RECHTaktuell November/Dezember 2019

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[RECHTAKTUELL

November/ Dezember 2019

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

NOV EMBER /DEZEMBER 2019]

Legal Tech – wo stehen wir und wohin geht der Weg? Porträt des Monats Hans Gölles

Das war der erste Unternehmensjuristenkongress!


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EDITOR I A L]

© studiohuger.at

Viele Highlights zum Jahresende

CHRISTIAN GIENDL

Programmbereichsleiter MANZ

Eine Tagung, die speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmensjuristen zugeschnitten ist, hatten wir schon länger in Planung. Am 8. Oktober 2019 war es dann soweit: der 1. Unternehmensjuristenkongress hat im Hotel Park Royal Palace in Wien stattgefunden und war mit 90 Teilnehmern ein voller Erfolg. Einen ausführlichen Bericht zu dieser Veranstaltung finden Sie auf Seite 12. Die „Weihnachtsausgabe“ der Recht aktuell ist aber auch gespickt mit Neuerscheinungen und Neuauflagen: Zunächst dürfen wir Ihnen zwei brandneue Werke vorstellen: Hans Gölles und sein Autorenteam kommentieren ausführlich das Bundesvergabegesetz 2018, das zu wesentlichen Änderungen im österreichischen Vergaberecht geführt hat. Was den Herausgeber dazu bewegt hat, sich auf diese komplexe Rechtsmaterie zu spezialisieren, lesen Sie im Porträt des Monats auf Seite 11. Erstmals umfassend kommentiert wurde auch das

Impressum

gem. § 24 MedienG

Offenlegung gem. § 25 MedienG und Angaben zu § 5 ECG abrufbar unter https://www.manz.at/impressum Medieninhaber und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Anschrift: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. Verlagsadresse: Johannesgasse 23, 1015 Wien (verlag@manz.at). Redaktion: Mag. Heinz Korntner, Alexander Kühn, Dr. Christopher Dietz, Astrid Sodin, Karin Pollack (Porträt des Monats), Johannesgasse 23, 1010 Wien, E-Mail: marketing_mvub@manz.at Hersteller: Friedrich VDV Vereinigte Druckereien und VerlagsGmbH & Co KG, Zamenhofstraße 43, 4020 Linz. Herstellungsort: Linz, Österreich. Verlagsort: Wien, Österreich. Urheberrechte: Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der

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Pauschalreisegesetz, herausgegeben von ReiserechtExperten Armin Bammer. Der große Kommentar zum Außerstreitgesetz von Gitschthaler/Höllwerth erscheint in wenigen Tagen und kann bereits in seiner 2. Auflage getrost als „Klassiker“ bezeichnet werden. Ebenfalls neu aufgelegt werden die Große Gesetzausgabe zur Straßenverkehrsordnung von Gerhard Pürstl und der Kommentar zum Dienstnehmerhaftpflichtgesetz von Ferdinand Kerschner. Ein erfrischender Beitrag über Legal Tech, Berichte über Buchpräsentationen und Veranstaltungen sowie die Ankündigung neuer Online-Werke in der RDB komplettieren das Heft. Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen

Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlags reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Grafisches Konzept: DMC01 Consulting & Development GmbH, Linke Wienzeile 4, 1060 Wien. Fotos: Verlag MANZ Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Andergassen, Schulrecht 2019/20............................................... 24 Auer · Bogensberger · Holzapfel · Hörmann · Pfau · Pircher · Schleritzko, Erstmalige Erstellung des Voranschlags nach der VRV 2015....................................................................... 23 Bammer (Hrsg), PRG..................................................................... 7 Bernat · Grabenwarter · Kneihs · Pöschl · Stöger · Wiederin · Zahrl (Hrsg), Festschrift Christian Kopetzki................. 25 Bezemek (Hrsg), „Vor dem Gesetz“.............................................. 37 Brandl · Klausberger, Recht für Imker......................................... 37 Dokalik, Gerichtsgebühren 2019.................................................. 38 Doralt W., Steuerrecht 2020......................................................... 34 Felten · Konstatzky · Schrittwieser, Lohngleichheit: Einkommenstransparenz und Rechtsdurchsetzung.......................... 32 Fenyves, VersE............................................................................. 38 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO......................... 26 Füszl · Semp, Pharmazeutische Vorschriften................................. 24 Gierl · Köhler · Kroiß · Wilsch (Hrsg), Internationales Erbrecht...... 29 Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), AußStrG..................................... 5 Gitschthaler, EFSlG...................................................................... 29 Gölles (Hrsg), BVergG 2018........................................................... 8 Göth-Flemmich · Herrnfeld · Kmetic · Martetschläger, Internationales Strafrecht.............................................................. 26 Gruber · Paliege-Barfuß, GewO.................................................. 23 Hofbauer · Krammer · Seebacher, Lohnsteuer 2020................... 35 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB..................... 26 Kerschner, DHG............................................................................. 9 Kletečka-Pulker ∙ Grimm ∙ Memmer ∙ Stärker ∙ Zahrl, Grundzüge des Medizinrechts........................................................ 36 Klever, Laesio enormis.................................................................. 28 Kodek · Leupold, Gewährleistung NEU........................................ 28 Konecny (Hrsg), Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen............. 27 Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht........................................... 32 Kurz, Die Wahrheit über Rechtsanwälte........................................ 37 Laurer · M. Schütz · Kammel · Ratka (Hrsg), BWG..................... 30 Loukota · Jirousek · Schmidjell-Dommes (Hrsg), Internationales Steuerrecht............................................................ 35 Maier Philipp J., Restrukturierungen und Arbeitsrecht.................. 33 Mayr, ArbR................................................................................... 31 Nademleinsky, Aufsichtspflicht.................................................... 37 Nademleinsky, Internationales Ehe-, Scheidungs- und Güterrecht....27 Nedbal-Bures · Pürstl, FSG......................................................... 24 Nedbal-Bures · Pürstl, KFG......................................................... 38 Nierlich (Hrsg), 70 Jahre Verein der Notariatskandidaten............. 28 Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht........................................................................ 39 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht............................... 39 Pfeil (Hrsg), Der AlV-Komm.......................................................... 33 Pfiel (Hrsg), MietSlg..................................................................... 35 Piska · Völkel (Hrsg), Blockchain rules......................................... 30

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Pöltner · Pacic (Hrsg), ASVG....................................................... 31 Pürstl, StVO................................................................................... 6 Rainer (Hrsg), Handbuch des Miet- und Wohnrechts.................... 36 Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln................................................................ 39 Rummel · Lukas (Hrsg), Kommentar zum ABGB........................... 27 Schrefler-König · Loretto, VO-UA................................................ 25 Simlinger, Die Geheimnisse der Telefonprofis................................ 36 Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht....... 31 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), GmbHG – Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz......................................................................... 29 taxlex – Fachzeitschrift für Steuerrecht......................................... 10 Tomandl, Arbeitslosenversicherung.............................................. 39 Tomandl, Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitszeitgestaltung.... 32 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts.............................................................. 33 Wallner, Medizinrecht.................................................................. 34 Weinrauch · Pfleger · Nusime · Koban · Gisch, Compliance im Versicherungsvertrieb............................................................... 30 Welser · Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II...................... 34 Wieser (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze...................................................................... 23 Zögernitz, NRGO......................................................................... 25

rdb.at – wo MANZ findet Neues vom Kitzler-Verlag in der RDB............................................. 18 Riegler/Koizar (Hrsg), NÖ BauO online........................................ 19 Hausmaninger/Petsche/Vartian (Hrsg), Wiener Vertragshandbuch online................................................... 20 Vondrak (Hrsg), Steuerrecht für Juristen online............................ 21 Geiger/Huber/Sindelar (Hrsg), Handbuch Managervergütungen online......................................... 21 Kletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON............................................ 22

MANZ INTERN MANZ Einblick................................................................................ 3 Impressum...................................................................................... 3 Porträt des Monats Hans Gölles..................................................... 11 Das war der erste Unternehmensjuristenkongress!................................ 12 Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen.............................. 13 Autorengespräch „Risiko Rauchen“................................................ 13 MANZ Start-up Challenge „Future Village“..................................... 14 Erfolgreiche Premiere: Jahrestagung Schadenersatzrecht................ 14 Legal Tech – wo stehen wir und wohin geht der Weg?................... 15 MANZ Rechtsakademie Termine.............................................. 16 – 17 Literaturtipps für Weihnachten...................................................... 37

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TOPTITEL DES MONATS]

Verlässliche Präzision: der aktuellste Kommentar zum AußStrG AußStrG

Schatzl/Spruzina

§ 143

III. Hauptstück Verlassenschaftsverfahren

ErbRÄG 2015

1. Abschnitt Vorverfahren Einleitung des Verfahrens § 143. (1) Das Verlassenschaftsverfahren ist von Amts wegen einzuleiten, sobald ein Todesfall durch eine öffentliche Urkunde oder sonst auf unzweifelhafte Weise bekannt wird. (2) Befindet sich die Verlassenschaft ausschließlich im Ausland oder besteht für bewegliches Vermögen im Inland die Abhandlungszuständigkeit nach Art. 10 Abs. 2 oder Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (im Folgenden: EuErbVO), ABl. Nr. L vom 27. 7. 2012 S. 107, so ist die Abhandlung nur auf Antrag einer Partei einzuleiten, die ihre Erbenstellung bescheinigt. Ergibt sich, dass dem Antragsteller keine Erbberechtigung zukommt und ist das Verfahren nicht auf Grund anderer Anträge fortzusetzen, so ist es mit Beschluss einzustellen. Die Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens erfolgt von Amts wegen, sobald das Gericht 1 Kenntnis vom Ableben einer Person erlangt hat und die Tatsache des Ablebens nachgewiesen wurde. Wurde der Nachweis des Ablebens nicht erbracht, ist das dennoch etwa durchgeführte Verlassenschaftsverfahren nichtig, da eine Verlassenschaftsabhandlung über eine noch lebende Person nicht durchgeführt werden kann.

erkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen v 16. 9. 1982265 zeichnen sich dadurch aus, dass Entscheidungen „auf dem Gebiet des Personenstands und des Familienrechts“ explizit vom Geltungsbereich ausgenommen sind;266 arg e contrario ist mE die Anwendbarkeit dieser beiden Staatsverträge in Erwachsenenschutz- und Kuratelsagenden nicht per se ausgeschlossen.267

Der Nachweis des Ablebens ist durch eine öffentliche Urkunde oder sonst auf unzweifel- 2 hafte Weise zu erbringen.

9. Abschnitt Erwachsenenschutzverfahren

IdR wird der Nachweis durch Übermittlung einer öffentlichen Urkunde erbracht. In Öster- 3 reich erfolgt die Information des Gerichts durch die Behörden (Standesämter, Krankenanstalten), ohne dass die Angehörigen tätig werden müssen. Ist der Verstorbene im Ausland verstorben, so ist eine Urkunde einer ausländischen Behörde, die das Ableben dokumentiert, vorzulegen. Die Urkunde muss – wenn sie nicht in dt Sprache und auch nicht in der Form der internationalen Sterbeurkunde ausgefertigt ist – durch einen zertifizierten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden. Da ausländische Behörden die österr Gerichte nicht amtswegig vom Ableben des Verstorbenen informieren, müssen in einem solchen Fall die Angehörigen bzw die Erben selbständig tätig werden und das Gericht oder den Gerichtskommissär informieren. Wenden sich die Angehörigen direkt an den Gerichtskommissär, sieht das Gesetz vor, dass dieser ohne vorhergehenden gerichtlichen Auftrag tätig werden kann.1 Der Gerichtskommissär kann dann sofort die Todesfallaufnahme vornehmen. Der Gerichtskommissär hat aber das Gericht gem § 2 Abs 1 GKG unverzüglich über die von ihm vorgenommenen Verfahrenshandlungen zu informieren.

Vor §§ 116 a – 131 Literatur: F. Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff2 (1991); Deixler-Hübner, Bestellungsverfahren nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Handbuch Erwachsenenschutzrecht (2018) 135; Fucik, Grundfragen des neuen Außerstreitgesetzes, RZ 2005, 14, 26; Fucik, Die Zuständigkeitsübertragung nach § 111 JN, ÖJZ 2013/41, 389; Gitschthaler, Einzelne Probleme des neuen Sachwalterrechts und der Versuch einer Lösung, ÖJZ 1985, 193, 231; Gitschthaler, Die Erstanhörung nach dem Sachwaltergesetz, NZ 1990, 265; Gitschthaler, Prozess- und Verfahrensfähigkeit minderjähriger und besachwalteter Personen, RZ 2003, 175; Heindler, Internationales Erwachsenenschutzrecht, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Handbuch Erwachsenenschutzrecht (2018) 345; Nademleinsky, Das Kollisionsrecht der gesetzlichen Erwachsenenvertretung, iFamZ 2018, 314; Schauer, Schwerpunkte des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes (SWRÄG 2006), ÖJZ 2007/17, 173; Schauer, Erwachsenenvertreter, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), HB Erwachsenenschutzrecht (2018) 75; Schneider/Verweijen (Hrsg), Außerstreitgesetz Kommentar (2019); Tomandl, Der rätselhafte freie Dienstnehmer, ZAS 2006/38; Traar, Internationale Aspekte des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, iFamZ 2017, 407; Uitz, Die gewählte Erwachsenenvertretung im Kollisionsrecht, iFamZ 2019, 134; Verschraegen, Qualifikation im internationalen Sachwalterrecht, iFamZ 2009, 313; Verschraegen, Internationales Privatrecht (2012).

Kann keine öffentliche Urkunde beigebracht werden, so ist der Nachweis des Ablebens auf 4 andere Weise zu erbringen. Der Nachweis ist nach den Mat auf verlässliche Art zu erbrin1 § 2 Abs 1 GKG. Gitschthaler/Höllwerth (Hrsg), Band 1: AußStrG2

Vor §§ 116 a – 131

AußStrG

Schauer

IdF BGBl I 2015/87.

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Übersicht Rz

© MANZ 12. 9. 2019 1 – 2196 W:/AußStrG_Gitschtaler-Höllwerth_MGrK/Band01/02Auflage/04_3B2/01_Umbruch/AussStrG_MK_Kern

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Alle Novellen: 2. ErwSchG

AußStrG – Kommentar zum Außerstreitgesetz

I. Inhalt, Entstehung und Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Prinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Systematische Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Ergänzungen des 9. Abschnitts . . . . . . . . . . . . . . . . C. Andere Verfahren mit Bezug auf Erwachsenenschutz IV. Akteure des Verfahrens und Parteistellung . . . . . . . . . . V. Zuständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Sachliche und funktionelle Zuständigkeit . . . . . . . . . B. Örtliche Zuständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Aufenthalt der schutzberechtigten Person . . . . . . 3. Fehlender Aufenthalt im Inland . . . . . . . . . . . . . C. Unzuständigkeit des Gerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Internationale Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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265 BGBl 1983/556 idF 1984/203 (Druckfehlerberichtigung). 266 Vgl jeweils deren Art 1. 267 Vgl auch L. Fuchs, Internationale Zuständigkeit Rz 241, und L. Fuchs in Burgstaller/Neumayr/Geroldinger/Schmaranzer, IZVR (2006) Kapitel 51 Rz 58.

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Gitschthaler/Höllwerth (Hrsg), Band 1: AußStrG2

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Band 1: JN & AußStrG

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2. Auf lage Her a us geber: Git sch t h a ler · H öllwer t h

Band 1 des „Klassikers“ zum Außerstreitgesetz enthält in der 2. Auflage: • fundierte Kommentierung des Außerstreitrechts nach den großen Novellen der letzten Jahre durch ausgewiesene Fachleute aus Praxis & Wissenschaft • umfassende Aufarbeitung der gesamten zum Außerstreitrecht ergangenen Rechtsprechung und Literatur • auf allerneuestem Stand mit ausführlicher Berücksichtigung der grundlegenden Neuerungen insb » Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 » 2. Erwachsenenschutz-Gesetz » Kinder-RückführungsG 2017

» Erwachsenenschutz-AnpassungsgesetzJustiz » Zivilrechts- und ZivilverfahrensrechtsÄnderungsgesetz 2019 Die Herausgeber: Dr. Edwin Gitschthaler, Hofrat des Obersten Gerichtshofs, Lehrbeauftragter an der Sigmund Freud PrivatUniversität, Chefredakteur der EF-Z, Mitherausgeber des Kommentars zum Ehe- und Partnerschaftsrecht, Herausgeber des Kommentars zum Internationalen Familienrecht sowie Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 019

Hon.-Prof. Dr. Johann Höllwerth, Hofrat des Obersten Gerichtshofs, Mitherausgeber der Kommentare zum Ehe- und Partnerschaftsrecht sowie zur Zivilprozessordnung und Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften Band 1: JN & AußStrG. 2. Auflage 2019. XXXVIII, 2.256 Seiten. Ln. EUR 390,– ISBN 978-3-214-16230-6 Online-Version: www.manz.at/ausserstrg

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[TOPTITEL DES MONATS

Lückenlos und übersichtlich § 44

StVO 1960

I. Zu Abs 1: Kundmachung von V durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen [Anm: Seit dem Erk des VfGH 28. 6. 2017, V4/2017 vertritt der VfGH die Auffassung, dass eine „gehörig kundgemachte“ generelle Norm bereits dann vorliegt, wenn ein Mindestmaß an Publizität vorliegt. In diesem Fall haben auch Gerichte die jeweilige V anzuwenden, selbst wenn sie gesetzwidrig kundgemacht ist. Bei Bedenken gegen die rechtmäßige Kundmachung haben somit auch Gerichte den durch Art 139 B-VG vorgezeichneten Weg zu wählen und die jeweilige V beim VfGH anzufechten. Die bisherige Judikatur des VwGH bleibt weiterhin in der Übersicht, solange der VfGH zu den Ausführungen in einzelnen Erk nicht gegenteilige Judikatur entwickelt.]

