Prof. Dr. Volker Möws

Digitalgesetz bringt große Fortschritte für Telemedizin

Ein neuer Gesetzesentwurf schafft wichtige Regeln für unsere künftige Gesundheitsversorgung, mit den Interessen der Patienten und neuen Technologien im Fokus. Gerade beim Thema Telemedizin ist ein Schub dringend notwendig, sagt TK-Politikchef Volker Möws.

Wieder einmal beweist Jens Spahn, wie schnell Digitalisierung in der Politik funktionieren kann. Noch vor der Sommerpause 2019 will der Gesundheitsminister den Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Gesundheitsversorgung in das Bundeskabinett einbringen – ein wichtiger Meilenstein, vor allem für Patienten. Dank elektronischer Patientenakte bekommen sie endlich mehr Transparenz und Mitbestimmung bei ihrer Gesundheit. Auch von geprüften Gesundheits-Apps sollen sie künftig stärker profitieren. Das Gesetz stellt den Versicherten schnelle und zeitgemäße Informationswege in Aussicht – längst überfällig im Gesundheitswesen.

Neues Gesetz stärkt Telemedizin

Auch Ärzte können sich per Videochat schneller und effizienter untereinander austauschen. Bisher ging das grundsätzlich nur innerhalb der einzelnen Sektoren. Das Digitalgesetz ermöglicht es nun, auch zwischen Praxis und Krankenhaus diesen unkomplizierten Weg zu nutzen. Wenn sich die Ärzte untereinander besprechen, sparen sich ihre Patienten lange Anfahrtswege und Wartezeiten bei Spezialisten. Ein entscheidender Schritt in der digitalen Vernetzung!

Vorteile der Videosprechstunde liegen auf der Hand

Auch im direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient bietet die Telemedizin große Vorteile. In strukturschwachen Regionen kann sie die wenigen, überlaufenen Arztpraxen vor Ort entlasten. Lange Anfahrtswege fallen weg und die Patienten laufen nicht Gefahr, sich im Wartezimmer untereinander anzustecken.

Der Einstieg in die Videosprechstunde ist bereits gemacht, nun baut das Digitalgesetz weitere Hürden ab. So dürfen Ärzte endlich auf ihren Webseiten darauf hinweisen, dass sie Videosprechstunden anbieten.

Außerdem wird erlaubt, dass die Aufklärung und Einwilligung eines Patienten für eine medizinische Maßnahme im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung direkt in der Videosprechstunde erfolgen kann.

Bundesweite Richtlinie für Fernbehandlung nötig

Die meisten Landesärztekammern haben „ihren“ Ärzten schon eine generelle Erlaubnis zur ausschließlichen Fernbehandlung – also ohne persönlichen Erstkontakt zwischen Patient und Arzt – erteilt. In anderen Regionen sind solche Aktivitäten bisher nur im Rahmen von Modellprojekten gestattet.

Was wir noch brauchen, ist also eine bundesweit einheitliche Regel, die allen Patienten einen freien einheitlichen Zugang zur Fernbehandlung ermöglicht.



Lesen Sie hier weiter

Nicole Battenfeld Nicole Battenfeld
Denise Jacoby Denise Jacoby

Kommentieren Sie diesen Artikel

Lädt. Bitte warten...

Der Kommentar konnte nicht gespeichert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.