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Ab 19. April kein Schulbesuch ohne negativen Schnelltest

Wer in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 ein Schulgebäude betreten will, braucht künftig zweimal die Woche einen negativen Schnelltest. Die Regelung gilt für alle am Schulleben Beteiligten.

Yvonne Tscherwitschke
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Lesezeit 2 Min
Jetzt ist klar: Ab 19. April gilt die indirekte Testpflicht für Präsenzunterricht
Ohne negativen Schnelltest gibt es ab 19. April keinen Schulbesuch. Foto: dpa  Foto: Marijan Murat

Nach einer einwöchigen Testphase direkt nach den Osterferien sollen Schüler nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Dafür stellt das Land Testkits für zwei wöchentliche Tests zur Verfügung. Das ist einem Schreiben des Kultusministeriums zu entnehmen, das am Mittwoch den Schulleitern zuging und unserer Redaktion vorliegt. Zuvor schon war erwartet worden, dass das Land die entsprechenden Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen für Tests vor

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