Ein europäischer Vergleich (Markus Ries, Luzern) • Von der Ersten Republik bis zur Zweiten Republik – Der Weg der katholischen Kirche Österreichs vom Ende der Monarchie 1918 in den demokratischen Staat (Michaela Sohn-Kronthaler, Graz) • Der „Weimarer Kulturkompromiss“ im hundertsten Jahr – Die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland (Matthias Jestaedt, Freiburg im Breisgau) • Die Trennung von Staat und Kirche in Österreich (Markus Vašek, Wien)

Die Herausgeber: Reinhold Esterbauer, Christoph Grabenwarter, Katharina Pabel.

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ÖFFENTLICHES RECHT · ZIVILRECHT]

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 88. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wieser Die 88. Lieferung bringt die Gesetzessammlung vollständig auf den Stand vom 15. Februar 2019, ua mit den Änderungen des B-VG durch die Sammelnovelle BGBl I 2019/14 (Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung nach Art 12 B-VG wird mit 1. 1. 2020 auf einige wenige Materien reduziert) sowie den Änderungen des WRG, AWG und IG-L durch das lang erwartete Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018.

Weitere inhaltliche Änderungen gab es in: • ÜG 1920 • DSG • NAG • AusG • BBezG • B-GlBG • BGBlG • EEA-VStS-G • HS-QSG • GewO • StVO • FSG • ÄdLReg • UG

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 88. Erg.-Lfg. 2019. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-14223-0

Der Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser, Vorstand des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz.

NISG – Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz Autoren: Anderl · Heußler · Mayer · Müller Der Kommentar zum NISG, dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, bietet umfassende rechtliche und technisch-organisatorische Erläuterungen. Er verbindet anwaltliches IT Rechts-Know-how mit öffentlich-rechtlicher Expertise für Praktiker, betroffene Anbieter und Betreiber. Wichtige Aspekte zur Erhöhung der Netzund Informationssystemsicherheit werden umfassend dargestellt und erläutert:

• Mindestanforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen bei Betreibern wesentlicher Dienste und Anbietern digitaler Dienste, • Schaffung der notwendigen Strukturen, die Lösungen zur Gefahrenabwehr und die Erstellung von Lageberichten vorsehen, • Einführung von Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen sowie freiwilligen Meldungen zur Vorbeugung.

Die Autoren: R A Dr. Axel Anderl, LL.M., Partner und Leiter des IT/IP-, Datenschutz- und Medienrechtsteams sowie der Digital Business Group bei DORDA Rechtsanwälte. Mag. Vinzenz Heußler, LL.M., Referent im BK A (Cyber Security, GovCERT und NIS). Ing.in Mag. a Sylvia Mayer, M A, Referatsleiterin für den Bereich Schutz kritischer Infrastruktur sowie stellvertretende Leiterin der Abteilung Sicherheit im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. RA Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, Partner und Leiter des öffentlichen Wirtschaftsrechtsteams bei DORDA Rechtsanwälte.

2019. Ca. 220 Seiten. Br. Ca EUR 58,– ISBN 978-3-214-09809-4

Unterhaltsrecht 4. Auf lage Autor: Gitschthaler Die gesamte Unterhaltsjudikatur des OGH und ausgesuchte Entscheidungen der zweiten Instanzen werden in der 4. Auflage in bewährter Übersichtlichkeit ausgewertet – mit weit über 1000 neuen Rechtssätzen. Zusätzlich: • zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle • zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden

• ausführliche Literaturangaben • zusätzlich: Familienbonus Plus, betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Unterhalt für eingetragene Partner und Lebensgefährten, internationales Unterhaltsrecht, Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht gezahltem Unterhalt

Die Autoren: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Lehrbeauftragter der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien.

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4. Auflage erscheint im August 2019. Ca. 1.040 Seiten. Geb. EUR 168,– ISBN 978-3-214-06731-1

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[ZIVILRECHT

UbG – Unterbringungsgesetz Autor: Schweighofer Die Zahl der Unterbringungen steigt seit Jahren kontinuierlich, damit wächst auch die Bedeutung des Unterbringungsgesetzes in der Praxis. Der handliche Kurzkommentar enthält das UbG mit • der Kommentierung der wesentlichen Punkte • aktuellster & wichtigster Judikatur des OGH und der zweiten Instanz • Hinweisen auf die einschlägige Literatur 2019. XIV, 118 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-08884-2

Alle Novellen sind berücksichtigt, ua: • Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 • 2. Erwachsenenschutz-Gesetz • Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017

Der Autor: MMag. a Michaela Schweighofer ist Rechtsmittelrichterin am Landesgericht Linz.

