RECHTaktuell September 2019

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[RECHTAKTUELL

September 2019

#09

#09

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

MANZ StartUp Challenge mit Gemeindebund und Future Law SEPTEMBER 2019]

Porträt des Monats Michael Holoubek

MANZ im Gespräch mit Christian Zenz


© djedzura – istockphoto.com

Vor­ ig u n g – d n ü k n a t im erschein 019 Herbst 2

Sichern Sie sich den Zuschlag MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1010 Wien www.manz.at


EDITOR I A L]

© Martin Steiger

Start-Ups & Highlights

HEMMA KORINEK

Programmbereichsleiterin MANZ

Start-Ups ticken anders. Sie haben sich um keine Historie, keinen Bestand zu kümmern, sie folgen voll Zuversicht ihren innovativen Ideen. Und doch können sie von Erfahrungen bewährter Institutionen lernen und an ihr Wissen anknüpfen. Deshalb setzt MANZ ein digitales Ausrufezeichen und fördert mit dem Gemeindebund und Future Law mit dem Projekt „Future Village” innovative digitale Lösungen für Gemeinden. Viele Neuerscheinungen und Neuauflagen haben wir nach dem Sommer zu bieten. Wir sind topaktuell, beispielsweise mit dem WGG-Kommentar, der bereits die WGG-Novelle 2019 berücksichtigt. Oder dem Handbuch des Verkehrsunfalls, 2. Teil (Unfallauf klärung und Fahrzeugschaden), der die atemberaubenden neuen technischen Entwicklungen auf bereitet. Besonders möchten wir auf unsere Bestseller im Doppelpack von „Perner/Spitzer/Kodek” hinweisen.

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Im Autorenporträt berichtet Michael Holoubek nicht nur über Verfassungsrecht, sondern auch vom Fußballkäfig in Meidling und den Ferien in Irland. Aktuell und praxisnah sind unsere Angebote der MANZ Rechtsakademie für den Herbst auf den Seiten 14 und 15. Blättern Sie hinein und lassen Sie sich inspirieren! Einen guten Sommerausklang und ein erfolgreiches Arbeitsjahr wünscht Ihnen herzlichst Ihre

PS: Eine kleine Vorschau für Oktober, Christoph Bezemek bringt mit seinem erlesenen Autorenteam bei MANZ spannende Miniaturen zu Kaf kas Parabel „Vor dem Gesetz” als Buch heraus.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Andergassen, Schulrecht 2019/20............................................... 17 Artmann · Rüffler · Torggler (Hrsg), Konzern – Einheit oder Vielheit?.................................................................... 19 Berisha · Gisch · Koban (Hrsg), Haftpflicht-, Rechtsschutz­ versicherung und Versicherungsvertriebsrecht 2018....................... 27 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Vermögensplanung – national und international............................................................. 18 Doralt/Ruppe (Hrsg), Steuerrecht, Band II................................... 24 Doralt/Ruppe (Hrsg), Steuerrecht, Band I.................................... 24 Frössel, Die Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte an Liegenschaften......................................................................... 17 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO......................... 19 Fucik · Hartl · Schlosser · Wielke (Hrsg), Handbuch des Verkehrsunfalls............................................................................... 8 Geiger · Huber · Sindelar (Hrsg), Handbuch Managervergütungen... 20 Gitschthaler, Unterhaltsrecht......................................................... 7 Greif · Ulrich, Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht.... 23 Hausmaninger · Petsche · Vartian (Hrsg), Wiener Vertrags­ handbuch..................................................................................... 26 Hengstschläger · Leeb, Grundrechte........................................... 23 Holoubek · Lienbacher (Hrsg), GRC Kommentar......................... 26 Jaeger · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV............................................ 16 Kalss · Torggler (Hrsg), Aktuelle Fragen bei M&A........................ 27 Kutscher · Wildpert, PStG........................................................... 16 Lienbacher · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wiesinger · Wischenbart, Grundverkehrsgesetze... 17 Lindenbauer, Gewährleistung beim Unternehmenskauf................ 20 Nedbal-Bures · Pürstl, FSG......................................................... 16 Nunner-Krautgasser · Garber · Klauser, Rechtsdurchsetzung im Datenschutz nach der DSGVO und dem DSG 2018.................... 18 Oberhumer · Jaufer, Unternehmensnachfolge.............................. 20 Pacic (Hrsg), GSVG...................................................................... 21 Pačić, Das strikte Recht: Zivilrecht................................................. 23 Palma, Alternative Finanzierung – Crowdinvesting in Österreich.... 27 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht................................. 9

Impressum

MANZ INTERN MANZ Editorial............................................................................... 3 Impressum...................................................................................... 4 Porträt des Monats Michael Holoubek........................................... 11 MANZ StartUp Challenge mit Gemeindebund und Future Law........ 12 MANZ im Gespräch mit Christian Zenz........................................... 13 Demnächst: Jahrestagung Schadenersatzrecht der MANZ Rechtsakademie................................................................. 14 MANZ Rechtsakademie Termine.............................................. 14 – 15 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung................................... 25

gem. § 24 MedienG

Offenlegung gem. § 25 MedienG und Angaben zu § 5 ECG abrufbar unter https://www.manz.at/impressum Medieninhaber und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Anschrift: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. Verlagsadresse: Johannesgasse 23, 1015 Wien (verlag@manz.at). Redaktion: Mag. Heinz Korntner, Alexander Kühn, Dr. Christopher Dietz, Astrid Sodin, Karin Pollack (Porträt des Monats), Johannesgasse 23, 1010 Wien, E-Mail: marketing_mvub@manz.at Hersteller: Friedrich VDV Vereinigte Druckereien und VerlagsGmbH & Co KG, Zamenhofstraße 43, 4020 Linz. Herstellungsort: Linz, Österreich. Verlagsort: Wien, Österreich. Urheberrechte: Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der

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Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht.......................................................................... 9 Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger, DSG................................. 26 Pöltner · Pacic (Hrsg), ASVG....................................................... 21 Prader · Pittl, WGG........................................................................ 6 Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln.................................................................. 5 RFG – Recht & Finanzen für Gemeinden........................................ 10 Schrattbauer · Pfeil (Hrsg), Organisation guter PatientInnenversorgung................................................................ 22 Schweighofer, UbG..................................................................... 25 Stabentheiner · Wendehorst · Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue europäische Gewährleistungsrecht................................. 18 Steinlechner · Kranlich · Großinger, Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen......................................................... 21 Straube · Gisch · Berisha, Österreichisches Versicherungsrecht.... 22 Tannert · Kotschnigg · Twardosz (Hrsg), FinStrG....................... 19 Tomandl, Sozialrecht.................................................................... 22 Vondrak (Hrsg), Steuerrecht für Juristen....................................... 27 Wimmer, Digestenexegese............................................................ 26 Zierl · Mayr · Maurer · Gepart, Pflegerecht in Heimen................ 24

Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlags reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Grafisches Konzept: DMC01 Consulting & Development GmbH, Linke Wienzeile 4, 1060 Wien. Fotos: Verlag MANZ Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

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TOPTITEL DES MONATS]

80 Arbeitsvertrags-Klauseln – für Sie formuliert UND kommentiert! 24. Klausel Jöst

!

Mit zahlreichen Praxiselementen

Hinweis: Eigenes Schriftstück für die Gleitzeitvereinbarung Es empfiehlt sich, die Gleitzeitvereinbarung nicht direkt im Arbeitsvertrag zu regeln, sondern dazu eine gesonderte Einzelvereinbarung abzuschließen. Diese Auftrennung hat den Vorteil, dass bei Anpassungen der Zeitvereinbarung nicht jedes Mal in den Grundarbeitsvertrag eingegriffen werden muss. Auch kann die Einzelvereinbarung standardisiert (wie eine Vertragsschablone) mit anderen AN vereinbart werden. Das ist auch deshalb wichtig, weil der AG dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet ist. Der Arbeitsvertrag, in dem das Arbeitszeitausmaß festzulegen ist, sollte dann auf diese Einzelvereinbarung hinweisen. Es empfiehlt sich, beide Vereinbarungen gleichzeitig zu unterschreiben.

Der entsprechende Passus im Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: Muster: Hinweis auf Gleitzeitvereinbarung Die Vertragsparteien vereinbaren das Modell der gleitenden Arbeitszeit. Die einzelnen Inhalte werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. 24.02 Für den AG hat die gleitende Arbeitszeit den Vorteil, dass innerhalb der Gleitzeitperiode

keine oder weniger Überstunden anfallen. Je nach Modellvariante kann die Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag (= Basis-Gleitzeitmodell) angehoben und unter gewissen Voraussetzungen (s Rz 24.07) sogar auf zwölf Stunden pro Tag erweitert werden (= erweitertes Gleitzeitmodell). 24.03 Für den AN hat die gleitende Arbeitszeit den Vorteil, dass er Arbeitsbeginn und Arbeits-

ende innerhalb eines definierten Rahmens selbst bestimmen kann. Die gleitende Arbeitszeit lockert zwar die zeitliche Fremdbestimmtheit des AN, hebt sie aber nicht auf. Das Selbstbestimmungsrecht ist daher kein „absolutes“, sondern kann begrenzt werden, bspw durch Kernzeiten3) oder durch Eingriffsrechte des AG (zu den Voraussetzungen s Rz 24.28 ff, zu den Auswirkungen eines Eingriffs s Rz 24.46 ff, 24.57). Umgekehrt ist aber darauf zu achten, dass die Begrenzung des zeitlichen Selbstbestimmungsrechts nicht so weit gehen darf, dass von Gleitzeit nicht mehr gesprochen werden kann. Dies würde dazu führen, dass die Vereinbarung rechtsunwirksam ist (wird) und mE bis zur Vereinbarung eines neuen Arbeitszeitmodells das gesetzliche Fixzeitmodell des § 3 Abs 1 AZG mit der Konsequenz gilt, dass Überstunden bereits bei Überschreiten von acht Stunden pro Tag bzw 40 Stunden pro Woche vorliegen. Denn § 3 Abs 1 AZG ist immer dann anwendbar, wenn nichts anderes (rechtswirksam) vereinbart wird. 24.04 Fraglich ist daher, welche Mindestanforderungen an das zeitliche Selbstbestimmungs-

recht zu stellen sind. Die Lit beantwortet diese Frage nicht einheitlich. ME wird iZm dem Basis-Gleitzeitmodell ein ausreichendes Selbstbestimmungsrecht ab ca 25% anzuneh-

63 a. Klausel Stella/Winter

darf, weil dieser seine Einwilligung zu einer Datenverarbeitung widerruft.41) Zumindest wird dem AG in diesen Fällen die Einrede der Unzeit zuzugestehen sein, um entsprechende Vorkehrungen für die Beendigung der Datenverarbeitung treffen und nach Alternativen suchen zu können.42) 63 a.21 Will der AG sensible Daten43) (wie zB Gewerkschaftszugehörigkeit oder auch Daten zur

ethnischen Herkunft) allein einwilligungsbasiert verarbeiten, benötigt er hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des AN iSd Art 9 DSGVO.44) Worin genau der Unterschied zur Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a liegt, ist unklar,45) eine konkludente Einwilligung scheidet bei diesen Datenkategorien jedoch aus.46) Dieser Unterschied ist jedoch vor dem Hintergrund der den AG als Verantwortlichen treffenden Nachweis- bzw Rechenschaftspflicht nach Art 5 Abs 2 DSGVO und der damit idR verbundenen schriftlichen Einwilligungserklärung vernachlässigbar. 63 a.22 Den besonderen Schutzvorschriften des Art 8 DSGVO für einwilligungsbasierte Datenver-

arbeitungen bei Minderjährigen kommen im Arbeitsrecht keine Bedeutung zu. Die restriktiven Vorgaben gelten nur bei Datenverarbeitungen im Kontext des Internets, etwa beim Streaming von Inhalten, Download von Apps oder dem Beitritt zu sozialen Netzwerken.47) Muster: Einwilligungserklärung Der Arbeitnehmer [Namen einfügen; alternativ: freie Dienstnehmer] erteilt seine Einwilligung, dass die folgenden personenbezogenen Daten vom Arbeitgeber zum Zweck des . . . [Zweck einfügen, zB internationaler Mitarbeiteraustausch] verarbeitet werden dürfen [Beispiele]: . . . [Name und Adresse] . . . [private Telefonnummer] . . . [Bild] . . . [Lebenslauf] Der Arbeitnehmer kann seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit [allenfalls Form vorgeben, zB:] mittels Brief an . . . [Name] *

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) Wolf, ZAS 2014/25, 154 (158).

