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Für die vollständigen Dokumente finden Sie einen direkten Link zur entsprechenden Landtagsdrucksache. Die Reihenfolge der Beiträge im TK-LandtagsTicker richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung. Sie finden hier die Beiträge des laufenden und der drei vorausgegangenen Monate.

Medizinischer Dienst Baden-Württemberg (MD)

14.03.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf den Antrag des Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP.

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg (MD) hat durch seine zentrale Aufgabe, die Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen und in der Pflege zu sichern, eine Schlüsselrolle in der Gesundheitsversorgung inne. Daher möchte die FDP-Fraktion im Landtag Informationen über den aktuellen Status und die zukünftige Ausrichtung des MD erhalten.

Ausgehend von den Prognosen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Anzahl an pflegebedürftigen Menschen prognostiziert der MD, dass in den kommenden zehn Jahren die Pflegeaufträge um 60 Prozent steigen könnten. Diese Prognosebetrachtung würde einen jährlichen Zuwachs von rund 20 000 Aufträgen für den MD bedeuten.

Insbesondere im Bereich der Pflegefachkräfte mussten alle Medizinischen Dienste, auch der MD Baden-Württemberg, in einem erheblichen Umfang Personal aufbauen. Deshalb gehe die Landesregierung davon aus, dass der MD auch in den kommenden Jahren den Aufgaben im gesetzlichen Rahmen nachkommen werde.

Vorrangiges Ziel des MD ist es, durch Prozessoptimierungen, Abbau von Bürokratie und Einsatz von Technologie den Einsatz von Personal so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Die Medizinischen Dienste würden den Einsatz von KI in verschiedenen Projekten vorantreiben. Potenzial für den Einsatz von KI sieht der MD vor allem im Bereich der Pflegebegutachtung.  
Die Landesregierung begrüßt, dass mit dem Digitalgesetz die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, ein weiterer Schritt zur Flexibilisierung der Begutachtungsformate eingeführt werde. 

Apotheken

21.02.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zum Antrag des Abgeordneten Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP.

Die Apotheken in Baden-Württemberg stehen vor enormen Herausforderungen. Die Zahl der Apotheken im Land geht kontinuierlich zurück. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung der Bevölkerung. Die FDP-Fraktion möchte eine Bewertung der aktuellen Situation erheben, sowie einen Ausblick in die Zukunft der Apothekensicherheit, um diese als Grundlage für künftige gesundheitspolitische Entscheidungen zu nutzen.

Mit einer stetig alternden Gesellschaft steige die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen und sicheren Arzneimitteln. Gleichzeitig würden Apotheken immer mehr zusätzliche Aufgaben übernehmen. Eine Stärkung der Apothekenstruktur wäre insbesondere mit Blick auf die immer kritischer werdende Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen erforderlich.

Ein Impfangebot in Apotheken würde insbesondere für Personen ohne festen Hausarzt als niederschwellige Impfmöglichkeit gelten. Daher hätten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister im Austausch gegenüber dem Bund für eine Gesetzesänderung des Infektionsschutzgesetzes plädiert, das Impfangebot in Apotheken auf Impfstoffe wie z. B. FSME auszuweiten. Dies würde auch das stark belastete ambulante medizinische Versorgungsangebot ergänzen. Um dies auch für die Apotheken interessant zu gestalten, müssten bürokratische Hürden abgebaut und eine attraktive Honorierung eingeführt werden.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) will kritisch verfolgen, ob die Bundesregierung die erforderlichen Schritte für die Umsetzung in einem absehbaren Zeitrahmen ergreifen wirde. Die angespannte Lage der Apotheken in Baden-Württemberg betrachtet das MSGI insgesamt mit zunehmender Sorge.

DRF-Rettungshubschrauber Christoph 53

07.02.2024 Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Boris Weihrauch SPD.

Nach einer Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung im Jahr 2018, wurde das Ziel ausgegeben, dass jeder Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg in der Nacht innerhalb von 30 Minuten per Hubschrauber erreicht werden soll. Die SPD-Fraktion im Landtag erkundigt sich nach dem Status Quo mit Fokus auf den Luftrettungsstandort Mannheim.