Die Schenkungsanrechnung Analyse des österreichischen, deutschen und französischen Pflichtteilsrechts Autor: N. Krausler

2019. XXX, 394 Seiten. Br. EUR 79,– ISBN 978-3-214-12679-7

Das Werk nimmt eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Analyse der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Pflichtteilsrecht vor. Der Autor stellt die Entwicklung des Pflichtteilsrechts vom römischen, über das altdeutsche und frühneuzeitliche Erbrecht bis hin zur dritten Teilnovelle des ABGB 1916 dar und beendet seine Ausführungen mit einer detailreichen Analyse der durch das Erbrechts-Änderungsgesetz

2015 von Grund auf neu gestalteten Regelungsmaterie. ABGB, BGB und Code Civile haben ihre Wurzeln im römischen Recht: Im direkten Rechtsvergleich des österreichischen, deutschen und französischen Pflichtteilsrechts untersucht der Autor neben den Parallelen insb die Unterschiede in der Systematik der drei Rechtsordnungen.

Der Autor: Dr. Nikolaus Krausler ist derzeit Projektassistent (Postdoc) am Fachbereich Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg.

Österreichische Gesetze Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht mit 73. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schauer

Loseblattwerk in 2 Mappen. inkl 73. Erg.-Lfg. 2019. EUR 148,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg EUR 99,– ISBN 978-3-214-10315-6

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Der „Bydlinski“ enthält 154 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit • alle notwendigen Gesetze im Griff • dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung stets den Überblick • durch regelmäßige Aktualisierungen immer den neuesten Stand

Die soeben erschienene 73. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand vom 1. 2. 2019 und berücksichtigt ua die Änderungen durch folgende Gesetze: • Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz, • Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018, • Markenschutzgesetz-Novelle und • Strafrechtsänderungsgesetz 2018.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung und Versicherungsvertriebsrecht 2018 Herausgeber: Berisha · Gisch · Koban Versicherungsvertrieb nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), neue Standesregeln für die Versicherungsvermittlung und DSGVO: Das Versicherungsrecht bleibt spannend. Auf den neuesten Stand bringen Sie Experten aus Wissenschaft und Praxis mit Beiträgen zu folgenden Themen: • Beratungsprozess in Versicherungsangelegenheiten nach der IDD • Der Datenschutzbeauftragte im Regime der DSGVO • Produktrückruf in der Haftpflichtversiche-

rung – Überblick und Besonderheiten • Produktrückruf in den USA – Ein Überblick • Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung • Compliance und Marktverhaltensrisiko im Versicherungsvertrieb • Direktklage des Geschädigten in der Haftpflichtversicherung • Aktuelle Judikatur zur Haftpflichtversicherung • (Vielleicht?) Neue Standes- und Vertriebsregeln für die Versicherungsvermittlung

2019. XVIII, 192 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09017-3

Die Herausgeber: Dr. Arlinda Berisha, LL.M., Donau-Universität Krems. Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, Fachverband der Versicherungsmakler. Dr. Klaus Koban, MBA, Koban Südvers Group GmbH.

VersE – Versicherungsrechtliche Entscheidungen Entscheidungen der Jahre 2016 und 2017 Band 15 Autor: Fenyves Band 15 der Versicherungsrechtlichen Entscheidungen umfasst die privatversicherungsrechtlichen Entscheidungen des OGH aus den Jahren 2016 und 2017. Er schließt damit nahtlos an Band 14 an. Die bewährte Darstellungsform erlaubt einen schnellen Zugriff auf den Kern der Entscheidung sowie einen raschen Überblick: • Vor der Entscheidung im Volltext werden

die über den konkreten Fall hinaus bedeutsamen Entscheidungsgründe des OGH in Leitsatzform fett abgedruckt. • Ein ausführlicher Registerteil mit Schlagwort-, Sparten- und Rechtsquellenverzeichnis garantiert bestmögliche Benützbarkeit. • Angegebene Fundstellen von Entscheidungsbesprechungen ermöglichen weitere Recherche.