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Reissner/Neumayr (Hrsg), ZellHB AV-Klauseln2

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*

41 ) Auch wenn die Einwilligung dem Datenschutzrecht zuzurechnen ist, wird diese iZm dem Arbeitsverhältnis erteilt und wird daher idR zur Anfechtung der Kündigung wegen Vorliegens eines verpönten Motivs nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG berechtigen. 42 ) So zB Holzer/Reissner, AVRAG2 § 10 Rz 8. 43 ) Die DSGVO spricht nunmehr von der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (s Art 9). 44) Sensible Daten dürfen vom AG auch ohne Einwilligung verarbeitet werden, soweit die Verarbeitung arbeitsrechtlich oder sv-rechtlich erforderlich und gesetzlich, kollv oder in einer BV vorgesehen ist (Art 9 Abs 1 lit b DSGVO). Siehe dazu insb ErwGr 52. 45 ) Der EU-Ministerrat sieht jedenfalls hierin eine höhere Schwelle („higher threshold“); s Begründung des Rates v 17. 3. 2016, 5419/16, 9. 46 ) So zB Schiff in Ehmann/Selmayr, DSGVO, Art 9 Rz 28 mwN. 47 ) Siehe dazu Schulz in Gola, DSGVO Art 8 Rz 12 ff.

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Reissner/Neumayr (Hrsg), ZellHB AV-Klauseln2

Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln 2. Auf lage Her a us geber: Reissner · Neuma yr

Vertragsgestaltung und Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen spielen in der Praxis eine immer wichtigere Rolle. In der 2. Auflage des bewährten Handbuches werden – nach einem Allgemeinen Teil über Rahmenbedingungen der Arbeitsvertragsgestaltung – 80 typische Vertragsklauseln systematisch dargestellt.

NEU aufgenommen wurden Klauseln zum neuen Datenschutzrecht und zu den Umzugskosten.

Die Bearbeitungen folgen einem einheitlichen Schema: • Einführung: erklärt Gesetzeslage und Klauselzweck. • Konzeptionen: Analyse charakteristischer Klauselgestaltungen. • Folgen: Die Auswirkungen auf den Gebieten des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts werden beleuchtet.

Am aktuellsten Stand: • Das neue Datenschutzrecht • Neuerungen im Recht der Entgeltfortzahlung, im Kündigungsrecht und bei der Ausbildungskostenklausel sowie der Konkurrenzklausel

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 019

Mit Musterbausteinen (für Ihren individuellen Arbeitsvertrag) und Praxishinweisen (nützliche Hinweise für die praktische Umsetzung und „No-Gos“).

Die Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner, Universität Innsbruck; Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Universität Salzburg. 2. Auflage 2019. XLIV, 1.338 Seiten. EUR 258,– Subskriptionspreis bis 30. 9. 2019 EUR 208,– ISBN 978-3-214-01275-5 Online-Version: www.manz.at/arbeitsvertragsklauseln

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[TOPTITEL DES MONATS

Kompaktes Wissen. Mit WGG-Novelle 2019! Prader/Pittl

auch Abs 6 getroffen werden, etwa die Miteinbeziehung von Terrassen oder Gartenflächen für den Bauzins, eine nutzungsabhängige Verrechnung aber bei den Aufzugskosten. § 16 Abs 6 soll allerdings – wie der Verweis auf das HeizKG verdeutlicht – vorgehen, und zwar auch Vereinbarungen gem § 16 Abs 5 Z 1. Kommt aber dem HeizKG Vorrang zu, erscheint es naheliegend, dass der Gesetzgeber gerade bei unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten generell eine Vereinbarung nur im Rahmen dieser unterschiedlichen Möglichkeiten vorsehen wollte. Im WGG gibt es schließlich keine Möglichkeit, dass der Mieter seinerseits eine Befreiung mangels unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten erreichen kann (5 Ob 18/18k immolex 2018/111 [Prader]; Prader, wobl 2004, 224 [Prader]); die faktische Nutzungsmöglichkeit ist daher nur im Rahmen einer Vereinbarung zu berücksichtigen (5 Ob 18/18k immolex 2018/111 [Prader]; Prader, wobl 2004, 224). Damit aber erscheint uE auch im Bereich des § 16 Abs 5 Z 1 ein Spielraum nur insoweit zu bestehen, als dies mit § 16 Abs 6 in Einklang zu bringen ist (idS wohl auch Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer23 § 16 WGG Rz 9; ausdrücklich diese Ansicht ablehnend: LGZ Wien 40 R 191/03i [offenlassend der OGH dazu 5 Ob 121/04m wobl 2005/119]). 37

Das HeizKG verdrängt § 39 Abs 8 Z 1 (vgl dazu schon zutr zu § 14 Abs 1 Satz 2 idF vor dem 3. WÄG: Call in seiner Glosse zu wobl 1988/46 [76]; so auch 5 Ob 3/88 MietSlg 40/33).

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Diese Regelung entspricht derjenigen des § 17 Abs 1a MRG.

VIII. Verbrauchsabhängige Messung

Rückzahlung von Beiträgen

§ 17. (1) Bei Auflösung eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages entsteht dem ausscheidenden Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten ein Anspruch auf Rückzahlung der von ihm zur Finanzierung des Bauvorhabens neben dem Entgelt geleisteten Beträge, vermindert um die ordnungsmäßige Absetzung für Abschreibung im gemäß Abs. 4 festgesetzten Ausmaß.

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Umfangreiche Kommentierung mit vielen Nachweisen aus Judikatur und Literatur

Prader/Pittl

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Werden erfolgreich Einwendungen gegen die Höhe des Fixpreises erhoben, hat das Gericht die Preisermittlung auf Basis der §§ 13 und 15 vorzunehmen (zum Verfahren vgl § 22 Abs 1 Z 6a und Abs 2), dies iU zu erfolgreichen Einwendungen bei nachträglicher WEBegründung (vgl § 15d Abs 2 und dort Rz 3f; zu alldem Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer23 § 15a WGG Rz 3). Nachträgliche Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) § 15b. (1) Eine Bauvereinigung kann ihre Baulichkeiten, Wohnungen und Geschäftsräume nachträglich in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) übertragen, wenn a) die erste Überlassung in Miete oder sonstiger Nutzung erfolgt ist, b) die Baulichkeit vor mehr als fünf Jahren erstmals bezogen worden ist, c) die Bauvereinigung nicht bloß Bauberechtigte ist, d) der Erwerber alle Verpflichtungen der Bauvereinigung, wie insbesondere von zur Finanzierung der Herstellung der Baulichkeit oder deren Erhaltung und Verbesserung gewährten Darlehen (anteilig) übernimmt, e) der Preis nach den Grundsätzen des § 23 angemessen ist. (2) Im Falle der Übertragung an eine gemeinnützige Bauvereinigung sind Abs. 1 lit. b und c nicht anzuwenden. (3) Im Falle des § 15c lit. b ist Abs. 1 lit. c nicht anzuwenden. IdF BGBl I 2019/72.

IA 907/A 26. GP

Erleichterung des Mietkaufs durch die WGG-Nov 2019

Zur Z 28 (§ 15b Abs. 1 lit. b) In Umsetzung des Regierungsprogramms 2017 – 2022 und des EA 448/A(E) NR aus 2018 („Forcierung der Eigentumsbildung“) wird die bisherige Möglichkeit der nachträglichen Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) – nach zehn Jahren ab Bezug der Baulichkeit – auf Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorverlegt. In Hinkunft wird

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WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Aut or en: P rad e r · Pit t l

Gemeinnützige Wohnwirtschaft hat auch in den letzten Jahren nicht an Bedeutung verloren. Mit diesem neuen Werk werden unter Berücksichtigung der WGG-Novelle 2019 nicht nur die wohnzivilrechtlichen, sondern auch die gebarungsrechtlichen Vorschriften umfassend kommentiert. Wert wurde dabei auch auf die Berücksichtigung von sich in der Praxis ergebenden aber soweit ersichtlich bis dato noch nicht behandelten Fragen gelegt. Sie finden darin auch eine erste Bewertung der aktuellen Neuerungen.

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Diese betreffen: • Mietkauf bereits nach 5 bis 20 Jahren möglich • Konkretisierungen der „Erhaltungsarbeiten“ (Klarstellung „Sanierung größeren Umbaus“) • Adaptierungen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Wohnbauförderung leichter möglich • Wohnversorgung soll primär österr Staatsangehörigen (und ihnen gleichgestellten Personen) zukommen • Forcierung von Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energieträger

Ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf für alle Rechtsanwender, die mit Fragestellungen rund um das WGG konfrontiert sind! Die Autoren Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Ao. Univ.-Prof. Raimund Pittl lehrt am Institiut für Zivilrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. 2019. Ca. XVIII, 512 Seiten. Geb. Ca. EUR 108,– ISBN 978-3-214-02082-8

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TOPTITEL DES MONATS]

Unverzichtbar im Unterhaltsrecht 74

Allgemeine Grundsätze

3. Anmerkung: Die E 1 Ob 158/15 i halbiert den durch Gegenüberstellung der (reduzierten) GeldUhVerpflichtung des (mehrverdienenden) Vaters und der GeldUhVerpflichtung der Mutter ermittelten Saldo, „weil die Betreuung jew die Hälfte der Zeit im Haushalt der Mutter und des Vaters erfolgt“. Der Gedanke einer (nochmaligen) Berücksichtigung des konkreten Betreuungsschlüssels anstelle einer generellen Halbierung des Saldos (vgl Gitschthaler, EF-Z 2016, 15) hätte sich zwar zur Vermeidung von Härte- und Extremfällen einsetzen lassen, wenn bspw die Mutter deutlich weniger verdient als der Vater und zu ihren Lasten ein Betreuungsschlüssel von annähernd 2:1 gegeben ist, wäre doch in einem solchen Fall die Mutter durch die zweifache „annähernde“ Betrachtungsweise doppelt benachteiligt gewesen. Da allerdings die Rsp nunmehr ohnehin davon ausgeht, dass annähernd gleichteilige Betreuung „nahezu gleichwertig“ (8 Ob 89/17 x) sein muss, hat sich die Frage des konkreten Betreuungsschlüssels (so aber Tews, EF-Z 2019/ 74 [Entscheidungsanmerkung]) erübrigt. 100 d

1. Anmerkung: Im betreuungsrechtl UhModell bleibt der Familienbonus Plus (vgl Rz 759 a ff) unberücksichtigt (ebenso Tews, EF-Z 2019, 8 und 2019/74 [Entscheidungsanmerkung]). Die E 10 Ob 23/18 g hat nämlich zutr darauf hingewiesen, dass die nach den Vorgaben des VfGH gebotene steuerliche Entlastung des GeldUhPfl auf dem Modell der getrennten Haushaltsführung basiert, in dem ein Elternteil seine UhPflicht durch Betreuungsleistungen und der andere durch Geldleistungen (allenfalls kombiniert mit anzurechnenden Naturalleistungen) erfüllt. Gerade dies ist aber bei beidseitiger Betreuung des Kindes nicht gegeben.