Neue Judikatur inklusive vorausschauender Hinweise

E 1. Die Erlassung eines Gebotes oder Verbotes, welches durch entsprechende

Tafeln (Verkehrsschilder) kenntlich gemacht ist, zieht die Verpflichtung des Verkehrsteilnehmers nach sich, es ohne Rücksicht darauf zu beachten, ob er die behördliche Anordnung zur Sicherheit des Verkehrs für erforderlich hält oder nicht. VwGH 25. 1. 1962, 1570/60 KJ 1963, 42. E 2. Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfasst

nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen Norm, deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird. VwGH 16. 1. 1963, 1393/61 ZVR 1963/224; 28. 3. 2008, 2007/02/0325 ZVR 2008/208. E 3. Die Überstreichung von Worten auf einem Verkehrszeichen kann nicht als

Erlassung einer V angesehen werden. VwGH 29. 5. 1963, 1235/61 ZVR 1964/16. E 4. Die Verfassung verlangt nicht, dass bei Kundmachung einer V auch das

Datum der Willensbildung der Beh oder der Publikation kundgemacht werden muss. Zur Kundmachung von V durch Straßenverkehrszeichen bedarf es nicht auch der Verlautbarung des Wortlautes. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Anbringung der Verbotszeichen nicht durch behördliche Organe, sondern aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung der durch die Beh vertretenen Gebietskörperschaft mit einem privaten Unternehmer von diesem vorgenommen wird. VfGH 28. 6. 1963, B 546/62 ZVR 1964/51.

E 5. Die im § 43 bezeichneten V sind gem § 44 grundsätzlich durch die Auf-

stellung des entsprechenden Straßenverkehrszeichens kundzumachen und treten mit der Errichtung desselben in Kraft. Die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufstellung der Verkehrszeichen bzw deren Eintragung in eine eigene Kartei ist für die Rechtswirksamkeit einer V ohne Bedeutung. VwGH 14. 2. 1964, 1472/63 ZVR 1965/5. E 6. Wird eine V durch ein in der StVO vorgesehenes Verbotszeichen kundge-

macht, so kann sich niemand auf die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift berufen. VwGH 25. 2. 1964, 121/63 ZVR 1964/220.

E 7. Ein Verkehrszeichen ist so lange zu beachten, als es aufgestellt ist. VwGH

§ 88 b

StVO 1960

digkeit hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen ab. OGH 23. 9. 2004, 2 Ob 171/04 t. E 2. Radfahrer dürfen auf Radwegen nebeneinander fahren. Die Anordnung in § 68 Abs 2 letzter Satz ist dabei – als Sondervorschrift des allgemeinen Rechtsfahrgebotes – ergänzend dahin auszulegen, dass Radfahrer beim Nebeneinanderfahren auf Radwegen so weit rechts zu fahren haben, dass sie dabei die gedachte Radwegmitte nicht überschreiten (vgl Kaltenegger, Der Radrennfahrer in der StVO, ZVR 2002, 67 [69]). Was für Radfahrer gilt, ist zufolge § 88 a Abs 2 auch auf Rollschuhfahrer anzuwenden. Auch diese dürfen unter den gen Voraussetzungen auf Radwegen nebeneinanderfahren; auch das Nebeneinanderfahren von Radfahrern und Rollschuhfahrern ist erlaubt. OGH 1. 7. 2004, 2 Ob 297/03 w ZVR 2005/59. E 3. Beim Vorbeifahren an einem Fußgänger muss damit gerechnet werden, dass dieser falsch reagiert und sich im letzten Augenblick nicht aus der Gefahr weg, sondern in die Gefahr hinein begibt. OGH 3. 11. 2005, 2 Ob 115/05 h. E 4. Bei Rollschuhen handelt es sich nicht um Fahrzeuge, sondern um Sportgeräte bzw Fortbewegungsmittel. Rollschuhfahrer sind daher nicht Fahrzeuglenkern, sondern je nach benützter Verkehrsfläche Radfahrern oder Fußgängern gleichzustellen. Außerhalb von Radfahranlagen haben sie die für Fußgänger geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. OGH 30. 10. 2008, 2 Ob 44/08 x ZVR 2009/82.

29. 6. 1965, 1157/64. E 8. [entfallen]

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© MANZ 23. 10. 2019 1 –1302 W:/StVO_Pürstl-Somereder_MGA/15. Auflage/04_3B2/01_Umbruch/StVO_Aufl15_Kern

Rollerfahren1) Pürstl, StVO15

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Diskussionsthema „E-Scooter“: Was gilt jetzt?

§ 88 b.2) (1)3) Das Fahren mit Klein- und Minirollern mit elektrischem Antrieb (elektrisch betriebene Klein- und Miniroller)4) ist auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gehsteige und Gehwege, auf denen durch Verordnung der Behörde das Fahren mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erlaubt wurde. Das Fahren ist ferner mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, zulässig. (2) Bei der Benutzung von elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern sind alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften5) zu beachten; insbesondere gilt die Benützungspflicht für Radfahranlagen (§ 68 Abs. 1) sinngemäß. Bei der Benützung von Radfahranlagen haben Rollerfahrer die gemäß § 8 a vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten. (3) Benutzer von elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden;6) insbesondere haben sie auf Gehsteigen und 1002

© MANZ 23. 10. 2019 1 –1302 W:/StVO_Pürstl-Somereder_MGA/15. Auflage/04_3B2/01_Umbruch/StVO_Aufl15_Kern

Pürstl, StVO15

Format: 140x207 mm | mwe

StVO – Straßenverkehrsordnung 15. Auf lage Autor : P ür st l

Das Straßenverkehrsrecht lückenlos und übersichtlich auf bereitet, das Wesentliche durch Anmerkungen verständlich gemacht und in über 4.500 höchstgerichtlichen Entscheidungen für die Praxis veranschaulicht. Die 15. Auflage bringt den Klassiker zur StVO auf Stand der jüngsten 32. Novelle und enthält einige Neuerungen: • Pannenstreifenfreigabe • Neuregelungen des Vorrangs zwischen Radfahrern und dem übrigen Fahrzeugverkehr

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• Rechtsabbiegen bei Rotlicht • Bestimmungen für elektrische Klein- und Miniroller • Verordnung von Rechtsabbiegeverboten für Lkw ohne Assistenzsysteme

Der Autor: Dr. Gerhard Pürstl ist Landespolizeipräsident in Wien und Mitautor der MANZ Gesetzausgaben zu KFG und FSG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

Weiters wurde wesentliche Judikatur der Höchstgerichte zu Themen wie Anwohnerparken, Suchtgiftbeeinträchtigung beim Lenken von Fahrzeugen oder Kundmachungsfragen von Verordnungen berücksichtigt.

15. Auflage 2019. XXXII, 1.354 Seiten. Geb. Ca. EUR 228,– Zum Subskriptionspreis bis 30. 11. 2019 EUR 198,– ISBN 978-3-214-01226-7 Online-Version: www.manz.at/stvo

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Erste umfassende Kommentierung! K. Binder

PRG

§6

nausgeht (Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 3 FAGG Rz 2). Erfasst ist zunächst ein Pauschalreisevertrag, der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers (bzw eines Stellvertreters) und des Reisenden an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist (lit a), wie zB am Wohnsitz des Reisenden oder eines Dritten, am Arbeitsplatz des Reisenden, in der Privatwohnung des Unternehmers, in fremden Geschäftsräumen oder im öffentlichen Raum (vgl Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 3 FAGG Rz 3 f). Ähnlich gelagert ist auch die Konstellation, in der der Reisende außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers ein ihn bindendes Reiseangebot abgibt, das nur mehr der Annahme des Unternehmers bedarf (lit b; vgl Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 3 FAGG Rz 5). Schützenswert ist auch ein Reisender, der zwar den Pauschalreisevertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel schließt, aber unmittelbar davor andernorts vom Unternehmer (bzw eines Stellvertreters) persönlich und individuell angesprochen wurde und dadurch in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Vertragsschluss gewissermaßen verleitet wurde (lit c; zB Hineinlocken eines Kunden in das Geschäftslokal; vgl Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 3 FAGG Rz 6). Klarstellend werden auch sog Werbefahrten miteinbezogen (lit d; vgl Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 3 FAGG Rz 7). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Pauschalreiseverträgen ist dem Reisenden nur mit dessen Zustimmung eine Vertragsausfertigung oder -bestätigung auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen (Keiler in Keiler/Klauser, Verbraucherrecht §§ 4 – 6 PRG Rz 6). Die Parteien müssen somit explizit eine andere als die Papierform vereinbaren (Alexander in BeckOGK § 651 d BGB Rz 51).

Alles zum Inhalt des Pauschalreisevertrages

Anh III

3. Vertragsinhalt und weitere Pflichtangaben

Bammer (Hrsg), PRG

Langer

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Problematisch ist, dass der Zeitpunkt des Eintritts der Tatbestände laut Z 2 – 4 oft nicht exakt feststellbar sein wird, jedoch an den Eintritt dieser Tatbestände konkrete Fristen anknüpfen (konkret den Lauf der Anmeldefrist nach § 3 Abs 2 RSV, s dazu näher unten § 3 RSV Rz 6).

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Die Anwendung der RSV knüpft objektiv an das Vorliegen eines der in § 1 Abs 3 RSV genannten Tatbestände an. Art 17 der Reise-RL spricht hingegen davon, dass Leistungen infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden. Wie in Deutschland kommt es für die Insolvenzabsicherung auf einen Kausalzusammenhang mit dem Insolvenztatbestand nicht an (Blankenburg in BeckOGK § 651 r Rz 43 ff), bspw besteht Insolvenzabsicherung auch bei betrügerisch herbeigeführter Insolvenz (Führich Rz 207; Blankenburg in BeckOGK § 651 r Rz 10.1).

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Nicht ausdrücklich geregelt ist in der PRV, dass die Insolvenzabsicherung eines Reiseveranstalters aus einem anderen Mitgliedstaat in seiner Heimatstadt gem Art 18 Abs 1 der Reise-RL anzuerkennen ist (in Deutschland regelt dies ausdrücklich § 651 s BGB, s dazu auch Tonner/Bergmann Rz 480). Implizit wird das Thema in § 3 Abs 5 PRV angesprochen, wonach Reisenden die Insolvenzabsicherung unabhängig von dem Mitgliedsstaat des EWR, in dem die für die Insolvenzabsicherung zuständige Einrichtung ansässig ist, zugutekommt. § 127 a GewO normiert, dass ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundener Reiseleistungen mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des EWR seiner Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung auch dann genügt, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses anderen Staates zur Umsetzung des Art 17 und des Art 19 Abs 1 der Pauschalreise-RL leistet.

a) Informationskatalog nach § 4 Abs 1

Das Vertragsdokument oder die Vertragsbestätigung hat die in § 4 Abs 1 Z 1 – 8 bereits vorvertraglich zu erteilenden Informationen zu enthalten (ausf zum Informationskatalog s § 4 Rz 24 ff). Da der Reisende diese Informationen ohnedies im Vorfeld bereits erhalten hat, stellt sich die Frage, ob ein bloßer Verweis darauf genügt (idS etwa Führich, Basiswissen4 Rz 68, sofern sich Tatsachen zwischenzeitlich nicht geändert haben; ebenso Bergmann in Tonner/Berg-

PRV

an denen keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist; Verlassenschaften), auch diese Überschuldung (zum Begriff s zB OGH 26. 2. 2002, 1 Ob1 44/01 k RdW 2002, 342 = ZIK 2002, 92 = GesRZ 2002, 86) den Tatbestand des Z 4 erfüllt, was mE aus Wertungsgesichtspunkten zu bejahen ist.

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IV. Insolvenzabsicherung in anderem Mitgliedsstaat

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Mit Kommentierung der Pauschalreiseverordnung

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Bammer (Hrsg), PRG

© MANZ 1. 10. 2019 1 – 438 W:/Pauschalreisegesetz_PRG_Bammer_KK/04_3B2/01_Umbruch/PRG_Bammer_KK_Kern

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PRG – Pauschalreisegesetz H e r a us geb er : Bamme r

In Umsetzung der Reise-Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde das neue Pauschalreisegesetz – PRG (BGBl I 2017/50) beschlossen, das auf alle ab 1. 7. 2018 abgeschlossenen Verträge anzuwenden ist. Das Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft erörtert das neue Gesetz erstmals umfassend und praxisnah und befasst sich auch mit korrespondierenden Bestimmungen (Vorgängerbestimmungen im KSchG, Parallelnormen des deutschen BGB, Pauschalreiseverordnung, Unionsrecht).

• Geltungsbereich • Definitionen • Abgrenzung Pauschalreise und verbundene Reiseleistungen • Informationspflichten • Vertragsinhalt • Übertragung und Änderungen des Pauschalreisevertrages • Rücktrittsrecht • Leistungserbringung • Gewährleistung und Schadenersatz • Insolvenzabsicherung • anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 019

Der Herausgeber: Dr. Armin Bammer, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter in Wien, ist seit 25 Jahren auf Reiserecht spezialisiert. Die Autoren: Armin Bammer, Kathrin Binder, Stephan Keiler, Stefan Langer, Katharina Scherhaufer, Andreas Treu, Michael Wukoschitz 2019. XX, 458 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-03396-5 Online-Version: www.manz.at/prg

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[TOPTITEL DES MONATS

Das beste Angebot BVergG 2018

Casati

Neu: verpflichtende elektronische Auftragsvergabe

§ 48

Auch die vom Gesetzgeber für die vorprogrammierten Ausfälle vorgegebene Lösung der Erstreckung der Angebotsfrist in Verbindung mit dessen Bekanntmachung führt zumindest bei offenen Verfahren bzw offenen Wettbewerben zu erheblichen Verzögerungen: 1. Eine Mitteilung an alle Bewerber und Bieter ist in Ermangelung ihrer Kenntnis dem Auftraggeber nicht möglich. Er darf nicht einmal Kenntnis von den Unternehmern haben, die die Unterlagen im Vorfeld abgerufen haben (§ 89 Abs 4). 2. Es verbleibt nur noch die Bekanntmachung, für die im Zusammenhang mit der Änderung der Angebotsfrist – zumindest bei einer systematischen Auslegung und entgegen den Ausführungen in den Materialien15 – jeweils nur die ursprünglichen Bekanntmachungsmedien16 zur Verfügung stehen.17 Soweit die Materialien eine Bekanntmachung auf einer Website für zulässig erachten, werden die entgegenstehenden unionsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben übersehen und fehlt es auch hier an einer Klarstellung, bis zu welcher Dauer eines Serverausfalls eine bloße Bekanntmachung auf der Website ausreicht, und ab wann sie in den Bekanntmachungsmedien geboten ist. Im Zweifel und im Sinn der Rechtssicherheit und Transparenz sollte eine Bekanntmachung in den ursprünglichen Bekanntmachungsmedien erfolgen. Eine praktikable Lösung zur Vermeidung dieser Probleme bieten mehrstufige Verfahren, bei denen die Angebote nur von einem eingeschränkten Kreis eingereicht werden und sich das Gleichzeitigkeitsproblem nicht so rasch auftut. Alternativ sorgt der Auftraggeber für erhebliche (kostspielige) Überkapazitäten.

Das Erfordernis einer elektronischen Signatur gemäß Abs 12 impliziert, dass das zu signierende Dokument (der Datensatz) in einem signierfähigen Dokumentenformat erstellt wurde. Den Materialien ist dazu folgendes ausdrücklich zu entnehmen: „Das Erfordernis einer elektronischen Signatur gemäß Abs 12 impliziert, dass das zu signierende Dokument (der Datensatz) in einem signierfähigen Dokumentenformat erstellt wurde. Falls daher etwa Angebotsbestandteile in nicht signierfähigen Dokumentenformaten erstellt sein sollten, ist zu gewährleisten, dass deren Übermittlung so erfolgt, dass die Vollständigkeit, Echtheit und Unverfälschtheit mit einer Qualität gewährleistet ist, die mit der Qualität einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw eines qualifizierten elektronischen Siegels vergleichbar ist (zB durch sicheres Verketten von Datensätzen; vgl dazu schon § 115 BVergG 2006 und die Ausführungen in RV 1171 BlgNR XXII. GP 18/19 und 82).“20

Technische Spezifikationen müssen all allen interessierten Unternehmern den gleichen 9 Zugang zum Vergabeverfahren gewähren und zu diesem Zweck eindeutig, vollständig und neutral beschrieben sein, sodass den Bietern einerseits ein klares Bild vom Auf9 tragsgegenstand vermittelt wird, andererseits kein Bieter von vornherein Wettbewerbsvorteile genießt.10 Öff AG dürfen aber selbstverständliche fachliche Zusammenhänge voraussetzen und müssen diese nicht eigens erklären.11 Ebenso wenig resultiert daraus, dass öff AG den technischen Standard so niederschwellig festlegen müssen, dass es allen interessierten Unternehmern ermöglicht wird, am Verfahren teilzunehmen.12 Sie dürfen vielmehr – aufgrund ihres weiten Ermessens bei der Festlegung des Leistungsgegenstandes – den technischen Standard nach Maßgabe von Sachlichkeitserwägungen auch bewusst hoch ansetzen.