Die Metropolregion Rhein-Neckar wird laut Stellungnahme luftgebunden durch die Luftrettungsstationen Mannheim (Christoph 53) und Ludwigshafen (Christoph 5) abgedeckt. Tagsüber stünden weitere Luftrettungsmittel bei Bedarf zur Verfügung, die im Falle von Duplizitäten oder größeren Schadensereignissen die Metropolregion Rhein-Neckar mit verlängerter Flugzeit erreichen könnten: so beispielsweise die Luftrettungsstandorte Karlsruhe, Leonberg und Stuttgart. In den Nachtstunden stünden die 24-Stunden-Standorte Villingen-Schwenningen und ggf. Gießen zur Verfügung. Demnach sei die Metropolregion Rhein-Neckar in vielfacher Weise durch die Luftrettung abgedeckt.

Die gesetzlichen Regelungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung würden im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) festgelegt. Derzeit arbeite der Bund an einem entsprechenden Gesetzesentwurf, in dem u. a. die gesetzlichen Regelungen zu einem möglichen Ausbau unter anderem auch der Landeplätze für den Luftrettungsdienst geschaffen werden würden.

Aufgrund der durchgeführten Struktur- und Bedarfsanalyse würden künftig mit den zusätzlichen Standorten Ravenstein und Lahr zehn statt acht Luftrettungsmittel tagsüber zur Verfügung stehen. Auch die Verlegung der Standorte Leonberg nach Tübingen und Friedrichshafen nach Deggenhausertal verbessere die notfallmedizinische Abdeckung aller Regionen in Baden-Württemberg aus der Luft. Zudem werde die Einsatzbereitschaft am Standort Stuttgart auf 24 Stunden erweitert. Mit den genannten Maßnahmen und dem Ausbau der Luftrettungsstruktur in Baden-Württemberg decke jeder der zehn Rettungshubschrauber im Durchschnitt 3 575 km2 der Landesfläche Baden-Württembergs ab. Damit besäße Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich fortan die beste Versorgungsdichte aller Flächenländer.

Neubau Klinikum Lahr

11.01.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Gabriele Rolland SPD.

Die SPD-Fraktion im Landtag möchte erfahren, wie weit der Stand der Investitionsförderung sei, wie hoch diese für das Land ausfalle, und ob bereits ein Beschluss erfolgt wäre.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration teilt dazu mit, dass im November 2023 ein Beschluss des Lahrer Gemeinderats und der Ortenauer Kreistags vorsehen würde, einen Neubau des Klinikum Lahr im Ortenaukreis in verkehrsgünstiger Lage zwischen Autobahn A 5 und Bahnstrecke zu bauen. Das Klinikum würde 330 Betten umfassen.

Eine Neustrukturierung des Klinikstandorts Lahr sei seit 2022 vorgesehen und in der Agenda 2030 verankert. Die Agenda 2030 sehe im Wesentlichen vor, dass das Ortenau Klinikum ab 2030 seine stationären Leistungen an den vier Krankenhausstandorten in Offenburg, Lahr, Wolfach und Achern erbringen könnte. Ziel sei hierbei, die flächendeckende stationäre Versorgung der Bevölkerung auf hohem medizinischem Niveau zu sichern, zu optimieren und zugleich auf Dauer das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Ortenau Klinikums zu verbessern.

Eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung könne aktuell noch nicht erfolgen, da die Auswirkungen der geplanten Krankenhausreform auf die einzelnen Kliniken und die damit verbundene Krankenhausvergütung noch nicht absehbar wären.

Die Fragen zur Förderhöhe und zum Förderzeitpunkt können demzufolge noch nicht abschließend beantwortet werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration beschreibt die generelle Vorgehensweise bei Projekten vergleichbarer Größenordnung und wie diese beim Projekt der Ortenau Kliniken am Standort Lahr zur Anwendung kommen wird.

Geriatrische Versorgung in Baden-Württemberg

09.01.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf eine Anfrage des Abgeordneten Nikolai Reith und Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP.