100 e

1. Anmerkung: Die (bisherigen) Berechnungen des OGH lassen sich formelmäßig wie folgt darstellen: 1.1. Entscheidung 1 Ob 158/15 i: RestUhPflichtBV1 = (PrUhBV2 – PrUhSV3 –

NEU: Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell

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FB x PrUhBV ):2 PrUhBV + PrUhSV

) Restgeldunterhaltsverpflichtung des besser verdienenden Elternteils. 2 ) Theoretische Geldunterhaltsverpflichtung des besser verdienenden Elternteils. 3 ) Theoretische Geldunterhaltsverpflichtung des schlechter verdienenden Elternteils. 1

1.2. Entscheidung 4 Ob 8/19 h: 1.2.1. Bei Bezug der Transferleistungen durch den schlechter verdienenden Elternteil: RestUhPflichtBV = (PrUhBV – PrUhSV –

TrLei4 x [PrUhBV – PrUhSV] ):2 PrUhBV + PrUhSV

) Transferleistungen = Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.

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1.2.2. Bei Bezug der Transferleistungen durch den besser verdienenden Elternteil: RestUhPflichtBV = (PrUhBV – PrUhSV –

TrLei x [PrUhBV – PrUhSV] ) : 2 + TrLei PrUhBV + PrUhSV

NEU: Familienbonus Plus – Anrechnung

Unterhaltsrecht

Selbsterhaltungsfähigkeit

Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflicheten kein Familienbonus Plus zu. c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung in einer Höhe beantragt, die insgesamt über das nach Z 1 oder Z 2 zustehende Ausmaß hinausgeht, ist jeweils die Hälfte des monatlich zustehenden Betrages zu berücksichtigen. 4. (Ehe-)Partner im Sinne der Z 3 ist eine Person, mit der der Familienbeihilfenberechtigte verheiratet ist, eine eingetragene Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG begründet hat oder für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft lebt. 759 c

1. Anmerkung: Auch beim FaBo+ ließe sich uU argumentieren, dass es sich dabei um einen „zusätzlichen Absetzbetrag“ für den gelduhpfl Elternteil handelt, der iSd E 6 Ob 240/17 p im System der mittelbaren Steuerentlastung (wie der durch VfGH und OGH entwickelten Anrechnung der Transferleistungen) von UhLeistungen mittelbar dem Kind durch geringere Anrechnung der Transferleistungen zugutekommen müsste. Dem entsprechend geht auch die überwLit (Peyerl, iFamZ 2018, 193; Neuhauser, iFamZ 2018, 196; Neuhauser in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 231 Rz 205; Kolmasch, Zak 2018, 324 und 2019, 144; Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht9 158) davon aus, dass die Formel für die „Familienbeihilfenanrechnung“ (FB und Kinderabsetzbetrag) ab 1. 1. 2019 wie folgt zu lauten habe: UhAnspr = ProzentUh – (ProzentUh × Grenzsteuersatz × 0,004) + UhAbsetzbetrag + (halber) FaBo+ Im Unterschied zum Kinderfreibetrag bringt der FaBo+ einen Steuervorteil von jährlich € 1.500,– bei mj Kindern, der aufgrund der von der überwLit vertretenen Auffassung bei getrennt lebenden Eltern – jedenfalls bei höheren UhBeiträgen (vgl nachstehende von Neuhauser erstellte Tabelle) – praktisch zur Gänze in den Haushalt des betreuenden Elternteils fließen würde: Eine Hälfte macht der betreuende Elternteil geltend, wenn er berufstätig ist; um die andere Hälfte erhöht sich die UhLeistung. Ist der betreuende Elternteil nicht berufstätig, erhöht sich die UhLeistung um den gesamten FaBo+. Der Haushalt des (ein mj Kind) betreuenden Elternteil würde somit mtl € 125,– lukrieren; für den gelduhpfl Elternteil wäre der FaBo+ ein „Nullsummenspiel“. Steuerentlastung UAB + ganzerFaBO+ (ab 2019)

„Prozent-Uh“

„FB-Anrechnung“ nach VfGH/OGH (FB + KAB)1)

Steuerentlastung UAB2) + KFB3) (2016 – 2018)

236,31*

39,70*

39,70*

91,70

154,20

300

50,40

39,70

91,70

154,20

400

67,20

39,70

91,70

154,20

Steuerentlastung UAB + halber FaBO + (ab 2019)

500

84,00

39,70

91,70

154,20

545,84*

91,70112*

39,70

91,70*

154.20

Entscheidungen – Anmerkungen – Lösungsansätze 4. Auf lage Autor : G itsch t h a ler

Die gesamte Unterhaltsjudikatur des OGH und ausgesuchte Entscheidungen der zweiten Instanzen werden in der 4. Auflage in bewährter Übersichtlichkeit ausgewertet – mit hunderten neuen Entscheidungen. Zusätzlich: • zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle • zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden • ausführliche Literaturangaben • außerdem: Familienbonus Plus, betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Unterhalt für eingetragene Partner und Lebensgefährten, internationales Unterhaltsrecht, Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht gezahltem Unterhalt

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 019

Die Inhalte: • Kindesunterhalt • Ausstattungsanspruch • Unterhalt für Eltern und Großeltern • Unterhalt bei aufrechter Ehe, nach Scheidung, eingetragener Partner, für Lebensgefährten • Provisorialunterhalt • Zu Unrecht geleisteter Unterhalt & Schadenersatz • Rückforderung durch Kinder- und Jugendhilfeträger • Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche • Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug

Der Autor Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes, Lehrbeauftragter der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien, Herausgeber der EFSlg, Chefredakteur der EF-Z und Autor zahlreicher Publikationen im Familien- und Zivilverfahrensrecht. 4. Auflage 2019. XXXII, 1008 Seiten. Geb. EUR 168,– ISBN 978-3-214-06731-1

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[TOPTITEL DES MONATS

Pflichtlektüre im Verkehrsrecht III. Amtliche Tätigkeit

Anschauliche Grafiken fördern das Verständnis…

IV. Einzelfälle

Im Übrigen kann gerade bei Überholunfällen und anderen Unfällen durch Berührung in gleicher Richtung fahrender Fahrzeuge nicht von einem Kollisionszeitpunkt, sondern nur von einem Kollisionszeitraum gesprochen werden, weil die Berührung in solchen Fällen üblicherweise über längere Zeit und eine größere Strecke andauert. Zur verkehrstechnischen Begutachtung eines Überholvorgangs ist eine Zeit-Weg-Analyse erforderlich. In der sog „Fachliteratur“ findet sich die äußerst gefährliche Behauptung, die einsehbare Strecke vor Einleitung eines Überholvorgangs müsse der doppelten Überholstrecke entsprechen.

Abb 3: Beispiel: Vermessung mit kartesischen Koordinaten. Die beiden Koordinatenlinien sind die Gehsteigkante und die Bezugslinie (gerade Verlängerung der zweiten Gehsteigkante). Die Methode ist für Kurven ungeeignet.

Beispiel: Die Gefahr dieser Faustregel wird an folgendem Beispiel klar: Ein mit 30 km/h fahrendes Fahrzeug wird durchaus zulässig mit 50 km/h überholt, wozu bei einer Relativstrecke von 20 m eine Überholstrecke von 50 m und eine Zeit von 3,6 s erforderlich ist. Die einsehbare Strecke müsste nach der Faustregel demnach 100 m betragen. In 3,6 s legt jedoch ein mit 100 km/h entgegenkommendes Fahrzeug bereits diese 100 m zurück. Der Überholvorgang wird somit, obwohl nach der Faustregel richtig, in die Unfallstatistik als „fehlerhafter Überholvorgang“ eingehen und es stellt sich die Frage, ob nicht gegen die Urheber solcher Faustregeln wegen schwerer Gefährdung eines unbestimmten Personenkreises vorgegangen werden könnte und sollte.

Indices: ü . . . Überholvorgang üh . . . Überholender üt . . . Überholter rel . . . relativ Formeln: v [km/h] = v [m/s] . 3,6 Überholender beschleunigt aus gleicher Ausgangsgeschwindigkeit wie Überholter:

Abb 4: Beispiel: Spurenvermessung in kartesischen Koordinaten. Jeder Punkt muss durch zwei Koordinaten definiert werden.