ErlRV 69 BlgNR 26. GP 81. EU Amtsblatt und national unter https://www.data.gv.at/. § 52. Abs 12 iVm § 126 Abs 2. Siehe BVwG 7. 12. 2018, W138 2209026-2/23E. ErlRV 69 BlgNR 26. GP 82.

BVergG 2018

Format: 170x240 mm | kj Faszikel

Judikatur sorgfältig ausgewertet

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6 Das „weite [. . .] Ermessen“ bei der Festlegung der technischen Spezifikationen kommt den öff AG deshalb zu, weil diese den Beschaffungsbedarf „am besten kennen und am ehesten in der Lage sind, die Anforderungen festzulegen, die erfüllt werden müssen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen“, EuGH 28. 10. 2018, C-413/17, Roche Lietuva, Rz 30. Siehe auch VwSlg 17.186 A/2007; BVwG len 26. 6. 2018, W139 2162939-2. 7 EuGH 28. 10. 2018, C-413/17, Roche Lietuva, Rz 31 ff; EuGH 10. 5. 2012, C-368/10, Kommission/Niederlande, Rz 62; ErlRV 69 BlgNR 26. GP 134. 8 Vgl EuGH 28. 10. 2018, C-413/17, Roche Lietuva, Rz 37. 9 Können bspw technische Spezifikationen von den Bietern unterschiedlich verstanden werden, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzprinzip vor, Dillinger/Oppel, BVergG 2018 Rz 5.140. 10 § 104 Abs 1 und 2; ErlRV 69 BlgNR 26. GP 133; EuGH 10. 5. 2012, C-368/10, Kommission/Niederlande, Rz 62; VwGH 1. 2. 2017, Ro 2016/04/0054 mit Verweisen auf die Vorjudikatur; Dillinger/Oppel, BVergG 2018 Rz 5.140. 11 Wagner-Cardenal in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV – UVgO2 § 31 VgV Rz 15. 12 ErlRV 69 BlgNR 26. GP 134; BVwG 12. 9. 2018, W138 2203735-2; siehe auch Blaha, RPA 2009, 169. Gölles (Hrsg), BVergG 2018, 14. Lfg

© MANZ 16. 10. 2019 1 –48 {werke}BVergG_Gölles_ MK/04_3B2/01_Umbruch/BVergG-Komm_Lfg014_Goelles_Diem

mit 32. Lieferung H erausgeber: Gölles

Das Vergaberechtsreformpaket hat ein komplett neues Bundesvergabegesetz mit diversen wesentlichen Änderungen gebracht: Ausweitung des Bestbieterprinzips, neue Schwellenwerte und Fristen, verpflichtende E-Vergabe uvm. Der neue Kommentar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und Bieter, an Vergabejuristen und nicht-juristische Praktiker. Sie finden ua wertvolle Kommentierungen der Bestimmungen über: • die Arten und Wahl der Vergabeverfahren, • die Durchführung von Vergabeverfahren, • besondere Aufträge und besondere Verfahren, • den Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie • die Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und im Zivilrecht.

Die Wahlfreiheit des öff AG endet zudem dort, wo es zu einer ungerechtfertigten Be- 10 hinderung des Wettbewerbs kommt. Eine solche wird etwa nach Abs 5 grundsätzlich dann angenommen, wenn in den technischen Spezifikationen auf bestimmte Firmenerzeug-

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© MANZ 16. 10. 2019 1 –36 {werke}BVergG_Gölles_ MK/04_3B2/01_Umbruch/BVergG-Komm_Lfg008_Casati

Grundsätzlich können öff AG den Leistungsgegenstand und zu diesem Zweck die techni- 7 schen Spezifikationen frei wählen und festsetzen.6 Begrenzt wird diese Freiheit des öff AG durch die Vorgaben des Abs 1, der eine besondere Ausprägung der primärrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz („müssen allen Bewerbern und Bietern den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewähren gewähren“) sowie des freien und lauteren Wettbewerbs („dürfen den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindern“) darstellt.7 Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie des freien und lauteren Wett- 8 bewerbs begrenzen die Freiheit des öff AG bei der Festlegung der technischen Spezifikationen in zwei Richtungen. Auf der einen Seite steigt die Gefahr, dass der öff AG kein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt (und damit insb gegen den Transparenzgrundsatz verstößt), je abstrakter er die die technischen Spezifikationen festlegt. Auf der anderen Seite liegt umso eher ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz vor, umso detaillierter der öff AG die gewünschte Leistung beschreibt. In diesem Fall erhöht sich nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass nur ein oder wenige Unternehmer in der Lage sind, die Leistung zu erfüllen, wodurch es zu einer (verpönten) künstlichen Einengung des Bieterkreises kommt.8

Abs 12 sieht das Erfordernis einer elektronischen Signatur auch bei der Übermittlung von Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen (zB per E-Mail) durch die Auftraggeber vor. Entsprechend dem Unterschied zwischen Übermittlung und Bereitstellung von Unterlagen iS des Abs 4 ist hier darauf hinzuweisen, dass dieses Erfordernis der elektronischen Signatur bei Bereitstellung von Unterlagen (zB auf der Homepage oder auf einer Vergabeplattform) nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht besteht.

Gölles (Hrsg), BVergG 2018, 8. Lfg

Ausgewiesene Experten aus Anwaltei, Interessenvertretung, Rechtsprechung, Legistik und Wissenschaft setzen sich mit dem neuen Gesetzestext kritisch auseinander. Bisherige Rechtsprechung wird ausführlich analysiert. Wo Judikatur noch fehlt, werden Lösungsansätze präsentiert und Prognosen abgegeben. Beispiele und Überblickstabellen runden die anschaulichen Darstellungen ab.

§ 106

II. Allgemeine Anforderungen an die Verwendung technischer Spezifikationen

Bieter und Unternehmer haben sicherzustellen, dass ihre Angebote, Teilnahmeunterlagen und 12 Mitteilungen über eine sichere elektronische Signatur verfügen und alle Angebotsinhalte hiermit verkettet sind.18 Die Gefahr für das Fehlen einer sicheren elektronischen Signatur trägt der jeweilige Bieter, wenn der Grund in seiner Sphäre liegt.19

15 16 17 18 19 20

BVergG 2018

Diem

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Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 32. Lfg. 2019. Ca. EUR 238,– Subskriptionspreis bis 31. 1. 2020 ca. EUR 192,– ISBN 978-3-214-08347-2 Der Kommentar wird im Laufe des Jahres 2020 komplettiert. Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Der Herausgeber: Dr. Hans Gölles, Fachautor und Vortragender für Vergabe- und Bauvertragswesen, Unternehmensberater und Sachverständiger, Graz Die Autoren: Claus Casati, Lukas Diem, Michael Fruhmann, Claudia Fuchs, Klara Fuchs, Hans Gölles, Michael Holoubek, Beatrix Lehner, Ingrid Makarius, Emir Prcić, Hubert Reisner, Christoph Wiesinger, Thomas Ziniel

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TOPTITEL DES MONATS]

Dienstnehmer haften anders §1

DHG

Kerschner

sonen. § 7 AÜG ordnet (besser: stellt fest) die Geltung des DHG auf das Verhältnis zwischen überlassenen DN und Beschäftiger an; vgl dazu Rz 13. Andererseits schränkt Abs 2 den Geltungsbereich im öffentlichen Dienst ganz wesentlich ein: Schädigungen im Rahmen der Hoheitsverwaltung unterliegen nicht dem DHG. 1. Heimarbeiter

Homeoffice: Wer trägt den Schaden?

11 Heimarbeiter ist, wer, ohne Gewerbetreibender nach den Bestimmungen der GewO 1973 zu

sein, in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist (§ 2 Abs 1 HeimArbG 1960 idF BGBl I 2018/61). Heimarbeiter sind wegen persönlicher Unabhängigkeit keine DN; vgl Arb 5957 und 6689; ebenso Spielbüchler, Arbeitsrecht I4 66 f; kritisch allerdings Schwarz, DRdA 1954 H 12/13, 18; Kummer, DRdA 1955 H 17, 3.

Heimarbeiter werden idR aber arbeitnehmerähnlich sein; so nun auch Windisch-Graetz in ZellKomm3 § 1 DHG Rz 7; ist das HeimArbG wegen besonderer (qualifizierter) Tätigkeit nicht anzuwenden, kann dennoch Arbeitnehmerähnlichkeit gegeben sein. Erfasste Tätigkeiten: Adressieren von Briefumschlägen (VwGH ZAS 1974, 106 mit Anm Holzer); Zusammenfassen von Adressen und Listen (VwGH Arb 8256). Trotz weiter Auslegung von „Waren“ (nicht im handelsrechtlichen Sinn zu verstehen) sollen nur minderqualifizierte Schreibarbeiten, nicht aber Übersetzungsarbeiten für ein Übersetzerbüro Heimarbeit sein; vgl VwGH VwSlg 8307; Löschnigg, Arbeitsrecht13 Rz 6168. Wachter (in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 1 DHG Rz 40) will sich von der rein warenwirtschaftlichen Betrachtung lösen, um damit auch die Telearbeit erfassen zu können. Dem ist im Ergebnis zuzustimmen, wobei aber mE der Weg über die Arbeitnehmerähnlichkeit der methodisch saubere sein wird; vgl auch ausführlich Brodil, ZAS 2016/37, 209 ff; weiters Köck, ZAS 2016/43, 246 (Telearbeit unterliegt dem DHG). Brodil (ZAS 2016/37, 209) hat überzeugend und ausführlich dargelegt, dass das DHG grundsätzlich auch bei Telearbeit bzw bei „Homeoffice“ gelten muss. Dass der Inhalt des Dienstvertrages dabei maßgebliche Grundlage sein muss, habe auch ich immer – weil wohl selbstverständlich – unterstellt. Fremdbestimmung und Fremdnützigkeit stellen zu Recht nach Brodil maßgebliche Abgrenzungsparameter dar (ZAS 2016, 212) wie auch die Arbeitsbedingungen (§ 2 Abs 2 Z 4) eine entscheidende Rolle spielen werden.

Anhang VI: Entsende-RL neu

Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 6. 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsende-RL)

Personen, die außerhalb ihrer Wohnung oder (eigenen) Arbeitsstätte ihren Dienst verrichten (zB Interviewer), können arbeitnehmerähnlich sein. „Auftrag“ iSd § 2 Abs 1 lit a HeimArbG ist nicht im rechtstechnischen Sinne des ABGB (Verpflichtung zu rechtsgeschäftlicher Tätigkeit für einen anderen) zu verstehen, was sich mE eindeutig aus dem Inhalt der Verpflichtung ergibt, der nur faktische Tätigkeiten erfasst; ebenso nun Wachter in Schwimann2 § 1 DHG Rz 41. Die Einbeziehung der Heimarbeiter in den Geltungsbereich des DHG zeigt, dass die räumliche Eingliederung in die Betriebsorganisation des DG jedenfalls kein konstitutives Merkmal des DHG sein kann; dennoch wird diesem maßgebliche Bedeutung bei der Auslegung zukommen, weil hier insofern nur eine „Randgruppe“ betroffen ist.

ABl L 2018/173, 16 [Auszug]

Das DHG gilt seinem Wortlaut nach noch immer auch für Personen, die gem § 3 HeimArbG den Entgeltschutz für Heimarbeit genießen. Bei rein objektiv-teleologischer Auslegung konnte man wohl auch gem § 4 HeimArbG gleichgestellte Personen als erfasst ansehen (aA diesbezüglich Wachter in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 1 DHG Rz 38). Der Verweis läuft nun ins Leere, weil §§ 3 und 4 HeimArbG in der Zwischenzeit wegen mangelnder Bedeutung aufgehoben worden sind; vgl ErläutRV 206 BlgNR 24. GP 3. 18

Kerschner, DHG³

Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 96/71/EG Gegenstand und Anwendungsbereich Art 1. (1) (Diese Richtlinie gilt für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, die im Rahmen der länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer gemäß Absatz 3 in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entsenden. – 1. Mit dieser Richtlinie wird der Schutz entsandter Arbeitnehmer während ihrer Entsendung im Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit sichergestellt, indem zwingende Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer festgelegt werden, die eingehalten werden müssen. – 1 a. Diese Richtlinie berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der Freiheit zum Streik oder zur Durchführung anderer Maßnahmen, die im Rahmen der jeweiligen Systeme der Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitsbeziehungen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften und/oder ihren nationalen Gepflogenheiten vorgesehen sind. Sie berührt auch nicht das Recht, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und/ oder nationalen Gepflogenheiten Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen oder kollektive Maßnahmen zu ergreifen

Die wichtigsten Regelungen stets griff bereit

(2) Diese Richtlinie gilt nicht für Schiffsbesatzungen von Unternehmen der Handelsmarine. (3) Diese Richtlinie findet Anwendung, soweit die in Absatz 1 genannten Unternehmen eine der folgenden länderübergreifenden Maßnahmen treffen: a) einen Arbeitnehmer in ihrem Namen und unter ihrer Leitung in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Rahmen eines Vertrags entsenden, der zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in diesem Mitgliedstaat tätigen Dienstleistungsempfänger ge186

Kerschner, DHG³

DHG – Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 3. Auf lage Autor : Ke r sch ner

Wer rechtswidrig und schuldhaft einem anderen Schaden zugefügt hat, muss grundsätzlich Ersatz leisten. Von dieser strengen Regelung wird bezüglich jener Schäden, die ein Dienstnehmer bei Erbringung seiner Dienstleistungen verursacht, durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz abgewichen, um ungerechte Härten zu vermeiden. Die Neuauflage dieses Werks berücksichtigt die Entwicklung der umfangreichen Judikatur und Literatur seit der Vorauflage.

Informieren Sie sich über: • Drittschäden/Verwendung von fremden Betriebsmitteln • Verhältnis Risikohaftung Dienstgeber/Dienstnehmer • (fehlende) Eigenhaftung des Dienstgebers • Homework/Neue Selbstständige/Scheinselbstständige • Freistellungs-(Befreiungs-)anspruch Inklusive aktuellster Anhänge zu • Arbeitnehmerentsende-RL • Haftungsregelungen des Vereinsgesetzes • Haftungsregelungen des Freiwilligengesetzes • uvm

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 019

Der Autor: Dr. Ferdinand Kerschner ist Universitätsprofessor i.R., Visiting Professor an der KarlsUniversität Prag und war Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Umweltrecht der JKU Linz. Er ist auch Autor mehrerer Lehrbücher zum Zivilrecht und von Kommentaren zum Zivil- und Umweltrecht, Schriftleiter und Redakteur der Zeitschrift „Recht der Umwelt“ sowie Herausgeber der Schriftenreihe „Recht der Umwelt“. 3. Auflage 2019. XXXIV, 248 Seiten. Ln. EUR 68,– ISBN 978-3-214-10217-3 Online-Version: www.manz.at/dhg

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Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen HR Mag. Roland Macho MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP Mag. Bernhard Renner Dr. Stefan Steiger Dr. Peter Unger Jahresabonnement 2019: EUR 212,– (11 Hefte inkl. Versand im Inland) Kennenlernabo 2019: 3 Hefte um EUR 10,–

