Die Selbsthilfebewegung nimmt einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK seit Jahren gesundheitsbezogene Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen, und Selbsthilfekontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Es erfolgt in zwei Fördersträngen, der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung).

Hinweise zur Antragsstellung

Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene haben die Möglichkeit, bei der TK eine krankenkassenindividuelle Projektförderung zu beantragen. Damit können sie für besondere Maßnahmen und Aktivitäten finanzielle Unterstützung erhalten, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgeht.

Die TK hat ein besonderes Interesse an innovativen Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Dafür stellt die TK in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 mehr als 39.000 Euro zur Verfügung.

Es werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.

Wenn Sie Ideen für Projekte zur Selbsthilfeförderung auf Landesebene haben, dann sprechen Sie uns an. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob das Projekt förderfähig ist. Ihre Anfragen richten Sie bitte an die TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern:

Lars Baumann
Wismarsche Straße 142
19053 Schwerin
Telefon 03 85 - 76 09 - 567
Fax 03 85 - 76 09 570
E-Mail lars.baumann@tk.de

Eine Antragsstellung ist jährlich bis zum 31. März möglich. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkrankenkassen (vdek). Dort finden Sie auch die Antragsformulare zur Pauschalförderung

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen (SHG)

Die Anträge zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) werden in Mecklenburg-Vorpommern in einer Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen (ARGE) beraten und entschieden. Diese kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll die originäre, gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit für Gruppen (SHG), Landesorganisationen (SHO) und Kontaktstellen (SHK) sicherstellen.

Die für die kassenindividuelle Projektförderung von SHG vorgesehenen Mittel stellt die TK vollständig für die Pauschalförderung durch die ARGE zur Verfügung. Somit ist gewährleistet, dass die Mittel für die Gruppen mit einem einzigen Antrag zur pauschalen Förderung zu 100 Prozent genutzt werden können.

Die ARGE wird jährlich rotierend von einer Krankenkasse oder einem Krankenkassenverband geleitet. Informationen zu Ansprechpartnern, Adressen, Antragsunterlagen und -fristen finden Sie ebenfalls auf der Website des vdek Mecklenburg-Vorpommerns.