Jeder Punkt wird jeweils senkrecht zu beiden Bezugslinien (Hilfslinien) eingemessen, also die kürzeste Verbindung hergestellt. Wird irrtümlich nur zu einer Hilfslinie gemessen, so kann der Punkt nicht mehr örtlich festgelegt werden, weil er entlang der anderen Hilfslinie beliebig verschoben werden kann. 19

ta ¼

© MANZ 24. 4. 2019 1 – 418 W:/Handbuch des Verkehrsunfalls_Fucik-Hartl-Schlosser-Wielke_HB/2. Teil/3. Aufl/3B2/Fahne/Verkehrsunfall_Teil_2

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pffiffiffiffiffiffiffiffiffiffiffiffi 2 s=a

sü = (ta . vüt) + srel = süh Überholter und Überholender halten konstante Geschwindigkeiten ein: vüh – vüt = vrel sü = (ta . vüt) + srel = süh

…ebenso wie Praxisbeispiele und wichtige Berechnungsgrundlagen

bb) Kurvenschneiden

Abgesehen von dem oben behandelten, bauartbedingt unvermeidlichen 247 Überschreiten der Fahrbahnmitte auch in Kurven (vgl Rz 245) ist Kurven205

© MANZ 24. 4. 2019 1 – 418 W:/Handbuch des Verkehrsunfalls_Fucik-Hartl-Schlosser-Wielke_HB/2. Teil/3. Aufl/3B2/Fahne/Verkehrsunfall_Teil_2

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Handbuch des Verkehrsunfalls 2. Teil: Wielke/Pfeffer, Unfallaufklärung und Fahrzeugschaden 3. Auf lage Her a usgeber: Fucik · H a r t l · Sch losser · Wi el ke

Das siebenbändige Handbuch beleuchtet das Thema Verkehrsunfall von rechtlicher, technischer und medizinischer Seite und bietet damit Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Angehörigen der Justiz, Sachverständigen sowie Versicherungsberatern einen wertvollen Rundumblick. Verfasst von erfahrenen Sachverständigen behandelt der 2. Teil alle technischen Fragen des Unfallgeschehens: • Spurensicherung • Unfallauf klärung • Schadensbegutachtung • Ermittlung der Schadenshöhe

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Die 3. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und berücksichtigt sämtliche neuen Entwicklungen: moderne Vermessungsmethoden, technische Bewertung von Parteienund Zeugenaussagen, Computersimulation, Fahrzeugtechnik, Fahrerassistenzsysteme, neue Bewertungsmethoden, Ermittlung des objektiven Wertverlusts (Minderwerts) und vieles mehr. Viele Beispiele und Tipps, zahlreiche Abbildungen, Formeln und übersichtliche Tabellen bieten wertvolle Hilfestellungen für die praktische Einzelfallbearbeitung.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Bernhard Wielke und Ing. Dr. Wolfgang Pfeffer sind Sachverständige mit langjähriger Erfahrung in der Aufklärung von Straßenverkehrsunfällen. 3. Auflage 2019. Ca. 440 Seiten. Br. Ca. EUR 118,– ISBN 978-3-214-13814-1 Im Paket zum Preis von EUR 380,– 1., 6., 7. Teil in 2. Auflage, 2., 3., 4. Teil in 3. Auflage, 5. Teil in 1. Auflage ISBN 978-3-214-13815-8 Das Komplettwerk ist auch im Abonnement erhältlich.

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Dr. Martin Spitzer ist Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Georg Kodek, LL.M. ist Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Hofrat des OGH. Bürgerliches Recht, 6. Auflage 2019. Ca. X, 810 Seiten. Glossar: Ca. 222 Seiten. Br. Ca. EUR 71,– ISBN 978-3-214-13190-6 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 56,80 Österreich-Casebook Bürgerliches Recht, 2. Auflage 2019. Ca. XII, 802 Seiten. Br. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-13197-5 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 51,20 Im Paket: Ca. EUR 114,80 ISBN 978-3-214-13191-3 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 91,80

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Der Campus der Wirtschaftsuniversität ist im Juli ziemlich ruhig. Nur ein paar Menschen sitzen im Anker-Café. Es ist Ferienstimmung. „Wir sind das bunte Gebäude“, sagt Michael Holoubek, wenn er gefragt wird, wo genau das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der WU zu finden sei. „Wir Juristen hier haben die Bretter vorm Haus, nicht vor dem Kopf “, sagt er. Nur wer bei einem Besuch genau hinsieht, versteht Holoubeks Anspielung. Das Gebäude, geplant vom britischen Star-Architekten Peter Cook, ist rundum mit Brettern eingerüstet. Es sind Holzplanken, die die schrillen Farben der Mauern teilweise verdecken. Das Holz hat in den fünf Jahren seit der Errichtung auch schon ein wenig Patina angenommen. „Sie dürfen mich nicht fragen, ob ich gerne hier arbeite, ich war maßgeblich an der Planung beteiligt“, lacht Michael Holoubek, der in der Bauphase als Vizerektor für das Projekt Campus WU verantwortlich war. Das offene Konzept der Räume mit vielen Begegnungszonen zum Gedankenaustausch entspräche auch voll und ganz dem Geist des Instituts. „Die Leute arbeiten gerne hier“, sagt er und sieht das als Beweis für den Erfolg. Und es stimmt: Auch jetzt in der Ferienzeit sitzen kleine Gruppen Studierender herum und reden, die Türen zu den Zimmern der Assistentinnen und Assistenten stehen weit offen. Die ungewöhnliche Verbindung von Juristerei und baulicher Verantwortung wurde Michael Holoubek in die Wiege gelegt. Geboren 1962 „als echter Wiener mit böhmischen Großeltern“, wuchs er in Meidling auf. Sein Vater war Jurist, arbeitete allerdings im Wohnbau, und Holoubek selbst hat in seiner eigenen Studentenzeit viele Ferialjobs auf der Baustelle gemacht. Seine Kindheit verbrachte er im Fußballkäfig in Meidling, und als die Familie später in den 19. Bezirk übersiedelte, war das anfänglich „schon ein Kulturschock“. Holoubek besuchte das Gymnasium in der Billrothstraße und wollte nach der Matura 1980 eigentlich Germanistik studieren. „Meine Eltern haben aber auf etwas Verwertbarem, also Jus bestanden“, sagt er und studierte beides. Für Germanistik fehlt ihm nur die Diplomarbeit und eine Prüfung in Althochdeutsch. In den Rechtswissenschaften, das war für Holoubek schnell klar, hatte es ihm das Öffentliche Recht angetan, konkret die Grundrechte. Hannes Tretter, Manfred Nowak und vor allem Felix Ermacora prägten das

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Denken des jungen Studenten. Als „Lebensglücksfall“ bezeichnet Holoubek ein eher unverbindliches Gespräch mit Karl Korinek, der in den 1980er-Jahren eine Professur an der WU innehatte und ihm in der Folge eine Assistentenstelle anbot, sein Einstieg in eine akademische Lauf bahn. An Korineks Prinzip des Forderns und Förderns hält sich Holoubek in seiner eigenen Rolle als Lehrer bis heute. „Ich will den Leuten Freiräume lassen, sie zu eigenständigem Denken animieren und ihre Leistungen sichtbar machen“, sagt er. Inhaltlich hat das von Georg Lienbacher geleitete Institut an der WU seinen Fokus auf die Schnittstellen von europäischem und innerstaatlichem Recht gesetzt. Mit Lienbacher gemeinsam hat Michael Holoubek gerade den Kommentar zur Europäischen Grundrechtecharta bei MANZ in zweiter Auflage herausgegeben. „Was Europas Identität ausmacht, hat viel mit Grund- und Menschenrechten zu tun“, sagt Holoubek, der seit 2010 als Verfassungsrichter über gesellschaftlich relevante Fragen sehr grundsätzlich und mit Leidenschaft nachdenkt. Die ganze Vielfalt einer Gesellschaft lande auf seinem Schreibtisch: vom Fremdenrecht über Datenschutz bis zur Gleichbehandlung. „Ich würde auch zahlen, um dort arbeiten zu dürfen“, scherzt er. Und was macht Michael Holoubek privat? Er hat vier erwachsene Kinder, vier Enkelkinder, einen Hund, und er isst sehr gerne. Seine Frau ist ebenfalls Juristin, die beiden haben seit vielen Jahren ein Faible für Irland, ein Relikt aus seiner Zeit als Gastprofessor an der Universität Limerick 2005/06. „Eine andere Sprache, eine

© WU Wien

Bunt im Denken Michael Holoubek

MICHAEL HOLOUBEK

Universität, Rechtsprechung , Irland: Der Verfassungsrichter Michael Holoubek mag Vielfalt und denkt über Grundrechte und die Identität Europas nach – bei MANZ ist vor Kurzem der Kommentar zur Europä­i schen Grundrechtechar ta in zweiter Auf lage erschienen.

„Was Europas Identität ausmacht, hat viel mit Grund- und Menschenrechten zu tun“ andere Umgebung, das bringt schon Entspannung“, sagt er. Er und seine Frau mochten jedenfalls die Gegend und die Leute so sehr, dass man sich dort ein Ferienhaus anschaffte, „ganz typisch irisch“, sagt er. „Darum wird dich niemand beneiden“, habe ein Kollege einmal zu ihm gesagt. Dabei habe er im Laufe der Jahre festgestellt, dass Irland im bunten Europa Österreich gar nicht unähnlich sei, „ein kleines Land mit einem großen Nachbarn, nur dass es dort im Sommer wesentlich kühler als hier bei uns ist.“ Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

© Future-Law

MANZ StartUp Challenge mit Gemeindebund und Future Law

Wolfgang Pichler (MANZ), Lena Gansterer (Impact Hub), Susanne Stein-Pressl (MANZ) und Walter Leiss (Österreichischer Gemeindebund)

MANZ setzt mit einem brandneuen Start-upProgramm ein digitales Ausrufezeichen. Gemeinsam mit dem Österreichischen Gemeindebund und Future Law macht sich Österreichs Marktführer für Rechtsinformation mit dem Projekt „Future Village“ auf die Suche nach innovativen Lösungen im Bereich Gemeinde-Digitalisierung.

Der Themenbogen spannt sich von der einfachen Kommunikation der Bürger mit den Gemeindepolitikern über Ideen im Bereich der Kinderbetreuung, das Sozialwesen bis hin zur transparenten Verwaltung. Ab Mitte April 2019 wurde europaweit nach innovativen Lösungen für über 2000 Gemeinden Österreichs gesucht. Das Ziel:

R S ZV KEHR G R A VE HTST C E R 9 1 0 2

Die zukunftsweisende digitale Welt soll bis ins kleinste Dorf die öffentlichen Aufgaben vereinfachen und für alle klar verständlich werden. Die vier GewinnerInnen des Contests feilten dann Anfang Juli in der „Future Village Summer School“ in verschiedenen Workshops an ihren Ideen und erhielten das Rüstzeug für die erfolgreiche Umsetzung. Ort der Summer School war die MANZ-Cafeteria in der Wiener Johannesgasse. Am „Demo Day“ am 2. Oktober 2019 werden die eingereichten Ideen präsentiert und zum Abschluss wird der Sieger des „Future Village“-Wettbewerbs gekürt. Die Expertenjury setzt sich aus Vertretern von MANZ, dem Gemeindebund sowie Lena Gansterer vom IMac Hub und Clemens Wasner von AI Austria zusammen. Alle Infos unter https://manzchallenge.future-law.at/

11. SEPTEMBER 2019 WU WIEN, LEARNING CENTER LC, WELTHANDELSPLATZ 1, 1020 WIEN

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DER ZVR VERKEHRSRECHTSTAG 2019 WIRD DURCHGEFÜHRT MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON

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MANZ · INTERN]

„Ein Mehr an Effizienz und Transparenz im Sinne der Leistbarkeit“ MANZ: Lieber Herr Zenz, welche Personengruppen sind besonders von der neuen Rechtslage im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Stichwort WGG-Novelle 2019, betroffen? Zenz: Insgesamt vermieten die rund 180 gemeinnützigen Bauvereinigungen etwa 650.000 leistbare Wohnungen. Und sie verwalten etwa 950.000 Miet- und Eigentumswohnungen – dies alles bei einer jährlichen Neubauleistung von etwa 15.000 Wohnungen. Das ist eine Stadt in der Größe von Wiener Neustadt. Um das wohnungspolitisch ein wenig einzuordnen: In Österreich bestehen etwa 3,86 Mio. Hauptwohnsitze, die Mietquote beträgt knapp 43%. Etwa 40% aller Mieter in Österreich wohnen in einer dem WGG-Regime unterliegenden Wohnung. Diese sind also direkt betroffen. Überdies hat der leistbare Neubau aber auch eine preisdämpfende Wirkung auf den gesamten Wohnungsmarkt, im weitesten Sinn sind daher also alle Mieter betroffen. Dazu kommt noch ein jährliches Neubauvolumen von rund 2,9 Mrd. Euro – also hat die Novelle auch Auswirkungen auf die gemeinnützigen Bauvereinigungen und die Bauwirtschaft samt deren Beschäftigte. MANZ: Die WGG-Novelle wurde im Juli beschlossen, der Weg dorthin war allerdings steinig. Warum? Zenz: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Novellierungen im Bereich des Wohnrechts sind aus vielerlei Gründen äußerst heikel. Beispielsweise sollten Eingriffe in langfristig abgeschlossene Bestandverträge nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Die oft diametral unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Mietern und Vermietern, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden müssen ständig mitbedacht werden. Dazu kommt die hohe Reichweite des WGG: Etwa 25 % aller ÖsterreicherInnen sind von dieser Novelle direkt betroffen, indirekt weit mehr. Die wohnungspolitische Verantwortung aufgrund der direkten Auswirkungen auf das Leben einer großen Anzahl an Menschen ist entsprechend hoch. All das legistisch mitzuverantworten ist schon sehr speziell. Dazu kam nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens der Bruch in der Regierung, die Erfolgsaussichten der Novelle standen also denkbar schlecht. Glücklicherweise wurde der Ministerialentwurf von den Bautensprechern der ehemaligen Koalitionspartner aufgegriffen und als Initiativantrag ins Parlament gebracht.