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Es ist gar nicht leicht, Hans Gölles zu erwischen. „Ich bin zwar Pensionsbezieher, aber nicht in Pension“, sagt er entschuldigend, derzeit sei viel los. Er musste ein Gutachten fertigmachen, bereitet einen Vortrag vor, zudem wartet er auf Druckfahnen von MANZ. Dieser Tage erscheint der Kommentar zum Bundesvergabe­ gesetz, bei dem Gölles die Herausgeberschaft übernommen hat. Insofern also: echt wenig Zeit. Aber irgendwann klappt ein Telefonat. Hans Gölles ist in seinem Haus südlich von Graz. „Warten Sie, ich gehe an eine Stelle, wo ich guten Empfang habe“, sagt er und beginnt zu erzählen. Geboren wurde er 1941 in Graz, sein Vater fiel im Zweiten Weltkrieg und so wuchs er als Einzelkind bei seiner Mutter auf. „Ich war ein begabter Schüler, mochte aber auch Abenteuer“, sagt er verschmitzt. Im Gymnasium entdeckte er seine Vorliebe für technische Fächer. „Ich hab’ mich kurz vor der Matura aber doch für Jus entschieden, weil ich mir alle Möglichkeiten offen lassen wollte“, erinnert er sich und begann ein Studium der Rechtswissenschaften in Graz, das er 1965 abschloss. Doch dann holte ihn die Technik wieder ein. Sein erstes Job-Angebot kam von einem Grazer Bauunternehmen. Man suchte einen Mitarbeiter, der sich um die rechtlichen Belange kümmerte. „Verträge, Vergaben, Personal, Versicherungen, Schadenersatz: da war wirklich viel zu tun.“ Gölles war tüchtig, machte Karriere und lernte so gut wie alle Eventualitäten der Baubranche kennen. 27 Jahre lang arbeitete er in ein und demselben Unternehmen, engagierte sich aber auch in den Interessensvertretungen, hielt Weiterbildungsvorträge vor Technikern und begann, in einschlägigen Fachmagazinen zu publizieren. Kurzum: Er machte sich einen Namen. Anfang der 1990er-Jahre bekam er dann ein Angebot, als Geschäftsführer in der Bauindustrie zu arbeiten, eine Chance, die er sich nicht entgehen ließ. Er übersiedelte nach Wien, arbeitete fortan in vielen Ausschüssen, engagierte sich in der Industriellenvereinigung, beriet sich mit Ministerial­ beamten und vertrat die Anliegen seiner Berufsgruppe mit großer Verve. Eines seiner wichtigsten Projekte wurde 1993/94 die Umsetzung der EG-Vorschriften zum Bundesvergabegesetz, bei der er mitwirkte. „Die Kollegen wollten von mir vor allem wissen, was diese Neuerungen für sie bedeuten.“ Deshalb begann er, zusammen mit Koautoren sehr praxisorientierte Bücher zu verfassen, etwa einen Kurzkommentar zum

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Gesetz. „Meine Spezialität war die Visualisierung von Inhalten in tabellarischer Form“, sagt er und beschreibt damit auch seine erste Zusammenarbeit mit dem MANZVerlag. „Vergaberecht ist mein Steckenpferd geblieben“, sagt er voll Enthusiasmus und meint zum Beispiel die ÖNORM B 2110. Und überhaupt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, wie Bauverträge von der Planung bis zur Gewährleistung und zum Schadenersatz abgewickelt werden, hat Gölles mitgestaltet. Auch noch mit 78 Jahren publiziert er in Fachzeitschriften, gibt sein Wissen in Vorträgen weiter und bringt sein Knowhow als Herausgeber des MANZ-Kommentars ein. „Ich mag klare, präzise und kurze Botschaften“, beschreibt er sein Selbstverständnis. Anfang 2000 ging Hans Gölles aus privaten Gründen zurück nach Graz und arbeitete wieder bei einer großen Baufirma. „Wenn es Problemfälle gab, die positiv zu erledigen waren, landeten sie auf meinem Schreibtisch“, sagt er stolz. Als er 2006 in Pension ging, machte er einfach als Einzelunternehmer weiter. Gölles ist als Gutachter, Unternehmensberater und Autor aktiv: „Solange mich nicht der Alzheimer einholt, gibt es keine Bremse für mich.“

© Foto Studio Purkart

Auf Recht bauen Hans Gölles

HANS GÖLLES

hat ein Leben lang die recht lichen Grundlagen für große Bauvorhaben mitgestaltet – privat steigt er gerne hoch hinauf.

„Solange mich nicht der Alzheimer einholt, gibt es keine Bremse für mich.“ Das gilt auch für Hans Gölles’ Privatleben. Der Witwer mit fünf erwachsenen Kindern und einem Dutzend Enkelkindern hat einen großen Freundeskreis, kennt Einsamkeit nicht. Hier und da ist er mit Reisegruppen in Gegenden unterwegs, wo er sich wirklich gut auskennt: In Mittelasien zum Beispiel, in Teilen von China oder in Siebenbürgen. Er geht aber auch gerne in die Berge, „keine 5000er mehr, aber auf gesicherten Klettersteigen in den Julischen Alpen“. Bewegung als Ausgleich zu seiner geistigen Beschäftigung war ihm stets wichtig, er mag aber auch Kunst und klassische Musik. Doch über allem, sagt er, steht immer seine positive Grundeinstellung zum Leben. „Ich bin Optimist und werde wahrscheinlich sogar optimistisch sterben.“ Bis dahin hat er aber noch viel zu tun. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

© Martin Steiger

Das war der erste Unternehmensjuristenkongress!

Christian Giendl (MANZ), Johanna Stecher, Andreas Schütz, Brigitte Sammer, Eva-Maria Tos, Sophie Martinetz,

Markus Hengstschläger (oben) begeisterte die Teilnehmer;

Natalie Segur-Cabanac, Bernhard Breunlich, Miryan Weichselbaum-Gharibo und Andreas Balog (v.l.n.r.)

unten: Christine Viski Hanka von MANZ

Ein Tag mit allem, was Unternehmensjuristen wirklich brauchen – das war das Ziel des 1. Unternehmensjuristenkongresses, den MANZ heuer erstmals in Kooperation mit der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen (VUJ) veranstaltet hat. Dementsprechend breit war das Themenspektrum, das 23 ReferentInnen am 8. Oktober 2019 dem Publikum präsentiert haben. Und dabei trafen sie den Nerv ganz genau, denn der Veranstaltungssaal im Park Royal Palace in Wien war bis auf den letzten Platz gefüllt. Durch den Tag führten Andreas Balog, Max Kindler und Eva-Maria Tos (alle VUJ), den Auftakt lieferte Marcus M. Schmitt, Managing Direktor bei der European Company Lawyers Association (ECLA), der über die Situation der Unternehmensjuristen innerhalb der EU berichtete. Es folgten eine Doppelconference zum Geheimnisschutz im Arbeitsrecht von Hans G. Laimer (zeiler.partners) und Stefan Wimmer (Acredia) sowie Vorträge zum Gesellschaftsund Unternehmensrecht von Roman Hager (actlegal Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner) und Valerie Toscani (Schima Mayer Starlinger). Im Anschluss fanden Parallelsessions statt und die Teilnehmer hatten die Wahl zwischen Wettbewerbs- und Kartellrecht (Dieter Thalhammer, Eisenberger Herzog/

Thomas Hölzl, OMV) und Banking & Finance (Ivana Dzukova, Paybox Bank/Julia Fürst, Schöllerbank/Lukas Röper und Irene Eckart, beide PwC Legal). Am Thema Legal Tech führt aktuell kein Weg vorbei – so auch nicht beim Unternehmensjuristenkongress. Gleich zwei Slots, präsentiert von Gerald Dipplinger (PwC) und Silke Graf (PwC Legal) bzw. von Sophie Martinetz (Future-Law), widmeten sich dem Thema der Stunde. Da durfte auch ein Praxisbericht zu laufenden Digitalisierungsprojekten u.a. mit Stefan Stockinger (OMV, Leiter des VUJFachkreises Legal Tech) nicht fehlen. Der Einstieg in den Nachmittag erfolgte mit Roman Falta (Quadragon Management), der für eine Aufwertung der Rechtsabteilungen vom „Department of No“ zum „Legal Business Partner“ plädierte. Datenschutz-

rechtliche Herausforderungen behandelten dann Natalie Segur-Cabanac (Hutchison Drei Austria), Brigitte Sammer und Andreas Schütz (beide Taylor Wessing). „7 Tipps für den nächsten Verhandlungserfolg“ hatten in Anschluss daran Miryan Weichselbaum-Gharibo (Let’s Agree) und Kai-Uwe Karl (GE Renewable Energy) für die Teilnehmer parat. Den fulminanten Abschluss lieferte dann Bestseller-Autor und Genetiker Markus Hengstschläger mit einer Humoreske zum Thema „Wie Unternehmensjuristen der Durchschnittsfalle entkommen“. Und für alle, die den Termin heuer verpasst haben, gibt es gute Nachrichten – der Unternehmensjuristenkongress wird ein jährlicher Fixpunkt der MANZ Rechtsakademie werden!

Andreas Balog , Sophie Mar tinetz, Max Kindler und Eva-Maria Tos freuen sich über die gelungene Premiere (v.l.n.r.) 12

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BUCHPR ÄSEN TAT ION

KV für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen

2. Auf lage 2019. X, 188 Seiten. Br. EUR 42,– Martina Großinger, Günter Steinlechner, Magdalena Kranlich und Mirjam Zierl

Hadschieff, Obmann des Fachverbandes Gesundheitsbetriebe in der WKO, und Mirjam Zierl, Programmbereichsleiterin im MANZ Verlag, gaben die Autoren Günter Steinlechner, Unternehmensberater, Magdalena Kranlich, stv. Geschäftsführerin des Fachverbandes der

Am 2. Oktober fand im gediegenen Ambiente des Wiener Café Landtmann die Präsentation des Kommentars zum Kollektivvertag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen statt. Nach der Begrüßung durch Julian

ISBN 978-3-214-08625-1

Gesundheitsbetriebe in der WKO und Martina Großinger, Referentin der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKO, interessante Einblicke in ihr Werk. Nach einer angeregten Diskussion fand der Nachmittag einen gemütlichen Ausklang

„Rauchen ist nichts anderes als eine chronische Kohlenmonoxidvergiftung“ – mit klaren Ansagen wie dieser führte Michael Kunze, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie und Sozialmedizin und international anerkannter Experte zum Thema „Rauchen“ gemeinsam mit Gerda Bernhard vom Institut für Sozialmedizin der MedUni Wien durch das Autorengespräch „Risiko Rauchen“ am 17. 10. 2019 in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt. Die beiden haben unlängst bei MANZ einen gleichnamigen Ratgeber veröffentlicht, den sie bei dieser Gelegenheit vorstellten. Aus dem Publikum kamen zahlreiche Fragen, vor allem auch zur Nikotinersatztherapie, die sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat. Die Autoren wiesen aber auch darauf hin, dass Nikotinabhängigkeit in erster Linie von der Politik gesteuert werden müsse.

© Sophie Tiller

Autorengespräch „Risiko Rauchen“ mit Michael Kunze und Gerda Bernhard

2019. 160 Seiten. Br. EUR 21,90 Das „Risiko Rauchen“ erklärten Michael Kunze und Gerda Bernhard

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 019

ISBN 978-3-214-13743-4

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[MANZ INTERN

© Future Law

MANZ Start-up Challenge „Future Village“: vialytics setzte sich durch

Walter Leiss (Österr. Gemeindebund, li.) und Wolfgang Pichler (MANZ, re.) mit den vier Start-ups triply, regioHELP, vialytics (Siegerprojekt) und mintech

Die von MANZ gemeinsam mit dem Österreichischen Gemeindebund und Future Law veranstaltete Start-up Challenge „Future Village“ fand am Dienstag, 2. 10. 2019 mit der Kür des Siegers ihren Höhepunkt. Vier Startups hatten im Vorfeld mit ihren innovativen Lösungen im Bereich Gemeinde-Digitalisierung überzeugt. Beim finalen Juryentscheid konnte sich das Start-up vialytics behaupten. Für die Jury überreichten Wolfgang Pichler, MANZ GmbH, und Walter Leiss, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, die Sieger-Urkunde an vialytics.

„Die Zukunft Österreichs ist mit dem Thema Digitalisierung eng verknüpft. Jedes Start-up und jedes Unternehmen, das sich in diesem Bereich engagiert, leistet einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft“, sagte Wolfgang Pichler im Namen der Jury. „Wir von MANZ hatten sehr viel Spaß mit dem Projekt Future Village. Wir gratulieren dem Gewinner vialytics sehr herzlich. Hier hat uns als Jury die Mischung aus technischen Innovationen, die durch die Digitalisierung möglich werden, und Ideen, die das Zusammenleben in den Gemeinden erleichtern, sehr

beeindruckt“, so Pichler abschließend. „Bei der Auswahl des Gewinnerprojekts war der Jury besonders wichtig, dass die Idee ein Feld abdeckt, in dem derzeit großer Bedarf herrscht. Bei vialytics sahen wir das größte Entwicklungspotenzial für die Zukunft“, betonte Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss. Der Call nach Lösungen für das Projekt „Future Village“ hatte international großen Anklang gefunden – aus elf Ländern waren über 20 Bewerbungen von Start-ups eingegangen. Die Kategorien: Attraktiver Wohnraum, Zukunftssichere Infrastruktur, Lean Administration, Aktive Teilnahme, Qualitätspflege sowie Sozialer Zusammenhalt. Die Expertenjury hatte die Aufgabe, unter vielen Bewerbungen die innovativsten Lösungen für die über 2.000 Gemeinden Österreichs zu finden. Mitglieder der Jury sind Susanne Stein-Pressl und Wolfgang Pichler (MANZ), Walter Leiss und Carina Rumpold (Österreichischer Gemeindebund) sowie Lena Gansterer (Impact Hub). Die ausgewählten Startups durchliefen im Sommer eine intensive Summer SchoolWoche und profitierten vom unmittelbaren Kontakt zu praxisnahen Gemeindefunktionären, die sich in die Summer School intensiv einbrachten.

Erfolgreiche Premiere: Jahrestagung Schadenersatzrecht Großen Grund zur Freude hatte Tagungsleiter Georg E. Kodek am 23. Oktober 2019 im Wiener Hotel de France: Die Premiere seiner Jahrestagung Schadenersatzrecht war innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Auch in seiner Begrüßung betonte er die zentrale Rolle und konstant hohe Bedeutung des Schadenersatzrechts in der Praxis. Das hochkarätige Referententeam – Stefan Perner, Martin Spitzer, Julia Told und der Tagungsleiter selbst – beleuchtete dann im Lauf des Tages besonders brisante Themen: den Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht, prozessuale Fragen, aber auch Ausein14

andersetzungen im Gesellschaftsrecht, wie beispielsweise Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer und andere Organe, die im Zunehmen begriffen sind. Eine Podiumsdiskussion zu aktuellen Herausforderungen rundete den spannenden Tag ab. Und für alle, die keinen Platz mehr bekommen haben, gibt es gute Nachrichten: Die Jahrestagung Schadenersatzrecht wird auch 2020 wieder stattfinden.

Martin Spitzer, Georg E. Kodek und Stefan Perner freuten sich über eine ausverkaufte Tagung w w w. m a n z . at


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Legal Tech, wie wir es heute kennen, bewirkt zunächst eine Demokratisierung des Rechts: Ansprüche, die bislang wegen Geringfügigkeit nicht sinnvoll geltend gemacht werden konnten, werden plötzlich durchsetzbar, wenn eine Anwaltskanzlei es schafft, den Vorgang zu industrialisieren. Bekannte Beispiele sind flightright.at oder (für Deutschland) geblitzt.de. Ein ganz anderes Feld ist die Automatisierung von Dokumenten und Prozessen, Neudeutsch: der KanzleiWorkflow. Hier versuchen immer mehr Kanzleien, durch hochgradige Automatisierung Standardprodukte kostengünstig anzubieten. Eigenes Know-how wird mithilfe eines Softwarepartners standardisiert und alle Teilprozesse werden soweit möglich vordefiniert. Voraussetzung ist das unbedingte Commitment aller Stakeholder in der Kanzlei, ihr persönliches Wissen in das Projekt einzubringen. In diesem Markt versuchen auch unabhängige Anbieter Fuß zu fassen, meistens durch Kollaborationssysteme (z.B. Smashdocs, Lawlift oder Simplex Doks). Diese Aktivitäten stehen allerdings unter scharfer Beobachtung der Berufsvertretungen, ist doch die Abgrenzung hin zu den Anwälten vorbehaltener Rechtsberatung schwierig. Ein aktuelles Urteil des LG Köln hat jedenfalls die Grenze eng im Sinne der Advokatur gezogen; ein anderer Fall ist beim BGH angängig. Das dritte Segment, das derzeit verortet werden kann, ist der Bereich der „e-discovery”, also des Auswertens riesiger unstrukturierter Datenbestände mithilfe „Künstlicher Intelligenz”. Eigenentwicklungen werden hier aus Kostengründen meistens ausscheiden, die Bearbeitung umfangreicher Due-diligence-Aufgaben oder auch von glamourösen Wirtschaftsstrafsachen ist ohne Zuhilfenahme hoch technisierter Unterstützung nicht mehr denkbar. Nicht eigentlich Legal Tech ist die Weiterentwicklung der Rechtsdatenbanken durch Verbesserung der Suchergebnisse oder alternative Darstellungsformen. Dennoch liegt hier das größte Potenzial, denn im Unterschied zu allen Neugründungen haben die klassischen Anbieter (meist Verlage) eines: Kunden. Und die Zukunft? Werden Anwalt, Notar und Richter (und Ärzte und Sachverständige und ...) durch Maschinen ersetzt? Aus rein technologischer Sicht ist das durchaus wahrscheinlich, wenn auch nicht von heute auf morgen und nicht für „das Recht”, sondern für einzelne Teilbereiche. Die unglaubliche Rechenleistung, die schon heute zur Verfügung steht, würde es mit Sicherheit erlauben, bestimmte Verfahrensarten (weitgehend) zu

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automatisieren, wenn – ja, wenn mehrere Voraussetzungen gegeben wären: • Die Justiz und die Kanzleien müssten ihre Archive öffnen, um so viel Trainingsmaterial in Form von Schriftsätzen jeder Art wie nur möglich zur Verfügung zu haben. •D ie Rechtsordnung müsste erheblich angepasst werden, um solche Maschinenurteile unter (verfassungs-) rechtlichen Bedingungen zu akzeptieren. • Es müssten bedeutsame Investments getätigt werden, um die erforderlichen Entwicklungen in kürzester Zeit umzusetzen. • Und eine These: Will die Gesellschaft (der Staat) die Automatisierung von Gerichtsverfahren wirklich voranbringen, wird eine Veränderung der Rechtssprache unabdingbar sein. Hin zu Klarheit und Eindeutigkeit und in formaler Sicht ein inhaltlich eindeutiger, standardisierter Bezug zu Vor- und verwandter Judikatur („bestätigend“, „abändernd“ etc.) Schon einige wenige Checkfragen lassen erkennen, dass eine Realisierung vermutlich nicht in nächster Nähe liegt: Welche Anwaltskanzlei wird bereit sein (in der Lage sein!), gemeinsam mit Mitbewerbern ihren Aktenbestand zu Trainingszwecken einem Software­ unternehmen zu überlassen; wie soll eine Maschinenjustiz schon begrifflich von der Justizverwaltung getrennt und ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden; und werden die freien rechtsberatenden Berufe bereit und rechtlich in der Lage sein, Investoren von Risikokapital zu Miteigentümern zu machen? – Man verfolge die diesbezüglichen Diskussionen in Deutschland, auch zur Thematik der Gewerbesteuer. Die Frage wird allerdings auch sein, in welcher Wettbewerbsposition sich die angesprochenen Berufsgruppen in einigen Jahren wiederfinden werden: Anwälte und Notare versus Wirtschaftsberatung, Justiz versus private Schiedsgerichte, um nur beispielhafte Relationen zu nennen. Nicht auszuschließen ist, dass einige Marktteilnehmer sich den Avancen der großen internationalen Technologiekonzerne öffnen (Stichwort: Cloud Computing), um sich Marktvorteile zu verschaffen. Und nicht vergessen sollte man auch die Macht des Gesetzgebers, der mit einem Federstrich Strategien obsolet machen und Marktverhältnisse massiv ändern kann. Mit oder ohne Unterstützung des EuGH. Für Unterhaltung ist also gesorgt!