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves ist Leiter des Universitätslehrgangs für Versicherungswirtschaft der Universität Graz.

2019. Ca. 630 Seiten. Ln. Ca. EUR 224,-– ISBN 978-3-214-08915-3

BWG – Kommentierung des Bankwesengesetzes sowie der CRR mit 70. Lieferung Herausgeber: Laurer · M. Schütz · Kammel · Rat ka Bankrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis kommentieren BWG und CRR unter Berücksichtigung aktueller Judikatur und österreichischer wie deutscher Literatur. Die aktuellen Lieferungen 64 – 70 befassen sich mit: • § 26b BWG – Einziehung von Eigenmitteln • § 27a BWG – Liquiditätsverbünde • Art 111 bis 113 CRR – Standardansatz: Allgemeine Grundsätze (inkl Änderungen durch die VO EU 2019/630!)

• Art 114 bis 118 CRR – Standardansatz: Risikogewichte • Art 127, 128 CRR – Ausgefallene Positionen, Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen (inkl Änderungen durch die VO EU 2019/630!) • Art 300 CRR – Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei: Begriffsbestimmungen • Art 431 bis 455 – Offenlegung durch Institute

Die Herausgeber: DDr. H. René Laurer, Rechtsanwalt und em. Universitätsprofessor. MMag. a Melitta Schütz, Abteilung für Banken- und Kapitalmarktrecht, BMF. Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M. (London), MBA (CLU), Lauder Business School, Donau-Universität Krems und VÖIG. Univ.Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., Donau-Universität Krems.

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Faszikelwerk in 3 Mappen inkl. 70. Lfg 2019. EUR 338,– ISBN 978-3-214-16914-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/bwg

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[WIRTSCHAFTSRECHT · STR AFRECHT

Aktuelle Fragen von M&A Herausgeber: Kalss · U. Torggler Unternehmenstransaktionen werden immer komplexer, berühren sie doch nahezu alle Rechtsbereiche. Die Beiträge in diesem Buch widmen sich einigen besonders relevanten Fragestellungen und präsentieren Lösungsansätze für ungeklärte Konstellationen. Im Detail erläutert werden insbesondere der Gläubigerschutz bei Verschmelzungen, die

2019. Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 54,– ISBN 978-3-214-15898-9

Gestaltung übernahmerechtlicher Angebotsbedingungen, Bilanzgarantien, Investorenvereinbarungen und die Informationspflichten der Leitungs- und Aufsichtsorgane. Auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben, deren Nichtbeachtung nunmehr streng sanktioniert wird, und die Verpflichtungen zur Wahrung des Bankgeheimnisses werden ausführlich behandelt.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz), WU Wien, und Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien Die Autoren: Dr. Axel Anderl, LL.M.; Dr. Peter Feyl, LL.M.; Dr. Philipp Fidler; Mag. Heinrich FoglarDeinhardstein, LL.M.; Dr. Stephan Frotz, Dr. Mario Gall, LL.M.; Prof. Dr. Lukas Glanzmann; Prof. Dr. Roger Kiem; Univ.-Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M.

Geldwäsche Straf- und Präventionsrecht Autor: Glaser

2019. Ca. XVI, 212 Seiten. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-06458-7

Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobili-

enmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht • Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele

Der Autor: Dr. Severin Glaser ist Assoziierter Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Wiener Kommentar zum StGB mit 228. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Aktualisiert wurden diesmal ua: §§ 22a – d ADBG 2007, § 6a Rezeptpflichtgesetz Tipold: Besondere Informations- und Straf bestimmungen etc §§ 1 – 25 ARHG Göth-Flemmich/Martetschläger: Allgemeine Bestimmungen etc §§ 42 – 67 ARHG Martetschläger: Durchlieferung etc

Faszikelwerk in 8 Mappen. Inkl. 228. Lfg. 2019. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10486-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

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§§ 68 – 78 ARHG Göth-Flemmich/Martetschläger: Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung etc §§ 1 – 28 EU-JZG Hinterhofer/Schallmoser: Allgemeine Bestimmungen etc §§ 195 – 266 FinStrG Lässig: Sonderbestimmungen für das Verfahren wegen gerichtlich straf barer Finanzvergehen etc

Die Autoren: MMag. Barbara Göth-Flemmich, Leitende Staatsanwältin im BMVRDJ; Dr. Rudolf Lässig, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs; Dr. Hubert Hinterhofer, Universitätsprofessor an der Universität Salzburg; Dr. Johannes Martetschläger, Oberstaatsanwalt im BMVRDJ; Dr. Nina Marlene Schallmoser, Assistenzprofessorin an der Universität Salzburg; Dr. Alexander Tipold, ao. Universitätsprofessor an der Universität Wien.

