Ihr Leben wird bestimmt von Hoffen, Bangen, Leiden - und es werden immer mehr: 451 Berlinerinnen und Berliner sowie 351 Menschen in Brandenburg warteten Anfang des Jahres 2024 auf eine Organspende. Das zeigen Auswertungen der Stiftung Eurotransplant. Zu Beginn des Jahres 2023 wurden in Berlin mit 438 und in der Mark mit 337 noch etwas weniger Patientinnen und Patienten gezählt, die dringend eine fremde Niere, ein Herz, eine Leber, eine Lunge oder eine neue Bauchspeicheldrüse benötigten. 

Die meisten benötigen eine neue Niere

Die mit Abstand meisten Betroffenen sind zurzeit dringend auf eine Spenderniere angewiesen: 363 sind es in Berlin, 278 in Brandenburg. Ein neues Herz brauchen 34 Schwerkranke in der Hauptstadt und 33 in der Mark. In Berlin warten daneben 32 Menschen auf eine Leber, 23 auf eine Lunge und 31 auf eine Bauchspeicheldrüse. In Brandenburg hoffen 22 auf eine neue Leber, 14 auf eine Lunge und 20 auf eine Bauchspeicheldrüse.

Doch auch die Spendenbereitschaft ist leicht gestiegen: Im Jahr 2023 stellten laut Statistik der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 53 Menschen in Berlin post mortem Organe zur Verfügung, 2022 waren es 43. In Brandenburg blieb die Zahl der Spenderinnen und Spender mit 25 gleich.   

Hoffnung machen die tatsächlichen Transplantationszahlen: Im Jahr 2023 wurden in Berlin 259 Organe nach dem Tod verpflanzt - 34 mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit waren es 3.247 nach 2.795 im Jahr 2022. Bei den Lebendspenden wurden im vergangenen Jahr in Berlin 84, bundesweit 660 Transplantationen gezählt.

Laut Statistik sterben in Deutschland jeden Tag drei Menschen, weil sie kein Spenderorgan erhalten.

Organspende-Register soll Spendenbereitschaft erhöhen

In Umfragen erklärt regelmäßig eine Mehrheit der Befragten, prinzipiell zu einer Organspende bereit zu sein. Tatsächlich hatte diesen Willen bislang jedoch nur wenige auch schriftlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Das soll sich nun ändern: Seit März 2024 kann die Bereitschaft zur Organspende auch online im Organspende-Register erklärt werden.

Die Wahl für oder gegen eine Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Dies braucht Raum und Zeit. Wichtig ist es, eine Entscheidung zu treffen! Susanne Hertzer, Leiterin der TK-Landesvertretung Berlin Brandenburg

Kostendeckende Vergütung

Entnahmekrankenhäuser haben einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Damit entstehen für die Krankenhäuser durch den Eingriff keine finanziellen Nachteile.

Stärkung der Transplantationsbeauftragten

Der Schlüssel für eine Trendwende liegt aber bei den Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die das Thema in schwierigsten Situationen ansprechen müssen. Die Position der Transplantationsbeauftragten wird durch verbindliche Vorgaben zur Freistellung und Kostenrefinanzierung weiter gestärkt. Das ist der richtige Weg, denn in ihrer wichtigen Funktion als Schnittstelle zwischen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Angehörigen und Pflegepersonal müssen den Transplantationsbeauftragten genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Nur mit ihrer Hilfe kann es gelingen, die Wartelisten zu verkürzen und das Vertrauen in die Organspende zu stärken.