Verkehrsplanung in Dormagen Noch Fleißarbeit für Anschluss Delrath

Dormagen · Die Bezirksregierung hat zu den vom Rhein-Kreis eingereichten Antragsunterlagen noch Nachbesserungen gefordert.

 Für den Kreis stimmt die Richtung: Er gibt sich zuversichtlich, dass der Autobahnanschluss Delrath genehmigt wird.

Für den Kreis stimmt die Richtung: Er gibt sich zuversichtlich, dass der Autobahnanschluss Delrath genehmigt wird.

Foto: BGBl

Über eine Glaskugel für Wahrsager verfügt Arnd Ludwig nicht. Deshalb kann sich der Leiter des Kreistiefbauamtes auch nicht abschließend festlegen, ob bald alle Hindernisse aus dem Weg geräumt sind und der geplante Autobahnanschluss an die A 57 in Delrath wirklich genehmigt wird. Doch nach den eingeholten Gutachten und den jüngsten Gesprächen mit der Bezirksregierung sagt er zumindest: „Ich sehe dem weiteren Verlauf des Verfahrens optimistisch entgegen.“

In der Sitzung des Kreis-Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses stand das Thema in dieser Woche auf der Tagesordnung, und was dort verkündet wurde, stützt Ludwigs Optimismus. Denn Ende Januar bei Treffen von Kreisvertretern mit Verantwortlichen der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Anhörungsbehörde zwar noch einige Nachbesserungen und Änderungen zu den Antragsunterlagen gefordert, diese sind aber offenbar nicht so gravierend, dass sie zu längeren Verzögerungen im weiteren Ablauf des Verfahrens führen werden. „Ziel ist es, die überarbeiteten Unterlagen noch vor den Osterferien im April bei der Bezirksregierung einzureichen“, sagte Ludwig am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion.

Neben diversen redaktionellen Ergänzungen und Änderungen von Begrifflichkeiten geht es im Kern um Fragen der gesetzlichen Grundlagen, um den wasserrechtlichen Fachbeitrag und um eine Stellungnahme zu einer Planungsvariante in Verbindung mit dem Artenschutz. „Fleißarbeit“ nennt Ludwig die dem Kreis von der Bezirksregierung aufgetragenen Aufgaben. Wenn die erledigt sind, kann das förmliche Anhörungsverfahren mit der dann anstehenden Auslegung aller planfeststellungsrelevanten Unterlagen weitergeführt werden.

Den Politikern im Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss des Kreises wurde auch eine Zeitschiene vorgelegt, die das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium erarbeitet und mit „best case scenario“ (Ablauf im günstigsten Fall) berschrieben hatte. Die projektierte Zeitschiene „ist zwischenbehördlich koordiniert worden und erscheint plausibel“ heißt es in dem Beratungspapier für den Ausschuss. Demnach könnte – nach diversen weiteren Verfahrensschritten – im Januar 2020 ein Erörterungstermin zu dem Projekt stattfinden und danach bis Ende August 2020 das Planfeststellungsverfahren mit dem endgültigen Beschluss der Bezirksregierung enden.

Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Delrath“ hatte sich vor rund einem halben Jahr noch dahingehend geäußert, dass sie einen Autobahnanschluss in Delrath für nicht genehmigungsfähig halte – vor allem wegen eines zu geringen Abstandes der geplanten Trasse zur Anschlussstelle zu dem Unternehmen GHC, das mit Spezialgasen handelt und folglich ein vergleichsweise hohes Gefahrenpotenzial habe. Die Sprecher der Initiative hatten sich auf zwei Gutachten des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) bezogen. Der TÜV sieht einen Abstand von mindestens 800 Metern zwischen Trasse und GHC als notwendig an, der Rhein-Kreis als Bauherr will deutlich näher, auf 100 bis 200 Meter, heranrücken.

Kreisdirektor Dirk Brügge hatte unterdessen schon Mitte 2018 auf ein anderes Rechtsgutachten verwiesen, nach dem die Seveso-Richtlinie zu Abständen von Gefahrenbetrieben kein Ausschlusskriterien für bestimmte Projekte sei. Wenn gewichtige Gründe vorlägen, sei die Genehmigung eine Abwägungsfrage. Und die verkehrliche Bedeutung eines Autobahnanschlusses in Delrath wird vom Kreis als hoch angesehen.

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