Wie weit konnten die Ziele des Geriatriekonzepts Baden-Württemberg zwischenzeitlich erreicht werden und wie steht es um die Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels "Gesund älter werden". Diese und weitere Detailfragen zur geriatrischen Versorgung wollte die FDP-Fraktion mit ihrer Anfrage beantwortet haben. 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) teilt dazu mit, dass gesundes älter werden, aktiv im Alter zu bleiben und im Bedarfsfall ressourcenunterstützende Maßnahmen anbieten zu können, um älteren Patientinnen und Patienten ein selbst bestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen, wesentliche Ziele des Geriatriekonzepts Baden-Württemberg sind. 

Hierfür habe sich das Land vorgenommen, vorhandene Strukturen zu stärken, zu verbessern und zum Teil neu zu implementieren. Durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen, einer besseren Vernetzung und Koordination der bestehenden Versorgungs- und Beratungsangebote, sowie Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch geriatrische Institutsambulanzen, solle ein breit aufgestelltes Angebot für alle geriatrischen Patientinnen und Patienten bereitgehalten werden.

Das Geriatriekonzept sei ein dynamisches Konzept, das laufend an neue Entwicklungen angepasst und dementsprechend weiterentwickelt werden müsse. Dabei seien bereits einige Ziele erreicht worden; so hätte sich etwa die geriatrische Versorgung in Krankenhäusern wesentlich verbessert. Aber auch im Krankenhaus müssten Strukturen und Abläufe noch weiter auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten werden. Sie müssten als ein therapeutisch-rehabilitatives Gesamtkonzept angelegt sein unter Einbezug physischer, psychischer, funktioneller und sozialer Aspekte. Zudem müssten die besonderen Aspekte der Medizin für ältere Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an das Gesundheitswesen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Bereich verstärkt berücksichtigt werden.

Stand jetzt solle mit der angekündigten Krankenhausreform auch eine Leistungsgruppe Geriatrie eingeführt werden, mit der dann auch in diesem Bereich eine konkrete Versorgungsplanung erfolgen könne. Da sich Bund und Länder derzeit noch in Beratungen über die geplante Reform befänden, könne hierzu aber keine abschließende Einschätzung abgegeben werden.

Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes

19.12.2023: Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zum Antrag des Abg. Florian Wahl u. a. SPD

Die SPD-Fraktion im Landtag möchte u. a. erfahren, wie die Einschränkungen im ärztlichen Notfalldienst beurteilt werden und warum ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit sofortigen Maßnahmen auf die Resolution des Bundessozialgerichts reagiert hat. Auch möchte die SPD-Fraktion wissen, wie die Wartezeiten von teilweise über 30 Minuten bei der telefonischen Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes unter der Telefonnummer 116 117 bewertet werden.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) teilt in seiner Antwort mit, dass es seinerseits die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) um eine Stellungnahme zur Sicherstellung des vertragsärztlichen Notdienstes gebeten hat. Die KVBW teilt mit, dass bereits vor dem BSG-Urteil die Inanspruchnahme einiger Notdienstpraxen zu gering gewesen sei, als dass sich deren Betrieb rechtfertigen ließe. An den Wochenenden und Feiertagen seien aber immer noch 107 Notdienstpraxen geöffnet. 

Dass zunächst nur die KVBW umgehend auf das BSG-Urteil reagiert habe, erklärt diese damit, dass der Notdienst nicht in allen Ländern gleich organisiert sei und daher nicht alle Länder in gleichem Maße betroffen wären.

Eine erhöhte Inanspruchnahme der 116 117 könne man bei der KVBW nicht feststellen. Laut KVBW seien die Wartezeiten in den letzten Monaten durch verschiedene Maßnahmen deutlich gesunken. Es seien wesentlich mehr Ressourcen geschaffen worden, Prozesse optimiert und auch ein kontinuierlicher Austausch mit den Betreibern der Rettungsleitstellen initiiert worden. Nach der letzten Auswertung aus dem Monat Oktober 2023 könne die KVBW bei diesen Anrufen eine Erreichbarkeit von 85 Prozent bei einer Wartezeit von unter drei Minuten vermelden. 

Das MSGI teilt im Übrigen mit, dass es die Notfalldienstordnung der KVBW ausschließlich im Hinblick auf mögliche Rechtsverstöße prüfen kann. Beanstandungen, die auf abweichende Zweckmäßigkeitsentscheidungen abzielen, sind mangels Fachaufsicht nicht möglich. Entsprechende förmliche Aufsichtsmaßnahmen wären rechtswidrig.