© studiohuger.at

Legal Tech – wo stehen wir und wohin geht der Weg?

WOLFGANG PICHLER

ist Leiter Business Development und Beteiligungen sowie Prokurist der MANZ GmbH

Wolfgang Pichler

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[TERMINE

MANZ Rechtsakademie Intensivtagung Personenstandsrecht 18.11.2019, Montag 19.11.2019, Dienstag 20.11.2019, Mittwoch

Ort: Ort: Ort:

20.11.2019

Jahrestagung Kartellrecht 2019

Mittwoch

Ort:

20.11.2019

MANZ Tag der Liegenschaftsbewertung

Mittwoch

Ort:

Hotel Congress, Rennweg 12a, 6020 Innsbruck Courtyard Marriott, Europaplatz 2, 4020 Linz Courtyard Marriott, Europaplatz 2, 4020 Linz

AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT!

Parkhotel Schönbrunn, Hietzinger Hauptstraße 10 – 14, 1130 Wien

Novotel am Hauptbahnhof, Canettistraße 6, 1100 Wien

Jahrestagung Datenschutzrecht 2019 26.11.2019, Dienstag 28.11.2019, Donnerstag

Ort: Ort:

Villa Blanka, Weiherburggasse 8, 6020 Innsbruck Hotel Das Weitzer, Grieskai 12 – 14, 8020 Graz

27.11.2019

Intensivtagung Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Mittwoch

Ort:

28.11.2019

Judikatur Update Wohnrecht

Donnerstag

Ort:

23.01.2020

Konfliktmanagement für Betriebsräte

Donnerstag

Ort:

29.01.2020

Spezialtagung Vertragsgestaltung im Mietrecht

Mittwoch

Ort:

30.01.2020

Jahrestagung Gebäudesicherheit 2020

Donnerstag

Ort:

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Update Aufteilungsrecht 25.02.2020, Dienstag 27.02.2020, Donnerstag 09.03.2020, Montag

Ort: Ort: Ort:

Hotel Das Weitzer, Grieskai 12 – 14, 8020 Graz Hotel Astoria, Kärntnerstraße 32 – 34, 1010 Wien Hotel Congress, Rennweg 12a, 6020 Innsbruck

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

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JAHRESTAGUNG DATENSCHUTZRECHT 2019 Was bewegt die Datenschutzbranche nach 18 Monaten DSGVO? Dienstag, 26. November 2019 Villa Blanka, Weiherburggasse 8, 6020 Innsbruck 09.00 bis 15.45 Uhr

Donnerstag, 28. November 2019 Hotel Das Weitzer, Grieskai 12 – 14, 8020 Graz 09.00 bis 15.45 Uhr

Themen: • Datenschutzrechtliche Judikatur der Datenschutzbehörde und Strafpraxis • Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung und Datenübermittlung an den Betriebsrat • Das Löschen von Daten und praktische Tipps für die Umsetzung • Datenschutzrechtliche Compliance am Beispiel der Hypo Tirol Bank AG / des voestalpine-Konzerns

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Jetzt anmelden! Tagungsleitung: RA Dr. Gerald Trieb, LL. M., Gründer der Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte

Vortragende Innsbruck: Mag.a Barbara Chlopcik, juristische Referentin der Datenschutzbehörde. Mag.a Rafaela Hosp, Konzern-Datenschutzbeauftragte der Hypo Tirol Bank AG. Dr. Dietmar Jahnel, ao. Universitätsprofessor am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg. Mag. Mario Kalod, Jurist in der Arbeiterkammer Oberösterreich. Mag.a Kathrin Stock-Stadler, stellvertretende Konzern-Datenschutzbeauftragte der Hypo Tirol Bank AG.

Vortragende Graz: Dr. Christian Bergauer, assoziierter Universitätsprofessor am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Recht und IT, der Universität Graz. Mag.a Barbara Chlopcik, juristische Referentin der Datenschutzbehörde. Mag. Mario Kalod, Jurist in der Arbeiterkammer Oberösterreich. Mag. Patrik Kutschi, Leiter des Personalmangements bei der voestalpine Schienen GmbH sowie Divisionaler Datenschutzmanager der voestalpine Metal Engineering Division. Mag. Bernd Schöngrundner, Stellvertreter des Divisionalen Datenschutzmanagers der voestalpine Metal Engineering Division.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! www.manz.at/rechtsakademie

RECHTSAKADEMIE MANZ


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Zu jeder Zeit, an jedem Ort in bestechender Qualität Jetzt neu vom Kitzler-Verlag in der RDB!

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Das österreichische Außenwirtschaftsrecht

Fellner/Gappmayer/Trebuch

Online-Ausgabe ab EUR 72,– pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. www.rdb.at/aussenwirtschaftsrecht

Neu in der RDB: Das österreichische Außenwirtschaftsrecht vom Kitzler Verlag Das Außenhandelsrecht regelt „außenhandelsrechtliche Maßnahmen“ im Zusammenhang mit dem Verkehr von vor allem außen- und sicherheitspolitisch sensiblen Gütern. Erstmals wurden die wesentlichen außenhandelsrechtlichen Regelungswerke zusammengefasst und wichtige Bestimmungen kurz erläutert.

Schütz/Schärmer/Werzin

Transportrecht online

Transportrecht

Schütz/Schärmer/Werzin

Neu: Stand 1. 3. 2019

Neu in der RDB Online-Ausgabe ab EUR 55,20 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. www.rdb.at/transportrecht

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Einführung neues Zollrecht Neu in der RDB Online-Ausgabe ab EUR 19,20 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. www.rdb.at/zollrecht

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Das österreichische Außenwirtschaftsrecht online

Neu in der RDB verfügbar: Transportrecht (Stand 1. 2. 2018) vom Kitzler Verlag. Der Praxiskommentar klärt mit praxisgerechten Erläuterungen sowie Gesetzestexten über die nationalen und internationalen Transportbestimmungen für Straße, Eisenbahn, Schiene, Luftfahrt, See- und Binnenschifffahrt auf. Ebenfalls enthalten ist ein Erläuterungskapitel „Besonderheiten des Transportrechts – System des Transportrechts“.

Einführung neues Zollrecht online Reuter/Koller Ab sofort ist das Werk Einführung in das neue Zollrecht (2. Auflage, Stand 1. 1. 2018) vom Kitzler Verlag neu in der RDB verfügbar. „Einführung in das neue Zollrecht“ beleuchtet in ansprechender Form die wichtigsten Aspekte des Zollrechts, das heißt EU-Recht und nationale Rechtsgrundlagen und Regelungen, ergänzt mit Tipps aus der Praxis.

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NÖ BauO online Riegler/Koizar Novellen über Novellen! Neues zu den erhaltenswerten Gebäuden im Grünland

Nicht weniger als 6 Novellen, die knapp drei Viertel der Bestimmungen der NÖ BauO betreffen, sowie 4 Novellen zum NÖ ROG haben die Autoren bei der nun vorliegenden 4. Auflage zur NÖ BauO berücksichtigt. Dieser Kurzkommentar enthält: • die NÖ Bauordnung 2014 und das NÖ Raumordnungsgesetz 2014, • die NÖ BautechnikV 2014 samt OIB-Richtlinien, • weitere Durchführungsverordnungen und wichtige baurechtliche Nebenbestimmungen.

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 75,60 pro Jahr exkl. 20 % USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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Wiener Vertragshandbuch online Hausmaninger/Petsche/Vartian (Hrsg) Wirtschaft – von Baurecht bis Vertriebsvertrag Diverse Verträge in englischer Sprache – bestens gerüstet für internationale Herausforderungen!

Band 1 und 2 – neu bearbeitet, ergänzt und aktualisiert: • Band 1: Vertragsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, Schiedsklauseln, Unternehmenskauf, Bau-, Konzessionsverträge, Vergaberecht, Kreditsicherung, Finanzierungsverträge sowie Bankrecht. • Band 2: Vertriebsverträge, Internationales Transportrecht, Energie und Telekommunikation, Patent- und Know-how-Lizenzverträge, Markenrecht, Diensterfindungsrecht, Forschungsund Entwicklungsverträge, Urheber- und Verlagsrecht sowie Sportsponsoring. Zu jedem Vertragstyp finden Sie • Vorbemerkungen – das Wesentliche auf einen Blick • ausformulierte Mustertexte – sofort verwertbar • Anmerkungen und Judikatur – zur näheren Information • Literaturfundstellen – zur weiteren Vertiefung

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Steuerrecht für Juristen online Vondrak (Hrsg) Das Werk ist nach Lebenssachverhalten gegliedert, die in der Beratungspraxis eines Juristen täglich vorkommen können. Dieser Perspektivwechsel ermöglicht das rasche Auffinden aller notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften sowie (Privat)stiftungen • zahlreichen Verträgen (Miete, Liegenschaftskauf, Kredit, Schenkung) Umgründungen • Asset Deal/Share Deal • etc und wird ergänzt durch einen Überblick zum Finanzstrafrecht und Internationalem Steuerrecht unter Berücksichtigung der unzähligen Novellen der letzten 7 Jahre. Mehr als 170 Grafiken, Beispiele und Praxistipps.

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Handbuch Managervergütungen online Geiger/Huber/Sindelar (Hrsg) Die Online-Ausgabe des Handbuchs gibt Ihnen fundierte Informationen über alle vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Managervergütung. Fachexperten mit langjähriger Beratungspraxis zeigen auf, was aus gesellschafts-, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Perspektive zu beachten ist. Ausführliche Antworten und Lösungen finden Sie ua für folgende Fragestellungen: • Welche Vergütungsformen sollen gewählt werden? • Wann entsteht ein Rechtsanspruch und welche vertraglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es? • Wo können steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden? • Wie sieht eine angemessene, den europäischen Regelwerken entsprechende, Vergütungspolitik aus?

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Zuletzt aktualisiert: November 2019: • Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit: §§ 21, 24 • Personenrecht: §§ 28 – 43 • Eherecht: §§ 44 – 100 • Kindesnamen: §§ 155 – 157 • Obsorge einer anderen Person: §§ 204 – 230 • Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung: §§ 239 – 276

• Erbrecht: §§ 531 – 551 • Vertragsrecht: §§ 864 a, 869 – 880a, 901, 917 – 921 • laesio enormis: §§ 934 – 937 • Schadenersatz: §§ 1323 – 1332a • Aufrechnung: §§ 1438 – 1450

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ÖFFENTLICHES RECHT]

GewO – Gewerberecht mit 18. Lieferung Autoren: Gruber · Paliege-Barfuß Der Loseblatt-Kommentar schafft Ordnung im Gewerbe. Durch gezielte Anmerkungen zu fraglichen Gesetzesstellen gelingt es besonders gut, auf Detailprobleme einzugehen. Mit der 18. Lieferung erfolgt ein weiterer Teil der Gesamtüberarbeitung, diesmal der §§ 85 – 93 GewO, samt kompletter Bereinigung und Aktualisierung der Anmerkungen. Weiters wurden berücksichtigt: • die Versicherungsvermittlungsnovelle 2018 in der GewO sowie die neuen Standesregeln für Versicherungsvermittlung

• Änderungen durch das 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz • Anpassungen durch das SozialversicherungsOrganisationsgesetz, die mit 1. 1. 2020 in Kraft treten • zahlreiche Befähigungs- und Meisterprüfungsordnungen, ua für die Gewerbe der Baumeister, Elektrotechnik, Massage, Unternehmensberatung • die Richtlinien über Pauschalreisen sowie den Versicherungsvertrieb

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 18. Lfg. 2019. EUR 488,– ISBN 978-3-214-02463-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gewo

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber ist Senatspräsident aD des VwGH. MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMDW.

Erstmalige Erstellung des Voranschlags nach der VRV 2015 RFG Schriftenreihe, Band 03/2019 Autoren: Auer · Bogensberger · Holzapfel · Hörmann · Pfau · Pircher · Schleritzko ExpertInnen von Gemeindeaufsicht, Finanzministerium sowie Steuer- und Wirtschaftsberatung befassen sich in Band 3/2019 der RFG-Schriftenreihe mit den Umsetzungsschritten und Arbeiten zur erstmaligen Erstellung der kommunalen Voranschläge nach der VRV 2015. Der Prozess der Voran-

schlagserstellung wird anhand eines durchgängigen Musterbeispiels dargestellt. Neben praktischen Hinweisen zur Erstellung und Vollziehung des Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlags wird auch thematisiert, wann sinnvollerweise der Beschluss der Eröffnungsbilanz im Gemeinderat erfolgen sollte.

Die Autoren: Andreas Auer, Österreichischer Gemeindebund; Maria Bogensberger, Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH; Elisa Holzapfel, NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH; Hans-Jörg Hörmann, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten; Christina Pfau, Bundesministerium für Finanzen; Gerhard Pircher, NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH; Christian Schleritzko, Österreichischer Gemeindebund.

2019. 108 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-02574-8

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 89. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wieser Der „Schäffer“ ist DIE Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand: alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze in einem Band, fachkundig redigiert, stets auf aktuellem Stand. Die 89. Lieferung bringt die Sammlung auf den Stand 1. August 2019.