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MANZ: Was sind die Eckpunkte der Neuregelung? Zenz: Die Novelle beruht grundsätzlich auf vier Säulen. Die wichtigste Säule ist die Stärkung der aufsichtsbehördlichen Instrumente – dies führt sicherlich zu einem Mehr an Effizienz und Transparenz im Sinne der Leistbarkeit für die bestehenden und zukünftigen Nutzergenerationen. Als zweite Säule wird eine Stärkung der Eigentumsbildung im WGG vorgenommen – Mieter können also in Hinkunft früher MAG. CHRISTIAN ZENZ, und öfter Anträge auf nachträgliche stv. Leiter der Abt. Wohnungs- und Siedlungspolitik Wohnungseigentumsübertragung im BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort stellen. Die dritte Säule zielt auf die Sicherung der gemeinnützigen Mietwohnungsbestände ab: einerseits durch die verstärkten Regelungen gegen Spekulation mit gemeinnützig errichteten Wohnungen, andererseits beispielsweise durch Transparenz im Sinne einer Grundbuchsanmerkung, wenn die Mietwohnung dem WGG-Regime unterliegt. Mit der vierten Säule wird vor allem dem Umweltschutz in Form von forcierten Sanierungsmöglichkeiten und deren Finanzierung Rechnung getragen. Insgesamt ist die Novelle meiner Meinung nach ein rundes Paket. MANZ: Welche Änderungen im Wohn- und Immobilienrecht kommen in nächster Zeit noch auf uns zu? Zenz: Das ist eine schwierige Frage, die vom Regierungsprogramm abhängt. Jedenfalls hat die WGG-Novelle in den Verordnungen zum WGG nachvollzogen zu werden, ehe wir uns als Abteilung den weiteren drängenden Themen widmen können. In Umsetzung der neuen Energieeffizienzrichtlinie besteht sicherlich baldiger Novellierungsbedarf im Heizkostenabrechnungsgesetz. Langweilig wird es in der Wohnungspolitik auch in Zukunft nicht. Eines ist jedoch klar: Nach der WGG-Novelle ist vor der WGG-Novelle.

Veranstaltungstipp Intensivtagung WGG-Novelle 18. September 2019 9.00 bis 17.00 Uhr Radisson Blu Park Royal Palace Schlossallee 8 1140 Wien

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© Richard Luerzer

MANZ im Gespräch mit Christian Zenz


[TERMINE

Demnächst: Jahrestagung Schadenersatzrecht der MANZ Rechtsakademie Erstmals findet am 23. Oktober in Wien die Jahrestagung Schadenersatzrecht der MANZ Rechtsakademie statt. Für die Tagung konnte ein hochkarätiges Expertenteam gewonnen werden: Georg Kodek, Stefan Perner, Martin Spitzer und Julia Told. Die Vortragenden bereiten aktuell besonders brisante Fragen des Schadenersatzrechts praxisnah auf und beziehen insbesondere die neueste Judikatur mit ein, der im Schadenersatz besondere Bedeutung zukommt.

Ein Themenblock der Jahrestagung Schadenersatzrecht widmet sich dem Datenschutzrecht. Denn „bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der DSGVO ließen in diesem Bereich Meldungen über Abmahnschreiben und Schadenersatzforderungen aufhorchen“, so Tagungsleiter Georg Kodek. Auch dem Gesellschaftsrecht ist bei der Tagung ein Themenblock gewidmet. Denn laut Kodek nehmen im Gesellschaftsrecht Auseinandersetzungen zu, sodass sich ein

eigenes Teilgebiet, das „streitige Gesellschaftsrecht“ mit entsprechenden Anwaltsspezialisierungen herausgebildet hat. Beschlussanfechtungsklagen nehmen zu, aber auch Schadenersatzansprüche, zum Beispiel gegen Geschäftsführer und andere Organe, aber auch Prozesse unter den Gesellschaftern, etwa wegen Nichteinhaltung von Syndikatsverträgen. Für die Tagung gibt es noch Restplätze, Anmeldung unter rechtsakademie@manz.at.

MANZ Rechtsakademie 12.09.2019

Spezialtagung Immobilienbesteuerung 2019

Donnerstag

Ort: Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

18.09.2019

Spezialtagung Bilanzoptimierung vs Bilanzfälschung

Mittwoch

Ort: Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

18.09.2019

Intensivtagung WGG-Novelle 2019

Mittwoch

Ort: Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

20.09.2019

Spezialtagung Vernehmungs-, Verhandlungs- und Haftfähigkeit

Freitag

Ort: Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

24.09.2019

Jahrestagung Vergaberecht 2019

Dienstag

Ort: Das Triest, Wiedner Hauptstraße 12, 1040 Wien

25.09.2019

Spezialtagung Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis

Mittwoch

Ort: Parkhotel Schönbrunn, Hietzinger Hauptstraße 10 – 14, 1130 Wien

04.10.2019

Jahrestagung Gebühren und Grunderwerbsteuer 2019

Freitag

Ort: Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

08.10.2019

Unternehmensjuristenkongress 2019

Dienstag

Ort: Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

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TERMINE]

JAHRESTAGUNG INTERNETRECHT 2019 Themen:

Donnerstag, 10. Oktober 2019

• DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung • Auskunftserteilung nach der DSGVO in der Praxis • Aktuelle Entscheidungen der Datenschutzbehörde • Aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs • Digitale Transformation und Regulierung • Das neue EU-Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt • Aktives und passives Host-Providing

Courtyard Marriott Wien Prater, Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien 9.00 – 17.30 Uhr

Info und Anmeldung: www.manz.at/rechtsakademie

Tagungsleitung und Vortragender: ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl, Institut für Zivilrecht der Universität Wien

JAHRESTAGUNG UNTERNEHMENSSANIERUNG 2019 Themen:

Dienstag, 15. Oktober 2019

• Restrukturierung und Betriebsübergang • Bilanzkosmetik in der Krise und deren Erkennbarkeit • Übertragende Sanierung – Chancen und Gefahrenpotentiale • EU-Richtlinie zur Unternehmensrestrukturierung • Haftung für Insolvenzverschleppung

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien 9.00–17.00 Uhr

Info und Anmeldung: www.manz.at/rechtsakademie

Tagungsleitung: Mag. Kurt Lichtkoppler, CONSPECTRA Unternehmensberatung GmbH Dr. Ulla Reisch, Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG

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[ÖFFENTLICHES RECHT

EUV – AEUV mit 228. Lieferung Herausgeber: Jaeger · Stöger Das umfassendste Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV sind kommentiert – samt Stichwortverzeichnis!

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 228. Lfg. 2019. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15446-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Die praktische Ausgabe in Heftchen und parallele Aktualisierung der Online-Version bringt neue Entwicklungen am laufenden Band. Zuletzt wurden folgende Kommentierungen aktualisiert: • Primärrechtlicher Grundrechtsschutz (Art 6 EUV)

• Schutz der Unionswerte; Nachbarschaftspolitik (Art 7, 8 EUV) • Grundsätze; Zuständigkeitsarten und -bereiche (Art 1 – 12 AEUV) • Datenschutz (Art 16 AEUV) • Verhältnis zu Kirchen und religiösen Vereinigungen (Art 17 AEUV) • Unionsbürgerrechte (Art 22 – 25 AEUV) • Binnenmarkt (Art 26, 27 AEUV) • Verbot von Mengenbeschränkungen im Warenverkehr (Art 34 – 37 AEUV) • Arbeitskräfte (Art 45 – 47 AEUV)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz.

PStG – Personenstandsrecht mit 29. Lieferung Autoren: Kutscher · Wildper t

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 29. Erg.-Lfg. 2019. EUR 178,– ISBN 978-3-214-13917-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pstg

Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Durchblick in dieser komplexen Materie. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für Standesbeamte und sonst mit diesem Rechtsgebiet Befasste wird nun mit der 29. Lieferung aktualisiert durch • weitere Überlegungen zum Thema Ehe/EP für alle • Änderungen im Zusammenhang mit der EU-Urkundenverordnung, dem „Dritten

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Geschlecht“ und den erweiterten Digitalisierungsmöglichkeiten am Standesamt Überarbeitung der verfassungsrechtlichen Grundlagen Einarbeitung der jüngeren Rechtsprechung in die Kommentierung zu Todeserklärungs-, Adelsaufhebungs- und Volksgruppengesetz neue Durchführungsanleitung des BMI für die standesamtliche Arbeit Aktualisierung des Stichwortverzeichnisses

Die Autoren: MR Norbert Kutscher, Referatsleiter für Personenstandswesen im BMI und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

FSG – Führerscheingesetz Vorankündigung

7. Auflage 2019 Ca. 620 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15900-9 IM PAKET: FSG 7. Auflage und KFG 11. Auflage, Ca. EUR 196,– (statt EUR 256,– einzeln) ISBN 978-3-214-15902-3

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7. Auf lage Autoren: Nedbal-Bures · Pürst l Die Gesetzausgabe zum FSG bietet die wichtigsten Rechtsvorschriften und Rechtsprechung zum gesamten Führerscheinrecht: • FSG • EU-Führerschein-Richtlinie • Verordnungen (FSG-DV, FSG-GV, FSG-PV, HLBV, FSG-FRV und neu: FSG-ABSV) Inhaltlich konnten die wichtigsten seit der Vorauflage ergangenen Entscheidungen und sämtliche Gesetzesänderungen einschließlich der jüngsten 19. FSG-Novelle berücksichtigt werden, darunter

• Ausnahmen von der verpflichtenden Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland • Verlängerung der Probezeit auf nunmehr drei Jahre • notwendige Adaptierungen auf Grund des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes • Sanktionierung der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei theoretischen Fahrprüfungen • Befahren von Rettungsgassen als Vormerkdelikt

Die Autoren: Hofrätin Mag. Brigitte Nedbal-Bures, M.A., Büro Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Landespolizeidirektion Wien und Dr. Gerhard Pürstl, Landespolizeipräsident in Wien und Autor der MANZ Gesetzausgabe zur StVO sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

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ÖFFENTLICHES RECHT · ZIVILRECHT]

Schulrecht 2019/20 Autor: Andergassen Übersichtlich, leicht verständlich und anschaulich bietet der Autor wieder einen kompakten Überblick über das gesamte Schulrecht: • Aktuelle Neuerungen vorangestellt: » Pädagogikpaket 2018 » Herbstferien » Sonderpädagogischer Förderbedarf – neues Verfahren

• Schulrecht konkret: Unterrichtsarbeit, Aufsichtspflicht und Haftung, Leistungsfeststellung und -beurteilung, Widerspruchsverfahren, teilzentrale standardisierte Reifeprüfung, neue Oberstufe, Schulzeit und Ferien uam • Anschaulich: mehr als 100 (auch neue) Praxisbeispiele • Mit weiteren relevanten Rechtsbereichen: Datenschutz (DSGVO), Gesundheit, Schulassistenz, Urheberrecht, Lehrerdienstrecht

Der Autor: Dr. Armin Andergassen, Leiter der Abteilung Recht und Präsidialleiter-Stellvertreter der Bildungsdirektion für Tirol.

