Ab 19. April kein Schulbesuch ohne negativen Schnelltest
Wer in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 ein Schulgebäude betreten will, braucht künftig zweimal die Woche einen negativen Schnelltest. Die Regelung gilt für alle am Schulleben Beteiligten.
Nach einer einwöchigen Testphase direkt nach den Osterferien sollen Schüler nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Dafür stellt das Land Testkits für zwei wöchentliche Tests zur Verfügung. Das ist einem Schreiben des Kultusministeriums zu entnehmen, das am Mittwoch den Schulleitern zuging und unserer Redaktion vorliegt. Zuvor schon war erwartet worden, dass das Land die entsprechenden Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen für Tests vor