Änderungen gibt es diesmal in insgesamt 33 Gesetzen, ua durch • 2. DienstR-Nov 2019 • Nov des GelegenheitsverkehrsG 1996 • 30. bis 32. StVO-Nov • 34. bis 37. KFG-Nov • 19. FSG-Novelle

Der Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser, Vorstand des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 019

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 89. Erg.-Lfg. 2019. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-14225-4

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Pharmazeutische Vorschriften mit 48. Ergänzungslieferung Autoren: Füszl · Semp

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 48. Erg.-Lfg. 2019. EUR 218,– Preis mit Abnahmeverpflichtung von 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-13623-9 Online-Version: www.manz.at/pharma

Sämtliche für den pharmazeutischen Bereich relevanten Vorschriften sind hier vereint: gegliedert in elf Schwerpunktbereiche, die wichtigsten Bestimmungen in Anmerkungen erläutert und stets aktuell gehalten. Die 48. Ergänzungslieferung bringt ua Änderungen in: • Arzneimittelbetriebsordnung 2009 • Arzneitaxe • Blutsicherheitsgesetz • Gebrauchsinformationsverordnung 2008

• • • • •

Gehaltskassengesetz Kennzeichnungsverordnung 2008 Rezeptpflichtgesetz Suchtgiftverordnung Weiterbildungsverordnung orale Substitution

NEU: • Verordnung über Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen • weitere Nachträge zum Arzneibuch

Die Autoren: Dr. Sylvia Füszl, Abteilungsleiterin im BM ASGK und Dr. Robert Semp, Jurist im BM ASGK, sind zuständig für Legistik im Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

FSG – Führerscheingesetz 7. Auf lage Autoren: Nedbal-Bures · Pürst l

7. Auflage 2019. XXVI, 634 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15900-9 IM PAKET: FSG 7. Auflage + KFG 11. Auflage EUR 196,– (statt EUR 256,– einzeln) ISBN 978-3-214-15902-3 Online-Version: www.manz.at/fsg

Die Gesetzausgabe zum FSG bietet die wichtigsten Rechtsvorschriften und Rechtsprechung zum gesamten Führerscheinrecht: • FSG • EU-Führerschein-Richtlinie • Verordnungen (FSG-DV, FSG-GV, FSG-PV, HLBV, FSG-FRV und neu: FSG-ABSV) Inhaltlich konnten die wichtigsten seit der Vorauflage ergangenen Entscheidungen und sämtliche Gesetzesänderungen einschließlich der jüngsten 19. FSG-Novelle berücksichtigt werden, darunter

• Ausnahmen von der verpflichtenden Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland • Verlängerung der Probezeit auf nunmehr drei Jahre • notwendige Adaptierungen auf Grund des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes • Sanktionierung der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei theoretischen Fahrprüfungen • Befahren von Rettungsgassen als Vormerkdelikt

Die Autoren: Hofrätin Mag. Brigitte Nedbal-Bures, M.A., Büro Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Landespolizeidirektion Wien und Dr. Gerhard Pürstl, Landespolizeipräsident in Wien und Autor der MANZ Gesetzausgabe zur StVO sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

Schulrecht 2019/20 4. Auf lage Autor: Andergassen Der Autor bietet wieder einen gut verständlichen Überblick über das gesamte Schulrecht: • Aktuelle Neuerungen vorangestellt: » Pädagogik-Paket 2018 » Sonderpädagogischer Förderbedarf – SPF-Verfahren neu » Heimaufenthaltsgesetz » Herbstferien » Kopftuchverbot • Schulrecht konkret: Unterrichtsarbeit, Aufsichtspflicht und Haftung, Leistungs4. Auflage 2019. XXXIV, 334 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement EUR 28,80 ISBN 978-3-214-09327-3

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feststellung und -beurteilung, Widerspruchsverfahren, teilzentrale standardisierte Reifeprüfung, neue Oberstufe, Schulzeit und Ferien u.a.m. » Anschaulich: mehr als 100 (auch neue) Praxisbeispiele » Mit weiteren relevanten Rechtsbereichen: Gesundheit (neue Bestimmungen zum Nichtraucherschutz), Schulassistenz, Urheberrecht, Datenschutz (DSGVO), Lehrerdienstrecht

Der Autor: Dr. Armin Andergassen, Präsidialleiter-Stellvertreter und Leiter der Abteilung Recht der Bildungsdirektion für Tirol.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

NRGO – Nationalrats-Geschäftsordnung Geschäftsordnungsgesetz 1975 plus weitere Quellen zum Parlamentsrecht 4. Auf lage Autor: Zögernitz Das parlamentarische Geschehen der letzten Jahre war spannend wie selten zuvor: Untersuchungsausschüsse, Ausscheiden von Parteien aus dem Parlament, Auf hebung der Immunität von Abgeordneten, Absetzung einer gesamten Regierung per Misstrauensantrag. Pünktlich zur bald beginnenden neuen Legislaturperiode erscheint DIE Ausgabe zum österreichischen Parlamentsrecht in komplett überarbeiteter und erweiterter Neuauflage:

• Das Geschäftsordnungsgesetz 1975 • mit seinen Anlagen, » der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse sowie » der ESM-Informationsordnung, plus andere relevante Quellen mit umfassenden erläuternden Anmerkungen, präzise auf bereitet von Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz. 2019. Ca. XXVIII, 1.150 Seiten. Geb. Ca. EUR 198,– ISBN 978-3-214-03609-6

Der Autor: Prof. Dr. Werner Zögernitz, langjähriger Parlamentsklub-Direktor, Mitbegründer und Direktor des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen

Festschrift Christian Kopetzki Herausgeber: Bernat · Grabenwarter · Kneihs · Pöschl · Stöger · Wiederin · Zahrl Anlässlich des 65. Geburtstags von Christian Kopetzki – Universitätsprofessor, Doyen im Fach Medizinrecht und langjähriger Schriftleiter der Zeitschrift „Recht der Medizin“ – beleuchten in dieser Festschrift 57 Weggefährten, Mitdenker und Fachkollegen in 52 Beiträgen interessante Fragestellungen aus fast allen Bereichen des Öffentlichen Rechts.

Der Themenbogen spannt sich von Medizinrecht über Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Zivilrecht und Strafrecht und spiegelt damit eindrucksvoll das akademische Wirken des Jubilars wider. Viele spannende Antworten auf brisante Fragen – ideal für die Praxis.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat, Karl-Franzens-Universität Graz; Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Wirtschaftsuniversität Wien; Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs; Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs, Paris Lodron Universität Salzburg; Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Karl-Franzens-Universität Graz; Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, Universität Wien; HR Hon.-Prof. Dr. Johannes Zahrl, Kammeramtsdirektor in der Österreichischen Ärztekammer.

VO-UA – Verfahrensordnung für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse Autoren: Schrefler-König · Loretto Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind eines der demokratiepolitisch wichtigsten Kontrollinstrumente gesetzgebender Körperschaften gegenüber der Vollziehung. Die Autoren des Werkes nehmen erstmals eine übersichtliche Kommentierung der Verfahrensordnung für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) vor und geben Einblicke in die Praxis:

2019. X, 756 Seiten. Ln. EUR 165,– ISBN 978-3-214-12836-4

Vorankündigung

• • • •

Antrag und Verlangen auf Einsetzung Vorsitz, Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt Beweisaufnahme, Beweismittel Rechte und Pflichten von Auskunftspersonen, Sachverständigen und Vertrauenspersonen • Befragungen, Beratungen, Sitzungen, Protokollierung • Berichterstattung • Informationssicherheit nach dem InfOG

Die Autoren: Dr. Alexandra Schrefler-König leitet das Büro der Zweiten Präsidentin des Nationalrates und Vorsitzenden des BVT-Untersuchungsausschusses Doris Bures. Mag. David Loretto hat den Reformprozess des Untersuchungsausschussrechts seit 2008 begleitet und das neue Verfahren federführend in die Praxis umgesetzt.

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Erscheint im Dezember 2019. Ca. 300 Seiten. Br. Ca. EUR 59,– ISBN 978-3-214-10978-3

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[STRAFRECHT

Internationales Strafrecht ARHG, EU-JZG Autoren: Göth-Flemmich · Herrnfeld · Kmetic · Mar tetschläger

2019. Ca. 844 Seiten. Br. Ca. EUR 138,– ISBN 978-3-214-14750-1

Dieser Kurzkommentar erläutert das komplette ARHG und EU-JZG − die österreichischen Rechtsvorschriften zur strafrechtlichen Zusammenarbeit weltweit und mit den Mitgliedstaaten der EU − kompakt und praxisnah. Das Werk ist besonders wertvoll für die tägliche strafrechtliche Praxis, die aufgrund zunehmender internationaler Verflechtungen regelmäßig mit der Lösung von grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsproblemen konfrontiert ist.

Hilfreich dabei sind: • eine Einführung zur Europäischen Ermittlungsanordnung − dem neuen Rechtshilfesystem der EU, • die einschlägige Rechtsprechung (ua des EuGH zum Europäischen Haftbefehl), • Übersicht über die im grenzüberschreitenden Verkehr erforderlichen Formblätter, • Bearbeitung von Anfragen bzw Erstellung von Ersuchen an das Ausland.

Die Autoren: MMag.a Barbara Göth-Flemmich, BMVRDJ; Dr.in Judith Herrnfeld, BMVRDJ; DDr. Konrad Kmetic, WKStA und Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzwerks (EJN); Dr. Johannes Martetschläger, BMVRDJ und Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzwerks (EJN).

Wiener Kommentar zur StPO mit 306. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 76 – 72 Korn/Zöchbauer: Privatbeteiligung, Akteneinsicht etc • §§ 91 – 94 Vogl: Zweck des Ermittlungsverfahrens etc • §§ 137 – 140 Reindl-Krauskopf: Gemeinsame Bestimmungen

Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 306. Lfg. 2019. EUR 398,– ISBN 978-3-214-18019-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

• §§ 141 – 148 Reindl-Krauskopf: Automationsunterstützter Datenabgleich • §§ 247 – 251 Kirchbacher: Beweisverfahren/ Zeugen und Sachverständige etc • §§ 429 – 442 Murschetz: Verfahren bei vorbeugenden Maßnahmen

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Kurt Kirchbacher, LL.M., Universitäten Salzburg und Wien, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs; Hon.-Prof. Dr. Gottfried Korn, Universität Wien, Rechtsanwalt in Wien; Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz, LL.M., Universität Innsbruck; Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Universität Wien, Honorarprofessorin an der University of Queensland; Dr. Mathias Vogl, Sektionschef im BMI; Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien.

Wiener Kommentar zum StGB mit 241. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert. Faszikelwerk in 8 Mappen inkl.241. Lfg. 2019. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10514-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

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Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 125 – 126a Rebisant: Sachbeschädigung etc • § 302 Nordmeyer: Missbrauch der Amtsgewalt • §§ 321a – 321k Schmetterer: Verbrechen gegen die Menschlichkeit etc

Die Autoren: Dr. Hagen Nordmeyer, Hofrat des Obersten Gerichtshofs; Dr. Günther Rebisant, Rechtsanwalt in Wien; DDr. Christoph Schmetterer, Rechtsanwalt in Wien.

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ZIVILRECHT]

Kommentar zum ABGB Teilband §§ 1175 – 1292 ABGB (GesbR, Vertragstypen III) 4. Auflage Herausgeber: Rummel · Lukas Die 4. Auflage des klassischen ABGB-Kommentars wird von Rummel/Lukas herausgegeben und erscheint in ca. 20 Teilbänden. Neu (erscheint Anfang Dezember): §§ 1175 – 1292 (GesbR, Vertragstypen III) Mit diesem Teilband liegt ein weiterer wichtiger Teil des ABGB auf dem neuesten Stand kommentiert vor. Berücksichtigt wurden: • 19 Jahre Rechtsentwicklung, vor allem » GesbR-Reform und » ErbRÄG 2015

Bereits erschienen (2014 – 2018): §§ 1 – 43 (Einleitung, Personenrechte) §§ 231 – 284h (Kindesunterhalt, Sachwalterschaft) §§ 285 – 446 (Sachenrecht I) §§ 531 – 824 (Erbrecht) §§ 825 – 858 (Miteigentum) §§ 859 – 916 (Vertragsrecht) §§ 917 – 937 (Leistungsstörungsrecht) §§ 1035 – 1150 (GoA, Vertragstypen II)

Die Herausgeber: Dr. Peter Rummel, em. o. Univ.-Prof. und Dr. Meinhard Lukas, Univ.-Prof. und Rektor der JKU Linz. Die Bearbeiter des Teilbandes: Elisabeth Böhler, Michael Bydlinski, Philipp Merzo, Christian Rabl, Roman A. Rauter.

4. Auflage. Teilband §§ 1175 – 1292 (GesbR) erscheint Anfang Dezember 2019. XLIV, 502 Seiten. Geb. EUR 110,– ISBN 978-3-214-16443-0 Gesamtwerk in ca. 20 Teilbänden, Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Online-Version: www.manz.at/abgb

Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen 4. Band, 1. Teilband: §§ 461 – 576 ZPO 3. Auflage Herausgeber: Konecny Mit Band IV/1 wird die Neuauflage des „Fasching/Konecny“ fortgesetzt und gleichzeitig die Kommentierung der ZPO abgeschlossen. Beginnend mit 2020 folgen die Teilbände zum Internationalen Zivilprozessrecht. 14 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band IV/1 der Vorauflage wurden in den Teilband IV/1 ein-

gearbeitet. Somit ist auch das Rechtsmittelverfahren wieder auf dem neuesten Stand. Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden berücksichtigt. Hervorzuheben sind: • ZVN 2004 und 2009 • BudgetbegleitG 2009 und 2011

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny lehrt an der Universität Wien. Die Bearbeiter des Teilbandes: Fritz Iby, Wolfgang Jelinek, Thomas Klicka, Andreas Konecny, Elisabeth Lovrek, Gottfried Musger, Herbert Pimmer, Ursula Scheuer, Gregor Sloboda, Georg Weixelbraun.

3. Auflage Band IV/1: §§ 461–576 ZPO erscheint im Dezember 2019. XXVIII, 952 Seiten. Ln. EUR 218,– ISBN 978-3-214-15767-8 Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Online-Version: www.manz.at/zpo

Internationales Ehe-, Scheidungs- und Güterrecht Grundlagen – Entscheidungen – Lösungsansätze 2. Auf lage Autor: Nademleinsky Dieses Buch beantwortet schnell und zuverlässig die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Auflösung internationaler Ehen und Partnerschaften ergeben. Gegliedert nach Zuständigkeits-, Kollisions- und Anerkennungsrecht, werden behandelt: • Eheschließung • Auf hebung und Scheidung der Ehe • Unterhalt während und nach der Ehe • Durchsetzung des Unterhalts im Ausland • Ehegüter- und Aufteilungsrecht

• Besonderheiten der eingetragenen Partnerschaften • Zustellung und Beweisaufnahme • Gewaltschutz Das Inkrafttreten der Europäischen Güterrechtsverordnungen am 29.1.2019 und die zahlreichen Entscheidungen der letzten fünf Jahre haben eine Neuauflage erforderlich gemacht. Als Ausblick wurde bereits die Brüssel IIb-VO mitberücksichtigt, die im Wesentlichen ab 1. 8. 2022 anwendbar sein wird.

2. Auflage 2019. XX, 236 Seiten. Geb. EUR 48,– ISBN 978-3-214-02029-3

Der Autor: Dr. Marco Nademleinsky unterrichtet an der Universität Wien, ist Rechtsanwalt in Wien und Vortragender in der Anwalts- und Richterfortbildung.

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[ZIVILRECHT

Gewährleistung NEU Ausgewählte Auslegungsfragen und Umsetzungsoptionen Autoren: Kodek · Leupold

2019. XXII, 110 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-08637-4

Die praktische Bedeutung des Gewährleistungsrechts steht außer Frage. Rund ein Drittel der bei Verbraucherschutzeinrichtungen behandelten Fälle betreffen Gewährleistungsfragen. Mehr Schutz und Rechtssicherheit für die europäischen Verbraucher und Unternehmen sollen die neuen Vorschriften der Europäischen Union zum grenzüberschreitenden Handel mit Waren und digitalen Inhalten gewährleisten.

Georg Kodek und Petra Leupold stellen ausgewählte und aus Verbrauchersicht besonders wesentliche Aspekte der neuen Richtlinien (Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen-RL und Warenkauf-RL) dar und widmen sich ua den Gestaltungfragen bei der Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. ist Hofrat des OGH und Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Petra Leupold, LL.M. ist Leiterin der VKI-Akademie sowie der Abteilung Wissen im Verein für Konsumenteninformation und Chefredakteurin der Zeitschrift für Verbraucherrecht (V bR).

70 Jahre Verein der Notariatskandidaten Herausgeber: Nierlich Notariatskandidatenvereine gab es schon in der Monarchie. Sie hatten die Aufgabe, die soziale Situation der Notariatskandidaten zu verbessern und durchzusetzen, dass nicht nur verdiente Beamte, sondern vor allem Notariatskandidaten zu Notaren ernannt werden. In den letzten Jahrzehnten hat sich vieles im Aufgabenbereich des Kandidatenvereins und im Berufsstand der Notare selbst verändert. Dennoch geht auch heute noch vom Verein 2019. XII, 82 Seiten. Ln. EUR 20,80 ISBN 978-3-214-00962-5

der Notariatskandidaten die Zukunft des Standes aus. Wer heute Vereinsmitglied ist, ist morgen Standesfunktionär und übermorgen in einer Leitungsfunktion. Mit diesem Jubiläumsband feiert der Verein der Notariatskandidaten sein 70jähriges Bestehen und sich selbst: Mit einer Festrede von Rudolf Welser und einem Beitrag von Martin Haidinger zur Geschichte, Entstehung und Entwicklung des Vereins.

Der Herausgeber: Dr. Philipp Nierlich ist Obmann des Vereins der Notariatskandidaten.

Laesio enormis Von der Natur der Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte Autor: Klever Über Anwendungsbereich, Rechtsnatur und Wirkungen der Vertragsanfechtung wegen laesio enormis herrscht – trotz über 200-jährigen Bestands dieses Rechtsinstituts im ABGB – keine Einigkeit. Der Autor widmet sich diesen Themenbereichen und nimmt eine ausführliche Untersuchung vor.

2019. XXXIV, 226 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-08892-7

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Schwerpunkte des Werkes bilden dabei die dogmatische Einordnung des Tatbestands sowie die seit langem diskutierte Streitfrage des Verhältnisses der Laesionsanfechtung zu den Gewährleistungsbehelfen.

Der Autor: Univ.-Ass. Dipl.-Ing. (FH) Dr. Lukas Klever, LL.M. (Cantab.) ist Tenure-Track-Assistent am Institut für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Das Werk entstand während seiner Tätigkeit als Universitätsassistent am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.) an der Universität Wien.