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ARBEITSRECHT]

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 180. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Das gesamte Arbeitsrecht in einem Werk – mehr als 220 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen und Verträge!

folgende Rechtsquellen: • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Auszug) • Entgeltfortzahlungsgesetz, ua

Die 180. Ergänzungslieferung umfasst unter Berücksichtigung von • neuester Rechtsprechung und • aktuellem Schrifttum Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Loseblattwerk in 7 Mappen inkl. 180. Erg.-Lfg. 2019. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung von mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14441-8 Online-Version: www.manz.at/arbr

SSV-NF – Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen Band 31 Herausgeber: Bauer · Neumayr Leitsätze – für den raschen Überblick! • Band 31 umfasst Entscheidungen des Jahres 2017 in Lang- und Kurztextform, • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten,

• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.

Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident iR und Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vizepräsident des OGH.

2019. Ca. II, 464 Seiten. Ln. Ca. EUR 300,– ISBN 978-3-214-15206-2

SSV-NF – Liber Amicorum für Peter Bauer Herausgeber: Neumayr Anlässlich des 80. Geburtstags von Peter Bauer, der seit 1987 die SSV-NF herausgibt und das österreichische Sozialrecht durch zwei Jahrzehnte mitgeprägt hat, vereinigt dieses Liber Amicorum Beiträge von Richterkollegen, Weggefährten und Fachkollegen.

Die Autorinnen und Autoren greifen die Verdienste von Peter Bauer im Bereich des • Sozialrechts, • Gerichtsorganisationsrechts und • Zivilverfahrensrechts auf.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vizepräsident des OGH, Universität Salzburg. Die AutorInnen: Peter Bauer jun., Marlies Glawischnig, Georg Hradil, Oskar Kollmann, Edith Kroiss, Gerhard Kuras, Rudolf Müller, Matthias Neumayr, Johann Rzeszut, Wolfgang Schramm, Martin Sonntag, Anton Spenling und Johannes Zahrl. 2019. X, 114 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07306-0

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[ARBEITSRECHT

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 104. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pacic • rasche Aktualisierung des Gesetzestextes • umfassende Kommentierung • ausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatum • umfangreiches Schrifttum • Berücksichtigung der amtlichen Materialien

Das BSVG (weiße Blätter bis § 73) auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020)

Der Herausgeber: Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien. Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 104. Erg.-Lfg. 2019. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18659-3

GSVG – Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz mit 127. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pacic • ausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatum • aktuelle Rechtsprechung • aufschlussreiche Begründungen zu Regierungsvorlagen • Fundstellenangabe zur Vertiefung • weiterführende Verweisungen

Das GSVG (weiße Blätter bis § 41) auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020)

Der Herausgeber: Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien. Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 127. Erg.-Lfg. 2019. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12649-0

ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsrecht mit 139. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pöltner · Pacic • Judikatur der Höchstgerichte sowie der Unterinstanzen • Fundstellenangabe zur Vertiefung • Leitsätze zur raschen Orientierung • aufschlussreiche Erläuterungen zu den Regierungsvorlagen und Ausschussberichten

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 139. Erg.-Lfg. 2019. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14176-9

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Das ASVG (§§ 34 – 136) auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020) Mit neuester Rechtsprechung!

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR war im BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien; beide sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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ARBEITSRECHT · ALLGEMEINES RECHT · STUDIUM UND PR A XIS]

Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen 2. Auf lage Autoren: Steinlechner · Kranlich · Großinger Neu und ausführlich kommentiert: • der 2-Jahres-Abschluss 2018 und 2019 mit vielen Berechnungsbeispielen • die neuen Lohn- und Gehaltsschemata, getrennt nach Verwaltung und medizinischen Berufen • neue Berufe im Geltungsbereich des Kollektivvertrags, wie Pflegefachassistent und Mediziner

• die bestehenden Biennalsprünge und die neuen 5-Jahres-Sprünge bei den Dienstjahren • die neuen Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben bzw Zeitschulden von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten • die erstmalige Regelung von Ferialarbeitsverhältnissen uvm Mit zahlreichen Beispielen, Hinweisen und Tipps!