2019. Ca. 350 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– Im Abonnement ca. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-09327-3

Die Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte an Liegenschaften Autor: Frössel Ist der Dritte dem beeinträchtigten Gläubiger nur dann zum Ersatz verpflichtet, wenn er den Schuldner zum Vertragsbruch verleitet oder auch dann, wenn er das fremde Forderungsrecht „lediglich“ bewusst beeinträchtigt? Der Autor widmet sich dieser seit jeher umstrittenen Frage aus dem Blickwinkel einer

praktisch besonders relevanten Fallgruppe, nämlich der Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte an Liegenschaften. Er nimmt eine ausführliche Analyse der Stimmen in der Lehre und der Entwicklung der Rechtsprechung vor und erörtert detailliert den eigenen Ansatz und Lösungsweg.

Der Autor: Dr. Andreas Frössel war Assistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und ist nunmehr verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof.

2019. XXVI, 288 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-03397-2

Grundverkehrsgesetze mit 45. Ergänzungslieferung Autoren: Lienbacher · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wiesinger · Wischenbar t Der Praxiskommentar enthält • Überblick über die gesamtösterreichischen Bestimmungen • alle neun Grundverkehrsgesetze Österreichs samt relevanten Nebenbestimmungen • Entscheidungen der Behörden und (Höchst-) Gerichte • praxisdienliche Anmerkungen, Eingabemuster

Mit der 45. Ergänzungslieferung werden die Abschnitte Oberösterreich und Wien auf neuesten Stand gebracht: • Oberösterreich: Komplette Aktualisierung auf Stand LGBl 2018/58 inkl neuer Judikatur • Wien: Komplette Aktualisierung auf Stand LGBl 2018/59 inkl neuer Judikatur

Die Autoren der 45. Ergänzungslieferung: WHR Mag. Johannes Müller, Amt der nö. Landesregierung; Mag. Dr. Harald Wiesinger, Richter des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 019

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 45. Erg.-Lfg. 2019 EUR 195,– ISBN 978-3-214-10335-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gvg

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[ZIVILRECHT

Das neue europäische Gewährleistungsrecht Herausgeber: Stabentheiner · Wendehorst · Zöchling-Jud Im Frühjahr 2019 wurden die RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und die RL (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs vom europäischen Gesetzgeber verabschiedet. Der Band enthält eine erste ausführliche Analyse der neuen europäischen Vorgaben und damit auch der notwendigen Änderun2019. XVI, 304 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-04207-3

gen im österreichischen Recht. Die Beiträge stellen die überarbeitete Fassung von Vorträgen dar, welche am 12. Juni 2019 bei einer Tagung gehalten wurden, die gemeinsam vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und dem Institut für Zivilrecht der Universität Wien veranstaltet wurde. Diskussionsberichte zu den Vorträgen und einer Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Richtlinien in Österreich runden den Band ab.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner, Abteilungsleiter im BM für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M., Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Universität Wien.

Rechtsdurchsetzung im Datenschutz nach der DSGVO und dem DSG 2018 Herausgeber: Nunner-Krautgasser · Garber · Klauser

2019. XIII, 162 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-15978-8

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit ihrem Inkrafttreten in aller Munde. Insb die Rechtsdurchsetzung wirft strittige Fragen auf. Diesem Thema widmete sich die vom Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz veranstaltete Tagung: • Rechtsschutz bei der Datenschutzbehörde und beim Verwaltungsgericht • Datenschutzorganisationen • Individuelle und kollektive Rechtsdurchsetzung

• Rechtsdurchsetzung aus zivilprozessualer und verbraucherrechtlicher Sicht • Zivilprozessuale Fragen • TOP-aktuell mit OGH-Entscheidung „Maximilian Schrems gegen Facebook“ (OGH 23. 5. 2019, 6 Ob 91/19d) Mit Beiträgen von: Georg Eisenberger, Dietmar Jahnel, Alexander Klauser, Ji-Yeon Lee, Matthias Schmidl, Maximilian Schrems, Eva Souhrada-Kirchmayer

Die Herausgeber: Dr. Bettina Nunner-Krautgasser ist Univ.-Prof.in an der Karl-Franzens-Universität Graz. Dr. Thomas Garber ist Univ.-Prof. an der Karl-Franzens-Universität Graz. Dr. Alexander Klauser ist Partner bei bkp Rechtsanwälte in Wien und externer Lehrbeauftragter an der Karl-FranzensUniversität Graz.

Vermögensplanung – national und international ÖGFV Schriftenreihe Band 2 Herausgeber: Deixler-Hübner · Schauer Die Beiträge zur Fachtagung der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht zu Vermögensplanung und Vermögensnachfolge am 22. November 2018 sind in Band 2 der Schriftenreihe enthalten: • Vertragsgestaltungen in Ehe und Partnerschaft • EuErbVO und neues Erbrecht – erste Rechtsprechung

Erscheint ca. Ende September 2019. Ca. X, 130 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-16224-5

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• Praxisfragen der Planung der Vermögensnachfolge • Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) • Die EU-Güterrechtsverordnungen – Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Kollisionsrecht • Streitigkeiten mit Stiftungen und Trusts – Schiedsgerichtsbarkeit eine Alternative? • Generationenübergreifende Investments

Die Herausgeber: Univ.-Prof. in Dr. in Astrid Deixler-Hübner, Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Univ.Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

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STR AFRECHT · STEUERRECHT · WIRTSCHAFTSRECHT]

Wiener Kommentar zur StPO mit 299. Ergänzungslieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Einzigartig kompetent – 40 renommierte österreichische Strafrechtler kommentieren umfassend die Praxis des Strafverfahrensrechts. Immer am Punkt – laufende Aktualisierungslieferungen halten Sie am neuesten Stand.

Für Ihre erfolgreiche Prozess-Strategie – alle wichtigen Entscheidungen und die relevante Literatur präzise ausgewertet. Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 76, 76a Lendl: Amts- und Rechtshilfe, Akteneinsicht • §§ 95 – 100a Vogl: Protokollierung • Vor §§ 198 – 209b, §§ 198 – 209b Schroll/Kert: Rücktritt von der Verfolgung (Diversion)

Die Autoren: Mag. Frederick Lendl, Hofrat des OGH; Dr. Robert Kert, Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH i. R.; Dr. Mathias Vogl, Sektionschef im Bundesministerium für Inneres.

Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 299. Lfg. 2019. EUR 398,– ISBN 978-3-214-18013-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

FinStrG – Finanzstrafgesetz mit 58. – 63. Lieferung Herausgeber: Tanner t · Kotschnigg · Twardosz Der Großkommentar zum Finanzstrafgesetz wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Das prominente Herausgeber- und Autorenteam aus Beratung, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Justiz und Wissenschaft kommentiert in den Lieferungen 58 – 63 ua: • §§ 6, 7 – Keine Strafe ohne Schuld, Zurechnungsunfähigkeit (Stieglitz) • § 9 – Schuldausschließungs- und Rechtfertigungsgründe (Stieglitz)

• §§ 98, 100 – Beweismittel (Kotschnigg/Pohnert) • § 101 – Urkundenbeweis (Kotschnigg/Pohnert) • §§ 102, 103 – Zeugenbeweis (Kotschnigg/Pohnert) • § 194a-e – Finanzstrafregister (Stieglitz)

Die Herausgeber: Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, mit Spezialisierung auf Fragen der finanzstrafrechtlichen Beratung und Verteidigung. Dr. Richard Tannert, Richter des Bundesfinanzgerichts, Vorsitzender mehrerer Finanzstrafsenate. MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 63. Lfg. 2019. Ca. EUR 289,– ISBN 978-3-214-12655-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/finstrg

Konzern – Einheit oder Vielheit? GVÖ Schriftenreihe Herausgeber: Artmann · Rüffler · Torggler Konzerngesellschaften stehen im Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Einheit und rechtlicher Vielheit. Insbesondere im Zusammenhang mit der Frage, wie weit die rechtliche Trennung reicht, ergeben sich Kernprobleme des Konzernrechts. In diesem Buch werden leitende Prinzipien erläutert. Die Beiträge befassen sich mit

rechtsvergleichenden Entwicklungstendenzen zu Grundsatzfragen des Konzernrechts, europarechtlich geprägten Neuerungen im Konzerninsolvenzrecht, Kapitalerhaltungsfragen im Unternehmensverbund, der kartellrechtlichen Einheitsbetrachtung, Informationsflüssen und Wissenszurechnung im Konzern sowie statutarischen Konzernklauseln.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann, Universität Linz; Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler, Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien.

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2019. Ca. 190 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-12511-0

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Handbuch Managervergütungen Herausgeber: Geiger · Huber · Sindelar Das Handbuch gibt Ihnen fundierte Informationen über alle vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Managervergütung. Fachexperten mit langjähriger Beratungspraxis zeigen auf, was aus gesellschafts-, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Perspektive zu beachten ist.

• •

2019. XXIV, 414 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-00500-9

Ausführliche Antworten und Lösungen finden Sie ua für folgende Fragestellungen: • Welche Vergütungsformen sollen gewählt werden? Was ist bei Erfolgsbeteiligung,

Kapitalbeteiligung, Fringe Benefits, Betriebspensionen etc zu berücksichtigen? Wann entsteht ein Rechtsanspruch und welche vertraglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es? Wo können steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden? Wie sieht eine angemessene, den europäischen Regelwerken entsprechende, Vergütungspolitik aus? Welche Dokumentations- und Offenlegungspflichten sind einzuhalten?