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ZIVILRECHT · WIRTSCHAFTSRECHT]

Internationales Erbrecht EuErbVO, IntErbRVG, DurchfVO 3. Auf lage Herausgeber: Gierl · Köhler · Kroiß · Wilsch Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften: • die unter Geltung der EuErbVO weiterhin

vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie • die „Restvorschriften“ des EGBGB • die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert. • NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder.

3. Auflage 2020. Ca. 900 Seiten. Geb. Ca. EUR 120,– ISBN 978-3-214-03938-7

Die Herausgeber: Walter Gierl, Richter am OLG München; Dr. Andreas Köhler, Richter am Landgericht Stuttgart; Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des Landesgerichts Traunstein; Harald Wilsch, Dipl.-Rechtspf leger, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München.

EFSlG – Familien- und erbrechtliche Entscheidungen 3101 Rechtssätze des Jahres 2018 Band LV Autor: Gitschthaler Band LV enthält die Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen des Jahres 2018 zu allen familien- und erbrechtlichen Vorschriften: • 3101 Rechtssätze zu Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, Verfahrensrecht, Erbrecht etc • fachkundig ausgewählt und systematisch nach Materien geordnet – die „traditionellen“ Inhalte auf Relevanz für die Kernthemen gesichtet und reduziert

• einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung zum AußStrG • auch zweitinstanzliche Judikatur • kosten- und gebührenrechtliche und Verfahrenshilfe-Entscheidungen

Der Autor: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs, Lehrbeauftragter der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien und Chefredakteur der EF-Z.

2019. XXVI, 740 Seiten. Ln. EUR 238,– ISBN 978-3-214-05167-9

GmbHG – Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz mit 108. – 115. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter Im „Wiener Kommentar zum GmbHG“ erörtern Gesellschaftsrechtsexperten aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Notariat und dem BMJ das gesamte GmbH-Recht. Mit den aktuellen Lieferungen 108 bis 115 finden unter anderem die jüngsten Novellen im Spaltungsgesetz (zB der neue § 12 Abs 3) Eingang in den Kommentar.

Folgende Kommentierungen erhielten zudem ein umfassendes Update anhand jüngster Judikatur und Literatur: § 26: Firmenbuchanmeldung von Änderungen §§ 30h – 30j: Aufsichtsrat – Sitzungen und Überwachung der Geschäftsführung § 76: Übertragung von Geschäftsanteilen (inkl steuerrechtlicher Überlegungen)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Vizerektor der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist in einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei tätig.

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Faszikelwerk in 4 Mappen inkl. 115. Lieferung 2019. EUR 398,– ISBN 978-3-214-17942-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gmbhg

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[WIRTSCHAFTSRECHT

BWG – Kommentierung des Bankwesengesetzes sowie der CRR mit 71. – 78. Lieferung Herausgeber: Laurer · M. Schütz · Kammel · Rat ka Bis zu sieben BWG-Novellen jährlich, neue europarechtliche Vorgaben durch die CRR II und hohes finanzielles Risiko – Juristen im Bankrecht brauchen starke Nerven und sichere Informationen. Letztere finden Sie im Großkommentar zum BWG: Bankrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis kommentieren BWG und CRR unter BerücksichFaszikelwerk in 3 Mappen inkl. 78. Lfg 2019. EUR 338,– ISBN 978-3-214-16923-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/bwg

tigung aktueller österreichischer und deutscher Literatur. Die aktuellen Lieferungen berücksichtigen die Neuerungen durch die CRR II, soweit diese bereits anwendbar sind, und geben einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.

Die Herausgeber: DDr. H. René Laurer, Rechtsanwalt und em. Universitätsprofessor. MMag.a Melitta Schütz, Abteilung für Banken- und Kapitalmarktrecht, BMF. Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M. (London), MBA (CLU), Lauder Business School, Donau-Universität Krems und VÖIG. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., Donau-Universität Krems.

Compliance im Versicherungsvertrieb Autoren: Weinrauch · Pfleger · Nusime · Koban · Gisch

2019. XXII, 176 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-09287-0

IDD, neue Standesregeln, Änderungen in GewO und VAG: Bei der Versicherungsvermittlung und -beaufsichtigung sind seit Ende 2018 neue und komplexe Bestimmungen zu beachten. Ihren sicheren Weg durch den Paragraphendschungel finden Versicherungen, Versicherungsvermittler und Aufsichtsbehörden mit „Compliance im Versicherungsvertrieb“. Schrittweise wird der Leser durch die einzelnen Bereiche des aktuellen österreichischen und europäischen Versicherungsvertriebsrechts geführt:

• berufliche und organisatorische Anforderungen wie Aus- und Weiterbildung, • neue Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln, • Regelungen zur Vergütung, • besondere Bestimmungen für Versicherungsanlageprodukte sowie • Sanktionen und Maßnahmen. Das Werk bietet einen praktischen Leitfaden für die Anwendung der geänderten Materiengesetze, enthält Checklisten für den Beratungsprozess und dient als Interpretationswerkzeug für den Umgang mit den neuen Bestimmungen.

Die Autoren: Dr. Roland Weinrauch, LL.M; Dr. Ludwig Pf leger; Dr. Margot Nusime, MBA; Dr. Klaus Koban, MBA; Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA.

Blockchain rules Herausgeber: Piska · Völkel Im Recht der Blockchain-Anwendungen werden noch viele klare Lösungen vermisst. Das Handbuch befasst sich erstmals auch mit grundsätzlichen Einordnungsproblemen, Fragen des Rechtsschutzes und des EU-Rechts. Es bietet systematische Lösungsansätze und Antworten in allen Detailfragen und Rechtsgebieten, die für praktische Anwender und Juristen relevant sind. 2019. XXVI, 406 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-02473-4

Behandelt werden unter anderem: • Digitale Assets und virtuelle Währungen

• Smart Contracts, Mining und Forks • Tokenisierung, ICOs & STOs, KYC & AML unter Bezugnahme auf EU-Recht, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Steuerrecht und Kapitalmarktrecht. Die neue Rechtslage nach der Prospekt-VO und dem KMG 2019 und die Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL im FM-GwG wurden bereits berücksichtigt. Außerdem ein Blick über die Grenzen: Beiträge zur Rechtslage in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein

Die Herausgeber: ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Piska, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien. Mag. Dr. Oliver Völkel, LL.M. (CLS), Rechtsanwalt, Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH.

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ARBEITSRECHT]

Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht mit 76. – 84. Lieferung Herausgeber: Spiegel Das Recht der EU im Bereich der sozialen Sicherheit ist einem ständigen Wandel unterworfen. Die Ergänzungslieferungen tragen dieser Entwicklung Rechnung und enthalten vor allem eine Aufarbeitung der • neuesten Judikatur » insbesondere betreffend die Frage, welcher Mitgliedstaat für die Versicherung in grenzüberschreitenden Karrieren zuständig ist und » die Bindungswirkung der sogenannten „A1-Formulare“.

• Zusätzlich wurde auch die neue Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde aufgenommen und in den Erläuterungen auf die zu erwartende große Rolle dieser neuen Einrichtung bereits eingegangen. • Weiters werden auch die in Österreich am 1. 1. 2020 stattfindenden organisatorischen Änderungen durch das SV-OG im zwischenstaatlichen Bereich bereits erläutert.

Die AutorInnen: MMag. Herta Baumann, Mag. Alexandra Brunner, Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Dr. Klaus Kapuy, Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl, Hon.-Prof. Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (M AS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 84. Lfg 2019. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18120-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

ArbR – Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 182. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Das gesamte Arbeitsrecht in einem Werk – mehr als 220 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen und Verträge! Die 182. Ergänzungslieferung umfasst unter Berücksichtigung von • neuester Rechtsprechung und • aktuellem Schrifttum

folgende Rechtsquellen: • Mutterschutzgesetz • Arbeitskräfteüberlassungsgesetz • Väter-Karenzgesetz • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ua

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Loseblattwerk in 7 Mappen inkl. 182. Erg.-Lfg. 2019. EUR 338,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14445-6 Online-Version: www.manz.at/arbr

ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsrecht mit 141. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pöltner · Pacic Das ASVG auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020)

• Leitsätze zur raschen Orientierung • aufschlussreiche Erläuterungen zu den Regierungsvorlagen und Ausschussberichten

• Judikatur der Höchstgerichte sowie der Unterinstanzen • Fundstellenangabe zur Vertiefung

Mit neuester Rechtsprechung!

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR war im BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien; beide sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 019

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 141. Erg.-Lfg. 2019. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14180-6

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[ARBEITSRECHT

Lohngleichheit: Einkommenstransparenz und Rechtsdurchsetzung AutorInnen: Felten · Konstatzky · Schrittwieser

2019. Ca. XII, 102 Seiten. Br. Ca. EUR 29,– ISBN 978-3-214-08894-1

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Österreich ist groß. Frauen verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit noch immer deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen, obwohl ein gesetzliches Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bei der Festsetzung des Entgelts besteht. Das Praxishandbuch beschäftigt sich daher mit dem Phänomen der Entgeltdiskriminierung (von Frauen), es analysiert seine Ursachen und Erscheinungsformen und geht der Frage nach, wie ihm mit

den Mitteln des Rechts begegnet werden kann. Darüber hinaus wird analysiert, • ob Einkommensberichte mehr Entgelttransparenz schaffen, • welche rechtlichen Möglichkeiten einzelne Arbeitnehmer/innen bzw der Betriebsrat zur Bekämpfung von Entgeltdiskriminierungen haben und inwiefern • Verschwiegenheitspflichten und der • Datenschutz einer effektiven Rechtsdurchsetzung entgegenstehen.

Die AutorInnen: Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Universität Linz/Salzburg; Mag. a Sandra Konstatzky, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Wien; Mag. a Bianca Schrittwieser, Arbeiterkammer Wien.

Handbuch Arbeitsrecht mit 31. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Kuras Die Neuerungen der 31. Lieferung betreffen: • Aufbewahrung/Löschung von Daten und die Speicherplatzbegrenzung • Vorlage für ein Daten-Löschkonzept • Neuerungen, die sich aus der Umsetzung der GeschäftsgeheimnisRL ergeben • Aktuelle Entwicklungen zum „Papamonat“ und zum Familienzeitbonus Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 31. Akt.-Lfg. 2019 im Abo mit Online-Zugang EUR 267,– ISBN 978-3-214-10834-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Mit beigefügtem Gutscheincode Zugang zur Online-Version.

Der Herausgeber: SP Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras Die AutorInnen: Robert Atria, Franz Cutka, Gerda Ercher-Lederer, Arthur Forstner, Bernhard Gruber, Andreas Grundei, Barbara Sophie Hagander, Bernhard Hainz, Klaus Henhofer, Wolfgang G. Kollenz, Gregor König, Wolfgang Kozak, Gerhard Kuras, Helmut Preyer, Heinz Rothe, Adalbert Spitzl, Peter Strohmayer.

Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitszeitgestaltung Autor: Tomandl

2019. X, 194 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-10875-5

Das Buch stellt das Arbeitszeitrecht in seiner Gestaltung nach der grundlegenden Reform 2018 übersichtlich und leicht verständlich dar. Es wendet sich an all jene, die eine übersichtlich aufgebaute Anleitung suchen, wie die Arbeitszeit in Betrieben der privaten Wirtschaft gestaltet werden kann. Zum Inhalt: • Arbeitszeitgesetz (Normalarbeitszeit, Überstunden, entgeltpflichtige Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten uvm) • Arbeitsruhegesetz (ua wöchentliche und Feiertagsruhe, Schichtarbeit, Lenker von

Kraftfahrzeugen, Großbaustellen, Tageszeitungen) • Gemeinsame Bestimmungen (spezielle Arbeitgeberpflichten, Straf bestimmungen) • Arbeitszeitbestimmungen im KA-AZG, BäckAG, KJBG, TAG, MSchG und VKG Den Ausführungen werden zur Illustration Muster für Klauseln in Individual- oder Betriebsvereinbarungen angeschlossen, die sich auf einschlägige Kernfragen beziehen. Im Anhang sind die relevanten Bestimmungen der Hauptgesetze sowie der Sondergesetze auszugsweise mit Stand 1. 1. 2020 abgedruckt.

Der Autor: Dr. Theodor Tomandl, em. o. Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

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ARBEITSRECHT]

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 34. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl Dieses Werk behandelt das geltende österreichische Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne, also Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Mit einer klaren Systematik macht dieses Werk übergreifende Zusammenhänge sichtbar und gibt Anleitungen für die Lösungen von Einzelfragen.

Mit der 34. Ergänzungslieferung werden folgende Kapitel aktualisiert: • Das Versicherungsverhältnis • Das Leistungsrecht » der Krankenversicherung und » der Pensionsversicherung • Sozialversicherungsrechtliche Modifikationen des Schadenersatzrechts

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft. Die AutorInnen: Elisabeth Böhler, Elias Felten, Barbara Födermayr, Ulrike Frauenberger-Pfeiler, Benjamin Kneihs, Barbara Leitl-Staudinger, Manfred Pöltl, Reinhard Resch, Martin E. Risak, Walter Schrammel, Theodor Tomandl und Katharina Weiser.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 34. Erg.-Lfg. 2019. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12491-5

Der AlV-Komm – Das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit 56. – 66. Lieferung Herausgeber: Pfeil Mit dem Know-how von führenden ExpertInnen des Arbeitslosenversicherungsrechts! Sorgfältig ausgewählte Inhalte: • AlVG, SUG, ÜHG und AMPFG werden umfassend kommentiert – mit gesicherter Judikatur, Expertenmeinungen und Literatur • AMSG und AMFG werden in die Kommentierung einbezogen Die Austauschlieferungen umfassen ua: • Aktualisierung unter Berücksichtigung der Änderungen durch die DSGVO und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (§§ 67 – 73)

• Überarbeitung der Ausführungen zur Anknüpfung an den pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriff in § 8 AlVG, insbesondere bei Vorliegen sogenannter „originärer Invalidität“ • Überarbeitung und Vertiefung der Ausführungen zur Wahlmöglichkeit zwischen Arbeitslosengeld und Korridorpension (§ 22 AlVG) • neue Rechtsprechung des VwGH und ausgewählte BVwG-Entscheidungen

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaf tsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg. Die AutorInnen: Susanne Auer-Mayer, Josef Furtlehner, Angela Julcher, Günther Leitner, Rudolf Müller, Walter J. Pfeil, Roland Sauer, Felix Schörghofer, Birgit Schrattbauer und Bettina Urschler.

Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. 66. Lfg. 2019. EUR 198,– ISBN 978-3-214-07868-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Restrukturierungen und Arbeitsrecht 2. Auf lage Autor: Philipp J. Maier Bei unternehmerischen Neuausrichtungen ist Klarheit über deren arbeitsrechtliche Machbarkeit gefragt. Dieses Werk zeigt, worauf es bei Restrukturierungsmaßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht ankommt. Es enthält Handlungsanleitungen aus der Praxis und Muster-Dokumente, die eine erfolgreiche Umsetzung von Restrukturierungsvorhaben erleichtern. In der Neuauflage werden der „Transformation“ von Unternehmen ein besonderer Stellenwert eingeräumt und mo-

derne Arbeitszeitmodelle noch eingehender beschrieben. Mit vielen Mustern: Sozialplan mit Kalkulationsmodellen, Step-Plan zum Personalabbau, Informationsschreiben an Betriebsrat, Auflösungsvereinbarung etc. Neu aufgenommen wurden Muster zur Drei-Parteien-Vereinbarung und zur Gleitzeitvereinbarung.

Der Autor: Dr. Philipp J. Maier, LL.M. (UCL) ist Rechtsanwalt und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Wien. Er ist Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen und auf Unternehmensrestrukturierungen spezialisiert.

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2. Auf lage 2019. Ca. 420 Seiten. Geb. Ca. EUR 76,– ISBN 978-3-214-01925-9

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[STUDIUM UND PR A XIS

Medizinrecht Autor: Wallner

2019. XXVIII, 300 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 978-3-214-10212-8

Dieses neue Rechtstaschenbuch gibt einen systematischen Überblick über das gesamte Medizinrecht und stellt die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Regelungen verständlich dar. Es bietet eine knappe, aber auch fundierte und umfassende Einführung in alle Bereiche des Medizinrechts: • Ausbildung und Berufsrecht der Gesundheitsberufe • Rechtsgrundlagen der Gesundheitsbetriebe (Ordinationen, Krankenanstalten etc)

• Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Medizinsubstanzen • Besonderheiten des Behandlungsvertrages • Haftung für Behandlungszwischenfälle • Finanzierung von Gesundheitsleistungen • Aufgaben der öffentlichen Gesundheitsverwaltung Mit vielen verständlichen Beispielen und übersichtlichen Zusammenfassungen am Ende jedes Kapitels.

Der Autor: Dr. Felix Wallner lehrt neben seiner langjährigen Tätigkeit als Kammeramtsdirektor der OÖ Ärztekammer als Honorarprofessor für Medizinrecht an der Universität Linz.