2. Auflage 2019. Ca. XII, 190 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-08625-1

Die Autoren: Dr. Günter Steinlechner, Unternehmensberater; Mag. Magdalena Kranlich, stv. Geschäftsführerin des Fachverbandes der Gesundheitsbetriebe in der WKÖ; Mag. Martina Großinger, Referentin der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ.

Übersetzungshilfe im Strafverfahren Autor: Roitner Jeder in Strafsachen Tätige ist regelmäßig mit Verfahrensbeteiligten konfrontiert, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. In der Praxis ist allerdings oft unklar, ob und wann Übersetzungshilfe in mündlicher oder schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen ist. Eine Fehlentscheidung kann bis zur Nichtigkeit des Verfahrens führen.

Dieses Handbuch unterstützt Sie durch: • zahlreiche praktische Beispiele, • den am chronologischen Ablauf des Strafverfahrens orientierten Auf bau, • Hilfestellungen von einem Praktiker für Praktiker. So finden Sie gezielt Antworten auf Fragen, die vor dem oder während des Verfahrens auftauchen und können rasch die richtigen Schritte setzen. 2019. XX, 214 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-15086-0

Der Autor: Dr. Florian Roitner ist Staatsanwalt für den Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Linz.

Sozialrecht Vorankündigung

7. Auf lage Autor: Tomandl Dieser Grundriss des österreichischen Sozialrechts bietet einen sicheren und verständlichen Zugang zur komplexen Materie mit Schwerpunkt auf: • Sozialversicherung im engeren Sinn » Versicherungsverhältnis » Leistungsrecht • Arbeitslosenversicherung

• Versorgungssysteme • Sozialhilfe • Internationales Sozialversicherungsrecht Mit vielen anschaulichen Beispielen und weiterführenden Literaturhinweisen bietet dieses Werk eine übersichtliche Lernunterlage für Studierende und einen idealen Überblick für Praktiker!

Weitere sozialrechtliche Themen werden überblicksmäßig abgehandelt, wie zum Beispiel: Der Autor: Dr. Theodor Tomandl, em.o.Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien.

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7. Auflage 2019. Ca. XII, 280 Seiten Br. Ca. EUR 48,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 38,40 ISBN 978-3-214-14907-9

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[STUDIUM UND PR A XIS

Steuerrecht, Band I 12. Auf lage Bearbeiter: S. Kirchmayr · G. Mayr Der Band I des bewährten Klassikers jetzt in Neuauflage mit Stand 1. 3. 2019: • Einkommensteuer • Körperschaftsteuer • Umgründungssteuer • Internationales Steuerrecht

Nachschlagen, lesen und verstehen: mit vielen Beispielen, weiterführenden Literaturangaben und unionsrechtlichen sowie internationalen Entwicklungen. Alle Neuerungen für das Jahr 2019 wurden sorgfältig eingearbeitet, wie der Familienbonus Plus und die Hinzurechnungsbesteuerung!

Die Bearbeiter: Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der Universität Wien und Steuerberaterin in Wien. Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.

Steuerrecht, Band II Vorankündigung

8. Auf lage Bearbeiterin: Ehrke-Rabel Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfassend darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug.

Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht • Verkehrsteuern • Kommunalsteuer • Finanzstrafrecht • Zollrecht

Die Bearbeiterin: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel lehrt Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz. Band I, 12. Auflage 2019. XXVIII, 782 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-05427-4 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-05430-4

Band II, 8. Auflage, August 2019. Ca. XXVIII, 812 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-05428-1 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-05431-1

IM PAKET Band I und Band II: Geb. EUR 122,– ISBN 978-3-214-05429-8 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 92,80 ISBN 978-3-214-05432-8

Digestenexegese Fälle mit Lösungen zum römischen Recht 3. Auf lage Autor: Wimmer Dieses Werk bietet Musterexegesen zur Vorbereitung auf die Diplomprüfung aus römischem Recht: Die Auswahl der Fälle orientiert sich nach den besonders prüfungsrelevanten Themen im römischen Sachen-, Schuld- und Erbrecht.