Die Herausgeber: MMMag. Bernhard Geiger ist Steuerberater und Partner bei Deloitte; Dr. Michael Huber ist Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH; Mag. Dr. Wolfgang Sindelar ist Rechtsanwalt und Senior Counsel der Sozietät Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH in Wien.

Unternehmensnachfolge Autoren: Oberhumer · Jaufer Die gelungene Nachfolge krönt das Unternehmerleben. Sie sichert den Bestand des Unternehmens genauso wie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Geschäftsbeziehungen. Gerold Oberhumer und Clemens Jaufer wissen jedoch: „Die Unternehmensnachfolge wird entweder gar nicht oder viel zu spät in Angriff genommen.“ Das Autorenteam stellt daher die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Un2019. XXIII, 174 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-05839-5

ternehmensübergabe unter Lebenden oder von Todes wegen dar: • Schenkung und Unternehmensverkauf • Herausforderungen des Pflichtteilsrechts • Privatstiftung • Besonderheiten im Familienunternehmen • Konfliktvermeidung Mit zahlreichen Praxistipps und Beispielen!

Die Autoren: Dr. Gerold Oberhumer ist Partner der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH in Wien/Graz mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Private Clients. Dr. Clemens Jaufer ist Partner der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkt Unternehmensnachfolge sowie Unternehmenssanierung und strategische Beratung im Wirtschaftsrecht.

Gewährleistung beim Unternehmenskauf Autor: Lindenbauer

2019. XXIV, 174 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-10719-2

Maroder Fuhrpark, kontaminiertes Betriebsgrundstück, leeres Lager – auch beim Unternehmenskauf kommt es mitunter zu Abweichungen zwischen Vereinbartem und Geschuldetem. Trotz detaillierter Kaufverträge kann es passieren, dass die Parteien letztlich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht angewiesen sind. Und dieses wirft bei Unternehmenskäufen viele Fragen auf: • Wann muss ein Veräußerer von Gesellschaftsanteilen für die Beschaffenheit des Unternehmens einstehen?

• Welche gewährleistungsrechtlichen Auswirkungen hat eine Due Diligence Prüfung? • Welche Gewährleistungsfristen sind anzuwenden und wann beginnen diese zu laufen? In „Gewährleistung beim Unternehmenskauf“ befasst sich der Autor mit diesen und weiteren gewährleistungsrechtlichen Fragen beim Unternehmenskauf. Aus der Judikatur und Literatur der letzten Jahrzehnte entwickelt er zudem eigene Lösungsansätze für deren Beantwortung.

Der Autor: Dr. Thomas Lindenbauer ist Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg sowie Lektor am Management Center Innsbruck.

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ARBEITSRECHT]

Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen 2. Auf lage Autoren: Steinlechner · Kranlich · Großinger Mit 1. 1. 2018 ist ein völlig neues Lohn- und Gehaltsschema in Kraft getreten, das nicht nur neue Berufsgruppen umfasst, sondern auch die bestehenden Berufsgruppen neu gliedert und bei etlichen Berufsgruppen vom System der Biennien abweicht. Neu und ausführlich kommentiert: • der 2-Jahres-Abschluss 2018 und 2019 mit vielen Berechnungsbeispielen • die neuen Lohn- und Gehaltsschemata, getrennt nach Verwaltung und medizinischen Berufen

• neue Berufe im Geltungsbereich des Kollektivvertrages, wie Pflegefachassistent und Mediziner • die bestehenden Biennalsprünge und die neuen 5-Jahres-Sprünge bei den Dienstjahren • die neuen Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben bzw Zeitschulden von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten • die erstmalige Regelung von Ferialarbeitsverhältnissen, uvm Mit zahlreichen Beispielen, Hinweisen und Tipps!

2. Auflage 2019. X, 188 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-08625-1

Die Autoren: Dr. Günter Steinlechner ist Unternehmensberater; Mag. a Magdalena Kranlich ist stv. Geschäftsführerin des Fachverbandes der Gesundheitsbetriebe in der WKÖ; Mag.a Martina Großinger ist Referentin der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ.

ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsrecht mit 140. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pöltner · Pacic Das ASVG (§§ 138 – 351b) auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020) • Judikatur der Höchstgerichte sowie der Unterinstanzen • Fundstellenangabe zur Vertiefung • Leitsätze zur raschen Orientierung • aufschlussreiche Erläuterungen zu den Regierungsvorlagen und Ausschussberichten Mit neuester Rechtsprechung!

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR war im BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien; beide sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 140. Erg.-Lfg. 2019. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14178-3

GSVG – Gewerbliches Sozialversicherungsrecht mit 128. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pacic Das GSVG (weiße Blätter bis § 374) auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020) • ausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatum • aktuelle Rechtsprechung

• aufschlussreiche Begründungen zu Regierungsvorlagen • Fundstellenangabe zur Vertiefung • weiterführende Verweisungen

Der Herausgeber: Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien.

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 128. Erg.-Lfg. 2019. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12651-3

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[ARBEITSRECHT · STUDIUM UND PR A XIS

Organisation guter PatientInnenversorgung Anspruch und Wirklichkeit Herausgeber: Schratt bauer · Pfeil Österreich verfügt im Bereich der Krankenversicherung über eine im internationalen Vergleich sehr gute Sachleistungsversorgung. Die Aufrechterhaltung des hohen Niveaus stellt für die Sozialversicherung freilich eine anspruchsvolle Herausforderung dar – dies nicht nur in Anbetracht der demografischen Entwicklung, sondern insbeson-

2019. X, 74 Seiten. Br. EUR 22,– ISBN 978-3-214-12140-2

dere auch im Hinblick auf die kompetenzrechtlich begründete Aufteilung der Zuständigkeit für die Organisation der Gesundheitsversorgung auf verschiedene Entscheidungsträger. In diesem Band werden einige der sich rund um das Thema einer optimalen PatientInnenversorgung ergebenden Fragen einer näheren Betrachtung unterzogen.

Die Herausgeber: Univ.-Ass.in MMag. a Dr.in Birgit Schrattbauer, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil; beide Universität Salzburg. Die AutorInnen: Martina Amler, Susanne Auer-Mayer, T homas Czypionka, Konrad Grillberger, Daniela Ludwan, Manfred Muck, Michael Potacs und Sebastian Scholz.

Sozialrecht 7. Auf lage Autor: Tomandl Dieser Grundriss des österreichischen Sozialrechts bietet einen sicheren und verständlichen Zugang zur komplexen Materie mit Schwerpunkt auf: • Sozialversicherung im engeren Sinn » Versicherungsverhältnis » Leistungsrecht • Arbeitslosenversicherung

7. Auflage 2019. XX, 270 Seiten. Br. EUR 48,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 38,40 ISBN 978-3-214-14907-9

Weitere sozialrechtliche Themen werden überblicksmäßig abgehandelt, wie zum Beispiel: • Versorgungssysteme • Sozialhilfe • Internationales Sozialversicherungsrecht Mit vielen anschaulichen Beispielen und weiterführenden Literaturhinweisen!

Der Autor: Dr. Theodor Tomandl, em. o.Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

Österreichisches Versicherungsvertragsrecht 3. Auf lage Autoren: Straube · Gisch · Berisha In diesem Skriptum werden die wesentlichen Eckpfeiler des österreichischen Versicherungsvertragsrechts aus Sicht von Wissenschaft und Praxis dargestellt: • Versicherungsbegriff und -arten • Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertragsrechts • Abschluss, Veränderung und Beendigung des Versicherungsvertrags 3. Auflage 2019. XX, 122 Seiten. Br. EUR 24,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 19,20 ISBN 978-3-214-12497-7

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• Rücktrittsrechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers • Pflichten des Versicherers • Überblick über die im VersVG geregelten Versicherungszweige

Die Autoren: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube ist Universitätslektor und vertritt seit Langem das Fach „Versicherungsvertragsrecht“ an der TU Wien. Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, ist Geschäftsführer des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der Wirtschaftskammer Österreich. Lic. iur. Arlinda Berisha, LL.M., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrgangsleiterin der versicherungsrechtlichen Zertifikats-, Master- und LL.M.-Studiengänge am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration.

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STUDIUM UND PR A XIS]

Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht 2. Auf lage Autorinnen: Greif · Ulrich Das Buch führt in die wichtigsten Fragestellungen und Methoden der Legal Gender Studies und des Antidiskriminierungsrechts ein. Es behandelt die • menschenrechtlichen Grundlagen gesellschaftlicher Vielfalt sowie • die unterschiedlichen Dimensionen von Gleichheit und • deren Steuerungspotenzial für die Gleichstellung der Geschlechter und anderer diskriminierungsgefährdeter Gruppen.

Ziel des Buches ist die Darstellung und kritische Reflexion des relevanten Rechtsrahmens im Mehrebenensystem des Rechts. Es richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften sowie an all jene, die sich mit Geschlechterfragen im Recht in Forschung oder Praxis auseinandersetzen. Darüber hinaus bietet es auch Lehrenden und Studierenden aus anderen Disziplinen einen Einstieg in die juristische Geschlechterforschung.

Die Autorinnen: Assoz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Greif lehrt und forscht am Institut für Legal Gender Studies an der JKU. Univ.-Prof.in Dr.in Silvia Ulrich ist Vorständin des Instituts für Legal Gender Studies an der JKU, wo sie lehrt und forscht. in

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2. Auflage 2019. Ca. XL, 258 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 38,40 ISBN 978-3-214-06847-9

Grundrechte 3. Auf lage Autoren: Hengstschläger · Leeb In diesem Lehrbuch werden nach einer kurzen historischen Einführung die allgemeinen Grundrechtslehren erläutert. Darauf folgt eine prägnante Darstellung der wichtigsten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte österreichischer sowie internationaler Herkunft. Auf die einschlägigen

Bestimmungen der Grundrechtecharta wird laufend Bezug genommen. Ideal zur Prüfungsvorbereitung aufgrund der pointierten Auf bereitung mit zahlreichen Hervorhebungen sowie den wichtigsten Judikaten und Beispielen!

Die Autoren: Dr. Johannes Hengstschläger ist em. o. Univ.-Prof. für Öffentliches Recht am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz. Dr. David Leeb ist Univ.-Prof. und Leiter der Abteilung für Prozessrecht und Grundrechtsschutz am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz.

3. Auflage 2019. XXXVI, 352 Seiten. Br. EUR 49,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 39,60 ISBN 978-3-214-01163-5

Das strikte Recht: Zivilrecht Autor: Pačić Das strikte Recht ist die allgemeine, philosophische oder natürliche Rechtslehre, die dem in Österreich geltenden Zivilrecht zugrunde liegt. Es bildet den Grundbestand der allgemeinen Rechtsgrundsätze im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Im Lichte dieser Grundsätze umreißt der Autor in diesem (Lehr-)Buch das geltende Zivilrecht. Dabei führt er die LeserInnen an

die (Haupt-)Regelungen im ABGB heran, indem er sie – dem Auf bau dieses altbewährten Gesetzeswerkes folgend – prägnant erläutert. Das Buch ist darauf ausgerichtet, Studierende rechtstheoretisch in das Privatrecht einzuführen und zugleich der Rechtspraxis als Hilfsmittel zum Zweck der Rechtsfindung von Nutzen zu sein.

