| | | | | | | | | | | | Ulf-Birger Franz Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung
| | Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir befinden uns in einer beispiellosen Situation, die vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben Fragen und Ängste auslöst. Wir wollen die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region Hannover in dieser Lage nicht alleine lassen, sondern sie gerade jetzt bestmöglich unterstützen. Diese Ausgabe unseres Newsletters liefert Ihnen den Zugang zu den wichtigsten Informationen. Bleiben Sie gesund!
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| | | AKTUELLES | regional
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| Informationen und Unterstützung für Unternehmen Die Wirtschaftsförderung der Region hat auf einer Themenwebsite alle relevanten Informationen zusammengestellt. Hier finden Sie Informationen zur Kurzarbeit, zu verschiedenen Hilfsangeboten von Bund und Land, die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer oder Solo-Selbstständige. Wer darüber hinaus Fragen hat oder Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen benötigt, erreicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Unternehmensservice unter der Mailadresse wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de. mehr |
| | | | | Coronakrise bewältigen: Roter Faden Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um die Krise zu bewältigen Ein „Roter Faden“ zeigt Schritt für Schritt, wie Sie reagieren können, vom Liquiditätsplan bis zur Beantragung von Fördermitteln. Auch hier helfen die Expertinnen und Experten der Wirtschaftsförderung bei Fragen weiter. Hier geht es zum Download |
Merkblatt der NBank zu Hilfsangeboten des Landes für UnternehmenAb Mittwoch, 24.03. 15 Uhr können online Förderanträge an das Land Niedersachsen gestellt werden, die über die NBank abgewickelt werden. Dazu liegt ein Merkblatt zum Download vor. mehr Entschädigungen nach § 56 InfektionsschutzgesetzNur wenn Sie selbst oder eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Ihrer Firma vom Gesundheitsamt der Region Hannover unter Quarantäne gestellt wurden, haben Sie ggfs. einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Einzelheiten finden Sie hier
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