Hauptziel ist das selbständige Einarbeiten in die Technik der Exegese mit dem Ziel, haltbare Begründungen zu vertreten. Der Leser soll auf den springenden Punkt, aber auch auf offene Probleme hingeführt werden.

Der Autor: Ao. Univ.-Prof. Dr. Markus Wimmer unterrichtet römisches Recht an der Universität Linz und war Rechtsanwalt in Linz. 3. Auflage 2019. VI, 172 Seiten. Br. EUR 24,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 19,60 ISBN 978-3-214-07241-4

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BAU E N M I E T E N WOH N E N · SAC H BUC H · FAC H BUC H]

FIDIC – Bau- und Anlagenbauverträge 2. Auf lage Autoren: Demblin · Mör th Die zweite Auflage des Rechtstaschenbuchs zu den Bestimmungen der FIDIC-Bauvertragsmuster bietet dem Leser eine Einführung in die am häufigsten verwendeten FIDICVerträge in den beiden (!) aktuellsten Versionen 1999 und 2017: • Red Book 1999 und 2017 • Yellow Book 1999 und 2017 sowie • MDB Harmonized Edition 2010 (sog Pink Book). Die Autoren: Dr. Alexander Demblin ist seit den 1980er Jahren Jurist bei international tätigen Bauund Anlagenbauunternehmen. Mag. Christine Mörth ist als Juristin im internationalen Bau- und Anlagenbau tätig.

2019. Ca. 258 Seiten. Br. EUR 52,– ISBN 978-3-214-03692-8

Handbuch Immobilien & Steuern mit 29. Aktualisierungslieferung Autoren: Stingl · Nidetzky Im „Stingl/Nidetzky“ finden Sie für alle Immobilienfragen eine Darstellung der steuerlichen Folgewirkungen. Experten mit langjähriger Erfahrung bereiten die Materie übersichtlich auf und bieten dadurch konkrete Lösungen und Entscheidungshilfen für die Praxis. Im Zuge der 29. Aktualisierungslieferung wurden folgende Kapitel bearbeitet:

• • • • • • • •

Mietrechtsgesetz – Übersicht Mietzins Abtretung von Mietrechten und Verpachtung Wohnhaussanierung und -verbesserung Eigentumsübertragung Wohnungseigentum Baurecht und Superädifikat Immobilienverwalter – Immobilienmakler – Bauträger

Die Autoren: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 29. Akt.-Lfg 2019 und Online-Zugang. EUR 240,– ISBN 978-3-214-17718-8 Mit dem beigefügten Gutscheincode Zugang zur Online-Version.

Aufsichtspflicht 4. Auf lage Autor: Nademleinsky Kinder und Jugendliche sind spontan, voll Lebensfreude und impulsiv – das stellt die Aufsichtspflichtigen vor vielfältige Herausforderungen. Ob in Kindergarten, Hort, Ferienlager oder auf Spielplätzen – überall stellen sich Fragen zur Verantwortung: • Wer hat die Aufsichtspflicht? • Wer darf Kinder abholen? • Welche besonderen Gefahrensituationen gibt es in Kindergärten und Horten? • Wie verhält man sich mit einer Kindergruppe auf der Straße richtig? • Was tun bei Unfällen und Krankheiten?

• Welche Folgen haben Aufsichtspflichtverletzungen? • Wogegen kann man sich versichern? U.v.m. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle schwierigen Rechtssituationen, hilft Ihnen mit Tipps und Beispielen durch den Alltag und zeigt Ihnen, wie es einfacher geht! Neu in der 4. Auflage: Viele neue Beispiele aus der Gerichtspraxis beispielsweise zum Thema Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr mit dem Fahrrad, Aufsichtspflichtverletzungen von LehrerInnen

4. Auflage 2019. 214 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-02004-0

Der Autor: Dr. Marco Nademleinsky ist Rechtsanwalt in Wien und Lektor an der Universität Wien.

