Nutzen Sie diesen Service, um Pflegeleistungen zu beantragen.

Wir prüfen mithilfe von Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MD) ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht.

Pflegebedürftigkeit bedeutet:

  • Man kann gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen nicht mehr selbstständig alleine bewältigen.
  • Man ist häufig körperlich, kognitiv oder psychisch eingeschränkt.
  • Man bedarf einer pflegerischen oder betreuerischen Unterstützung von Anderen.

Diese Einschränkungen müssen dauerhaft vorliegen, mindestens aber für voraussichtlich sechs Monate. Brauchen Sie nur für kurze Zeit Hilfe, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder eines Schlaganfalls, gelten Sie nicht als pflegebedürftig.

Welche Fragen erwarten Sie? 

Neben persönlichen Angaben wie dem Geburtsdatum und der Versichertennummer des zu Pflegenden sollten Sie wissen, wo beziehungsweise durch wen die Pflege durchgeführt wird, zum Beispiel von zu Hause oder durch eine Pflege-Einrichtung.

Machen Sie sich bitte auch Gedanken, wo die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stattfinden soll.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  1. Die von Ihnen gemachten Angaben leiten wir an den Medizinischen Dienst (MD) weiter. Dieser nimmt die Begutachtung des zu Pflegenden vor.
  2. Nachdem uns das Gutachten des MD vorliegt, informieren wir schriftlich über das Ergebnis.
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