Steuerrecht 2020 21. Auf lage Autor: W. Doralt Ausgewogen und zuverlässig informiert Sie der „Doralt 2020“ auch in diesem Jahr wieder über das geltende Steuerrecht und damit über die Steuerreform 2020. Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht, zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. 21. Auflage 2019. XXVIII, 270 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-02044-6

Schwerpunkte sind: • Einkommensteuer: zB Kleinunternehmerpauschalierung • Körperschaftsteuer: zB Sondervorschriften für hybride Gestaltungen • Umsatzsteuer: zB ermäßigter Steuersatz für E-Books • Digitalsteuer: für Onlineunternehmen. Mit einem Editorial: Pauschalierung für Kleinunternehmer verfassungswidrig? Auch als E-Book und zum günstigen Abonnement-Preis erhältlich!

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrte Finanzrecht an der Universität Wien.

Bürgerliches Recht Band II 15. Auf lage Autoren: Welser · Zöchling-Jud

Vorankündigung

15. Auf lage 2019. Ca. XXXVI, 754 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-14716-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 49,60 ISBN 978-3-214-14717-4

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Band II des für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkenden Standardwerks zum bürgerlichen Recht erscheint nun in 15., aktualisierter Auflage. Band II: • Schuldrecht Allgemeiner Teil • Schuldrecht Besonderer Teil • Erbrecht

Seit Jahrzehnten Ihr verlässliches Lehrbuch und Nachschlagewerk: • übersichtlich und prägnant, dennoch umfassend • anschauliche Beispiele • ausführliche Hinweise auf Rechtsprechung und Lehre • benutzerfreundliches Register

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. mult. Rudolf Welser leitet die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud ist Universitätsprofessorin für bürgerliches Recht an der Universität Wien.

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ST EU ER R ECH T U N D BIL A NZIERU NG · BAU EN MIET EN WOH N EN]

Lohnsteuer 2020 Autoren: Hofbauer · Krammer · Seebacher Das Handbuch bietet auch in der 40. Auflage verlässliche und kompakte Informationen zur Lohnsteuer, SV und Lohnnebenkosten. Neben der bewährten alphabetischen Themengliederung bietet das Handbuch • über 180 Beispiele, mehr als 50 Übersichtstabellen im Textteil, viele Praxishinweise und Checklisten • alle wesentlichen Informationen zur Neuorganisation der Sozialversicherung inklu-

sive PLAB, zum „persönlichen Feiertag“, zum Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, zum Thema Sachbezug und CO2-Emissionswert, zu den Änderungen beim Lohnsteuerabzug betreffend Grenzgängern sowie die Aufrollungsverpflichtung des Arbeitgebers im Bereich der sonstigen Bezüge • neue Schlagwörter, ua zur Karenzentschädigung, Sportlerbegünstigung, Urlaubsentgelt.

Die Autoren: ADir. Reg.-Rat i.R. Josef Hof bauer, Vortragender am Bildungszentrum der österreichischen Finanzverwaltung. Mag. (FH) Michael Krammer, stellvertretender Kabinettchef im BMF sowie Abteilungsleiter für Steuerpolitik und Abgabenlegistik. Mag. Michael Seebacher, Mitarbeiter im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer in der Finanzverwaltung.

2019. Ca. 550 Seiten. Br. Ca. EUR 59 ,– Im Abo: Ca. EUR 47,20 ISBN 978-3-214-08069-3

Internationales Steuerrecht mit 43. Ergänzungslieferung Herausgeber: Loukota · Jirousek · Schmidjell-Dommes Das bewährte Loseblattwerk bietet auf knapp 7.000 Seiten in einzigartiger Weise einen umfassenden Überblick zum gesamten Internationalen Steuerrecht. Unter anderem enthält es eine ausführliche Kommentierung • des OECD-Musterabkommens und • des österreichischen Außensteuerrechts. Die 43. Ergänzungslieferung bringt mit der vollständigen Neukommentierung des Allgemeinen Teils einen wesentlichen Teil des

Kommentars auf neuesten Stand. Der Allgemeine Teil beinhaltet Ausführungen zu: • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht • Innerstaatliche Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung • Änderungen im innerstaatlichen Außensteuerrecht sowie • Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Autoren: Dr. Helmut Loukota ist Hon.-Prof. an der Universität Wien. Dr. Heinz Jirousek ist Konsulent im BMF und Hon.-Prof. an der WU Wien. Dr. Sabine Schmidjell-Dommes und Dr. Veronika Daurer, beide Abteilung Internationales Steuerrecht im BMF.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 43. Erg.-Lfg. 2019. Ca. EUR 438,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 298,– ISBN 978-3-214-14328-2 Online-Version: www.manz.at/intstr

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen 862 Entscheidungen des Jahres 2018 Band LXX Herausgeber: Pfiel Der klassische Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 70 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH, BFG und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2018

• 862 Leitsätze, 8 Entscheidungen im Volltext • Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register

Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH Die Bearbeiter: Mag. Martin Eberwein, Richter des BG Leopoldstadt, Mag. Karin Fuhrmann, Steuerberaterin in Wien, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Mag. Julia Kainc, Vorsteherin des BG Donaustadt, Mag. Stephanie Kulhanek, Richterin des LG für ZRS Wien, Dr. Stefan Malainer, akad. IM, Rechtsanwalt in Wien, Dr. Andreas Staribacher, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

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2019. XXVIII, 636 Seiten. Ln. EUR 222,– ISBN 978-3-214- 05734-3

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[ BAU E N M I E T E N WOH N E N ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Handbuch des Miet- und Wohnrechts mit 32. Ergänzungslieferung Herausgeber: Rainer In der 32. Ergänzungslieferung enthalten: Grundlegende Überarbeitung der Kapitel • Immobilienverwalter • Immobilienmakler Erweiterung des Kapitels • Der Bestandnehmer im Nachbarrecht

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 32 Erg.-Lfg. 2019 EUR 168,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. eine Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 987-3-214- 14573-6

Aktualisierung der Kapitel • Mietzins • Förderungsbestimmungen • Facility Management • Hausbesorger

Der Herausgeber: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien.

Grundzüge des Medizinrechts Autoren: Kletečka-Pulker ∙ Grimm ∙ Memmer ∙ Stärker ∙ Zahrl Immer mehr Vorschriften müssen von den Gesundheitsberufen bei ihrer Arbeit beachtet werden, wie zB Fragen der • Einwilligung, • Auf klärung, • Dokumentation und Schweigepflicht, • künstlichen Befruchtung etc. Es ist wesentlich, dass bereits Studierende eine fundierte Ausbildung im Medizinrecht erhalten und ein Verständnis für juristische Problemstellungen entwickeln. 2019. XXX, 346 Seiten. Br. EUR 44,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 35,20 ISBN 978-3-214-13661-1

Dieses Werk vermittelt – angelehnt an die Ausbildungsinhalte der Curricula – die wesentlichen Grundzüge des Medizinrechts in einer verständlichen Sprache. Extra: Muster-Prüfungsfragen aus verschiedenen Rechtsbereichen samt Lösungen!

Die Autoren: Dr. Maria Kletečka-Pulker, Universität Wien; Hon.-Prof. Dr. Markus Grimm, MBA, Medizinische Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Universität Wien; Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer; Hofrat Hon.-Prof. Dr. Johannes Zahrl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer.

Die Geheimnisse der Telefonprofis Autorin: Simlinger

2019. Ca. 120 Seiten. Geb. Ca. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-12068-9

Professionelles Telefonieren gilt als entscheidender Erfolgsfaktor – auch und gerade im digitalen Zeitalter. In Ergänzung zu OnlineKanälen bietet es viel Erfolgspotenzial als perfektes Service- und Verkaufsinstrument. Und Sie können es lernen! Dieses Buch unterstützt Sie dabei, Ihr Know-how und Ihr Verhaltensrepertoire am Telefon zu erweitern und gibt Ihnen die hilfreichsten Tools und Tipps für Telefonprofis mit. Erfahren Sie in diesem Buch: • wie Sie den Beziehungsauf bau am Telefon perfektionieren

• wie Sie noch erfolgreicher im aktiven Telefonverkauf werden • wie Sie zu mehr telefonischen Terminvereinbarungen kommen • wie Sie den Zusatzverkauf zum Nutzen des Kunden einsetzen • wie Sie professionell mit Kundenbeschwerden umgehen Viele Beispiele, Tipps und Geschichten aus der Praxis unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele am Telefon zu erreichen oder sogar zu übertreffen.

Die Autoren: Michaela Simlinger verfügt über 30 Jahre Telefonverkaufserfahrung und hat ihr Talent zur Kaltakquise zum Beruf gemacht. Sie zählt europaweit zu den Top-Telefontrainerinnen und ist seit 2005 bei VBC tätig – dem Marktführer für Verkaufstrainings.

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Literaturtipps für Weihnachten „Vor dem Gesetz“ Herausgeber: Christoph Bezemek Essayistische Miniaturen aus rechtswissenschaftlicher Sicht in Auseinandersetzung mit Franz Kaf kas berühmter Parabel „Vor dem Gesetz“ – verfasst von der Crème de la Crème der österreichischen Juristinnen und Juristen. Mehr als 30 spannende Reflexionen dazu, was die einzelnen Rechtsdisziplinen zur Lösung der Fragen nach dem Wesen und Wert des Gesetzes, seinem Anspruch und seiner Anwendung, dem Verhältnis vom Recht des Einzelnen zur Allgemeinheit des Gesetzes und vor allem danach, wie Zugang zum Recht gefunden werden kann, beitragen. 2019. XIV, 300 Seiten. Geb. EUR 38,– ISBN 978-3-214-06527-0

Die Wahrheit über Rechtsanwälte Autor: Thomas Kurz Die drei großen Fragen der Menschheit sind nach wie vor ungelöst: Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was tut ein Rechtsanwalt? Dieses Buch beantwortet zumindest eine dieser Fragen. Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Kurz wirft einen Blick auf seinen Berufsstand, der viel genannt und doch kaum bekannt ist. Wer Anwältinnen und Anwälte nur aus Film und Fernsehen kennt, erfährt hier alles über den Werdegang, die Geheimnisse der Berufsausübung sowie die Motive, Ängste und Wünsche dieser Profession. Nach der Lektüre dieses Buches kennen Sie endlich die volle Wahrheit über Rechtsanwälte! Und wenn Sie selbst einer sind, erfahren Sie darin Dinge über sich, nach denen Sie nie gefragt haben.

Recht für Imker

2018. 140 Seiten. Geb. EUR 17,90 ISBN 978-3-214-10321-7

Autoren: Brandl · Klausberger Imker und ihre Bienen kommen immer häufiger in Konflikt mit anderen Menschen und deren Aktivitäten, z.B. Bauern, die ihre Pflanzen schützen wollen, dabei aber Bienen gefährden, Erholungssuchende, die allergisch auf Bienengift reagieren, Imker, die sich unzureichend um Varroa-Behandlung kümmern usw. Imker müssen sich daher vermehrt mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, wie z.B.: • Wer darf Bienen halten? • Welche Meldepflichten gibt es? • Wie darf man Bienen transportieren? Wie Imker richtig auf rechtliche Probleme reagieren und somit Streit von vornherein vermeiden können, behandeln die beiden Autoren in diesem Ratgeber, untermauert von vielen Beispielen und Praxishinweisen. 2019. 160 Seiten. Br. Ca. EUR 23,80 ISBN 978-3-214-14527-9

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Aufsichtspflicht Autor: Marco Nademleinsky Überall im Kindergarten, Hort, Ferienlager oder auf Spielplätzen stellen sich Fragen zur Verantwortung: • Welche Folgen haben Aufsichtspflichtverletzungen? • Welche besonderen Gefahrensituationen gibt es? • Was tun bei Unfällen und Krankheiten? U.v.m. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle schwierigen Rechtssituationen, hilft Ihnen mit Tipps und Beispielen durch den Alltag und zeigt Ihnen, wie es einfacher geht! Neu in der 4. Auflage: Viele neue Beispiele aus der Gerichtspraxis; Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr mit dem Fahrrad; Aufsichtspflichtverletzungen von LehrerInnen.

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Zum Lesen zum Schenken

4. Auflage 2019. 214 Seiten. Br. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-02004-0


[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Nedbal-Bures · Pürstl KFG – Kraftfahrgesetz 11. Auflage 2019. XXII, 608 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15901-6 Im Paket: KFG 11. Auflage + FSG 7. Auflage. EUR 196,– ISBN 978-3-214-15902-3 Der Klassiker zum KFG hält auch in seiner 11. Auflage, was er verspricht – höchsten Praxisnutzen durch • ausführliche Kommentierung ausgewählter, in der täglichen Anwendung besonders bedeutsamer Bestimmungen • Verschlagwortung der einzelnen Normabsätze für den schnellen Einblick • Übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Rechtsprechung • Querverweise und tabellarische Gegenüberstellungen Inhaltlich konnten alle Gesetzesänderungen einschließlich der 36. KFG-Novelle berücksichtigt werden.

Dokalik Gerichtsgebühren 2019 19. Auflage 2019. 164 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-07012-0 Die 19. Auflage enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher idF BGBl I 2019/81 (Gebührenermäßigung bei Vergleichsabschlüssen in der ersten mündlichen Verhandlung). Darüber hinaus beinhaltet sie erstmals die in der täglichen Praxis äußerst wichtigen Richtlinien des BMVRDJ zum Gebühren- und Einbringungsrecht. Bis jetzt liegen 5 Richtlinien vor: • GGG-Richtlinien (Tarifpost 7, Tarifpost 9 – Ermäßigung und Befreiung, Tarifpost 9) • GEG-Richtlinien I und II Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit.

Fenyves VersE – Versicherungsrechtliche Entscheidungen 2019. XIV, 610 Seiten. Ln. EUR 224,– ISBN 978-3-214-08915-3 Band 15 der Versicherungsrechtlichen Entscheidungen umfasst die privatversicherungsrechtlichen Entscheidungen des OGH aus den Jahren 2016 und 2017. Er schließt damit nahtlos an Band 14 an. Die bewährte Darstellungsform erlaubt einen schnellen Zugriff auf den Kern der Entscheidung sowie einen raschen Überblick: • Vor der Entscheidung im Volltext werden die über den konkreten Fall hinaus bedeutsamen Entscheidungsgründe des OGH in Leitsatzform fett abgedruckt. • Ein ausführlicher Registerteil mit Schlagwort-, Sparten- und Rechtsquellenverzeichnis garantiert bestmögliche Benützbarkeit. • Angegebene Fundstellen von Entscheidungsbesprechungen ermöglichen weitere Recherche.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Reissner · Neumayr (Hrsg) Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln 2. Auflage 2019. XLIV, 1.338 Seiten. Ln. EUR 258,– ISBN 978-3-214-01275-5 In der 2. Auflage des Handbuches werden, nach einem Allgemeinen Teil über Rahmenbedingungen der Arbeitsvertragsgestaltung, 80 typische Vertragsklauseln systematisch dargestellt. Die Bearbeitungen folgen einem einheitlichen Schema: • Einführung: erklärt Gesetzeslage und Klauselzweck. • Konzeptionen: Analyse charakteristischer Klauselgestaltungen. • Folgen: Die Auswirkungen auf den Gebieten des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts werden beleuchtet. NEU aufgenommen wurden Klauseln zum neuen Datenschutzrecht und zu den Umzugskosten.

Tomandl Arbeitslosenversicherung 2019. XII, 174 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-08886-6 Die Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Zweig unseres Sozialversicherungssystems, der zwei Ziele verfolgt: Den Lebensunterhalt von arbeitslosen Personen zu sichern und Arbeitslose wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern. Viele Jahrzehnte waren nur Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, nunmehr können sich auch Selbständige versichern. Im ersten Teil beantwortet das Werk die Fragen, wer unter welchen Voraussetzungen pflichtversichert ist oder sich freiwillig versichern kann, welche Beiträge zu leisten sind und welche Pflichten die Versicherten und die Arbeitgeber treffen. Der zweite Teil widmet sich den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Bei der Beantwortung von aufgeworfenen Fragen stützt sich das Buch in erster Linie auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung.

Perner · Spitzer · Kodek Bürgerliches Recht 6. Auflage 2019. VIII, 764 Seiten. Glossar: 230 Seiten. Br. EUR 71,– ISBN 978-3-214-13190-6 Die 6. Auflage wurde auf neuesten Stand gebracht – inklusive aller Änderungen durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, das Pauschalreisegesetz und die „Ehe für alle“. Die leichte Lesbarkeit und übersichtliche Strukturierung sorgen für ein besseres Verständnis. Anhand von mehr als 1.000 Schlagwörtern kann der erlernte Stoff wiederholt und anschließend mit dem dazugehörigen Glossar überprüft werden – die elementaren Begriffe des Bürgerlichen Rechts auf einen Griff ! Plus: Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es Lecture Casts unter psk.manz.at sowie die kostenlose Quiz-App REDdyforLAW.

Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg) Österreich-Casebook Bürgerliches Recht 2. Auflage 2019. XIV, 800 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-13197-5 Die neue, überarbeitete Auflage des bewährten Casebooks zum gesamten Bürgerlichen Recht mit dem didaktisch optimalen Konzept: Teil I – Falllösungstechnik: das unerlässliche Rüstzeug für die Prüfung Teil II – Musterfälle: das Bürgerliche Recht anhand von OGH-Entscheidungen erfassen Teil III – Diplomprüfungsfälle: mit Musterlösungen zum Lernerfolg. Mit Fällen der Fakultäten: Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien, WU Wien.

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