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KFG – Kraftfahrgesetz online Nedbal-Bures/Pürstl Der Klassiker zum KFG ist zusätzlich zur 11. Auflage in print nun auch erstmals als Online-Version in der rdb verfügbar.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Holoubek · Lienbacher (Hrsg) GRC Kommentar 2. Auflage 2019. XXII, 1.000 Seiten. Ln. EUR 238,– ISBN 978-3-214-00882-6 Die 2. Auflage mit allen Neuerungen seit 2014! Der vollständig überarbeitete Kommentar enthält zu jedem Artikel: • den konsolidierten Normtext • die im Amtsblatt der EU kundgemachten Erläuterungen • ausgewählte Judikatur, gegliedert in EuGH/EuG, EGMR, EKMR, VfGH, VwGH, OGH • ausgewählte Literatur • übersichtlich strukturierte Kommentierung (Entstehungsgeschichte, inkorporierte Rechtsquellen, Schutzbereich, Schranken, Bindung) mit umfassenden Verweisen

Jabloner · Olechowski · Zeleny (Hrsg) Hans Kelsen in seiner Zeit 2019. XII, 386 Seiten. Br. EUR 79,- ISBN 978-3-214-14761-7 Dieses Buch vereint 17 Beiträge zur Biographie Hans Kelsens. Die Themen reichen • von seiner Herkunft • über sein akademisches Wirken in Wien, Köln und Prag, Genf, an der Harvard University und „des Wandermüden letzter Ruhestätte“ an der University of California in Berkeley • bis zu seinen Auseinandersetzungen mit Ernst Schwind, Alexander Hold-Ferneck und Rudolf Smend sowie seinem Zusammentreffen mit Felix Frankfurter und Carlos Cossio. Die Zeitbezogenheit von vielen Arbeiten Kelsens wird in diesen Texten deutlich. – Die biographischen Untersuchungen sollen einem besseren Verständnis der Reinen Rechtslehre dienen.

Binder Das österreichische Tierschutzrecht 4. Auflage 2019. XVIII, 540 Seiten. Br. EUR 74,– ISBN 978-3-214-01922-8 Regina Binder erläutert in bewährter Weise sämtliche Bestimmungen zu Tierhaltung, Zucht und Forschung – mit Judikatur- und Literaturverweisen sowie beispielreichen, prägnanten Anmerkungen! Die 4. Auflage des Juridica Praxiskommentars enthält • das Tierschutzgesetz idF BGBl I 2018/86 sowie • das Tierversuchsgesetz 2012 idF BGBl I 2018/31. Neu enthalten sind alle Durchführungsverordnungen zum TSchG sowie die Verordnungen zum TVG 2012.

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R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 019

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Hausmaninger · Petsche · Vartian (Hrsg) Wiener Vertragshandbuch Paketpreis Band 1 und 2: EUR 303,– ISBN 978-3-214-03503-7 Mit Abnahmeverpflichtung der 3. Auflage Band 3 und 4 (Inkl. Gutscheincode für Zugang zur Online-Version) • Band 1: Vertragsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, Schiedsklauseln, Unternehmenskauf, Bau-, Konzessionsverträge, Vergaberecht, Kreditsicherung, Finanzierungsverträge sowie Bankrecht. • Band 2: Vertriebsverträge, Internationales Transportrecht, Energie und Telekommunikation, Patent- und Know-how-Lizenzverträge, Markenrecht, Diensterfindungsrecht, Forschungsund Entwicklungsverträge, Urheber- und Verlagsrecht sowie Sportsponsoring.

Vondrak (Hrsg) Steuerrecht für Juristen 2. Auflage 2019. Ca. 430 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– 978-3-214-00853-6 Auch die Neuauflage ist nach Lebenssachverhalten gegliedert, die in der Beratungspraxis eines Juristen täglich vorkommen können. Dieser Perspektivwechsel ermöglicht das rasche Auffinden aller notwendigen Informationen im Zusammenhang mit • der Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften sowie (Privat)stiftungen • zahlreichen Verträgen (Miete, Liegenschaftskauf, Kredit, Schenkung) • Umgründungen etc und wird ergänzt durch einen Überblick zum Finanzstrafrecht und Internationalem Steuerrecht unter Berücksichtigung der unzähligen Novellen der letzten 7 Jahre.