Der Autor: Dr. Harun Pačić ist Privatdozent der Universität Wien, Professor und Leiter des Fachbereichs Recht an der Fachhochschule des BFI Wien – Hochschule für Wirtschaft, Management und Finance.

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2019. XXX, 180 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 978-3-214-09819-3

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[ S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H

Steuerrecht, Band II 8. Auf lage Bearbeiterin: Ehrke-Rabel Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug und berücksichtigt alle Änderungen in Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung.

Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht • Verkehrsteuern • Kommunalsteuer • Finanzstrafrecht • Zollrecht

Die Bearbeiterin: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel lehrt Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz.

Steuerrecht, Band I 12. Auf lage Bearbeiter: S. Kirchmayr · G. Mayr Der Band I des bewährten Klassikers enthält: • Einkommensteuer • Körperschaftsteuer • Umgründungssteuer • Internationales Steuerrecht

Nachschlagen, lesen und verstehen: mit vielen Beispielen, weiterführenden Literaturangaben und unionsrechtlichen sowie internationalen Entwicklungen. Alle Neuerungen für das Jahr 2019 wurden sorgfältig eingearbeitet, wie der Familienbonus Plus und die Hinzurechnungsbesteuerung!

Die Bearbeiter: Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der Universität Wien und Steuerberaterin in Wien. Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. Band I, 12. Auflage 2019. XXVIII, 782 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-05427-4 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-05430-4

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Pflegerecht in Heimen 2. Auflage

Ein Ratgeber zur Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht

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Band II, 8. Auflage 2019. Ca. XXVIII, 812 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-05428-1 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-05431-1

Pflegerecht in Heimen 2. Auf lage Autoren: Zierl · Mayr · Maurer · Gepar t Heimleiter, Pflegedienstleiter und das Pflegepersonal – also vorwiegend Nichtjuristen – sind gezwungen, sich in ihrem beruflichen Alltag mit verschiedensten juristischen Fragen zu beschäftigen. Für sie behandelt dieser Ratgeber in leicht verständlicher Form alle wesentlichen Themen, wie:

bildeter

• Heimvertrag • Freiheitsbeschränkungen in Heimen • Erwachsenenschutz und Heimaufenthalt

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2019. Ca. 300 Seiten. Br. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-07107-3

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IM PAKET Band I und Band II: Geb. Ca. EUR 122,– ISBN 978-3-214-05429-8 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 92,80 ISBN 978-3-214-05432-8

• Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in Heimen • Arbeitsrechtliche Bestimmungen für Einrichtungsträger und deren Bedienstete Auch Ärzten sowie Vertretern und Angehörigen der Heimbewohner erleichtert dieser Ratgeber den Einstieg in die wichtigsten Rechtsgebiete und die Kooperation im Heimalltag. Mit vielen praktischen Hinweisen und Mustern!

Die Autoren: HR Dr. Hans Peter Zierl ist Bezirkshauptmann von Freistadt a.D. und Experte für das Heimrecht. Dr. Klaus Mayr, LL.M. ist Experte für das Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Oberösterreich. Dr. Ewald Maurer ist Gerichtsvorsteher und Familienrichter i.R. und Spezialist für das Sachwalterrecht. Mag. Dr. Christian Gepart ist Rechtsanwalt und ausgebildeter diplomierter Gesundheits- und Krankenpf leger.

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Die Gesetze der menschlichen Natur Autor: Robert Greene Robert Greene versteht es auf meisterhafte Weise, Weisheit und Philosophie der alten Denker für Millionen von Lesern auf der Suche nach Wissen, Macht und Selbstvervollkommnung zugänglich zu machen. In seinem neuen Buch ist er dem wichtigsten Thema überhaupt auf der Spur: Der Entschlüsselung menschlicher Antriebe und Motivationen, auch derer, die uns selbst nicht bewusst sind. Der Mensch ist ein Gesellschaftstier. Sein Leben hängt von der Beziehung zu Seines-

gleichen ab. Zu wissen, warum wir tun, was wir tun, gibt uns ein weit wirksameres Werkzeug an die Hand als all unsere Talente es könnten. Ausgehend von den Ideen und Beispielen von Perikles, Queen Elizabeth I, Martin Luther King Jr und vielen anderen zeigt Greene, wie wir einerseits von unseren eigenen Emotionen unabhängig werden und Selbstbeherrschung lernen und andererseits Empathie anderen gegenüber entwickeln können, um hinter ihre Masken zu blicken.

MVG. 2019. 592 Seiten. Geb. EUR 30,90 ISBN 978-3-95972-230-8

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In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Schon bestellt? Schweighofer UbG – Unterbringungsgesetz 2019. XIV, 118 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-08884-2 Die Zahl der Unterbringungen steigt seit Jahren kontinuierlich, damit wächst auch die Bedeutung des Unterbringungsgesetzes in der Praxis. Der handliche Kurzkommentar enthält das UbG mit • der Kommentierung der wesentlichen Punkte • aktuellster & wichtigster Judikatur des OGH und der zweiten Instanz • Hinweisen auf die einschlägige Literatur Alle Novellen sind berücksichtigt, ua: • Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 • 2. Erwachsenenschutz-Gesetz • Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 019

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Wimmer Digestenexegese 3. Auflage 2019. VI, 172 Seiten. Br. EUR 24,50 ISBN 978-3-214-07241-4 Dieses Werk bietet Musterexegesen zur Vorbereitung auf die Diplomprüfung aus römischem Recht: Die Auswahl der Fälle orientiert sich nach den besonders prüfungsrelevanten Themen im römischen Sachen-, Schuld- und Erbrecht. Hauptziel ist das selbständige Einarbeiten in die Technik der Exegese mit dem Ziel, haltbare Begründungen zu vertreten. Der Leser soll auf den springenden Punkt, aber auch auf offene Probleme hingeführt werden.

Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger DSG – Datenschutzgesetz 4. Auflage 2019. XX, 306 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-13406-8 Diese handliche Ausgabe bietet • das DSG idF BGBl I 2019/14 – es enthält notwendige Durchführungsbestimmungen und schließt durch die DSGVO offen gebliebene Lücken • die Verordnungen der Datenschutzbehörde über Pflicht und Ausnahmen von einer Datenschutz-Folgenabschätzung, DSFA-V bzw DSFA-AV – sog „Blacklist“ und „Whitelist“ • die Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz – DSRL-PJ Die wesentlichen parlamentarischen Erläuterungen und Erwägungsgründe, weiterführende Anmerkungen und wertvolle Verweise erleichtern den praktischen Einstieg und das tägliche Zurechtfinden in diesem Rechtsgebiet.

Holoubek · Lienbacher (Hrsg) GRC Kommentar 2. Auflage 2019. XXII, 1.000 Seiten. Ln. EUR 238,– ISBN 978-3-214-00882-6 Die 2. Auflage mit allen Neuerungen seit 2014! Der vollständig überarbeitete Kommentar enthält zu jedem Artikel: • den konsolidierten Normtext • die im Amtsblatt der EU kundgemachten Erläuterungen • ausgewählte Judikatur, gegliedert in EuGH/EuG, EGMR, EKMR, VfGH, VwGH, OGH • ausgewählte Literatur • übersichtlich strukturierte Kommentierung (Entstehungsgeschichte, inkorporierte Rechtsquellen, Schutzbereich, Schranken, Bindung) mit umfassenden Verweisen

Hausmaninger · Petsche · Vartian (Hrsg) Wiener Vertragshandbuch, Band 1 und 2 Paketpreis Band 1 und 2: EUR 303,– (Inkl. Gutscheincode für Zugang zur Online-Version) ISBN 978-3-214-03503-7 Mit Abnahmeverpflichtung der 3. Auflage Band 3 und 4 • Band 1: Vertragsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, Schiedsklauseln, Unternehmenskauf, Bau-, Konzessionsverträge, Vergaberecht, Kreditsicherung, Finanzierungsverträge sowie Bankrecht. • Band 2: Vertriebsverträge, Internationales Transportrecht, Energie und Telekommunikation, Patent- und Know-how-Lizenzverträge, Markenrecht, Diensterfindungsrecht, Forschungsund Entwicklungsverträge, Urheber- und Verlagsrecht sowie Sportsponsoring.

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Schon bestellt? Kalss · Torggler (Hrsg) Aktuelle Fragen bei M&A 2019. XXII, 190 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-15898-9 Unternehmenstransaktionen werden immer komplexer, berühren sie doch nahezu alle Rechtsbereiche. Die Beiträge in diesem Buch widmen sich einigen besonders relevanten Fragestellungen und präsentieren Lösungsansätze für ungeklärte Konstellationen. Im Detail erläutert werden insbesondere der Gläubigerschutz bei Verschmelzungen, die Gestaltung übernahmerechtlicher Angebotsbedingungen, Bilanzgarantien, Investorenvereinbarungen und die Informationspflichten der Leitungs- und Aufsichtsorgane. Auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Verpflichtungen zur Wahrung des Bankgeheimnisses werden ausführlich behandelt.

Palma Alternative Finanzierung – Crowdinvesting in Österreich 2019. XXXIV, 294 Seiten. Br. EUR 78,– ISBN 978-3-214-06947-6 Das Internet führte in den letzten Jahrzenten zu zahlreichen Veränderungen und insbesondere auch zur Etablierung neuartiger Geschäftsmodelle. Eines dieser neuen Geschäftsmodelle ist Crowdinvesting. Das Werk beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses neuen Phänomens umfassend. Es beschäftigt sich dabei nicht nur mit den aufsichtsrechtlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene, sondern versucht auch, die Rechtsverhältnisse zwischen den an Crowdinvesting beteiligten Personen zivilrechtlich zu deuten. Herzstück des Werks ist eine umfassende Analyse des zentralen Alternativfinanzierungsgesetzes.

Vondrak (Hrsg) Steuerrecht für Juristen 2. Auflage 2019. XXVIII, 408 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00853-6 Auch die Neuauflage ist nach Lebenssachverhalten gegliedert, die in der Beratungspraxis eines Juristen täglich vorkommen können. Dieser Perspektivwechsel ermöglicht das rasche Auffinden aller notwendigen Informationen im Zusammenhang mit • der Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften sowie (Privat)stiftungen • zahlreichen Verträgen (Miete, Liegenschaftskauf, Kredit, Schenkung) • Umgründungen etc und wird ergänzt durch einen Überblick zum Finanzstrafrecht und Internationalem Steuerrecht unter Berücksichtigung der unzähligen Novellen der letzten 7 Jahre.

Berisha · Gisch · Koban (Hrsg) Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung und Versicherungsvertriebsrecht 2018 2019. XVIII, 192 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09017-3 Mit Beiträgen zu folgenden Themen: • Beratungsprozess in Versicherungsangelegenheiten nach der IDD • Der Datenschutzbeauftragte im Regime der DSGVO • Produktrückruf in der Haftpflichtversicherung • Compliance und Marktverhaltensrisiko im Versicherungsvertrieb • (Vielleicht?) Neue Standes- und Vertriebsregeln für die Versicherungsvermittlung.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 019

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