Palma Alternative Finanzierung – Crowdinvesting in Österreich 2019. XXXIV, 294 Seiten. Br. EUR 78,– ISBN 978-3-214-06947-6 Das Internet führte in den letzten Jahrzenten zu zahlreichen Veränderungen und insbesondere auch zur Etablierung neuartiger Geschäftsmodelle. Eines dieser neuen Geschäftsmodelle ist Crowdinvesting. Das Werk beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses neuen Phänomens umfassend. Es beschäftigt sich dabei nicht nur mit den aufsichtsrechtlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene, sondern versucht auch, die Rechtsverhältnisse zwischen den an Crowdinvesting beteiligten Personen zivilrechtlich zu deuten. Herzstück des Werks ist eine umfassende Analyse des zentralen Alternativfinanzierungsgesetzes.

Kucsko MSchG – Markenschutzgesetz 4. Auflage 2019. XIV, 588 Seiten. Br. EUR 118,– ISBN 978-3-214-02829-9 Seit der letzten Auflage des MSchG sorgten fünf Novellen für umfassende Änderungen im Markenrecht. Die vierte Auflage bringt alle wesentlichen markenrechtlichen Vorschriften auf den neuesten Stand: • Markenschutzgesetz (inkl Markenrechtsnovelle 2019!) • Markenrichtlinie (auch in englischer Fassung) • Unionsmarkenverordnung usw Die Sonderausgabe enthält Gesetzestext und Erläuterungen handlich und auf einen Blick. Die zahlreichen Anmerkungen des Herausgebers erleichtern Rechtsberatung und Recherche.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Welser Erbrecht 2019. XXVI, 274 Seiten. Geb. EUR 42,– ISBN 978-3-214-07692-4 Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 hat das österreichische Erbrecht grundlegend reformiert. Die Neuerungen betreffen vor allem • das Pflichtteilsrecht, aber zB auch • die Einführung eines Pflegevermächtnisses, • eines außerordentlichen Erbrechts für Lebensgefährten, • die Umgestaltung des fremdhändigen Testaments und • der Schenkung auf den Todesfall. Das Buch stellt das gesamte Erbrecht in seiner neuesten Fassung dar.

Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg) Recht der Europäischen Union 2. Auflage 2019. LXVIII, 442 Seiten. Br. EUR 46,– ISBN 978-3-214-12142-6 In diesem Werk wird das europäische Primär- und Sekundärrecht einschließlich Judikatur in seinen wesentlichen Punkten leicht verständlich auf bereitet. Mit: • einem Verzeichnis der wichtigsten EuGH-Entscheidungen, • Checkboxen mit Wiederholungsfragen für das bessere Verständnis, • Auszügen aus den relevanten Primär- und Sekundärrechtsquellen. So gelangen sowohl Praktiker als auch Studierende schnell, sicher und zuverlässig zu ihrer Antwort in grundsätzlichen europarechtlichen Fragen!

E. Brameshuber Die Sorgfalt des Arbeitnehmers 2019. XLVI, 426 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-06934-6 In diesem Werk wird erstmals eingehend untersucht, worum es sich bei der Pflicht, die Dienstleistung sorgfältig zu erbringen, konkret handelt. Ausführlich behandelt werden die Fragestellungen: • Wann leistet der Arbeitnehmer sorgfältig? • Ist der Sorgfaltsmaßstab im Arbeitsrecht tatsächlich herabgesetzt? Welcher Sorgfaltsmaßstab gilt bei Arbeitnehmern in Verantwortungspositionen? • Wie wirkt sich eine nicht sorgfältige Arbeitsleistung auf die Entgeltpflicht aus? • Welche schadenersatz- und beendigungsrechtlichen Konsequenzen bringt eine nicht sorgfältige Arbeitsleistung mit sich?

Laimer · Wieser Arbeitsrecht für HR und Personalwesen 2019. XVIII, 244 Seiten. Geb. EUR 48,– ISBN 978-3-214-15899-6 Dieses Handbuch bietet Personalverantwortlichen und HR-Managern das „1 mal 1“ der betrieblichen Praxis. Es gibt einen prägnanten Überblick zu den im Laufe eines Arbeitsverhältnisses relevanten Themen und bietet konkrete Lösungsmöglichkeiten. Die Autoren – ausgewiesene Experten im Arbeitsrecht – erörtern die aus Arbeitgebersicht wichtigsten arbeitsrechtlichen Bereiche in anschaulicher Weise. Beispiele aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und wertvolle Praxistipps runden das Handbuch ab.

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